EU - Klassifizierung von BESTANDS - Drohnen

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • @Dronepilot:

      Du bist wirklich sehr hartnäckig uneinsichtig. Eigentlich sollte ich meine kostbare Zeit nicht mit Uneinsichtigen vergeuden. Einen kleinen letzten Versuch riskiere ich noch:

      Nehmen wir als Beispiel die Mavic 2 Pro. Die wird bei DJI nicht umgebaut und sie wird weiterhin eine Mavic 2 Pro bleiben und somit auch kein neues Modell sein. Sie bekommt eine andere Seriennummer und ein Softwareupdate. Ist sie dadurch jetzt plötzlich ein anderes Erzeugnis (nicht zu verwechseln mit einem geänderten Erzeugnis!)? Falls du diese Frage jetzt immer noch bejahst, dann vergeude ich keine Zeit mehr mit dir und verleihe dir das Prädikat „hoffnungslos uneinsichtig“.


      Über die Bereitstellung müssen wir nicht diskutieren, weil auch wenn das Zurückschicken an den Kunden durch DJI als Bereitstellung auf dem Markt angesehen werden kann, dadurch das Problem nicht gelöst wird, dass es sich dabei nicht um die erstmalige Bereitstellung handelt.
    • Sei mir nicht böse, ich glaube Dir ja wirklich, dass Du sehr von dem überzeugt bist, was Du sagst, aber Du lieferst halt keine Argumente die ich bei Überprüfung der Verordnung nachvollziehen könnte. Fakt ist nunmal, dass Deine Darstellung dem widerspricht, was DJI sagt, die nach eigenen Angaben mit den entsprechenden Instanzen in Kontakt stehen und das mit denen besprechen.

      Und ja - das mit der Bereitstellung sehen wir unterschiedlich, weil ich glaube, dass es hier schlicht darum geht zu regeln, dass derjenige, der eine Drohne zum ersten mal bereitstellt definitiv alle auferlegten Regeln zu erfüllen hat und dies nicht jemand anderem zu einem Zeitpunkt nach der ersten Bereitstellung übertragen kann. Das sagt meines Erachtens aber nichts über bereits vor dieser Verordnung bereitgestellte Drohnen aus. Fall ich etwas übersehen habe, wäre es schön, wenn Du den entsprechenden Artikel nennen würdest, auf den Du Dich beziehst.

      Ansonsten müssen wir das auch nicht zu Ende debattieren, weil sich in Kürze sowieso herausstellen wird, wer recht hat. :)
    • Dronepilot schrieb:

      Fakt ist nunmal, dass Deine Darstellung dem widerspricht, was DJI sagt, die nach eigenen Angaben mit den entsprechenden Instanzen in Kontakt stehen und das mit denen besprechen.
      Nun ja, ich vertraue eher einem Juristen als einem der für eine Firma arbeitet welche seine Produkte unter die Leute bringen will.

      CIAO

      Mad
    • @Dronepilot:
      Du hast es geschafft, mich mit deiner Behauptung, dass ich keine Argumente geliefert hätte, die du nachvollziehen kannst, mich zu einer wahrscheinlich letztmaligen Entgegnung zu motivieren.

      Wenn du meine juristisch einwandfreien und glasklaren Argumente nicht nachvollziehen kannst, dann bedeutet das nicht, dass meine Argumente falsch sind. Es sagt nur etwas aus, über deine Fähigkeit im Umgang mit juristischen Argumenten. Du hast mir in meiner Argumentation keinen Fehler aufzeigen können, aber glaubst trotzdem DJI mehr, weil die mit maßgeblichen Stellen Gespräche führen. Dabei übersiehst du aber einen wichtigen Punkt. Die Gespräche, die DJI mit maßgeblichen Stellen führt und möglicherweise DJI optimistisch stimmen, bedeuten nicht, dass die von DJI geplante Vorgangsweise mit der aktuellen Rechtslage möglich ist. Viel realistischer ist die Wahrscheinlichkeit, dass DJI Zusagen bekommen hat, dass die Rechtslage so geändert wird, dass die von DJI geplante Vorgangsweise, rechtlich gedeckt wäre.

      Wenn eine Verordnung keine Möglichkeit vorsieht, dass früher auf den Markt gebrachte Drohnen nachträglich klassifiziert werden können, dann wurde damit deutlich signalisiert, dass diese Möglichkeit nicht gewollt ist, denn sonst hätte es dafür eine Regelung gegeben. Es darf dabei nicht übersehen werden, dass der Artikel 20 der Durchführungsverordnung für alle Drohnen, die nicht der Delegierten Verordnung entsprechen, ohnehin eine Regelung vorgesehen hat.

      Deinem letzten Satz stimme ich zu, wobei ich allerdings meine Zweifel habe, ob das tatsächlich in Kürze sein wird.
    • a) Den such mal schön selber.
      b) Wenn du die Verordnung dann mal irgendwann liest, achte darauf, wie häufig auf eine „harmonisierte Norm“ Bezug genommen wird. Erwägungsgrund 26 gaaanz am Anfang sollte dir schon als erstes Indiz dienen können. Dann beantworte deine Frage selbst.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Rechtlich kann der Dji Weg durchaus funktionieren:

      Drohne wird bei Dji in Komponenten zerlegt, die Firmware gelöscht und das Core Chassis (oder ein Seriennummer relevantes Teil_siehe auch bei Waffen) wird entsorgt (mit Bescheinigung) und Snr erlischt.
      Aus den getesteten Altteilen + Neuteilen wird eine neue Drohne kreeiert, die den aktuellen Vorgaben entspricht.
      Diese wird als Neuteil mit neuer Snr an Kunden geliefert.
      Somit sind alle rechtlichen Hürden umschifft.

      In der Praxis wird Dji dies in größerem Stil machen, so dass es letztendlich auf eine Austauschaktion alte Drohne (Bulk)+ Betrag X = neue Drohne in OVP. (Bulk)
      Natürlich ohne Zubehör, Bulk eben.

      Moin
    • SidJoker schrieb:

      Aus den getesteten Altteilen + Neuteilen wird eine neue Drohne kreeiert, die den aktuellen Vorgaben entspricht.
      Schöne Rumeierei. Wer soll das bezahlen? Da wird am Ende eine Neue nur wenig mehr kosten. Und dann die Zeiten, die der Versand benötigt. Auch wenn dafür Werkstätten in EU herangezogen werden. Ein Minusgeschäft wollen auch die sonst recht kulanten DJI-Leute nicht machen.
      Nur Greta freut's. Sieht doch nach Recycling aus und hat damit einen grünen Anstrich. ;) Und der Transport der ganzen Drohnen kann ja mit dem Segelschiff erfolgen.
      Leute, wir haben 2 Jahre Übergangsfrist bis für Bestandskopter eine Regelung greift, die noch nicht mal final ist. Bis dahin werden sich die Hersteller, allen Voran DJI, schon was einfallen lassen, wie sie uns als Kunden behalten. Ich denke (reiner Wunschgedanke) da eher an eine Rabattaktion: Eine neue zertifizierte (oder klassifizierte, wie auch immer) Drohne mit z.B. 30% Rabatt (jetzt mal aus der Luft gegriffen). Und dann haben wir die neueste Technik mit den neuesten Features. Unsere Handies sind teils ähnlich teuer und werden auch zum großen Teil alle zwei Jahre, teils jedes Jahr getauscht.
      Also ich bin da ganz entspannt und warte ab, was sich da so ergibt. Und dann sehe ich weiter. Ggf. mache ich so einen Kenntnisnachweis und registriere meine MA. Und dann sehen wir weiter.
      Fly long and prosper.
    • Damit allen, die das Video nicht oder nicht komplett gesehen haben klar ist, worum es bei den Aussagen DJIs geht, verlinke ich hier mal konkret die Stelle:



      Position des Referenten ist die des „Technical Standards Manager, Europe“ bei DJI, kein Vertriebler o.ä.

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von Dronepilot ()

    • Wobei er das auf die Durchführbarkeit seitens DJI bezogen hat. Klar ist ja auch, dass DJI das nicht für jegliche alte Drohnen machen können wird. Zuversichtlich war er vor allem für sämtliche Mavic-Derivate. Spark, einige Phantoms & Co. sind aber ev. technisch gar nicht in der Lage die Anforderungen zu erfüllen.
    • Dronepilot schrieb:

      Position des Referenten ist die des „Technical Standards Manager, Europe“ bei DJI, kein Vertriebler o.ä.
      Der war gut :D Mit diesem Argument hast du mich jetzt wirklich überzeugt, dass er keinerlei kaufmännische Interessen im Sinne von DJI hat und sich ganz auf technische Aspekte und deren Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen konzentriert. ;(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Redti ()

    • Das war kein Argument, das war einfach der Hinweis darauf, dass es sich hierbei um die Person handelt. der sich in Europa mit der Geschichte befasst und nicht irgendeine Drittperson. Dass er im Interesse von DJI handelt ist selbstverständlich.

      Was mir vor allem auch auffällt: DJI sind nicht die einzigen, die hier Interessen haben. Die ganzen Kopterschulen wittern durch die neuen Regeln auch Umsatz, der natürlich niedriger wäre, wenn DJI es schaffen würde die ganze Mavic-Serie günstig zu klassifizieren. ;)
    • Um noch mal darauf einzugehen:

      Redti schrieb:

      Das Problem mit der höchstzulässigen Startmasse, die nach Artikel 2 Ziffer 22 nur vom Hersteller festgelegt werden kann, führt derzeit zu einem juristisch unlösbaren Problem, wenn der Hersteller diese Verpflichtung einfach ignoriert.

      mh123 schrieb:

      Ich habe dem DJI-Support für die DJI Mini 2 die Aussage "MTOM 272,5 Gramm" entlockt.

      Die Aussage eines Support-Mitarbeiters spielt natürlich keine Rolle, aber m.E. kann DJI durchaus noch zu gegebener Zeit ein MTOM auch für die Consumer-Copter festlegen und veröffentlichen, genau so wie sie es für die Pro-Copter getan haben.

      Siehe technische Daten zu:

      Mavic 2 Enterprise: 1100 g
      Inspire 2: 4250 g
      Matrice 200 V2: 6,13 kg
      Matrice 300 RTK: 9 kg
      Matrice 600 PRO: 15,5 kg

      Manchmal wird es im Deutschen als "Max. Abfluggewicht" oder "Max. Startgewicht" ausgewiesen, im Englischen aber immer "Max Takeoff Weight", und ist letztlich eben das MTOW bzw. MTOM.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Madner Kami schrieb:

      Aber wie gesagt, der Anreiz für DJI das durch das Versenden einer selbstklebenden Plakette und einem downloadbaren Firmwareupgrade das nur die S/N individualisiert ändert, ist in jeder Hinsicht höher (sofern das rechtlich eie zulässige Lösung ist).
      Hatte jetzt hierzu mal den DJI support angefragt, wie der aktuelle Stand nach dieser "Bekanntmachung" von Ronald Liebsch in dem Copteruni Webinar aussieht. Hier hat man mir mitgeteilt dass DJI hier aktuell mit Branchenverbänden, Regulierungsbehörden und Gesetzgebern zusammenarbeitet umd die Standrads und den Konformitätsprozess für diese Verordnung mitzugestalten.


      Aber es wurde hier bereits der Zahn gezogen, dass es einen Firmware-Update beim Endkunden geben kann mit anschliessender Zusendung des neuen CE-Labels. Für alle Produkte, welche Rückwirkend in die CE-Kennzeichnung aufgenommen werden können soll es dann entweder ein HW- und/oder Firmware upgrade geben. Diese Aktivitäten können dann aber nur von DJI oder bestimmten authorisierten Händlern durchgeführt werden, nicht aber vom Kunden selbst.
      It's never so bad that it can't get worse

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mikam_0815 ()

    • Am Ende knallt DJI 2021 2 neue Drohnen auf den Markt und fertig. Die binden sich doch nicht sowas kompliziertes ans Bein und belasten mit dieser Arbeit Ihre DJI Enterprise Händler.

      Es gibt ja auch von DJI so eine Art Inzahlungnahme Aktion, jedoch nicht bei uns:

      Link zur DJI Webseite

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sascha3580 ()

    • Sascha3580 schrieb:

      Die binden sich doch nicht sowas kompliziertes ans Bein und belasten mit dieser Arbeit Ihre DJI Enterprise Händler.
      Im Endeffekt haben sie die benötigte Infrastruktur von DJI Care Refresh schon. Im Grunde wäre das nichts anderes.
      Auch kann sich DJI den Aufwand ja bezahlen lassen - sagt ja niemand, dass sie das auf eigene Kosten machen müssen.