Mavic 2 Pro noch kaufen - EU Regulierung 2012

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Mavic 2 Pro noch kaufen - EU Regulierung 2012

      Ich möchte mir eine Mavic 2 Pro zulegen, bin aber am überlegen ob das Sinn macht bzgl. der neuen Gesetzgebung ab 2021.
      Da sie mit 907 Gramm knapp über der Grenze von 900 Gramm für C1 liegt könnte das wohl ein Problem werden?!
      Alternativ könnte ich wohl auch eine Mavic Air 2 anschaffen die deutlich leichter ist.
      Da ich nur Fotoaufnahmen mache wäre mir die Mavic 2 Pro mit dem größeren Sensor aber schon lieber.
      Was meint ihr? Würdet ihr an meiner Stelle eine Mavic 2 Pro oder eine Mavic Air 2 kaufen? Oder überhaupt bis 2012 warten bis die Drohnen eine Zertifizierung haben? (lange möchte ich eigentlich nicht mehr warten...)
    • Mach Dir wegen der Einstufung der Mavic 2 Pro in der neuen EU-Verordnung keine Gedanken. Drohnen müssen vom Hersteller bereits vor in Verkehrbringung Klassifiziert werden. Eine nachträg Einstufung in eine der Klassen ist nicht möglich. Für die Mavic 2 Pro als Bestandsdrohne gilt ab 01.01.2021 die Artikel 20 und 22 der neuen EU-Verordnung. Mit allen Einschränkungen die sich daraus ergeben. Dabei spielt dann die 900gr Grenze gar keine Rolle mehr. Die Mavic Air 2 wie auch die Mavic 2 Pro sind in diesem Zusammenhang gleich zu betrachten. Also Fliegen mit den Einschränkungen nach A3 also mind. 150 m zu fast allem oder ein Fernpiloten-Zeugnis (großer Drohnenführerschein mit Präsenzprüfung) machen, dann kannst Du bis Ende 2023 mit den Einschränkungen nach A2 fliegen. Oder bis mind. Mitte nächstes Jahr warten bis eine Drohne, welche nach den neuen EU-Regeln Klassifiziert wurde, erscheint.

      Ließ Dich mal durch den folgenden, mittlerweile recht umfangreichen Thread
      drohnen-forum.de/index.php/Thr…von-Drohnen-Sammelthread/

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von quadle ()

    • Danke, ja stimmt. "Drohnen zwischen 500 g und 2 kg müssen mindestens 50 m (horizontalen) Abstand zu unbeteiligten Personen halten"
      Da ist es dann egal ob Air 2 oder Pro 2.

      Ab wann kann man eigentlich davon ausgehen dass klassifizierte Drohnen in den Regalen liegen werden? Eventuell lohnt es sich ja noch ein bisschen zu warten und dann eine zu kaufen mit der man auch nach der Übergangsfrist keine Probleme hat.
    • markdrone schrieb:

      Danke, ja stimmt. "Drohnen zwischen 500 g und 2 kg müssen mindestens 50 m (horizontalen) Abstand zu unbeteiligten Personen halten"
      ...
      Aber auch nur, wenn Du das sogenannte „EU-Fernpiloten-Zeugnis“ gemacht hast.

      markdrone schrieb:

      ...
      Ab wann kann man eigentlich davon ausgehen dass klassifizierte Drohnen in den Regalen liegen werden?
      ...
      Da noch nicht alle Einzelheiten für die Anforderungen zur Klassifizierung feststehen, gehen Spekulationen davon aus, nicht vor Mitte nächsten Jahres.
    • Hmm, danke. Nicht ganz einfach das ganze.
      Irgendwie finde ich überall verschiedene Informationen was man nun ab 2021 mit einer Mavic Pro / Air 2 darf.

      Hier z.b. die österreichische Flugbehörde Austro Control:

      "In der Übergangsfrist können auch Drohnen ohne CE-Kennzeichnung in der Open Kategorie verwendet werden, sofern gewisse Gewichtsgrenzen (bis 500 g für den Betrieb in A1, bis 2 kg für den Betrieb in A2, bis 25 kg für den Betrieb in A3) nicht überschritten und die Vorgaben der jeweiligen Kategorie eingehalten werden. Der Betreiber der Drohne muss sich lediglich online registrieren und sicherstellen, dass alle Drohnen-Piloten die notwendige Kompetenz aufweisen."

      "Die Kategorie A2 ist für Drohnen in der Klasse C2 (900 g bis 4 kg) vorgesehen und definiert einen Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen. Dieser Abstand kann auf bis zu 5 Metern verringert werden, wenn die Drohne in einem „Low-Speed Mode“ mit maximal 3 m/s betrieben wird und externe Umstände (Wetter, etc.) es zulassen."

      Siehe: dronespace.at/jart/prj3/drones…87916&reserve-mode=active