Schloss Aschaffenburg bei Nacht

    • Burgen

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Jens Wildner schrieb:

      Was benutzt Du eigentlich für Positionslichter? Kannst Du gute empfehlen?
      Du darfst keine zusätzlichen Positionslichter installieren! Damit erlischt die Betriebserlaubnis UND der Versicherungsschutz!
      Ich habe extra nachgefragt und nach 6 der Allgemeinverfügung in Bayern, ist zwar eine redundante Beleuchtung mit entsprechender Stromversorgung erwünscht, aber nach 6 d) ist auch eine mit integrierter Stromversorgung, also die integrierte Beleuchtung erlaubt, wenn es einen Notfallplan bei Ausfall gibt, der darin besteht, unverzüglich zu landen.

      In anderen Bundesländern, bekommt man i.d.R. KEIN Nachtflugerlaubnis ohne erheblichen Aufwand.

      ich hatte die Erlaubnis am Vormittag beantragt, mich dann tel. erkundigt und 1 Stunde später lag diese in meinem Postfach (Braucht die am selben Tag).

      Übrigens dazu: Die SERA 3215 stammt aus der bemannten Luftfahrt. Ich kenne persönlich 2 Piloten von Verkehrsflugzeugen, einer ist Schulungsleiter für Drohnenkenntnisnachweise. Beide haben mir gesagt, dass diese Beleuchtung an Drohnen vollkommen unsinnig ist und diese Norm ohne Anpassung übernommen wurde. Tatsächlich macht diese Beleuchtung Sinn, wenn sie an Tragflächen mit mehreren m Abstand angebracht ist, an einer Drohne mit wenigen cm Abstand, wird man die Position kaum erkennen können. Streng genommen, ginge ein Nachtflug nur, wenn man einen Multicopter mit integrierter SERA 3215 Beleuchtung hätte.

      Außerdem darf man während eines Nachtfluges die anderen Ausnahmen (1:1 Regel), NICHT nutzen, daher musste ich vom Main dennoch 100m Abstand einhalten.

      Dazu kommt, das die Polizei vorher informiert wurde. Diese war auch vor Ort und wir waren 3 Piloten. Alle unsere Daten wurden erfasst, daher darf ich jetzt sogar als Zeuge aussagen, denn

      Es war an den Abend (Es war eine Demo mit Menschen dort, daher war die Polizei dort) noch eine 4. Drohne am Himmel und wer meint, man wird beim Brechen der Regeln nicht erwischt, kann man vergessen. Die Polizei war sehr schnell dabei und hatte den Steuer geschnappt. Da dieser ganz nah an der Demo dran war und auch mitten über Wasserstraße und Fernstraße, wird auf ihn eine Anzeige zukommem.
    • Michael67 schrieb:

      Tatsächlich macht diese Beleuchtung Sinn, wenn sie an Tragflächen mit mehreren m Abstand angebracht ist, an einer Drohne mit wenigen cm Abstand, wird man die Position kaum erkennen können.
      Daß die Lichter unsinnig sind, ist unstrittig. Aber wenn die Regeln das nunmal vorschreiben :/ .
      Wenn ich eine Einbahnstraße unsinnig finde (und glaube mir, davon gibt's genug ;) ) darf ich doch auch nicht einfach in die Gegenrichtung fahren.
      Hast Du das irgendwie schriftlich, daß Du ohne diese Lichter fliegen durftest oder wurde das stillschweigend tolleriert?
      Fly long and prosper.
    • MrSpok schrieb:

      Hast Du das irgendwie schriftlich
      Hab ich ja gerade erwähnt, das Abschnitt 6 d) darauf hindeutet und SERA 3215 nicht erwähnt wird.

      in NDS wird explizit auf die Beleuchtung nach SERA 3215 hingewiesen, in Bayern nicht.

      Hamburg auch (Nr. 9 Hinweise
      Aufstiege bei Nacht sind grundsätzlich nur im Rahmen einer Einzel-Aufstiegserlaubnis möglich, und nur, wenn das Luftfahrzeug (Flugmodell oder UAS) mit Positionslichtern gemäß SERA-Vorschriften ausgerüstet ist.)

      6. Der Betrieb des unbemannten Fluggeräts bei Nacht im
      Sinne des Artikels 2 Nummer 97 der Durchführungsverord-
      nung (EU) Nummer 923/2012 (s. Hinweis Nr. V.9) darf nur
      durchgeführt werden, wenn
      a) die Beleuchtung des Fluggeräts in Abhängigkeit von
      der Entfernung zwischen Steuerer und Fluggerät jederzeit
      die Position und die Fluglage für den Steuerer erkennen
      lässt und
      b) das Fluggerät ausreichend für eine Erkennbarkeit durch
      die bemannte Luftfahrt gekennzeichnet ist und
      c) sichergestellt ist, dass eine von der Stromversorgung
      des Fluggeräts unabhängige redundante Sekundärbe-
      leuchtung vorhanden ist, die die Erkennbarkeit der Position
      des Fluggeräts für den Steuerer und andere Luftverkehrs-
      teilnehmer auch dann ermöglicht, wenn die bordseitige
      Beleuchtung ausfällt oder
      d) sofern eine von der Stromversorgung des Fluggeräts
      redundante Sekundärbeleuchtung nicht vorhanden ist,
      bei Ausfall der Beleuchtung der Flugbetrieb unverzüglich
      eingestellt wird bzw. das vorab festgelegte Notfallverfahren
      eingeleitet wird.

      So steht es auch in der NfL-1-1163-17


      Dazu hatte ich vorher im Kopterforum eine Mail des DFS zu derselben Frage gefunden

      "Nach altem Recht waren Nachtflüge nur per Einzelerlaubnis in einigen Bundesländern erlaubt. Gemäß der europäischen Verordnung, der SERA 3215 hat das Luftfahrzeug folgende Beleuchtung zu haben:
      - vorne links eine rote Beleuchtung mit einem Abstrahlwinkel von 110° und einer Lichtstärke von mindestens 5 Candela
      - vorne rechts eine grüne Lichtführung mit gleichen Werten
      - am Heck gem. SERA eine weiße Beleuchtung mit einem Abstrahlwinkel von 140° und einer Lichtstärke von mind. 5 Candela
      - zusätzlich noch ein weiß blinkendes Antikollisionslicht
      -> Da diese Beleuchtungsvorgaben für Konsumentendrohnen kaum zu realisieren ist ohne Garantieansprüche und Versicherungsschutz zu verlieren, wird aber hiervon oft abgewichen und die normale Beleuchtung als ausreichend angesehen."

      In Summe ist es nicht wirklich zu 100% klar, es gibt Interpretationsspielraum. Dieser sollte aber vor Gericht Bestand haben. Zumal ich ja auch die mündliche Aussage habe, das es so reicht.
    • @Michael67
      Ich muss Dir mal ein großes Kompliment aussprechen. Du bist der Beweis, dass bei umsichtigem Verhalten und entsprechender Vorbereitung durchaus auch im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und Vorschriften vieles legal möglich ist.

      Einige der lauten "Die böse Drohnenverordnungen und Auflagen machen unser Hobby kaputt!"-Schreier sollten sich mal an Dir ein Beispiel nehmen :)

      Viele Grüße,
      Stefan
    • Lutz G schrieb:

      Hui - da muss man ja Jura studieren
      Nicht unbedingt, ich hatte die Erlaubnis ja für Nordbayern und im übrigen im Bereich Rechtliches ein Video dazu verlinkt, wie man diese Erlaubnis bekommt und genau erklärt, wie man den Antrag ausfüllt.
      Das Einzige Unklare war eben der Nachtflug und die Beleuchtung und nachdem ich mich ausführlich damit befasst hatte, bin ich zu dem Schluss gekommen, das es so möglich ist.
      Zur eigentlichen Frage:
      Ja, ein Video wäre toll gewesen, aber nicht ungefährlich, da eben bei Nacht. Ich bin hi9er quasi aufgestiegen, habe ein paar Fotos gemacht und wieder gelandet. Die Aktion dauerte 5 Minuten.
      Mir war irgendwie Unwohl da oben, auch wenn die M2P wie ein heller Stern leuchtete.
      Mehr als 50 m habe ich mich auch nicht getraut.
      Wie gesagt, ich war nur zus. dazu gestoßen, 2 "Kollegen" zu begleiten, die im Auftrag des Einsatzleiters der Demo fotografierten (Politisch gesehen, hatte ich auch Zweifel, da mir der Zweck der Demo erst wirklich vor Ort klar wurde und ich nicht dahinter stehe. Aber die Leute da waren alle friedlich und die Lichterkette, die eigentliches Motiv war, war aufgrund der vielen Autos und Straßenbeleuchtung ohnehin nicht wahrnehmbar. Daher wendete ich mich recht schnell dem besseren Motiv zu, dem Schloss).

      Nochmal zum Foto. Es handelt sich um eine 3er Belichtungsreihe und ich musste trotz ISO 400 echt lang mit 1/2.5 Sekunde belichten. Dadurch fehlt es leicht an Schärfe. Für die Nacht ist der Sensor der M2P nicht gemacht, aber besser als die kleineren Sensoren. Vollformat wäre hier angebracht und eine fette Inspire, die den trägt.
    • Hi Michael

      Wirklich schöne Aufnahme, der Aufwand hat sich gelohnt, oder die Aufnahme entschädigt für den Aufwand.
      Weil eine Nachtaufnahme ja nun wirklich nicht selbstverständlich so nebenbei gemacht werden kann....

      Gruß Rainer
      Gruß Rainer

      Manchmal braucht man eine ganze Tankfüllung Sprit, oder muss einen vollen Akku leerfahren, bevor man wieder klar denken kann...
    • Michael67 schrieb:

      im übrigen im Bereich Rechtliches ein Video dazu verlinkt, wie man diese Erlaubnis bekommt und genau erklärt, wie man den Antrag ausfüllt.
      Gute Sache - zieh ich mir mal rein.


      Michael67 schrieb:

      Ja, ein Video wäre toll gewesen, aber nicht ungefährlich, da eben bei Nacht. Ich bin hi9er quasi aufgestiegen, habe ein paar Fotos gemacht und wieder gelandet. Die Aktion dauerte 5 Minuten.
      Stimmt auch wieder. Ich hab mich für sowas ja auf die bürgerliche Dämmerung spezialisiert, wo ja auch schon ne tolle Abendstimmung herrscht, und man weniger Zettelkram hat (gar nix *g*)


      Einteiler schrieb:

      Wirklich schöne Aufnahme, der Aufwand hat sich gelohnt
      Auf jeden Fall.
    • Ein klasse Foto! Den Himmel hätte ich noch etwas weicher gezeichnet, er wirkt verrauscht, kann aber auch an der Forendarstellung liegen.

      Die Erfahrung, dass mit der (bayrischen) Allgemeinverfügung vieles möglich ist und das Luftfahrtamt sehr schnell ist, habe ich auch schon gemacht.

      Dafür sind die Liegenschaftsämter umso genauer, wenn es darum geht, dass in der Luft die Panoramafreiheit nicht gilt. Insofern wünsche ich dir eine partnerschaftliche Bayerische Schlösserverwaltung.
    • Die Schlösserverwaltung hat nach 70 Jahren Tod des Architekten nix mehr zu melden. Sie würde sicher gerne, aber sie hat keine rechtliche Handhabe über dem Luftraum und schon gar nicht wenn man aus Abstand fotografiert.
      kbm-legal.com/aktuelles/wissen…ac230bf04867dbb40b486ac05
      Ich habe schon Kontakt mit jemandem der dort arbeitet und das Bild woanders sah und Stress machte.
      Sollte da was nachkommen, fechte ich das liebend gern gerichtlich aus.