Bestanden :-)

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Herzlichen Glückwunsch Michael :thumbup:

      Ich habe derzeit nur den Kenntnisnachweis des DMFV.

      Ich lese hier zwar relativ viel, aber irgendwie bin ich noch nicht dahinter gekommen, was der „große Schein“ bringt.

      Hat man dadurch irgendeinen Vorteil?
      Benötigt man diesen für gewerbliches Fliegen?
      Benötigt man diesen für Aufstiegsgenehmigungen?

      Da der TE diesen ja frisch gemacht hat, müsste er das eigentlich wissen :D

      Wäre schön wenn jemand Licht ins Dunkle bringen könnte.


      Mit freundlichen Grüßen
      Markus
      DJI Air 3 Fly More Combo
    • Herzlichen Glückwunsch auch von mir und danke für Deine sehr ausführliche Erklärung auf Youtube! Ist echt sehenswert und sollte mal hier irgendwo bei entsprechenden Diskussionen angepinnt werden.
      Gruß
      Achim

      (Kleine Anmerkung: Lt. BGB braucht man grundsätzlich zum Führen jeglicher Fahrzeuge im öffentlichen Raum einen Führerschein, d.h. also auch für Roller, Kinderwagen, Bollerwagen, Fahrrad etc. Klingt komisch, ist aber so. Der Gesetzgeber kann dann aber Fahrzeuge von der Führerscheinpflicht befreien..., so klärt sich das wieder auf. Ist halt "deutsches Recht".)



    • @Michael67

      Fast die perfekte Antwort auf mein Post.
      Ein wenig langatmig, aber super erklärt :thumbup:

      Du erwähnst im Video die Fernpilotenlizenz, ist das jetzt was ganz anderes?!

      Das mit den Nachweis für Aufstiegsgenehmigungen ist mir bekannt, aber nicht notwendig da Bayern, außer ich mach einen großen Schritt, dann bin ich auch in Hessen :D

      Mit freundlichen Grüßen
      Markus
      DJI Air 3 Fly More Combo
    • Achim_62now schrieb:

      sollte mal hier irgendwo bei entsprechenden Diskussionen angepinnt werden.
      Danke, dagegen habe ich nix. Sollte aber dennoch von einem, der sich besser auskennt, verifiziert werden. ich habe beim 2. anschauen noch einen kleinen Fehler entdeckt, da ich mich einmal verquatscht habe und A3 anstatt A2 gesagt habe zur Fernpiloten Lizenz. Ich bin in dem Thema auch erst seit dem Schein wirklich interessiert. Das Video hatte ich für meine WhatsApp Gruppe (Copter Freunde Hessen ) gemacht, weil wir alle an dem Schein dran sind und ich einfach mal den Weg dahin dokumentieren wollte und meine Beweggründe.

      Als Quelle habe ich dann nur das LBA und die EASA genommen und keine anderen YouTuber oder Seiten. Die Auslegung der Regeln ist oft sehr unterschiedlich.


      _Markus_ schrieb:

      Du erwähnst im Video die Fernpilotenlizenz, ist das jetzt was ganz anderes?!
      Danke sehr. Also ich habe ja als Quelle das LBA genommen und dort wird es so erwähnt, auch bei EASA. Es soll einen Online Nachweis A1/A3 geben mit 30 Fragen, aufbauend mit 10 zus. Fragen und Präsenzprüfung inkl. praktischer Einweisung, den Nachweis A2 (Fernpilotenzeugnis), um eben mit Drohnen nach C2 dort fliegen zu können bzw. in mit einer Bestandsdrohne wie Mavic 2 Pro zumindest eingeschränkt (mind 50 m Abstand).

      Die Regeln können sich natürlich noch ändern oder schau mal, die Schweiz stellt sich beispielsweise total quer. Das hier sind 25 Fragen, die ich auch vorher beantwortet habe. Die Prüfung ist ähnlich.
      nzz.ch/schweiz/regeln-fuer-dro…z6OqIM9EOolSsLde4l55toDko


      MrSpok schrieb:

      P.S.: Mein Like auf YT hast Du. Abboniert habe ich auch.
      Danke, freut mich sehr.

      Ich habe noch was gefunden, einen Link zu Beispielfragen. Die sind aber von der droniq. Da jede nach 21d zertifizierte Stelle die Fragen selber nach den Vorgaben "erfindert", können die dann in der Prüfung natürlich variieren.
      forms.office.com/Pages/Respons…0VsiKjWiR92fEr29wkW1Le_Lw
    • Find ich super Michael. :)

      Falls das noch nicht vorhanden ist, könnte man ja das mal schriftlich irgendwo anpinnen und erweitern.
      Ich bin zumindest jetzt ein Stück weit schlauer.

      Mich würde mal interessieren was der Spaß kostet und was darin enthalten ist (Lehrmaterial?!).


      Mit freundlichen Grüßen
      Markus
      DJI Air 3 Fly More Combo
    • Hallo Michael,

      erst einmal: Herzlichen Glückwunsch!

      Und dann vielen Dank für den Thread und für das tolle, informative Video! Hab schonen lange keinen Thread mehr so ausführlich gelesen!

      Beste Grüße
      Rolf
      Meine P3S ist aus der Reparatur zurück!! Und jetzt schön vorsichtig Fliegen!
      Bin neu in der Fliegerei ...
    • Schönes Video! Danke für Deine Arbeit!
      Die Tabelle gibt es hier auch in deutsch! ;) :)

      Leider ist Dir aber noch ein weiterer kleiner Fehler unterlaufen!
      Du sagst ca. ab 10:23 inhaltlich, für jeden Meter (Min. 10m) Abstand muss man man einen Meter höher fliegen!
      Das stimmt so nicht! Die 1:1 Regel sagt, mit jedem Meter Abstand kann/darf man einen Meter höher fliegen und die max. Höhe ist gleich dem Abstand. Niedriger darf man sehr wohl fliegen! Das ist der kleine aber feine Unterschied! :)
      Das nur zur Richtigstellung :)
      Genau nachlesbar ist das mit der 1:1 Regel hier. :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • Michael67 schrieb:


      Die Regeln können sich natürlich noch ändern oder schau mal, die Schweiz stellt sich beispielsweise total quer. Das hier sind 25 Fragen, die ich auch vorher beantwortet habe. Die Prüfung ist ähnlich.
      Na das sind ja mal gute Nachrichten. Das heißt, ich darf hier wieder über den Rhein fliegen, und in den 30m Entfernung auf schweizer Seite 200m aufsteigen?!
      DJI Mavic Air 2 - Fly More Combo
      DJI Mini 3 Pro - Fly More Combo
      DJI Osmo Mobile 6
      DJI Osmo Action 4 Adventure Combo
      iOS only (u.a. iPhone 15 Pro Max)
    • Jens Wildner schrieb:

      Die Tabelle gibt es hier auch in deutsch!
      Danke, ich wollte die nur nirgends klauen und die hier war direkt bei der EASA verlinkt.

      Jens Wildner schrieb:

      Du sagst ca. ab 10:23 inhaltlich, für jeden Meter (Min. 10m) Abstand muss man man einen Meter höher fliegen!
      Das weiß ich natürlich und gut Das Du es entdeckt hast. Das ist ein entscheidender Punkt. Ich habe es ja hinterher auch richtig gesagt, als es um die 10 und 20 m etc. geht. Ich kenne ja die Regel und hab sie in der Prüfung richtig gemacht (Ich sags jetzt mal, ich hatte 100% in der Prüfung, denn die IT war kaputt und wir haben die manuell mit Stift und Papier ablegen müssen, der Prüfer saß neben mir und hat mit dem Stift bei jeder Frage einen Haken gemacht ;-))
      Leider kann ich das im Video direkt nicht mehr ändern und habe es in der Beschreibung verlinkt.
      Es gibt auch noch einen 2. Fehler, denn ich habe auch anstatt A2 Prüfung A3 gesagt für den großen Nachweis. Aber der den DU gefunden hast ist gravierender, daher habe ich den auf jeden Fall sofort korrigiert.
      Danke dafür :)
      Ich hätte ja auch sagen können, es ist ein Test für aufmerksame Beobachter ;)


      Sequoia schrieb:

      schweizer Seite 200m aufsteigen?!
      200???? Dachte in der Schweiz darf man auch nur max. 120m hoch?


      rokli schrieb:

      Hab schonen lange keinen Thread mehr so ausführlich gelesen!
      Danke, das freut mich sehr. Ich hab ja selber lange gebraucht, das alles zu verstehen und wollte es mal aufbereiten. Bin kein Profi, daher passieren mir auch Fehler wie man sieht.
    • Michael67 schrieb:

      Ich kenne ja die Regel und hab sie in der Prüfung richtig gemacht (Ich sags jetzt mal, ich hatte 100% in der Prüfung
      Dessen war und bin ich mir bewusst und hege keinen Zweifel an Deiner Kompetenz! :thumbup:
      Sollte auch nur ein gut gemeinter Hinweis sein - der Richtigkeit wegen. :)

      Michael67 schrieb:

      Es gibt auch noch einen 2. Fehler, denn ich habe auch anstatt A2 Prüfung A3 gesagt für den großen Nachweis.
      Darauf hattest Du ja eingangs schon hingewiesen. :thumbup:

      Ich finde es klasse, das Du Dir dieses informative Video getraut hast! :thumbup:
    • Michael67 schrieb:

      Erst Mal danke für die Glückwünscher :)




      Die EU sieht nun 2 Prüfungen vor: Einen Kenntnisnachweis der in der offenen Kat. A1 bis A3 Flüge ab 250g bis 500 g erlaubt (Wenn keine Kennzeichnung vorhanden ist)


      Auf diesen wird lt. LBA auch mein 21d umgeschrieben und gilt weitere 5 Jahre (Das zum Sinn der Prüfung). Das LBA "empfiehlt" zwar die Prüfung neu zu machen, damit man die neuen Regeln kennenlernt, aber es ist kein Zwang.
      hallo Michael,
      Glückwunsch für die bestandene Prüfung !!!


      Schade finde ich das der §21d Kenntnisnachweis nur auf einen Kenntnisnachweis der in der offenen Kat. A1 bis A3 Flüge ab 250g bis 500 g umgeschrieben wird, statt auf das "Fernpiloten-Zeugnis".
      DJI P1, TBS Disco, SkyHero Anakin, F550, Quadeigenbau, Tarot800, 2 Nano Quads, Parrot Disco, FIMI 8 SE
    • Glückwunsch! Dein Video darüber werde ich mir später wenn es auf Arbeit ruhiger wird noch ansehen :P.
      Beim nachsehen der Firma gleich mal ein Webinar in derem Blog entdeckt, welches ja durchaus auch interessant sein könnte.


      Webinar "Droniq LIVE" am 29.10.2020, 16 Uhr

      Details:

      Droniq LIVE, 29.10.2020, 16 Uhr:
      (Un)erwartet: Das ändert sich beim Drohnenfliegen mit der neuen EU-Verordnung
      Referenten:
      Hans Schwägerl, Präsident Deutscher Modellflieger Verband e.V.
      Florian Vogt, Luftfahrtbehörde Bremen
      Maximilian Beck, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

      << Link entfernt, darf man ja eigentlich nicht posten >>

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von DavidL () aus folgendem Grund: Link entfernt