Gilt mein Flug als gewerblich oder privat?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Ich versteh nicht, warum hier einige so vehement dagegen sind paar Euro auszugeben und lieber illegal Fliegen wollen...

      Das Thema mit der Kurzzeitversicherung für Drohnen mit gewerblicher Nutzung ist doch top.
      Ist ähnlich wie bei einer Auslands-Reise-Krankenversicherung, ein kurzer Zeitrahmen für kleines Geld.

      Hier mal ein Beispiel (1. Ergebnis bei Google) über die Höhe der Rate, worüber hier diskutiert wird.

      Am besten dem Chef erklären und sich den Betrag zahlen lassen.

      Ausgaben: 0€ / Legal: 100%


      Mit freundlichen Grüßen
      Markus

      DJI Air 3 Fly More Combo
    • Okay, ich glaub ich hab's (einigermaßen :D) Vielen Dank an alle die hier wirklich hilfreich geantwortet haben, immer wieder das gleiche :D

      Das mit der Kurzzeitversicherung ist ein super Tipp, ich denke das werde ich probieren :)
      Ich nehme an in einem Benutzerkonto dort sind dann auch Nachweise hinterlegt, dass wenn jemand in ein paar Wochen wissen will, ob ich denn auch an dem Tag versichert war (Die Videos werden ja nunmal online gestellt), die ich dann vorweisen kann?

      Ich hab aktuell zwei, drei Orte im Auge, die ich normalerweise problemlos abfliegen dürfte. Aber da schaue ich auf jeden Fall nochmal verschiedene Links mit den Flugzonen durch. Aber auch da vielen Dank! Ich komme bestimmt mal irgendwann drauf zurück :D
    • Streifenhoerni schrieb:

      Aber ich melde doch kein Gewerbe an, wenn ich das ja gar nicht abrechne?
      Auch wenn dieser Fred schon älter ist, kann ich vielleicht etwas beitragen.

      Bei der Frage, ob eine Tätigkeit privat oder gewerblich ist, ist nicht der Gewerbenachweis entscheidend. Die Gewinnabsicht ist das Kriterium. Das betrifft insbesondere Freiberufler, die für ihre Tätigkeit keine Gewerbeanmeldung benötigen.
      Ich bin freiberuflich als Dozent tätig und verdiene mit Fachkundelehrgängen nebenbei etwas. Ich muss das zwar (voll) versteuern, aber solange ich keine Waren verticke oder diese Tätigkeit in der Handwerksrolle eingetragen ist, braucht das keine Anmeldung. Dennoch ist diese Tätigkeit gewerblich, weil letztlich Geld damit verdient wird. Der Umfang spielt dabei keine Rolle.

      Was Versicherungen angeht, so ist dringend auf 1000 %ig richtige Angaben im Antrag zu achten, sowie auch dessen komplette Übernahme in der Police. Im Schadenfall wird immer gleich geschaut, ob der Versicherungsträger durch formale Fehler des Versicherten leistungsfrei bleiben kann oder die Versicherungssumme begründet mindern kann.
      So kann die vermeintliche Ersparnis an der jährlichen Prämie zum bösen Bumerang im Streitfall werden.