Drohnenflug über eigenen Grundstück - Uneingeschränkt möglich?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Drohnenflug über eigenen Grundstück - Uneingeschränkt möglich?

      Moin liebe Drohnenfreunde,

      ich als "Vielleicht-bald-Drohnenneuling" erhoffe mir hier mal eine kompetente Antwort
      auf ein wichtiges Thema.

      Also,... ich habe die Drohnenverordnung gelesen und mir die Luftverkehrs-Ordnung zum
      Thema unbemannte Luftfahrtsysteme zu Gemüte geführt. Allerdings kann ich mir zu
      meinem speziellen Fall, einem Aufstieg mit anschließendem "Rundumblick in einer
      Höhe von 0-99m" keinen richtigen Reim draus machen.

      Zu meinem Beispiel folgendes vorweg gesagt:
      Es geht um mein eigenes Grundstück in einem dichtbesiedelten Wohngebiet einer
      Kleinstadt in Schleswig-Holstein.
      Der Ort liegt in keiner Flugverbotszone, das Grundstück nicht der Nähe von Behörden,
      Autobahnen, Bundesstraßen usw. - Also alles ganz unspektakulär
      Ich fliege eine zugelassene kleine Drohne von DJI Mini (mach trotzdem einen kleinen
      Drohenschein für den Kenntnisnachweis, mit Plakette, registriere sie, wenn es doch
      eine größere Drohne werden soll... usw.) - alles schön nach Vorschrift.

      Diese o.g. DV und LuftVO schränken den Flug ja stark ein - das ist für euch nicht neu,
      für mich auch nicht. - Und im Grunde finde ich das auch gut so.

      Allerdings, wenn ich mir eine Drohne zulegen sollte, um ausschließlich "übrig gebliebene"
      Landschaften zu überfliegen, verlieren diese für mich schnell den Reiz - um nicht
      salopp zu sagen, sieht irgendwann alles gleich aus.

      Wo sich aber viel verändert oder einiges an Getümmel zu sehen ist, ist in Ortschaften.
      Um einen Ort zu überfliegen müsste ich alle Grundstückseigentümer befragen
      > Unwahrscheinlich dass alle zustimmen.

      Aber man kann ja punktuell bei Freunden oder Zustimmenden aufsteigen, um den Blick
      von dort über die Ortschaft zu ergattern - dann wird es wieder interessant für mich.

      Jetzt die Frage, auf die niemand gewartet hat...

      Kann ich bei meinem eigenen Grundstück mit der Drohne aufsteigen, ohne dass jemand etwas dagegen sagen kann?


      Sagen wir mal zügig auf 50 - 99m, damit der Lärm der Drohne auf ein Minimum
      reduziert ist. Und ich bewege mich nicht von der Stelle, sondern dreh mich nur um
      die eigene Achse und genieße den Ausblick.

      Wer oder was kann mit welcher Grundlage mir doch noch den Flug verbieten?

      Kann ein Nachbar was dagegen haben und ein Recht erhalten, dass ich auch bei mir
      nicht hochsteigen darf? Wenn ja, gibt es Mittel und Wege, (ohne einen Nachbarschafts-
      krieg durchzuboxen) das dann geschickt zu umgehen?

      Ich versteh mich in der Nachbarschaft gut und im Vorfeld darüber zu sprechen ist
      immer vorteilhaft. Mir geht es nur um die rechtliche Seite, was könnte mich erwarten,
      wenn man sich doch nicht mehr so gut versteht...

      Wäre toll, wenn jemand dazu einmal Stellung nehmen kann.


      Danke und Gruß


      Max
    • Und täglich grüßt das Murmeltier.

      drohne2001bw schrieb:

      Kann ich bei meinem eigenen Grundstück mit der Drohne aufsteigen, ohne dass jemand etwas dagegen sagen kann?
      Hallo Max,
      eine Antwort findest du hier und hier und sicherlich noch an einigen anderen Stellen hier im Forum.
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      Ich kann nicht alles wissen aber es wird jeden Tag ein Stück mehr.
    • Hallo Max,

      zunächst mal willkommen im Forum.

      Die Flächen wo man fliegen kann sind je nach Region mal großzügiger und mal weniger vorhanden ... um zu prüfen wo man fliegen kann gibt es div. Helferlein (Linkliste Flugzonen, NFZ, NOTAM, Schutzgebiete usw.).
      Darüber hinaus kann man an vielen Orten mit Ausnahmegenehmigungen fliegen wo es "normal" nicht möglich ist.

      Bei Wohngrundstücken gilt es zusätzlich das Thema Kamera bzw. "Recht am eigenen Bild" der Nachbarschaft zu beachten, @Bernd Q hat mit seinem zweiten link ja den passenden thread hier im Forum bereits verlinkt (einfach mal in Ruhe durchlesen).

      Abschließend: auch wenn die Möglichkeiten in den letzten Jahren weiter reguliert wurden gibt es immer noch reichlich Plätze wunderschöne Aufnahmen zu machen, die entsprechenden threads bzgl. Fotos (Luftaufnahmen - Fotos) und Videos (Luftaufnahmen - Videos) sprechen für sich ;)
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!