Moin liebe Drohnenfreunde,
ich als "Vielleicht-bald-Drohnenneuling" erhoffe mir hier mal eine kompetente Antwort
auf ein wichtiges Thema.
Also,... ich habe die Drohnenverordnung gelesen und mir die Luftverkehrs-Ordnung zum
Thema unbemannte Luftfahrtsysteme zu Gemüte geführt. Allerdings kann ich mir zu
meinem speziellen Fall, einem Aufstieg mit anschließendem "Rundumblick in einer
Höhe von 0-99m" keinen richtigen Reim draus machen.
Zu meinem Beispiel folgendes vorweg gesagt:
Es geht um mein eigenes Grundstück in einem dichtbesiedelten Wohngebiet einer
Kleinstadt in Schleswig-Holstein.
Der Ort liegt in keiner Flugverbotszone, das Grundstück nicht der Nähe von Behörden,
Autobahnen, Bundesstraßen usw. - Also alles ganz unspektakulär
Ich fliege eine zugelassene kleine Drohne von DJI Mini (mach trotzdem einen kleinen
Drohenschein für den Kenntnisnachweis, mit Plakette, registriere sie, wenn es doch
eine größere Drohne werden soll... usw.) - alles schön nach Vorschrift.
Diese o.g. DV und LuftVO schränken den Flug ja stark ein - das ist für euch nicht neu,
für mich auch nicht. - Und im Grunde finde ich das auch gut so.
Allerdings, wenn ich mir eine Drohne zulegen sollte, um ausschließlich "übrig gebliebene"
Landschaften zu überfliegen, verlieren diese für mich schnell den Reiz - um nicht
salopp zu sagen, sieht irgendwann alles gleich aus.
Wo sich aber viel verändert oder einiges an Getümmel zu sehen ist, ist in Ortschaften.
Um einen Ort zu überfliegen müsste ich alle Grundstückseigentümer befragen
> Unwahrscheinlich dass alle zustimmen.
Aber man kann ja punktuell bei Freunden oder Zustimmenden aufsteigen, um den Blick
von dort über die Ortschaft zu ergattern - dann wird es wieder interessant für mich.
Jetzt die Frage, auf die niemand gewartet hat...
Kann ich bei meinem eigenen Grundstück mit der Drohne aufsteigen, ohne dass jemand etwas dagegen sagen kann?
Sagen wir mal zügig auf 50 - 99m, damit der Lärm der Drohne auf ein Minimum
reduziert ist. Und ich bewege mich nicht von der Stelle, sondern dreh mich nur um
die eigene Achse und genieße den Ausblick.
Wer oder was kann mit welcher Grundlage mir doch noch den Flug verbieten?
Kann ein Nachbar was dagegen haben und ein Recht erhalten, dass ich auch bei mir
nicht hochsteigen darf? Wenn ja, gibt es Mittel und Wege, (ohne einen Nachbarschafts-
krieg durchzuboxen) das dann geschickt zu umgehen?
Ich versteh mich in der Nachbarschaft gut und im Vorfeld darüber zu sprechen ist
immer vorteilhaft. Mir geht es nur um die rechtliche Seite, was könnte mich erwarten,
wenn man sich doch nicht mehr so gut versteht...
Wäre toll, wenn jemand dazu einmal Stellung nehmen kann.
Danke und Gruß
Max
ich als "Vielleicht-bald-Drohnenneuling" erhoffe mir hier mal eine kompetente Antwort
auf ein wichtiges Thema.
Also,... ich habe die Drohnenverordnung gelesen und mir die Luftverkehrs-Ordnung zum
Thema unbemannte Luftfahrtsysteme zu Gemüte geführt. Allerdings kann ich mir zu
meinem speziellen Fall, einem Aufstieg mit anschließendem "Rundumblick in einer
Höhe von 0-99m" keinen richtigen Reim draus machen.
Zu meinem Beispiel folgendes vorweg gesagt:
Es geht um mein eigenes Grundstück in einem dichtbesiedelten Wohngebiet einer
Kleinstadt in Schleswig-Holstein.
Der Ort liegt in keiner Flugverbotszone, das Grundstück nicht der Nähe von Behörden,
Autobahnen, Bundesstraßen usw. - Also alles ganz unspektakulär
Ich fliege eine zugelassene kleine Drohne von DJI Mini (mach trotzdem einen kleinen
Drohenschein für den Kenntnisnachweis, mit Plakette, registriere sie, wenn es doch
eine größere Drohne werden soll... usw.) - alles schön nach Vorschrift.
Diese o.g. DV und LuftVO schränken den Flug ja stark ein - das ist für euch nicht neu,
für mich auch nicht. - Und im Grunde finde ich das auch gut so.
Allerdings, wenn ich mir eine Drohne zulegen sollte, um ausschließlich "übrig gebliebene"
Landschaften zu überfliegen, verlieren diese für mich schnell den Reiz - um nicht
salopp zu sagen, sieht irgendwann alles gleich aus.
Wo sich aber viel verändert oder einiges an Getümmel zu sehen ist, ist in Ortschaften.
Um einen Ort zu überfliegen müsste ich alle Grundstückseigentümer befragen
> Unwahrscheinlich dass alle zustimmen.
Aber man kann ja punktuell bei Freunden oder Zustimmenden aufsteigen, um den Blick
von dort über die Ortschaft zu ergattern - dann wird es wieder interessant für mich.
Jetzt die Frage, auf die niemand gewartet hat...
Kann ich bei meinem eigenen Grundstück mit der Drohne aufsteigen, ohne dass jemand etwas dagegen sagen kann?
Sagen wir mal zügig auf 50 - 99m, damit der Lärm der Drohne auf ein Minimum
reduziert ist. Und ich bewege mich nicht von der Stelle, sondern dreh mich nur um
die eigene Achse und genieße den Ausblick.
Wer oder was kann mit welcher Grundlage mir doch noch den Flug verbieten?
Kann ein Nachbar was dagegen haben und ein Recht erhalten, dass ich auch bei mir
nicht hochsteigen darf? Wenn ja, gibt es Mittel und Wege, (ohne einen Nachbarschafts-
krieg durchzuboxen) das dann geschickt zu umgehen?
Ich versteh mich in der Nachbarschaft gut und im Vorfeld darüber zu sprechen ist
immer vorteilhaft. Mir geht es nur um die rechtliche Seite, was könnte mich erwarten,
wenn man sich doch nicht mehr so gut versteht...
Wäre toll, wenn jemand dazu einmal Stellung nehmen kann.
Danke und Gruß
Max