Versicherung gegen Schäden an der eigenen Drohne

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Ich glaube niemand ist so blöde und versichert solche Schäden, es sei denn der Versicherungsbeitrag ist so hoch wie der Neuwert der Drohne. ;)

      Am nächsten kommt dem noch DJI Care Refresh, aber da verkauft dir der Hersteller im Grunde nur eine neue Drohne für günstig, wenn du deine Drohne schrottest.
      Z.B. Mavic Air 2: 87€ Gebühr für 1 Jahr, erster Austausch 79€, zweiter Austausch 109€, also im Grunde 166€ "Versicherungsgebühr", falls du deine Mavic Air 2 im 1. Jahr zerlegst.
      Link zur DJI Webseite

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    • Pilot099 schrieb:

      damit kann ich nichts anfangen.. Danke bin eben zu blöd.
      Kopf hoch, Schultern abklopfen und was neues Kaufen oder Bauen. Ich hab auch schon dutzende Flugzeuge oder Drohnen selbstverschuldet gecrashed. Ist eben ein Hobby und gehört (leider) dazu. ;)

      Aber mal ehrlich, niemand geht das Risiko ein und versichert für 5 Mark im Monat das Risiko, dass du deine Drohne gegen einen Schornstein fliegst. ;)
    • Jens Wildner schrieb:

      M.W. gibt es sehr wohl Vollkasko-Versicherung für Drohnen - siehe z.B. hier!
      3.1.1 Im Totalschadenfall ersetzt die KRAVAG den Wiederbeschaffungswertohne Wiederbeschaffungskosten) bei Schadeneintritt, jedoch nur bis zurHöhe der Versicherungssumme. Bei vereinbartem Taxwert wird dieserersetzt, soweit keine Überversicherung besteht. Wiederbeschaffungswert istder Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer aufwenden muss, um eingleichwertiges Luftfahrzeug zu erwerben. Überversicherung liegt vor, wennbei Vertragsabschluss der Taxwert den Wiederbeschaffungswert erheblichübersteigt.Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Kosten der Wiederherstellung denWiederbeschaffungswert oder Taxwert des Luftfahrzeugs voraussichtlicherreichen oder das Luftfahrzeug unwiederbringlich verloren ist. Es gilt auchals unwiederbringlich verloren, wenn die Kosten für Suche, Bergung,Transport und Wiederherstellung den Wiederbeschaffungswert bzw.Taxwert erreichen.
      3.1.2 Vom Wiederbeschaffungs- oder Taxwert werden abgesetzt einevereinbarte Selbstbeteiligung sowie der von der KRAVAG festgestellte Wertder verwertbaren Teile, soweit nicht die KRAVAG die Verwertung übernimmt.


      Die Versicherungsbedingungen sind aber alles andere als günstig. ;)
      Nur "Wiederbeschaffungswert" versichert, "gleichwertiges Luftfahrzeug", was das wohl bedeutet ;) , abzüglich Selbstbeteiligung (100€) und abzüglich Wert der verwertbaren Teile...
      Am Ende bleibt da nicht viel...
    • @einecrew
      M.E. heißt das, ich kann die gleiche Drohne, oder eine gleichwertige, falls es die gleiche nicht mehr gibt, zum aktuell gültigen Preis kaufen, und bekomme die Kosten abzgl. der SB ersetzt.
      Den Schrott würde ich ggf. der Versicherung zur Verwertung überlassen! ^^

      Letztlich kommt es auf den Wert des Kopters vom TE an, den wir ja nicht kennen, um das abzuwägen.
      Für eine MM lohnt das sicher nicht! ;) :)

      Und evtl. gibt es ja noch andere Versicherungen, wo vllt. ggf. ein Flightlog mit Geodaten etc. reicht, den man ja auch bei einem Wasserabsturz mit Chance hat, um den Verlust nachzuweisen.
      Die genannten Versicherungen sollten übrigens auch nur Beispiele sein!

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    • Das müsste man ggf. natürlich wirklich vorher bei der Gesellschafft klar erfragen, vorallem, wie "gleichwertig" bei denen definiert ist.
      Soweit ich das bisher gelesen habe, bedeutet, bei Geräten, gleichwertig = Neuwert zum aktuellen Marktpreis. D.h. wenn eine Drohne damals z.B. 2000,- gekostet hat und jetzt nur noch 1000,-, dann bekommst Du nur 1000,-! Kostet sie immer noch 2000,- bekommst Du eben 2000,-. :)
      Und wenn es eine Drohen nicht mehr gibt und eine andere mit mind. gleicher Ausstattung kostet 1500,-, dann bekommst Du diesen Wert.
      Natürlich immer abzgl. SB und ggf. Teilewert. Allerdings würde ich z.B. so eine Versicherung, also mit Teilewert-Berechnung, nicht wählen.

      So verstehe ich das, aber natürlich ohen Gewähr! :)
    • Jens Wildner schrieb:

      Soweit ich das bisher gelesen habe, bedeutet, bei Geräten, gleichwertig = Neuwert zum aktuellen Marktpreis. D.h. wenn eine Drohne damals z.B. 2000,- gekostet hat und jetzt nur noch 1000,-, dann bekommst Du nur 1000,-! Kostet sie immer noch 2000,- bekommst Du eben 2000,-. :)
      Ich komme aus der Branche und was du meinst wird im Kleingedruckten "gleichwertige Neuanschaffung" genannt.

      Die Formulierung der Kasko Versicherung oben //Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer aufwenden muss, um ein gleichwertiges Luftfahrzeug zu erwerben.// ist die für den Kunden Ungünstigste überhaupt, denn das bedeutet der Versicherungsnehmer bekommt zum Beispiel eine gebrauchte Yuneec Q 4K Drohne statt eine Mavic Air mit 4K Kamera ersetzt, denn die Mantis Q ist gleichwertig (Flugzeit, 4K, usw.)
    • Schwierig schwierig mit dem "Versicherungsdeutsch" und was dann am Ende dabei herum kommt. Unter Umständen ist dann auch noch ein Ausschluss bei grober Fahrlässigkeit dabei deshalb ist m. M., dass es sich nicht lohnt eine z. B. Air 2 zu Versichern.

      Das geht dann wohl eher in die Richtung von Hochpreisigen Koptern für Gewerbliche Zwecke so ab dem Bereich 10T€ aufwärts.

      Da hilft nur eines vorsichtig fliegen.

      Und wie war das in der Luft...hat keine Balken und runter kommen sie immer. :saint:
      Gruß vom Nobier
      Nicht wundern meine Tastatur verliert ab und zu Buchstaben und hat auch manchmal ein paar zu viel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nobier ()