Nur ich werde es mit Sicherheit nicht tauschen lassen
EU Drohnenverordnung betreffs DJI MINI 2 - Infos
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Rubicon schrieb:
Nur ich werde es mit Sicherheit nicht tauschen lassen
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Supersonic68 schrieb:
Dieser wurden nicht als sogenannte "benannte Stelle" für die endgültige CE-Kennzeichnung bestätigt, und wir müssen noch entscheiden, welche benannte Stelle verwendet werden soll.
- Eine "benannte Stelle" nimmt die A2-Prüfung ab und hat mit der C-Klassifizierung nichts zu tun.
- UAS müssen vom Hersteller klassifiziert und nicht zertifiziert werden.
- Es ist eine Klassifizierung nach Klassen C0 bis C4 und hat mit der CE-Kennzeichnung nichts zu tun.
- Eine "benannte Stelle" nimmt die A2-Prüfung ab und hat mit der C-Klassifizierung nichts zu tun.
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fingadar schrieb:
DJI schreibt seit Wochen den gleichen Murks, wirft "könnte/sollte/müsste"-Nebelkerzen ohne konkrete Aussage
Würden sie Klartext reden, bedeutete das mit erheblicher Gewinn Einbuße. Chinamann ist nicht blöd. -
fingadar schrieb:
DJI wirft Begriffe wild durcheinander:- Eine "benannte Stelle" nimmt die A2-Prüfung ab und hat mit der C-Klassifizierung nichts zu tun.
Was du immer alles so feststellst.
Ganz unwild: de.wikipedia.org/wiki/Benannte_Stelle - Eine "benannte Stelle" nimmt die A2-Prüfung ab und hat mit der C-Klassifizierung nichts zu tun.
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Im Luftrecht und den zugehörigen EU-Verordnungen gibt es den Begriff "Benannte Stelle" immer nur in diesem Zusammenhang.
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So so, bei der C-Klassifizierung geht es deiner Ansicht nach also um Luftrecht und nicht etwa um eine EU-Konformität?
Und vielleicht möchtest du VO 945/2019 noch mal studieren, bevor du dich mit dem Gedanken trägst, zu dieser Thematik irgendwelche Kurse anzubieten.
"Notifizierte (= benannte) Stelle" wird dort 91 Mal in genau diesem Zusammenhang verwendet.Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()
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Oh, kein Problem. wenn sich jemand die Zeit aufwendet und sich die Mühe macht, eine Verordnung nach der Anzahl der Fundstellen zur Verwendung eines Begriffs zu durchsuchen, dem zolle ich natürlich Respekt. Gute Arbeit.
Und keine Sorge, der Ablauf einer herstellerseitigen Klassifizierung steht nicht auf einem Lehrplan für Fernpiloten, deshalb ist Dein Ratschlag zwar gut gemeint, aber in der Praxis nicht wirklich relevant
Im übrigen teile ich nicht den Drang, mit Deiner Kompetenz über mehrere Foren hinweg in Konkurrenz zu treten und enthalte mich wie üblich weiterer Antworten. -
Supersonic68 schrieb:
Ich habe DJI um ein Statement gebeten, wie sie das mit der Mini 2 und der MTOM bewerten.
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fingadar schrieb:
Oh, kein Problem. wenn sich jemand die Zeit aufwendet und sich die Mühe macht, eine Verordnung nach der Anzahl der Fundstellen zur Verwendung eines Begriffs zu durchsuchen, dem zolle ich natürlich Respekt. Gute Arbeit.
Komm, ist ja bald Weihnachten: Das Konzept nennt sich "Suche", zeigt auch die Anzahl der Vorkommnisse an, und die Browser beherrschen das seit etwa 1998. In deinem Fall wahrscheinlich erreichbar über Strg-F. Gleiches soll es übrigens in den meisten PDF-Readern geben. Probiere das mal aus, kann die Perspektive erweitern...
Zumindest sinkt die Wahrscheinlichkeit, kategorisch Quatsch zu behaupten. Ist doch auch mal was.Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()
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skyscope schrieb:
Das Konzept nennt sich "Suche", zeigt auch die Anzahl der Vorkommnisse an, und die Browser beherrschen das
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Kinders, genug gestichelt ... zurück zum Thema, thanks'"we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
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Vielleicht sollte @Jogi das noch aufnehmen:
EU-Regeln für den Betrieb von Drohnen [Sammelthread]
EU-Regeln für den Betrieb von Drohnen [Sammelthread] -
Michael67 schrieb:
Danke für die Zusammenfassung.
2 Anmerkungen dazu:
das Fliegen ist auch in Wohngebieten / über Wohngrundstücken erlaubt schrieb:
Ich glaube, diese Regel gilt NICHT, wenn die Drohne eine Kamera hat. So lese ich das aus der Verordnung, also darf man das mit der Mini m.E. auch nicht.
Dann:
Was gilt aber ab 1.1.2023?
Jogi schrieb:
@Michael67: doch ich glaube schon - das mit der Kamera lese ich nirgends heraus..
Bitte nochmal genau schauen, ob du da irgendwo etwas findest..
@Brubaker
Jein - wegen der Registrierung bin ich noch mit DJI im Kontakt - da gibt es ja nochmal die Ausnahme, ob die Drohne als Spielzeug klassifiziert ist - dann fällt die Registrierung meiner Meinung nach auch weg, wenn sie eine Kamera hat.. habe aber nochmal ergänzt, daß das noch offen ist..
Thema 2 mit Menschen: auch jein - es gibt einmal den Satz, den Du zitierst.. dann aber gibt es bei OFFEN noch den Satz:
"Der Fernpilot sorgt dafür, dass das unbemannte Luftfahrzeug in einer sicheren Entfernung von Menschen gehaltenund nicht über Menschenansammlungen geflogen wird."
Außerdem steht in A1:
Die in Nummer 5 Buchstabe d genannten unbemannten Luftfahrzeuge müssen so betrieben werden, dass einFernpilot eines unbemannten Luftfahrzeugs keine Menschenansammlungen überfliegt und nach vernünftigemErmessen davon ausgehen kann, dass keine unbeteiligte Person überflogen wird. Werden unerwarteter Weiseunbeteiligte Personen überflogen, verkürzt der Fernpilot die Zeit, in der das unbemannte Luftfahrzeug diese Personenüberfliegt, soweit wie möglich
Gib da gern auch nochmal Rückmeldung, ob du da wirklich andere Informationen hast?
@Sascha3580 für MINI 1 und für Mavic Air 2 mache ich das ggf nochmal separat
in diesem Thema ging es im weiteren Verlauf ja mehr um das Gewicht der Drohne etc. Und der Plakette.
LGwenn Microsoft die Lösung ist, will ich das Problem zurück. -
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Cebrero schrieb:
dass mit der Mini 2 künftig ein Flug ohne direkte Sicht unterhalb 30m Höhe verboten ist?
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Hallo Cebrero,
du brauchst dir nur die ÖAMTC Drohnen App installieren.
Dort gibt es noch mehr Angaben und Erklärungen -
Cebrero schrieb:
ein Flug ohne direkte Sicht
Fly long and prosper. -
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