Online Kenntnisnachweis

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • rubberduck schrieb:

      Multikopter
      Denkste ;)
      Nachrichten für Luftfahrer nfL 1-1163-17
      Zitat
      "2.1. Unbemanntes Fluggeräta) Grundlegende Eigenschaften (Gewicht, Abmessungen usw.)b) Bilder, Diagramme, schematische Darstellungen und bereits vorhandeneMusterzulassung(-en)c) Abmessungen:a. bei Starrflüglern (Flugzeugen): die Spannweite der Flügel, Länge des Rumpfes,Durchmesser des Flugkörpers usw.;b. für Drehflügler (Helikopter und Multicopter5): Länge, Breite und Höhe,Durchmesser der Propeller usw.."

      dann

      § 21b Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

      8 b) soweit es sich nicht um einen Multicopter handelt...

      Da ich gerade den Schein mache, weiß ich das. Dann stellt sich nämlich auf Modellflugplätzen die Frage "Darf ich mit meiner Drohne über 100m hoch fliegen?". Da steht ja Multicopter und den gibt es nicht.

      Wenn für Dich "Multikopter" Umgangsprache ist, wieso steht er denn in der LuftVO und den NfLs????
    • Nobier schrieb:

      Wie sagt man immer so schön "macht doch was ihr wollt" ich mache erst mal garnichts. :)

      So lang nicht officiel etwas vorliegt warte ich mal bis ende 2021......
      Genau. Bis dahin hat das LBA eine Datenbank ins Netz gestellt. Da gebe ich nur noch den Namen der Drohne an, zusätzlich noch, ob zertifiziert oder Bestandsdrohne und schon wird angezeigt, welche Befähigung ich brauche.
    • skyscope schrieb:

      ...sagen die Leute, die Kenntnisnachweise nach 21d verkaufen.
      ___
      Also das LBA sagt zum Umschreiben des 21d:
      "Ja, diese Möglichkeit besteht grundsätzlich, wird aber nicht empfohlen.
      Kenntnisnachweise für Steuerer von unbemannten Luftfahrzeugen können bis zum 31.12.2021 auf Antrag in einen EU-Kompetenznachweise für die Unterkategorien A1/A3 umgeschrieben werden.
      Warum wird das Umschreiben des Kenntnisnachweises nicht empfohlen?
      Im Gegensatz zu einem umgeschriebenen EU-Kompetenznachweis, der nur für die Restdauer der Gültigkeit des Kenntnisnachweises erteilt wird, ist ein neu erworbener EU-Kompetenznachweis für einen Zeitraum von fünf Jahren gültig. Zudem führt das Onlinetraining für den EU-Kompetenznachweis optimal in das neue EU-Drohnenrecht ein."
      Eigentlich ist es auch kein 21d, sondern ein Nachweis nach 21a blabla.

      zum 21e, also der Einweisung sagt das LBA:
      "Da das Luftfahrt-Bundesamt nicht in die Einweisung durch die entsprechenden Verbände involviert war, kann es daher keine Aussage über den Inhalt der Einweisung und somit deren Gleichwertigkeit zu EU-Kompetenznachweisen treffen. Eine Umschreibung ist daher nicht möglich."

      Damit stimmen die Aussagen der gewerblichen Anbieter also, es sei denn Du willst das LBA in Zweifel stellen.
    • Schauen wir mal, was denn die neue LuftVO so bringt, und ebenfalls wie die neue Prüfungsverfahren denn tatsächlich aussehen. Ich flattere nicht wild mit den Flügeln, bevor ein Ei überhaupt gelegt ist.
      Bis Ende nächsten Jahres ist der einfache heutige Kenntnisnachweis nach §21e jedenfalls auch ohne Umschreibung gleichwertig zum Kompetenznachweis in Deutschland nutzbar, und bis Januar 2022 fließt noch viel Wasser den Rhein herunter...