EU - Klassifizierung von BESTANDS - Drohnen

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • ulc.gov.pl/pl/aktualnosci/5227…las-zgodnych-z-normami-ue

      Das polnische LBA hat eine Meldung dazu auf ihrer Internetseite, dass die Info von der EASA an die Landesluftfahrtbehörden kam, dass eine Nachzertifizierung möglich ist. Leider ist der Artikel auf polnisch und beim Umschalten auf englisch kommt man auf die Startseite. Hier ein Versuch mit google Translator:

      translate.google.com/translate…las-zgodnych-z-normami-ue

    • Hungser schrieb:

      Das polnische LBA hat eine Meldung dazu auf ihrer Internetseite, dass die Info von der EASA an die Landesluftfahrtbehörden kam, dass eine Nachzertifizierung möglich ist.
      Es gibt wohl tatsächlich ein Memo der Europäischen Kommission an die zuständigen Behörden der Nationalstaaten dazu ("Conversion of non-compliant drones").

      Demnach soll eine Umwandlung von Bestandsdrohnen in eine Drohne der Klasse C1-C3 grundsätzlich zukünftig möglich sein, allerdings wird die umgewandelte Drohne dann wie eine neue Drohne angesehen, sie muss also mit einer eine neuen Typbezeichnung, neuer Seriennummer versehen werden und eine Konformitätsprüfung und -erklärung durchlaufen. Hört sich aufwändig und auch rechtlich nicht ganz unproblematisch an (bspw. hinsichtlich Garantie/Gewährleistung).

      Also mal abwarten, da scheint offenbar noch einiges im Fluss zu sein. Zunächst mal muss ja sowieso überhaupt erst mal das Normgebungsverfahren zu den Klassen abgeschlossen sein...
    • Doch noch Hoffnung für ein EU-Klassifizierung von Bestandsdrohnen!

      Gibt es doch eine Möglichkeit eine bereits in Verkehr gebrachte Drohne in eine der begehrten C-Klassen der neuen EU-Verordnung einzuordnen? Ich habe mal die oben aufgeführte Seite der Zivilen-Luftfahrtbehörde Polens vom 02.10.2020 durch den Translater gejagt.

      Zivile Luftfahrtbehörde Polen schrieb:

      Möglichkeit der Zuweisung "alter" Drohnen" in Klassen gemäß des EU-Standards

      Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Agentur für Flugsicherheit der Europäischen Union (EASA) die nationalen Luftfahrtbehörden darüber informiert hat, dass es nach dem 31. Dezember 2020 möglich sein wird, bereits auf den Markt gebrachte unbemannte Luftfahrzeuge (UAVs) in UAVs umzuwandeln, die gemäß der delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2019/945 vom 12. März 2019 über unbemannte Flugzeugsysteme und Drittlandbetreiber unbemannter Flugzeugsysteme, mit Klassen gekennzeichnet sind.


      Die Umstellung basiert auf den Grundsätzen, die in der Mitteilung der Kommission " Blauer Leitfaden - Umsetzung des EU-Produktrechts 2016" unter https://tiny.pl/7lgk3 beschrieben sind
      Die EASA beschreibt zwei Konvertierungsoptionen:
      1. Modernisierung durch den Hersteller durch Rückruf von Produkten, Aktualisierung von Hardware oder Software im Rahmen des Produktionskontrollverfahrens, Zuweisung einer neuen Seriennummer, Anbringen eines Klassenidentifikationsetiketts und Ausstellung einer neuen CE-Erklärung.
      2. Aktualisierung der Endbenutzersoftware durch das Software-Update des Eigentümers unter vollständiger Kontrolle des Herstellers, Übermittlung einer neuen CE-Erklärung, eines Klassenidentifikationsetiketts und eines neuen Seriennummernschilds an den Eigentümer durch den Hersteller sowie Anbringen eines Klassenidentifikationsetiketts und eines neuen Seriennummernschilds an UAS durch den Eigentümer.
      Bitte beachten Sie, dass es der Hersteller ist, der Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass der UAS-Konvertierungsprozess sicherstellt, dass das UAS den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 der Kommission entspricht.

      Demnach basiert die Möglichkeit auf dem "Blue Guide - Leitfaden für die Umsetzung von Produktvorschriften der EU" aus dem Jahr 2016. Wie das Schaubild veranschaulicht erfährt die Drohne dabei eine Änderung. Sie wir Hard- und/oder Softwareseitig modifiziert, bekommt dabei eine neue CE-Konformitätserklärung wie auch eine neue Seriennummer- Letztendlich handelt es sich danach um eine "neue Drohne". Eine reine softwareseitige Anpassung kann dabei auch beim Anwender zu Hause erfolgen, der dann auch die ihm überlassene, geänderte Seriennummer und den Aufkleber mit der Klassifizierung entsprechend den Angaben des Herstellers an seiner upgegradeten Drohne anbringen muss.

      Ob das so kommt, hängt letztendlich vom Hersteller ab, läßt in jedem Fall die Erwerber aktueller Drohnen (wie beispielsweise den Mavic Air 2) hoffen. Läßt auch die Aussage des DJI-Verantwortlichen im "Webinar EU-Drohnenverordnung 2021" der Copter-Uni hinsichtlich einer "Nachklassifizierung" in neuem Licht erscheinen.
    • Wenn das so kommt wie von @skyscope beschrieben, wäre das schonmal super für alle Bestandsdrohnen.
      Sollte das auch offiziell bzw. gesetzlich bestätigt werden, wäre dies zusätzlich auch für die Hersteller positiv im Hinblick auf das Weihnachtsgeschäft.

      Dann haben nur diejenigen verloren, die vorschnell ihre Kopter verhökert haben...
      DJI Air 3 Fly More Combo
    • Das interessante wird dabei auch sein, wie die Hersteller es umgehen, dass die CE-Siegel einfach wild über das Internet erhältlich sind.
      Der Herr von DJI hat ja erwähnt, dass es sowohl reine software- als auch hardwaretechnische Lösungen geben soll, wie es auch in dem Schaubild gezeigt wird. Es gab ja auch einen kleinen Exkurs von ihm zum möglichen Ablauf (Nutzerspezifischen Zugang zu einem speziellen Firmware-Upgrade -> Nachweis des Firmwareupgrades beim Hersteller -> Zusendung eines CE-Siegels, das dann vom Nutzer angebracht werden muss).
      Ob da jetzt eine Kontrolle oder ein spezieller Hinweis in der App ausreicht?
    • RC-Role schrieb:

      Welche Bestandsdrohnen können denn nur per Software-Update C-klassenkonform nachgerüstet werden? Da muss das Fernidentifikationssystem hardwaremäßig ja dann schon drin sein?!
      Vielleicht in der FlyApp per Software oder so
      Bilder
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      Wer Sucht der findet
      Wer nicht findet Sucht nicht
    • Hungser schrieb:

      Der Herr von DJI hat ja erwähnt, dass es sowohl reine software- als auch hardwaretechnische Lösungen geben soll
      ...geben kann.

      Was es bisher gibt, ist das Aufzeigen der Möglichkeit seitens der EU Kommission, wie Bestandsdrohnen konform zur VO 945/2019 umgerüstet werden könnten.
      Hier mal die Powerpoint-Folie, die an die Luftfahrtbehörden der Mitgliedsstaaten gegangen ist:





      Ich würde aber die Erwartungen da nicht allzu hoch hängen, dass DJI oder andere Hersteller wirklich für alle Bestandsdrohnen eine Nachrüstung anbietet, erst recht nicht zeitnah.

      Zwei grundsätzliche Faktoren sprechen dagegen:

      1)
      Man darf sich da nicht auf die Fernidentifikation und andere Dinge, die vielleicht softwaretechnisch umzusetzen sind, versteifen. Es gibt zahlreiche Norm-Anforderungen, die konstruktionsbedingt umgesetzt werden müssen.
      Hier nur mal das Inhaltsverzeichnis der Basis-Norm DIN EN 4709-001, siehe nur auszugsweise "Sharp Edges", "Propeller Injury", "Fault Conditions Shock Protection" oder "Thermoplastic Mold-Stress Relief".

      Wie das genau ausgestaltet ist, ist dazu noch nicht final, da das Normgebungsverfahren immer noch läuft. Auch wird seit August noch an Erweiterungen gearbeitet. Somit kann schon aus diesen Gründen momentan und voraussichtlich auch bis Mitte nächsten Jahres keine Aussage getroffen werden, ob und welche Drohnen denn nachzertifiziert werden können. Ich gehe aber davon aus, dass eine rein softwareseitige Umrüstung der aktuellen Drohnen über ein Firmware-Update relativ unwahrscheinlich sein dürfte.

      Ausnahme könnten neu auf den Markt geworfene Drohnen wie die Mini 2 sein, wo man das vielleicht schon berücksichtigt hat, siehe bspw. die neue Propelleraufnahme - vielleicht springen sie bei Fremdeinwirkung ab? Ist aber spekulativ...

      2)
      Angenommen, die Norm steht fest. Die Umrüstung muss dennoch vom Hersteller vorgenommen werden, oder bei reinen Software-Updates muss dieses vom Hersteller überwacht werden und bestätigt werden, einschließlich des obligatorische Anbringens eines neuem Typ-Label mit neuer Seriennummer und des Klassen-Labels.
      Nehmen wir DJI, wieviel DJI-Drohnen gibt es in Europa? Sollen wir mal 500.000 annehmen? Wie sollte diese Mammut-Aufgabe durch DJI zu bewältigen sein, darauf ist der Service überhaupt nicht ausgelegt?
      Welchen wirtschaftlichen Sinn macht es für DJI, Personal und Infrastruktur so immens aufzustocken, um eine Nachrüstung anzubieten, die logistisch aufwändig und ziemlich teuer ist? Vor allem, wenn Hardware-Modifikationen erforderlich werden? Und nachdem alle Umrüstungen erfolgt sind, baut man Personal und Infrastruktur wieder ab? Um dann erst mal keine neuen klassifizierten Drohnen an die Kunden zu verkaufen, da diese ihre Bestandsdrohnen ja aufwändig umgerüstet haben?
      Ich halte das nicht für besonders wahrscheinlich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 8 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • skyscope schrieb:

      Um dann erst mal keine neuen klassifizierten Drohnen an die Kunden zu verkaufen, da diese ihre Bestandsdrohnen ja aufwändig umgerüstet haben?
      so würde ich das auch vermuten ... die Hersteller sind gewinnorientiert, die Implementierung von Prozessen und Kapazitäten zur EU-Klassifizierung von Bestandskoptern kostet Geld und die meisten aufgerüsteten Kopter sind fürs erste entgangene Neuverkäufe ... warum Geld investieren für die hausgemachte Kanibalisierung der Neuverkäufe?
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • @skyscope

      Der Punkt mit den Einsendungen zur Hardware-Umrüstungen wurde ja auch in dem Webinar so erwähnt, dieselbe Frage wie du hab ich mir da allerdings auch schon gestellt.
      Ich vermute, es wird zumindest nach Typen aufgeteilt. So dass es beispielsweise für alle Besitzer einer MA2 Zeitraum X und M2P Zeitraum X etc. gibt. Dennoch wirkt es als eine Mammutaufgabe, selbst die MA2, die aufgrund ihres noch jungen Alters nicht so extrem verbreitet sein sollte, umzurüsten. Und wie ist das mit dem Frühjahrsgeschäft, werden da bereits zertifizierte Drohnen verkauft? Ich kenne das aus der Luftfahrt, im Frühjahr beginnt die Fliegersaison, so stelle ich mir das in unserem Bereich auch vor. Demnach sollten in dem Zeitraum auch die Verkaufszahlen deutlich steigen. Und wer weiß, wie es bis dahin in Sachen Corona aussieht.

      Den Punkt 1 von dir finde ich auch sehr interessant. Da stellt sich mir wieder mal die Frage, ob die EU-Drohnenverordnung ohne Corona eigentlich wirklich am 1. Juli hätte in Kraft treten können, bei den ganzen einzelnen Baustellen, die da noch offen sind.
    • Hungser schrieb:

      Ich kenne das aus der Luftfahrt, im Frühjahr beginnt die Fliegersaison, so stelle ich mir das in unserem Bereich auch vor. Demnach sollten in dem Zeitraum auch die Verkaufszahlen deutlich steigen.
      Es gibt da keine verlässliche Verkaufszahlen, schon gar nicht von DJI, aber wenn Du mal in Google Trends nach dem Thema "Unbemanntes Luftfahrzeug" suchst, siehst Du, dass der Peak an Suchanfragen zu diesem Thema (Interesse / Suche nach Hilfe) immer um Weihnachten ist, was dafür spricht, dass die meisten Drohnen zu Weihnachten verkauft werden.

      ___

      Was die Verschiebung der Gültigkeit angeht, da spielte Corona m.E. der EU als Begründung eher als Ausrede in die Karten, denn niemals hätten die VO seit Juli gültig werden können. Keiner der Mitgliedsstaaten war darauf vorbereitet, und konnte es auch gar nicht sein.
      Beispiel: Erst vor einer Woche hat die EASA eine erste abgespeckte Version für einen Datenaustausch von Registrierungsdaten vorgestellt, auf Basis von Open Web. Die endgültige zentralisierte Datenbank wird erst ab Mitte 2022 bis Ende 2024 (!!) nach und nach eingeführt.

      Aber das nur nebenbei, weil es mit dem eigentlichen Thema hier ("Bestandsdrohnen") ja nicht direkt zu tun hat...
    • B69 schrieb:

      kommt dann aber auch sehr auf die Höhe dieser Service-Pauschale an ...
      Naja, sagen wir mal Mavic Mini, Mini 2 und Mavic Air 2 sind "konvertierbar" durch DJI (würde mich stark wundern, wenn nicht; gut, Mini 1 vielleicht schon nicht mehr). Machen wir es ganz umständlich und sagen: Transport trägt der Drohneneigner und Servicepauschale von 50€ kommt dazu. Insgesamt landen wir da bei einem Preis von unter hundert Euro, bei einem Produktpreis von ~500€ + Zubehör. Wäre zwar schon sportlich, aber ich würde es bezahlen, insbesondere bei einer Mini 2 oder Air 2.
    • Bevor nichts zum tatsächlichen Procedere bekannt ist, sind die Kosten natürlich Spekulation, aber 50 € halte ich für viel zu niedrig angesetzt. Ich würde da eher von 150-200 € aufwärts ausgehen. Bei der Kalkulation würde sicher nicht nur der tatsächliche Aufwand berücksichtigt, sondern auch ein kalkulierter Verlust durch anteilig nicht verkaufte neue Drohnen, usw.

      Und da die Geräte eh eine neue Seriennummer erhalten, könnte es auch sein, dass man schon rein aus logistischen Gründen gar nicht seine eigene Drohne zurück erhält, sondern wie ab und an schon heute bei Reparaturen eine andere nachgerüstete generalüberholte Drohne.

      Wie aber auch immer, wirft das alles auch weitere Fragen auf, zum Beispiel wie das mit der Gewährleistungspflicht aussieht, wenn ich vom Hersteller eine Drohne erhalte, die rechtlich (gemäß Verordnung) wie ein Neugerät mit neuer SN behandelt wird.

      Unabhängig von den oben schon skizzierten Faktoren würde es also noch das eine oder andere grundsätzlich zu klären geben....

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • skyscope schrieb:

      Bevor nichts zum tatsächlichen Procedere bekannt ist, sind die Kosten natürlich Spekulation, aber 50 € halte ich für viel zu niedrig angesetzt. Ich würde da eher von 150-200 € aufwärts ausgehen. Bei der Kalkulation würde sicher nicht nur der tatsächliche Aufwand berücksichtigt, sondern auch ein kalkulierter Verlust durch anteilig nicht verkaufte neue Drohnen, usw.
      Es gibt sicherlich Leute, die sich direkt eine neue, zertifizierte Drohne kaufen würden, aber der Durschschnittsnutzer macht das doch bestenfalls aller ein bis zwei Jahre oder noch seltener. Während der Übergangsfrist sind die Regeln ja noch recht human und ich denke DJI würde sich da eher in den Fuß schießen, wenn sie den Austausch oder das Upgrade derartig teuer machen würden, denn das würde für mich den Neukauf eines Nachfolgers merklich nach hinten verschieben, immerhin müsste ich erstmal die 200€ Mehrwert auch aus dem Produkt rausholen, bevor ich es ohne Not ersetze. Nein. Der Anreiz für DJI liegt eher dabei, das so billig wie möglich zu gestalten.

      Sollte das freilich darauf hinaus laufen, dass man eine komplett neue Drohne bekommt, statt nur einer neuen Plakette und einem Firmwareupdate zur neuen S/N, dann wird es freilich teurer. Aber wie gesagt, der Anreiz für DJI das durch das Versenden einer selbstklebenden Plakette und einem downloadbaren Firmwareupgrade das nur die S/N individualisiert ändert, ist in jeder Hinsicht höher (sofern das rechtlich eie zulässige Lösung ist).

      Dabei darf man freilich auch die Händler nicht vergessen, die entsprechend Druck auf DJI ausüben würden, wenn sie auf ihren (dann) überteuerten Altdrohnen sitzen bleiben würden. Das halte ich für keinen gangbaren Weg.