EU Drohnenverordnung betreffs DJI MINI 2 - Infos

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Irgendwie verstehe ich das ganze jetzt nicht, die Mini zwei liegt doch unter 240 g aktuell also habe ich noch zehn beziehungsweise 12 g zur Verfügung die ich anbauen kann ohne die Grenze zu überschreiten. Sprich also Filter Landegestell. Und ich glaube kaum dass Polizei Ordnungsamt oder sonst jemand eine Küchenwaage in der Tasche hat. Ich fliege jetzt mittlerweile seit fast zehn Jahren Quadcopter und bis heute hat sich noch nie jemand aufgeregt und ich bin auch noch nie kontrolliert worden. Vielleicht liegt es auch daran das ich im ländlichen Bereich wohne. Ich hoffe es bleibt auch in Zukunft so.
    • Das einzige Problem ist, dass in der Verordnung "maximales Startgewicht" steht.

      Die Mavic 2 Enterprise wiegt zum Beispiel um die 900g und ist die einzige Drohne von DJI, die mir bekannt ist die ein maximales Startgewicht angegeben hat. Dieses beträgt 1100g.

      Das ist bei dieser Drohne jetzt nicht relevant, da sie als Bestandsdrohne gilt und ohnehin über 500g wiegt.
      Es zeigt aber, dass das maximale Startgewicht durchaus deutlich über dem tatsächlichen Startgewicht liegt.

      Bezogen auf die Mini 2, bei der kein maximales Startgewicht angegeben ist, könnte das heißen, dass ihr maximales Startgewicht vielleicht über 300g liegen würde.
      Damit wäre sie ab 2023 nur noch in A3 zu fliegen. Dabei ist es egal, was sie wirklich wiegt! Dieser Auffassung ist auch das Luftfahrt Bundesamt auf meine Nachfrage hin.

      Jetzt kommen die besagten Möglichkeiten ins Spiel:
      DJI könnte bestimmen, dass das maximale Startgewicht der Mini 2 bei 249g liegt und damit die Nutzung jeglichen Zubehörs, welches das Gewicht darüber anhebt, verbieten. Dann könnte man den Propellerschutz zwar wegschmeißen, aber die Drohne immerhin gefahrlos für immer in A1 fliegen, was für die meisten eine gute Lösung wäre.

      Alternativ wäre es wohl auch möglich, dass die Verordnung ein weiteres Mal geändert wird, wie es bei Artikel 22 wohl schon passiert ist. Dann könnte aus maximalem Startgewicht tatsächliches Startgewicht werden und es gäbe kein Problem mehr.

      Zu berücksichtigen ist aber auch noch die Antwort des BMK auf Anfrage von Redti. Dort ist man der Auffassung, dass das vom Hersteller angegebene Startgewicht dem maximalen Startgewicht gleichzusetzen ist, wenn dies nicht extra definiert wurde. Nimmt man das wörtlich fällt die Mini 2 dauerhaft in A1, völlig egal was sie tatsächlich wiegt.

      Stand jetzt kann noch keiner sagen, ob die Mini 2 gefahrlos ab 2023 in A1 geflogen werden kann.

      Dazu kommt noch, dass sie auch heute schon bei einem anzunehmenden maximalen Startgewicht zwischen 250 und 500g nur durch die Übergangsregeln aus Absatz 22 in Unterkategorie A1 Punkt 1 geflogen werden darf. Diese unterscheidet sich von A1 Punkt 2 insofern, dass nur geflogen werden darf, wenn nach vernünftigem Ermessen davon ausgegangen werden kann, dass keine unbeteiligten Menschen überflogen werden müssen.

      Natürlich kann es gut sein, dass man nie kontrolliert wird oder sogar der Kontrolleur sich nicht gut genug auskennt, um diese Feinheiten zu wissen. Aber im Falle eines ernsten Unfalls mit Personenschaden möchte ich in der aktuellen Situation nicht angeklagt sein.
    • Mailo schrieb:

      bin auch noch nie kontrolliert worden. Vielleicht liegt es auch daran das ich im ländlichen Bereich wohne.
      oh, das ist keine Gewähr, wohne auch so was von auf dem Land und hatte schon öfters das Vergnügen - war aber jedes mal problemlos da die Damen und Herren a, wussten was sie tun und b, was sie an Dokumenten sehen wollten ... zeigt man halt sein Schein'chen her und gut ist's ;)
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • Unsere österreichische Behörde hat festgestellt, dass das maximale Startgewicht das Gewicht der Drohne ist. Forumsteilnehmer Rediti hat mal einen Bericht darüber im Forum veröffentlicht, aber jetzt bitte selber suchen.
      Ein anderer Forumsteilnehmer hat eine sinngemäß ähnliche Antwort von DJI erhalten.(Keine Zuladung gestattet).
    • Rubicon schrieb:

      ...
      Ein anderer Forumsteilnehmer hat eine sinngemäß ähnliche Antwort von DJI erhalten.(Keine Zuladung gestattet).
      Ein anderer Forumsteilnehmer hat Sinngemäß das Gegenteil vom LBA mitgeteilt bekommen! Wenn dann alles dazu sagen, nicht nur das was einem am nächsten kommt.
    • Ich finde die 10 g Beinverlängerung für die Mini super, der kopter hat weniger Bodenkontakt und mäht keine Grashalme mehr ab. Das Teil kann ich jedem empfehlen.
      Wenn ich auf dem Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von 400 kg 10 kg überladen habe wird kein blockwart ein Ticket schreiben.
      "Ist das Alter nicht mehr meßbar, fährt man besser mit der Vespa"
    • heisserhammer schrieb:

      ...
      Wenn ich auf dem Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von 400 kg 10 kg überladen habe wird kein blockwart ein Ticket schreiben.
      Wenn Du aber damit Deinem Vordermann in den Hintern fährst, dann könnte sich Deine Versicherung über diese 10 kg erfreuen.
    • Also das Luftfahrtbundesamt sagt so, dass BMVI so...

      Und was macht man, wenn man verreist ab 2023?

      In dem einen Land sieht man es so, im anderem so. Blöd oder?
    • Michael67 schrieb:

      Also das Luftfahrtbundesamt sagt so, dass BMVI so...
      Und was macht man...
      Nach meiner Erfahrung mach man in keinem Land soviel Gewese um das Thema wie bei uns.
      Bestenfalls zeigen die Leute Interesse an unserer Fliegerei, selbst die Ordnungshüter.

      Klar, dass man sich von sensiblen Orten fern hält und kleine Brötchen backt falls doch mal jemand rum Motzt. Gab bei mir jedenfalls nie Probleme wenn ich dann eingepackt habe und weiter gezogen bin.

      Man sollte nur hier wie da nicht auf ein vermeintliches Recht beharren wenn man nicht sicher ist und in manchen Ländern nicht ausreichend "Geschenke" bzw." Vitamin B" dabei hat.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • @quadle,
      da glaube ich aber dem Hersteller, wenn er sagt - es ist keine Zuladung erlaubt.
      Nach dieser Feststellung darf der Beamte die Füße stillhalten.
      Wenn der Hersteller angibt, das Fahrzeug hat maximal 3.500. kg Gesamtmasse, dann kann kein Beamter daherkommen und sagen - naja 300 kg gingen schon noch ( um das Fahrzeug in eine andere Führerscheinklasse zu bringen) .
      So gent‘s nicht!
    • Um der Argumentation entgegenzutreten, DJI hätte nirgends ein erlaubtes Startgewicht von über 250 Gramm (genauer: ab 250 Gramm) angegeben. Haben sie doch.
      Das Gewicht des Fluggeräts liegt bei montiertem DJI Mini 2 360° Propellerschützer über 250 Gramm. Stellen Sie sicher, dass Sie die lokalen Vorschriften und Gesetze kennen und sich an diese halten. Und, falls gefordert die nötigen Berechtigungen und Genehmigungen der Zuständigen Behörden vor dem Flug eingeholt haben.
      Quelle (erreichbar von Link zur DJI Webseite)