Online Kenntnisnachweis

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Morgen,

      Es ist wirklich verwirrend. In der FAQ vom LBA steht zu nicht zertifizierten Drohnen:

      1.3. unter 2 kg:
      Es wird ein EU-Fernpiloten-Zeugnis benötigt, sofern die Drohne nicht in der Unterkategorie A3 betriebenwerden soll. Die Drohne darf nicht näher als 50 m (horizontal) an Menschen herangeflogen werden. Wenn eine Drohne in der Unterkategorie A3 betrieben soll, wird hierfür ein EU-Kompetenznachweis, alternativ bis zum 1.1.2022 ein Kenntnisnachweis oder eine Einweisungsbescheinigung, benötigt.

      Auch steht dort, dass Drohnen nicht nachzertifiziert werden können.
      Ebenfalls steht dort, dass der DE-Kenntnisnachweis umgeschrieben werden kann.

      Heißt wohl erstens, dass die Mavic Pro nur mit DE-Kenntnisnachweis oder mit EU-Kompetenznachweis geflogen werden darf.
      Und zweitens, dass selbst Drohnen, die später vielleicht noch mit Klassifikation verkauft werden, als unklassifiziert gelten, wenn das Wapperl fehlt, weil die Drohne früher gekauft wurde.

      Ich denke, da hilft nur abwarten und Bier trinken <X

      senfzeit
    • Das stimmt alles nicht ganz.
      Ich mache morgen selber bei der droniq den Schein nach 21d und der wird sehr wohl nächstes Jahr umgeschrieben-
      Der Schein nach 21e wird ab nächstes Jahr wertlos sein.
      Der 21d wird umgeschrieben in den A2.
      Für diesen Schein wird folgendes benötigt:
      • Wetterkunde, Sichtbarkeit der Drohne
      • Drohnen-Flugleistungsdaten, Schwerpunkt
      • Akkutechnik
      • Flugmodi, 1:1 Regelung
      • Distanzschätzung
      DAS sind auch alles Inhalte vom Schein nach 21d

      So, was bringt Euch das?

      Eine Mengen, denn ab 1.1.2021 dürft Ihr mit Drohnen ab 500g Startmasse, worunter die Air und Pro fallen, nur noch bis maximal 150m an bewohnte Gebiete ran, also an Wohngrundstücke oder Gewerbegebiete.
      Mit dem Schein nach A2, also der umgeschriebene 21d, entfällt diese Begrenzung. NUR damit dürft ihr so fliegen wie bisher!!!

      Wie langer dann Gültigkeit hat, wird sich zeigen. Mindestens jedoch bis Ende 2021, vermutlich aber 5 Jahre.

      Das ist der eine Grund, warum ich den mache und der andere ist, man kennt sich danach besser aus mit den Regelungen und kann viel besser einschätzen, ob man fliegen kann oder nicht.

      Ich hatte dazu eine 6 Stunden lange Schulung. Morgen ist der Test. Der geht über 2 Stunden.

      Ich muss dazu sagen, ich habe mit Online Schulung und Prüfung nur 89 EUR gezahlt, da ich in einem Unternehmen arbeiten, das mit der droniq kooperiert. Bei uns machen gut 50 Leute den Schein.
    • @Ronny84
      Lies mal unter coptertech.de/post/drohnenverordnung nach und es wird dir vielleicht geholfen. :thumbup:

      Und wenn du das extreme willst tust du auf diese Seite nachschlagen.eur-lex.europa.eu/legal-conten…0947&from=DE#d1e2139-45-1
      DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/947 DER KOMMISSION
      vom 24. Mai 2019
      über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge.
      Aber alles lesen :) :)
      Wer Sucht der findet
      Wer nicht findet Sucht nicht

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Airtohome () aus folgendem Grund: Nachtrag

    • Airtohome schrieb:

      Lies mal unter coptertech.de/post/drohnenverordnung nach und es wird dir vielleicht geholfen. :thumbup:
      Immer schwierig, auf gewerbliche Anbieter von "Drohnenführerscheinen" als Allgemeinquelle zu verlinken.

      Steht meist viel Quatsch drin, hier bspw. "Ein gewerblicher Drohnenpilot/ Drohnen Dienstleister, der ein Gebäude in der Innenstadt befliegt, muss nach den künftigen EU-Drohnenregeln ... den EU-Drohnenführerschein mit Präsenzprüfung ablegen".

      Das alles und der unscharfe Umgang mit Begrifflichkeiten trägt dann genau zur Verwirrung bei, statt zu entwirren. Was ist neben dem "kleinen und großen Drohnenführerschein" denn dann ein LUC? Ein "Supergroßer Drohnenführerschein"? ;)
    • Ist dieses Forum nicht da um Fragen zustellen, sich auszutauschen und um Hilfe zu bitten wenn man nicht weiter weiß.
      Es tut mir leid wenn ich für Verwirrung gesorgt habe, das wollte ich nicht, ich habe mich noch nicht mit der neuen Drohnen Verordnung auseinandergesetzt nur etwas an der Oberfläche gekratzt, das ist nicht in Ordnung wenn man dieses Hobbys ausübt.
    • Ronny84,

      Keine Angst, das gehört so :D
      Das Problem ist, dass zwar die EU-Verordnung draußen ist, aber die für die Umsetzung notwendige DE-Verordnung nicht.
      Was da dann genau drinsteht muss man abwarten. Die FAQ des LBA wird aber sicher nicht ganz falsch sein, die müssen die Verordnung dann zum Teil umsetzen.
      Leider hast Du hier einen Triggerpunkt getroffen ...

      senfzeit
    • Ich möchte hier niemanden beleidigen oder sonst was, du hast recht, jeder hat hier seine Eigene Meinung und seine Eigene aussagen, wenn ich mir die Meinung der anderen annehme ist das nicht meine Eigene Meinung, als muss ich mich doch noch selbst Informieren was wie und wo und mir meine Eigene Meinung bilden.

      Ich möchte mich trotzdem bei allen bedanken die hier Ihre Meinung und Ihre Aussagen gegeben haben.
    • Ich warte erstmal ab was ab 01.01. wirklich passiert. Eigentlich wollte ich auch den großen Schein machen aber bin mir da jetzt gar nicht mal so sicher ob der dann ab 2022 noch gültig ist.
      Bis dahin habe ich meinen Kenntnisnachweis und kann damit mit meinen Drohnen fliegen...Punkt.
      Jedenfalls wird 2021 ein interessantes Jahr.
      DJI Mini 2, DJI Air2s...???
    • Ronny84 schrieb:

      Ist dieses Forum nicht da um Fragen zustellen, sich auszutauschen und um Hilfe zu bitten wenn man nicht weiter weiß.
      doch, selbstverständlich und das ist auch gut so ... nur leider gibt es bei dem Thema aktuell eine Lücke zwischen der EU-Verordnung von 2019 und der nationale Umsetzung.
      Und diese Lücke wird auf der einen Seite von gewerblichen Anbietern ausgenutzt und auf der anderen Seite reimt sich der ein oder andere basierend auf Hörensagen oder in anderen mehr oder weniger seriösen Quellen Gelesenem zusammen und dann bleibt vor lauter Meinung und Ahnung kein Platz mehr für Wissen übrig ;)

      Summa summarum: lass' Dich nicht verunsichern, wir müssen alle noch abwarten bis es konkreteres gibt.
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • B69 schrieb:

      Seite von gewerblichen Anbietern ausgenutzt
      Da muss ich aber dir Droniq verteidigen. Meine Infos sind nicht "gesteuert". Die Droniq will natürlich auch Geld verdienen, ist aber ein Anbieter, dem man in dem Fall vertrauen kann. Ich kenne da einige persönlich, weil wie gesagt unsere Firmen kooperieren und die schon rein aus beruflichen Gründen mehr Kanäle haben, als wir. Daher wurde mir auch kein Mist erzählt, von wegen, der 21d Schein gilt 5 Jahre, sondern eben nur bis Ende nächstes Jahr. Das auch nur unter Vorbehalt, aber zu 99,9% sicher. Deswegen habe ich die 89 EUR auch investiert.
    • Ein paar Fakten

      Bislang gibt es
      • Der Kenntnisnachweis durch eine vom LBA anerkannte Stelle nach Paragraph 21d Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) – im Folgenden nur Kenntnisnachweis genannt,
      • Bescheinigung über eine Einweisung über einen Luftsportverband nach § 21e LuftVO – im Folgenden nur Einweisungsbescheinigung genannt
      ab 2022
      • Nachweis für Fernpiloten über den Abschluss eines Onlinetrainings und einer Onlineprüfung ihrer Theoriekenntnisse nach den Punkten UAS.OPEN.020 und UAS.OPEN.040 der Verordnung (EU) 2019/947 – im Folgenden EU-Kompetenznachweis genannt,
      • Zeugnis über die Kompetenz von Fernpiloten nach Punkt UAS.OPEN.030 der Verordnung (EU) 2019/947 – im Folgenden EU-Fernpiloten-Zeugnis genannt.
      Ab dem 1. Januar 2022 muss jeder Steuerer einer Drohne im Besitz eines EU-Kompetenznachweises oder eines EU-Fernpiloten-Zeugnisses sein. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Drohnen der Klasse C0 (Abfluggewicht< 250 g und Höchstgeschwindigkeit (horizontal) < 19 m/s).


      (so mein derzeitiger Kenntnisstand)

      PS:
      Worte wie Drohnenführerschein, Multikopter usw. gibt es in den Regelwerken der Behörden nicht.
      Das ist "Umgangssprache" ...
      Ebenso keinen Unterscheid zwischen gewerblichen und privaten Flügen.

      Und Einordnung in Kategorien, Unterkategorien und Klassen gibt es auch noch nicht, da die dazu erforderlichen UAS mit Zertifikat noch gar nicht im Handel angeboten werden.
      DJI P1, TBS Disco, SkyHero Anakin, F550, Quadeigenbau, Tarot800, 2 Nano Quads, Parrot Disco, FIMI 8 SE

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von rubberduck ()