Foto für Webseite der Gemeinde

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • RC-Role schrieb:

      Ja, schreib doch nicht sowas
      Auslöser war ja das hier:

      RC-Role schrieb:

      Fliegst du danach/damit als UAV gilt aber eine "Flugmodellversicherung" nicht mehr, sondern du brauchst eine für UAV
      Du sagtest, dass man mit Allgemeinverfügung automatisch gewerblich sei und entsprechende Versicherung braucht, da meine Drohne dann ein UAV sein. Nur ist meine Drohne per Definition mit Kamera immer ein UAV. Und wenn man für ein UAV wie Du schreibst, eine gewerbliche Versicherung brauche, würde das für jede Drohne mit Kamera gelten.

      Eine Allgemeinverfügung mit dem Kreuz bei UAV, macht mich dich nicht automatisch zum Gewerbetreibenden. Ich will damit ja nur privat mehr dürfen. Ich habe Deine These einfach mal nur weitergedacht, daher diese absichtlich etwas scharfe Auslegung.

      Sorry, wenn das missverständlich ankam.

      Vielleicht können ja die Experten wie @skyscope dazu etwas sagen, ob man mit einer Allgemeinverfügung/Auftstiegsgenehmigung, automatisch zum Gewerbetreibenden wird.
    • Ihr werft hier Begriffe in Eurer Diskussion durcheinander.

      Nochmal: Das Luftrecht kennt keine Unterscheidung zwischen gewerblich und nicht gewerblich. Die Begriffe bezüglich Modell/UAV gibt es im Luftrecht nicht einmal. Das Luftrecht kennt nur die Unterscheidung Modell oder UAV. Das hat mit Gewerbe erst mal gar nichts zu tun.
      Deshalb kann auch keine Verfügung einer Landesluftfahrtbehörde aus irgendwas etwas „gewerbliches“ machen. Es kann nur z.B. die Gültigkeit bestimmter Regelungen auf UAV oder auf Modelle beschränken.

      Ich kann ein UAV auch durchaus „nicht gewerblich“ nutzen. Die drohnengestützte Rehkitzrettung ist so ein Beispiel. Nach allgemeiner Einschätzung jeder mir bekannten Luftfahrbehörde macht der Einsatz eines fliegenden Dings mit Wärmebildkamera hier automatisch ein UAV daraus. Und das ist z.B. in der Regel trotzdem nicht gewerblich.

      Diejenige, die den Begriff „Gewerblich“ hier einführen, sind nur und ausschließlich die Versicherungen, je nachdem wie in deren Versicherungsbedingungen das formuliert ist. Das ist nicht einheitlich. Manche versichern nur explizit „Modelle“, mache unterscheiden zwischen „mit und ohne Kamera“, andere schliessen eben den gewerblichen Einsatz explizit aus. Das muss man in seinen Bedingungen eben nachlesen.

      Viel Verwirrung in dem Bereich kam von den typischen Modellsportverbänden, die immer wieder auf den falschen Begriffen herumritten (und ich glaube, mit voller Absicht).

      Aber die ganze Debatte ist sowieso in zwei Monaten obsolet, dann gibt es die Unterscheidung zwischen Modell und UAV eh nicht mehr.
    • Michael67 schrieb:

      ... ob man mit einer Allgemeinverfügung/Auftstiegsgenehmigung, automatisch zum Gewerbetreibenden wird.
      Nein!

      1. Nicht jeder der ein UAS fliegt ist auch gleichzeitig Gewerbetreibender. Vielmehr ist jeder, der nicht zu „Sport- und Freizeitzwecken“ fliegt, Fernpilot eines UAS. Von daher musst das eher anders herum sehen, jeder gewerbetreibende Drohnenpilot (außer in seiner Freizeit) fliegt ein UAS und kein Flugmodell.

      2. Die Allgemeinverfügung kennt auch das Flugmodell. Die Allgemeinverfügung differenziert jedoch Bereiche die für ein UAS gilt und Bereiche die auch für Flugmodelle gelten.


      fingadar schrieb:

      ...
      Aber die ganze Debatte ist sowieso in zwei Monaten obsolet, dann gibt es die Unterscheidung zwischen Modell und UAV eh nicht mehr.
      Das währe ich Vorsichtig! Selbst die aktuelle Drohnenverordnung (LuftVO Abschnitt 5a macht seit seiner Einführung im April 2017 dahingehend keine Unterschiede mehr. In den Allgemeinverfügungen gehen die Landesluftfahrtbehörden jedoch nach wie vor darauf ein. Auch machen eben Versicherungen mit diesen Begriffen Differenzierungen in ihrem Versicherungsbedingungen. Da das LuftVG eben diese Begriffe kennt, werden diese wohl auch mit Einführung der EU-Drohnenverordnung weiterhin in diversen Bereichen mit jeweiligen Differenzierungen in den künftigen Allgemeinverfügungen oder Versicherungsbedingungen wieder zu finden sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von quadle ()

    • Michael67 schrieb:

      Vielleicht können ja die Experten wie @skyscope dazu etwas sagen, ob man mit einer Allgemeinverfügung/Auftstiegsgenehmigung, automatisch zum Gewerbetreibenden wird.
      Das kommt aufs Bundesland an. In Bayern und BW z.B. sind diese für Flugmodelle und UAVs nicht gleichwertig. Da darf man die interessanten Sachen nur, wenn man sein Kreuz bei UAV gemacht hat. Dann gilt aber die Flugmodell-Versicherung nicht mehr.
      In anderen Bundesländern, gelten die Ausnahmen gleichermaßen, egal, wo man das Kreuz gemacht hat. Dort kann man dann die Ausnahmen auch mit der Flugmodell-Versicherung nutzen.
      Bezüglich Kamera vs. gewerblich hat ein Fachanwalt mal festgestellt:
      dmfv.aero/rechtundwissen/model…mera-das-muss-man-wissen/
    • Da bin ich gar nicht vorsichtig :) Denn die Definition ist aktuell im LuftVG und wird dort verschwinden. Gut, ich bin jetzt kein Jurist, deshalb kann ich nicht sagen, ob für den Wegfall dieser Unterscheidung erst der Gesetzesakt komplett vollzogen sein muss oder nicht.

      Dass wir im nächsten Jahr reichlich chaotische Verhältnisse haben werden, weil die Einführung an allen Ecken und Enden hinterher hinkt, ist ein anderes Thema. Die wahrscheinliche Möglichkeit, dass auf Landesebene mit Verfügungen und Allgemeinverfügungen das nächste Jahr übergangsweise in der munteren Vermischung von alten und neuen Regelungen enden wird, pfeifen ja schon die bekannten Spatzen von den Dächern.

      Aber auch hier können und werden die neuen Regelungen definitiv nicht ausser kraft gesetzt werden. Sie werden teilweise mangels Umsetzung noch nicht anwendbar sein, sie z.B. Standardszenarien, Geo-Awareness, FernID und viele andere auch. Daran klemmt ja auch aktuell die Klassifizierung (und nicht „Zertifizierung“, wie hier immer wieder geschrieben wird)

      Was eine Versicherung wiederum in ihren Bedingungen schreibt, ist natürlich wieder eine ganz andere Sache. Die kann prinzipiell erst mal alles Mögliche ausschließen, oder definieren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fingadar ()

    • Jetzt wird es klarer

      RC-Role schrieb:

      Da darf man die interessanten Sachen nur, wenn man sein Kreuz bei UAV gemacht hat
      Das weiß ich ja, daher habe ich die erst falsch angekreuzte nochmal gemacht. Du schriebst aber, ich müsse damit dann aber eine gewerbliche Versicherung haben. Das ist aber, wenn ich die Folgebeiträge lese, nicht wirklich 100%ig.
      Alleine die Allgemeinverfügung erfordert das nicht, sondern wenn ich die daraus genutzten Freiheiten (1:1 Regel etc.) auch wirklich gewerblich NUTZE und nicht privat. Die Erlaubnis alleine ist dazu erst mal irrelevant, sondern meine Tätigkeit.

      Nichtsdestotrotz macht es Sinn, die Versicherung zu befragen, denn wenn DIE in ihren Bedingungen aufführt, dass Flüge im Rahmen einer Allgemeinverfügung als Gewerblich angesehen werden, dann hätte ich erst ein Problem und wenn dazu nichts in den Bedingungen steht, ist es auch abgedeckt.
      Die AV erweitert meine Rechte im Luftraum, macht mich aber noch lange nicht zum Unternehmer.

      Dennoch wechsle ich dann, denn beim DMFV zahle ich zuviel, insofern war der Betrag hier hielfreich.
    • Ich habe jetzt für einen lächerlich geringen Betrag eine neue Versicherung angeschlossen (35 EUR), in der nebenberufliches Fliegen bis 10.000 Umsatz/ 6000 EUR Gewinn pro Jahr enthalten ist. Tschüss DMFV. Zusammen mit dem 21d und dem schon sowieso angemeldeten Gewerbe, bin ich da jetzt gut aufgestellt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Michael67 ()