Rückflughöhe

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Hallo. Bezieht sich immer auf die Ausgangshöhe.

      Also Du stehst im Gebirge. Rückflug ist auf 50m gestellt. Nun fliegst Du 50m bergabwärts. Leitest den Rückflug ein, dann steigt die Drohne um 100m auf 50m über Startpunkt.
      DJI Mavic Air 2 - Fly More Combo
      DJI Mini 3 Pro - Fly More Combo
      DJI Osmo Mobile 6
      DJI Osmo Action 4 Adventure Combo
      iOS only (u.a. iPhone 15 Pro Max)
    • Das Dilemma mit der Höhe über Grund hört wohl nie auf ! Zumal sie niemand während des Fluges unserer Kopter messen kann (oberhalb von 11m über Grund) .

      In einem anderen Forum habe ich gelesen, dass der Kopter zukünftig nicht mehr als 120m Abstand zum nächsten Gelände haben darf. Das muss nicht zwingend nach unten sein ! Mal sehen ob es so kommt.
      Man muss sich das so vorstellen : man denke sich eine Kugel mit 120m Radius um den Kopter und irgendwas Gelände muss innerhalb der Kugel sein oder eine parallele Linie im Abstand von 120m zur Geländeoberfläche.
      Dann kann man gesetzeskonform eine fast senkrechte Klippe im Abstand von 110m hinauf-/hinunterfliegen obwohl man 200m über Grund - nach jetziger Bestimmung -ist.
      Schön wenns so kommt !
      Gruß von CB
      und immer eine handbreit Luft unter dem Gimbal
    • Er meint mit das Gelände vor, neben, oder unter der Drohne. Wenn zu einem davon der Abstand näher als max. 120 m ist ist alles gut!
      Z.B., Du bist an einem steilen Abhang 300m hoch, aber in der waagerechten nur max. 120m von der Steilwand entfernt, dann wäre demnach alles gut!? :/
      Aber steht das sinngemäß wirklich irgendwo? ?(
    • Ich habs im Nachbarforum wiedergefunden :

      Auszug vom Member Redti :

      Punkt UAS.OPEN.010 im Anhang der Durchführungsverordnung 2019/947:
      Es genügt, wenn der Abstand zum nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche nicht größer als 120 Meter ist. Wenn also der Kopter von der Klippenwand beispielsweise nur 100 Meter entfernt ist, ist es kein rechtliches Problem, wenn der Kopter dabei senkrecht gemessen 500 Meter über der Erdoberfläche fliegt. Genauso ist es erlaubt, wenn ich einen Berghang hinauf fliege und der Kopter dabei bereits 300 Meter höher fliegt, als sein Startpunkt neben mir. Wichtig ist nur, dass er während dieses Fluges nie weiter als 120 Meter vom nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche (z.B. schräg zum Hang gemessen) entfernt ist und der Kopter immer in Sichtweite geflogen wird.
      Gruß von CB
      und immer eine handbreit Luft unter dem Gimbal