BDA in Deutsch

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    • BDA in Deutsch

      Hallo!
      Da die BDA ja dzt. nur in Englisch verfügbar ist, habe ich mir die „Mühe“ gemacht und diese im Internet auf Deutsch übersetzen lassen.
      Nun meine Frage an die Admins, darf ich die hier veröffentlichen?
      Wenn jemand Interesse daran hat, ihr könnt mir gerne eure Mailadresse per PN schicken und ich sende euch die Datei!!!
    • Ich will Dir Deine Euphorie nicht bremsen und wertschätze die Mühe, die Du Dir gemacht hast.
      Aber das Urheberrecht bezieht sich nicht auf die Veröffentlichung in einem Forum sondern auf die Verteilung von geschützten Material. Ich kann auch nicht eine Rolex nachmachen, "Rolex" draufschreiben und dann verteilen. Das solltest Du beachten. Doch, wo kein Kläger, da kein Richter.
      Fly long and prosper.
    • Wie gesagt, kann auch jeder selbst machen im Internet...der Hersteller bietet keine deutsche Version an und ich hab etwas Zeit aufgewendet und das FÜR MICH gemacht...und da ich hier in der Community von Gleichgesinnten bin, dachte ich es kann kein Fehler sein, diese (zugegeben Teils lustige Übersetzung) anderen zur Verfügung zu stellen..ohne einer Absicht von Bereicherung...Findige stellen diese Übersetzung vielleicht kostenpflichtig ins Netz...mein „Werk“ kann eigentlich nur im Interesse des Herstellers sein...um eventuelle Fehlbedienungen zu vermeiden?!?
      Zusammengefasst, ich biete diese Übersetzung gratis an, wer sie will kann mir Mailadresse per PN schicken.
      Meine Englisch Kenntnisse hätten auch ausgereicht, aber ich war einfach zu faul diverse Wörter nachzuschlagen...
      So, nun SCHLUSS...wünsche allen viel Spaß mit der Mini 2!
    • Ich empfinde es als eine Frechheit die Mini 2 ohne deutsche Betriebsanleitung zu verkaufen.
      Der Aufwand für DJI wäre minimal.
      Verstößt das nicht auch gegen deutsches Recht? Immerhin ist das Verstehen der Betriebsanleitung sicherheitsrelevant.
      Nicht jeder Deutsche hat genügend Englischkenntnisse.
      Das zeugt von einer gewissen Verachtung seitens DJI gegenüber den Kunden.

      Habt ihr schon einmal eine DBA für ein in Deutschland gekauftes Auto von einem ausländischen Hersteller, nur in Fremdsprachen gesehen?

      Meinen Beitrag habe ich auch an DJI gesendet, aus Bosheit in deutsch ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Rainer K. () aus folgendem Grund: ergänzt

    • also das muss man meiner Meinung nach differenziert sehen: so sehr ich das verstehe und mir auch zum Markteintritt eine komplette deutsche Bedienungsanleitung wünschen würde, keine Frage, so ist mir auch klar das Deutschland für DJI nicht Prio 1 ist.

      Zur besseren Gewichtung:


      Ergebnis: 1,12%

      Ergo sind wir aus Sicht eines kommerziellen chinesischen Unternehmens das den Weltmarkt bedient nicht der Nabel der Welt ... leider, schade, blöd ... ja, ist aber so.
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • Rainer K. schrieb:

      Ich empfinde es als eine Frechheit die Mini 2 ohne deutsche Betriebsanleitung zu verkaufen.
      Bei anderen chinesischen Produkten habe ich schon BA's gelesen, die ins Deutsche übersetzt wurden. Diese Texte waren so schlecht, daß aus Sicherheitsgesichtspunkten das keinen Unterschied macht ob sie vorhanden sind oder nicht. :S
      Da ist es schon besser, die nehmen sich für die Übersetzung etwas mehr Zeit und machen das ordentlich.
      Und wer den englischen Text nicht versteht sollte mit dem Kauf warten, bis der Deutsche vorliegt. Werden dann neue Produkte nur zögerlich bis gar nicht gekauft, dann ist das ein Umsatz-Minus, was dann evtl. zum Umdenken anregt. Allerdings dürfte das in Betracht auf das Marktvolumen (siehe #9) dürfte sich die Motivation aber in Grenzen halten.
      Fly long and prosper.
    • Ich bin nach wie vor der Meinung dass mit Auslieferung von sicherheitsrelevanten Produkten eine Betriebsanleitung in der Landessprache dazu gehört.

      Übrigens, selbst habe ich keine Probleme eine englischsprachige Anleitung zu verstehen, bleibe aber bei meiner Meinung.
      Auslieferung erst, wenn eine Anleitung in Landessprache vorliegt, die Rechtslage würde mich interessieren.
      Der Aufwand ist wie schon erwähnt gering, Unterlassung zeugt von Missachtung der Kunden.

      Woher kann der Käufer wissen ob eine Anleitung in Landessprache vorliegt?

      Unlogisches Argument.
    • Rainer K. schrieb:

      die Rechtslage würde mich interessieren.
      ja, mich auch ...

      aber: bei der Frage geht es vorrangig um Voraussetzungen zum Inverkehrbringen eines Produktes (und im Speziellen ob eine deutsche Bedienungsanleitung eine davon ist), ob es sich dabei um Bedienungsanleitungen für Kopter, Staubsauger oder Trockenhauben handelt ist erst mal sekundär; da wir uns hier im Forum (wenn dann besser im Rechtsbereich) im Schwerpunkt mit Koptern beschäftigen und damit die für das fliegen relevanten juristischen Fragestellungen im Vordergrund stehen ist hier vermutlich nicht der am besten geeignete Ort --> ggf. führt ein spezifisches Jura-Forum wie z.B. recht.de/phpbb/index.php oder juraforum.de/forum/ oder ... schneller zum Erfolg
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • Rainer K. schrieb:

      Woher kann der Käufer wissen ob eine Anleitung in Landessprache vorliegt?
      1. Beschreibung auf der Verpackung durchlesen. Ist da Nichts in der gewünschten Sprache, Finger weg.
      2. Bei Onlinekauf: Artikelbeschreibung.
      3. Verkäufer fragen, geht oft auch bei Online-Käufen.
      4. Da kaufen, wo man zurückgeben kann. Und notfalls zurückgeben.
      5. Online nach der deutschen BA suchen.

      Weitere Möglichkeiten nicht ausgeschlossen.
      Zur Rechtslage (in der Tat eine interessante Frage) vielleicht auch mal bei den Verbraucher-Verbänden nachfragen.

      Im Umkehrschluß finde ich es auch nicht sehr hilfreich (vom Greta-Aspekt mal ganz abgesehen), wenn dem Artikel ein vielsprachiger Wälzer beiliegt, in dem ich meine 3 Seiten erstmal suchen muß und die dann so schlecht übersetzt ist, daß schon durch die erkennbaren Fehler und Widersprüche das Vertrauen in das Dokument pulverisiert wird.
      Dann lieber eine Kurzanleitung mit Link zur ausführlichen, ordentlich übersetzten BA.
      Fly long and prosper.
    • Entschuldigung, aber Deinen letzten Beitrag empfinde ich als Blödsinn.

      Glaubst Du im Ernst, dass in der Onlinebeschreibung über die Sprachen der Betriebsanleitung informiert wird?
      Steht das auf der Verpackung ??
      Wo gibt es bei DJI für die Mini 2 einen Link zur ausführlichen, ordentlich übersetzten BA?

      Kundenfreundliche Hersteller legen die Beschreibung in der Landessprache bei.
    • Rainer K. schrieb:

      Blödsinn
      Bleib mal auf dem Teppich.


      Rainer K. schrieb:

      Glaubst Du im Ernst, dass in der Onlinebeschreibung über die Sprachen der Betriebsanleitung informiert wird?
      Steht das auf der Verpackung ??
      Auf der Verpackung - so wie sie im Geschäft steht - ist meistens eine Beschreibung des Artikels zu finden. Fehlt hier Deutsch, wird wohl auch die BA nicht in Deutsch sein.
      Wenn Du (und möglichst andere Kunden auch) darauf achtest und nur Produkte mit deutscher BA kaufst, dann wird das auch bald draufstehen. Und wenn nur der Verkäufer einen Aufkleber draufpappt. Die Händler und auch der Hersteller werden das schon merken, wenn der Umsatz nachlässt.


      Rainer K. schrieb:

      Wo gibt es bei DJI für die Mini 2 einen Link zur ausführlichen, ordentlich übersetzten BA?
      Eben noch nicht. Und wenn die Mini2 trotzdem weiter fleißig gekauft wird, dann besteht auch kein Grund darin, das vorzusehen.

      Alle Hersteller, nicht nur DJI, wollen Geld verdienen. Und genau da kriegst Du sie. Nicht Du alleine, aber in der Masse.
      Fly long and prosper.