Bayern: Nachtflug mit oder ohne SERA 3215?

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    • Hallo.
      Auch wenn schon etwas her, hoffe ich dir trotzdem helfen zu können.
      Ich hatte das Thema "Nachtflug UAS/UAV" sowohl beim LBA wie auch beim Luftamt Nordbayern (für mich zuständig) angefragt.

      Das Luftamt Nordbayern hatte mir eine, meiner Meinung nach, recht ausführliche Erläuterung gesendet.
      Hier die Mail vom Luftamt Nordbayern:

      Sehr geehrter Herr Klein,
      zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
      Die von Ihnen zitierte Meinung aus einem Forum, wonach der Betrieb von UAS bei Nacht und die dafür geltenden Bestimmungen zur Lichterführung vom Bundesland, in dem der Betrieb stattfindet, abhängig sein sollen, ist eindeutig falsch. Es ist vielmehr so, dass die diesbezüglichen Regelungen über Deutschland hinaus sogar im gesamten Geltungsbereich der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 (UAS-Regulation) in gleicher Weise gelten. Die damit geltende Regelung hat Ihnen das LBA ja bereits kurz erläutert. Zu den rechtlichen Hintergründen kann hierzu noch Folgendes ergänzt werden:
      Seit dem 31.12.2020 unterliegt der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen (UAS) grundsätzlich den Regelungen der UAS-Regulation. Nationales Recht kommt nur noch zur Anwendung, wenn die UAS-Regulation dies (z. B. für eine Übergangsperiode) ausdrücklich vorsieht oder wenn ein Regelungsgehalt betroffen ist, der nicht unter den Anwendungsbereich der sog. Basisverordnung (Verordnung [EU]) 2018/1139) fällt. Beides ist bei dem Betrieb von UAS bei Nacht nicht der Fall, sodass ausschließlich EU-Recht anwendbar ist.
      Einen speziellen Genehmigungsvorbehalt sieht die UAS-Regulation für den Betrieb bei Nacht nicht vor. Insbesondere schließt nach Art. 4 der UAS-Regulation der Betrieb bei Nacht auch nicht den Betrieb in der UAS-Betriebskategorie „offen“ aus. Allerdings kann aus dieser Vorschrift auch entnommen werden, welche Vorgaben für den Betrieb von UAS in der „offenen“ Kategorie bei Nacht zu machen sind. Nach Art. 4 Abs. 1 Buchst. d) der UAS-Regulation ist Voraussetzung für den Betrieb in der „offenen“ Kategorie der VLOS-Betrieb (Betrieb in direkter Sicht). Daraus ergibt sich, dass das UAS über eine Beleuchtung verfügen muss, die es dem Fernpiloten erlaubt, das Gerät in VLOS zu steuern. Die Beleuchtung muss somit so angebracht werden, dass der Fernpilot das Gerät nicht nur sehen kann, sondern es muss auch gewährleistet sein, dass die Flugrichtung erkennbar ist, was wohl nicht anders als über mindestens zwei Lichter in unterschiedlichen Farben zu erreichen ist. Genauere Vorgaben etwa zur Anbringung, zur Lichtstärke und zu den Farben der Lichter können dagegen dieser Vorschrift nicht entnommen werden.
      Eine Festlegung für die Lichterführung enthält dagegen der Punkt UAS.OPEN.060 Nr. 2 Buchst. g) des Teils A des Anhangs zur UAS-Regulation, wonach der Fernpilot bei Betrieb bei Nacht sicherstellen muss, dass an dem UAS ein grünes Blinklicht eingeschaltet ist. Dieses Blinklicht dient aber weniger der Erkennbarkeit durch den Steuerer als vielmehr der Signalisierung für andere Luftverkehrsteilnehmer, dass hier ein UAS den Luftraum nutzt. Diese Regelung gilt aufgrund von Art. 23 Abs. 3 der UAS-Regulation erst ab 01.07.2022.
      Die obigen Ausführungen gelten nur für den UAS-Betrieb in der „offenen“ Kategorie. Für den Betrieb von UAS in der „speziellen“ Kategorie gelten die jeweils in der Betriebsgenehmigung festgelegten Bestimmungen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Regierung von Mittelfranken
      - Luftamt Nordbayern -
      sorry to say aber wieder C.6 (siehe scope-design.de/drohnen-forum-regeln/)
      DJI Mavic Air 2
      Model: Model: MA2UE3W

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von B69 ()

    • Danke. Mein Beitrag stammt aber aus der Zeit, als der Nachtflug verboten war. Und da musste die Beleuchtung nach SERA sein. Jetzt nicht mehr.
      Dafür muss, auch wenn es einige meinen besser zu wissen, die Lage UND Richtung erkennbar sein. Und wenn man das mit einer Kirmesbeleuchtung macht, ist das auch ok. Denn es gibt weder nationale noch EU Gesetze, die das verbieten.
    • Michael67 schrieb:

      Dafür muss, auch wenn es einige meinen besser zu wissen, die Lage UND Richtung erkennbar sein.

      Hört sich toll an. Aber wo steht das denn in den Verordnungen?

      Rein rhetorisch natürlich, denn das gleiche habe ich ja schon mal vor einem Jahr gefragt, auch da kam nix. :)


      Michael67 schrieb:

      Und wenn man das mit einer Kirmesbeleuchtung macht, ist das auch ok. Denn es gibt weder nationale noch EU Gesetze, die das verbieten.

      Du, das weiß ich wieder besser:
      Drohnen/UAS sollen in der Nacht nicht mit bemannter Luftfahrzeugen verwechselt werden können. Wurde eingehend bei der Erstellung der EU-VO debattiert, ist in den Drafts zu finden ("be equipped with lights that cannot be confused with the navigation lights of a manned aircraft"), und hat in 945/2019 Früchte getragen. Und was Bestandsdrohnen angeht: Wenn du was nicht weißt, frag doch einfach mal vertrauensvoll deine Luftfahrtbehörde, bevor du dich wild um dich schnappend immer weeeiiiit aus dem Fenster lehnst.
      Gibt auch hier irgendwo ein von mir verlinktes Droniq-Video dazu, mit Beteiligung der LFB Bremen, aber das findest du sicher selbst. :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Steht doch in der Mail oben. Die Richtung muss auch erkennbar sein. Das ist mit einem grünen Blinklicht allein nicht möglich. Denke, das ein Mitarbeiter der Landesluftfahrtbehörde das schon besser weiß.
    • Mich interessiert nicht, was laut der Auffassung eines Mitarbeiters einer Luftfahrtbehörde "wohl nur so erreichbar ist". Ich erreiche das bereits mit der Standard-Lichtern der DJI Drohnen.
      Und weder in der EU-VO steht was davon, noch in den AMC/GM, noch in der LuiftVO. Im Gegenteil, es ist von einem einzelnen grünen, nach unten abstrahlenden Blinklicht die Rede. Warum ist das wohl so, schon mal hinterfragt, geschweige denn nachgelesen? War doch jetzt immerhin 12 Monate Zeit nach deinem letzten Hickhack zu dem Thema....

      Und das LBA, vorgesetzte Behörde jeder Landesluftfahrtbehörde, schreibt jedem - sicher auch dir - auf Anfrage: " In der Zeit bis zum 01. Juli 2022 muss das UAS für Flüge bei Nacht Lichter führen, sofern es nicht mit einem grünen Blinklicht ausgestattet ist, die es erkennbar macht und es klar von anderen Luftfahrzeugen unterscheidet. Der Flug ist, wie am Tage, in direktem Sichtkontakt zwischen Fernpilot und Drohne durchzuführen. Zusätzliche Positionslichter, die die Beurteilung der Lage des UAS im Raum erleichtern, sind empfehlenswert."

      "Empfehlenswert ungleich "verpflichtend".
      "Positionslichter" ungleich "Blinklichter".
      Rote Blinklichter = manntragende Luftfahrzeuge (weißt du sicher)

      Schlechte Zeiten für Kirmeslichter an Drohnen.
      q.e.d.

      Dieser Beitrag wurde bereits 11 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Ich unterstelle es niemandem, aber wenn ich die Beiträge so lese, stellt sich das Gefühl bei mir ein, dass Leseschwäche (Leseverständnis) nicht jedermanns Sache ist.
      Es gibt einen sehr alten Spruch dazu: Wer lange fragt, geht lange irr. Ein junger Spruch dazu: Wer nichts weiß, muss alles glauben.

      Zur Sache: Mitarbeiter von Behörden legen Regelungen blos aus, meist in Unkenntnis der Sache selbst....Österreicher können Lieder davon singen!!!
      Gesetze muss man "querlesen", sonst ist es unmöglich die Regeln zu verstehen.

      Ich halte mich, wie der z. B. der Vorredner, an Verordnungen und Gesetze, lese sie und verstehe sie und betreibe das UAS danach. Wenn ich etwas nicht verstehe, lasse ich die Finger davon.
      Nächtens ist es schwer möglich ständig VLOS auch in nächster Nähe zum UAS aufrecht zu erhalten. Schwer aber möglich, will ich behaupten. Der Blick muss oft auf das Display, und die Drohne ist an den "grünen Hinterläufen" dann ja wieder leicht auszumachen?
      Die Roten Front-Lichter blinken bei meiner M3 nicht, da sie filmt, und daher die Frontbeleuchtung völlig abgeschaltet bleibt. Das ist alles Regelkonform. Der Regelgeber formuliert hier sehr weitläufig im Sinne der Sicherheit der allgemeinen Luftfahrt.

      Nebenbei bemerkt: Ohne A2 wäre eine M3 oder AIR 2 (S) für mich nicht sinnvoll betreibbar (derzeit).
    • johntravolta schrieb:

      Nächtens ist es schwer möglich ständig VLOS auch in nächster Nähe zum UAS aufrecht zu erhalten. Schwer aber möglich, will ich behaupten. Der Blick muss oft auf das Display,
      Du scheinst das miss zu verstehen... VLOS bedeutet NICHT, das Du permanent auf die Drohne starren mußt. Es bedeutet, das Du sie jederzeit und ohne Hilfsmittel sehen können musst.
    • Skyscope hat es schon auf den Punkt gebracht:

      ZITAT: In der Zeit bis zum 01. Juli 2022 muss das UAS für Flüge bei Nacht Lichter führen, sofern es nicht mit einem grünen Blinklicht ausgestattet ist, die es erkennbar macht und es klar von anderen Luftfahrzeugen unterscheidet

      Wenn du deine Brumme mit SERA beleuchtest ist dies NICHT mehr möglich und LBA hat die dickeren Ei.. wie ein Mail. Grünes Blinklicht hat jede DJI drann sogar ne Mini2.

      LG Chris
    • Chris.B. schrieb:

      … Grünes Blinklicht hat jede DJI drann sogar ne Mini2.



      Jain: Das grüne Blinklicht welches Du vermutlich meinst ist die Status LED und die blinkt eben nicht jederzeit Grün! Wie der Name schon sagt gibt sie den Status wieder under kann dann auch gelb oder gar rot sein.

      Die Front-LED der Mini 2 die ebenfalls auf Grün einstellbar ist pulsiert jedoch nur und blinkt nicht und ist auch nicht von unten jederzeit sichtbar.
    • Stimmt daran habe ich nicht gedacht *nickt* Hast du vollkommen recht. Danke fürs richtig stellen. Die Drohne MUSS sich klar von einem Manntragenden Flieger unterscheiden. Also darf man wohl nur das grüne Blinklicht führen nehme ich an. Also keine Sera beleuchtung.

      LG Chris
    • Auch wieder Jain: Zum einen soll eine Beleuchtung dran sein, mit der man die Ausrichtung erkennen kann. Das ist jedoch nicht weiter spezifiziert. Das kann eine Beleuchtung nach SERA.3215 sein, muss aber nicht. Es reicht auch die bereits vom Hersteller angebrachten Positionslichter. Ab 1.7. dieses Jahres ist dann noch zusätzlich das grüne Blinklicht erforderlich, welches das Luftfahrzeug von der bemannten Luftfahrt unterscheidet und vom Boden aus sichtbar ist.

      Übrigens: Für Drohnen welche in der speziellen Kategorie eingesetzt werden, gilt die Anforderung für das grüne Blinklicht bereits seit 2. Dezember vergangenen Jahres. Wird aber für die wenigsten hier zum tragen kommen. Ist aber kein Fehler, das bereits jetzt umzusetzen.
    • Deswegen habe ich meine Beleuchtung ja auch nach SERA angebracht. Damit ist man auf der sicheren Seite. D.h. Beispielsweise was links und rechts an Farben vorgegeben ist. Der Begriff Christbaumbeleuchtung kam auch nicht von mir, sondern wurde eben bezüglich meiner SERA angenäherten Beleuchtung in den Raum geworfen. Die kleinen flytrons die ich verwende, haben sogar eine Zertifizierung der amerikanischen Luftfahrtbehörde. So schlecht können sie also nicht sein. Bei der Mavic 2 Pro mache ich dann die interne Beleuchtung aus. Bei der Mini 2 lasse ich sie an, da die so schwach ist, das man sie ohnehin kaum sieht. Dadurch wird aus meiner Sicht die VLOS schon besser. Lage und Richtung sind so besser erkennbar, als mir der Bordbeleuchtung. Damit erkenne ich zwar auch vorne und hinten, aber eben nur das. Bei unterschiedlichen Farben vorne, erkenne ich aber auch den Grad der Drehung. Deutlich besser. Habe ja beides im Vergleich getestet.

      Aber kann aus meiner Sicht jeder machen wie er will. Wenn jemand ne LED Leiste dran macht. Soll er. Interessiert mich nicht. Das was an meiner Drohne an Beleuchtung ist, muss ich auch verantworten und die Mail vom LBA, nicht Landesluftfahrtbehörde, wo mir das so bestätigt wurde, liegt immer ausgedruckt in meinem Rucksack.

      Es ist nämlich nicht meine Aufgabe, Gesetze auszulegen. Das überlasse ich dem LBA und den, falls dann mal nötig, Gerichten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Michael67 ()

    • Michael67 schrieb:

      Deswegen habe ich meine Beleuchtung ja auch nach SERA angebracht. Damit ist man auf der sicheren Seite.

      Abgesehen davon, dass du gar keine SERA-Beleuchtung angebracht hast (denn du verwendest grün und rot blinkende Kollisionslichter statt statische Positionslichter - ein gar nicht so feiner Unterschied, zig-mal angesprochen, für dich aber offenbar unüberwindbar), kannst du das noch 10 Mal schreiben, ändert nichts daran:

      Nein, man ist damit keinesfalls auf der sicheren Seite.

      Denn als Mitleser weiß man ja inzwischen:

      skyscope schrieb:

      [Luftfahrtbundesamt:] ...muss das UAS für Flüge bei Nacht Lichter führen, sofern es nicht mit einem grünen Blinklicht ausgestattet ist, die es erkennbar macht und es klar von anderen Luftfahrzeugen unterscheidet.
      Das ist mit korrekter SERA-Beleuchtung nicht der Fall, das müsste doch nun wirklich jeder nachvollziehen können. Und Strobes als Positionslichter darf man eh nicht verwenden.

      Was dann den Gebrauch von (korrekter) SERA-Beleuchtung angeht:
      Sie ist von der DFS lediglich in ihrer Allgemeinverfügung (unter Berücksichtigung von EU-VO 2016/1185) für den Betrieb von UAS (nicht für Flugmodelle) in Kontrollzonen vorgeschrieben, in denen man aber ja eh nicht höher als 50 Meter fliegen darf.

      Sich jedenfalls ausserhalb von Kontrollzonen mit SERA-Beleuchtung in 120m Höhe zu bewegen, und sich entgegen aller o.g. Vorgaben mit anderen manntragenden Luftfahrzeug in der Nacht verwechselbar zu machen, kann man ja machen, muss ja jeder selbst wissen. Wünsche viel Glück, wenn ein solcher Fall mal mit Folgen eintritt.

      Michael67 schrieb:

      Es ist nämlich nicht meine Aufgabe, Gesetze auszulegen. Das überlasse ich dem LBA
      Dann würde ich mich doch auch daran halten, und mich weder an Auslegungen versuchen, noch irgendwelche kategorischen Behauptungen treffen, und am allerwichtigsten:
      Man sollte das LBA dann auch nicht ignorieren (siehe in fetten Lettern oben).

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Ich verstehe die ganze Diskussion langsam nicht mehr!
      SERA = statische Positionslichter - rot, grün, weiß
      Kollisionswarnlicht = Blinklicht rot, weiß - i.d.R. rot am Heck/Rumpf eines Flugzeugs, weiß an den Tragflächenspitzen
      Drohne = Blinklichter rot grün weiß -> m.E. klarer Unterschied zu SERA
      _______________________|
      _______________________V
      _____________auch von unten zu sehen > Drohne ist zu erkennen

      Wo ist also das Problem?
      Die Drohne ist mit den Blitzlichtern, auch auf Grund der anderen Anordnung, als auch wegen Blitz, sowie auch der Abstände der Lichter, m.E. klar unterscheidbar von Flugzeugen und genauso klar als Drohne zu erkennen.
    • Jens Wildner schrieb:

      Wo ist also das Problem?
      Die Drohne ist mit den Blitzlichtern, auch auf Grund der anderen Anordnung, als auch wegen Blitz, sowie auch der Abstände der Lichter, m.E. klar unterscheidbar von Flugzeugen und genauso klar als Drohne zu erkennen.
      Denk noch mal darüber nach.

      Frage:
      Würden kurze Abstände von roten und weißen Blitzlichtern am Nachhimmeln dann auf eine Drohne in vergleichbar kurzer Entfernung schließen lassen, oder auf ein größeres manntragendes Luftfahrzeug in weiterer Entfernung?
      Wie ermittelst Du das?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Ich weiss garnicht was daran so schwer zu verstehen ist.., gerade NICHT nach SERA, auch nicht angenähert, sondern klar davon zu unterscheiden, grünes Blinklicht, und natürlich noch ergänzende Lichter zur Positionsbestimmung möglich die sich aber klar zu SERA unterscheiden sollen..
      Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser..
    • Dann würde mich mal interessieren, wie genau diese Unterscheidung definiert ist.
      Allein schon der Abstand der Lichter an einer Drohne unterscheidet es klar von anderen Luftfahrzeugen.
      Wenn ich an 20m auseinander liegenden Tragflächen rote und grüne Blinklichter habe, ist das logisch.
      Spätestens nach 500m sieht jede Beleuchtung ziemlich identisch aus und niemand erkennt mehr den Unterschied, ob es sich um ein blinkendes Antikollisionslicht oder ein blinkendes Licht an der Seite handelt.
    • skyscope schrieb:

      Denk noch mal darüber nach.
      Da habe ich drüber nachgedacht!
      Ein Flugzeug fliegt nicht annährend auf der Höhe oder Entfernung zu einer Drohne - wo diese fliegen darf, als des es jemals in Verlegenheit kommen könnte, diese Lichter auch nur annährend zu sehen, bzw. unterscheiden zu können/müssen.
      Denn, z.B. bei der Mini 2, kann ich diese Lichter bei 200-300m Entfernung (120m Höhe) gerade noch so auseinanderhalten und die Ausrichtung erkennen.
      Bei deutlich weiterer Entfernung würden die Lichter, anders als beim Flugzeug, zu einem verschmelzen, bzw. kaum noch zu sehen sein.
      So dicht fliegt, egal ob unbeteiligt, mit/ohne Drohne und überhaupt, außer vllt. auf einem Flughafen, niemals ein Flugzeug an mir vorbei, das ich es als solches, auch Abends, nicht von einer Drohne unterscheiden könnte. Umgekehrt ist eine Drohne in 200-300m Entfernung mit Sicherheit nicht so geräuschvoll, als das ich sie mit einem Flugzeug verwechseln könnte! ^^
      Und ich bin mir, ausgehend davon, das ich schon oft Flugzeuge am Abend-/Nachthimmel gesehen habe, recht sicher, dass ich auch im Dunkeln, in Bezug zur Umgebung, sehr wohl abschätzen kann, ob es ein Flugzeug in mehreren Kilometern Entfernung ist, wo die Lichter dann erst recht eng beeinander (ähnlich einer Drohne) aussehen, oder ob es eine Drohne in 200m Entfernung ist.
      Und ein Pilot in einem Flugzeug würde, wenn er tätsächlich in einer Höhe/Bereich wäre, wo er die Drohne überhaupt sehen könnte, im Bezug zu seiner eigenen Höhe und zu Umweltmarken, wohl sehr wahrscheinlich auch erkennen, dass es kein manntragendes Flugzeug sein kann.
      Außerdem sind bei der Drohne 3 blinkende Lichter, also auch dass Grüne, was es bei einem Flugzeug nicht gibt!
      Denk mal drüber nach! ;) :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()