Urheberrecht - Bedienungsanleitungen

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  • Urheberrecht - Bedienungsanleitungen

    Zum Thema Bedienungsanleitungen:
    Zitieren, Kopieren, Übersetzen und Verbreiten

    Soweit ich mich in die Thematik Urheberrecht einlesen konnte, gibt es zuerst einmal zwei problematische Seiten an der Sache.

    1) Wenn ich etwas herunterlade und weiterbreite bekomme ich zumindest beim "öffentlichen Anbieten" auf meiner Website Ärger.

    2) Wenn es jemand anderes das für mich auf seiner Website tut, bekommt er den Ärger.

    Wenn ich etwas per E-Mail weiterverbreite kann ich auch Ärger bekommen, wenn mich jemand anschwärzt.

    -----------
    Ein weiterer Fall,
    wenn ich ein Dokument von einem Hersteller (Urheber) in grossen Teilen kopiere und verbreite ist es wie in Fall 1) und 2)
    wenn ich ein Dokument von einem Hersteller in grossen Teilen übersetze greife ich dabei auf ein Original Dokument eines (Urheber) zurück.
    Wenn ich dabei grössere Teile übersetze und veröffentliche bekommen ich 1) und der Verbreiter 2) Ärger.

    Das ist mein privates "Minimalwissen" zu dem Thema.

    Können hier evtl. Juristen oder Foren-Moderatoren Genaueres dazu beitragen? Bitte .... ?( ?( ?(
    DJI P1, TBS Disco, SkyHero Anakin, F550, Quadeigenbau, Tarot800, 2 Nano Quads, Parrot Disco, FIMI 8 SE
  • @rubberduck , was willst du uns mit diesem neuen Thread sagen?
    Deine Annahmen sind ebenso richtig, wie trivial und logisch. Oder umgangssprachlich: Weiß jedes Kind. :rolleyes:

    _______

    Madgordon schrieb:

    wo jemand das Copyright drauf hat, darf man nicht verändern, vervielfältigen udg. ohne dass derjenige das OK dazu gibt.

    Ob ein "Copyright" explizit ausgewiesen ist oder nicht, ist bei uns völlig ohne Belang.

    _______


    Urheberrecht in Kürze:
    Wenn etwas eine geistige Schöpfungshöhe hat, ist es urheberrechtlich geschützt, und darf ohne Zustimmung des Urhebers auch nicht anderweitig genutzt oder kopiert oder verändert werden.
    Das gilt für alle Werke, und kann demnach auch für Bedienungsanleitungen gelten.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

  • Das Urheber-Recht liegt i.d.R. ganz bei dem, der es er-/geschaffen hat und/oder sofern es etwas Einzigartiges und/oder Besonderes ist. Sei es Bild, Ton oder Text, Haus, etc.
    M.W. kann es auch schon die Nutzung eines fremden Teiltextes, mit geistreichem/kreativem, den Zusammenhang bestimmenden Inhalt, zu Problemen führen, genauso wie die Nutzung von fremden Bildern oder Bildausschnitten! Mindestens sollte der Text als Zitat gekennzeichnet und der Urheber genannt sein! Aber auch das ersetzt m.W. nicht unbedingt die eigentlich notwendige Verwendungs-Zustimmung des Urhebers.
    Bei Bildern ist der Fotograf natürlich der Urheber, aber trotzdem kann auch ein Bild, das man selbst gemacht hat, Urheberrecht verletzen - z.B. dürfen, soweit ich weiß, Bilder vom beleuchteten Eifelturm, m.W. nicht ohne Genehmigung veröffentlicht werden. Das kann ggf. teuer werden! Beim Atomium in Belgien war es auch so, wurde aber, wenn ich es richtig verstanden habe, inzwischen für nichtgewerbliche Verwendung (z.B. Selfies) gelockert.
  • Lucky schrieb:

    Dann lass es doch! :P
    Wie oft lese ich....

    in der Bedienungsanleitung steht "das und das".

    Also ist alleine ein Satzteil den man zitiert eine Urheberrechtsverletzung. Verstehst du was ich meine?
    Ich möchte mich nur schlaumachen wo dabei die Grenze ist.

    So einen Textteil mit eigenen Worten zu umschreiben macht keinen Sinn, da es darum geht was in dem Dokument steht.
    Wie soll ich den "ATTI Modus" mit eigenen Worten umschrieben? "BUUJ" Modus?
    DJI P1, TBS Disco, SkyHero Anakin, F550, Quadeigenbau, Tarot800, 2 Nano Quads, Parrot Disco, FIMI 8 SE

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rubberduck ()

  • rubberduck schrieb:

    Können hier evtl. Juristen oder Foren-Moderatoren Genaueres dazu beitragen?
    jein ... bei der Frage geht es vorrangig um das "Urheberrecht", ob es sich dabei auf Bedienungsanleitungen für Kopter, Staubsauger oder Trockenhauben bezieht ist für die eingangs genannten Punkte wie z.B. herunterladen, veröffentlichen, zitieren, übersetzen etc. nicht relevant; da wir uns hier im Schwerpunkt mit Koptern beschäftigen und damit die für das fliegen relevanten juristischen Fragestellungen im Vordergrund stehen ist hier vermutlich nicht der am besten geeignete Ort --> ggf. führt ein spezifisches Jura-Forum wie z.B. recht.de/phpbb/index.php oder juraforum.de/forum/ oder ... schneller zum Erfolg ;)
    "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
  • rubberduck schrieb:

    Wie soll ich den "ATTI Modus" mit eigenen Worten umschrieben? "BUUJ" Modus?
    Jetzt stellst du dich aber dümmer an, als du bist. Oder täusche ich mich in einem der Satzteile?
    Wenn in einer Bedienungsanleitung steht: „Achtung, im Atti Mode nicht unter Wasser fliegen, bevor nicht die Lallaman-Schraube mit Bubbubgewinde in das Loch geschraubt ist.“, darfst diesen Satz im Wortlaut nicht veröffentlichen. Schreibst du allerdings: „DIY warnt davor, im Atti Mode ohne eingeschraubte Lallaman-Schraube mit Bubbubgewinde unter Wasser zu fliegen.“, dann kann dir keiner was.
  • rubberduck schrieb:

    Wie soll ich den "ATTI Modus" mit eigenen Worten umschrieben? "BUUJ" Modus?
    Ich hoffe das ist jetzt nicht wirklich ernst gemeint ?!?


    In Deiner Stelle wäre ich sehr vorsichtig hier öffentlich unter den Namen „Rubberduck“ zu posten. Der Name ist ein niederländisches Kunstobjekt von vor ca. 13 Jahren. Könnte Urheberrechte oder was auch immer verletzen.

    Auch stelle ich mir die Frage, was Rubberduck mit dem Post überhaupt erreichen will bzw. was er soll... Ist schon der zweite Threat mit denkwürdigen oder überflüssigen Inhalt...
  • Guenther J. schrieb:

    Wenn in einer Bedienungsanleitung steht: „Achtung, im Atti Mode nicht unter Wasser fliegen, bevor nicht die Lallaman-Schraube mit Bubbubgewinde in das Loch geschraubt ist.“, darfst diesen Satz im Wortlaut nicht veröffentlichen.
    Das ist grober Unfug. Beschäftige dich mal mit dem Zitatrecht.
  • Weil ich für meine bestellte XIAOMI FIMI X8 SE die engl. Bedienungsanleitung des Herstellers übersetzt habe und dabei auf Begriffe gestoßen bin, die nicht sonderlich gut erklärt sind. XIAOMI bietet seinen Kunden nur die eine engl. Anleitung, leider.


    XIAOMI User suchen verzweifelt, finden nichts auf deutsch, also was sollen sie machen? Selber übersetzen und gegenseitig austauschen auch in Foren (sogar nur teilweise) ist nunmal verboten, das habe ich mittlerweile gelernt.



    Wenn ich in irgendeiner DJI MAVIC Anleitung ob es diesen von XIAOMI verwendeten Begriff dort auch gibt, finde ich den fast 1 zu 1 bei DJI wieder.
    Da scheint auch einer vom anderen abzuschreiben, aber das ist nicht meine Sache als Kunde.

    Also lese ich die DJI Anleitung und komme damit besser zurecht, obwohl es hier um einen XIAOMI-Kopter geht.

    Die Flugzustände tragen fast zu 80 % die gleichen Namen, bei beiden Herstellern.
    ATTI, SportMode, CL, HL, Tripod, Tapfly, Dronie usw.


    Darum alleine geht es, das war der Anlass zu meinem Thread.
    Die Sachlage dürfte nun allen klar sein und das Thema ist meinerseits beendet.
    DJI P1, TBS Disco, SkyHero Anakin, F550, Quadeigenbau, Tarot800, 2 Nano Quads, Parrot Disco, FIMI 8 SE