Mal eine Frage an die Rechtsexperten: Wie ist eigentlich eine Menschenmenge genau definiert? Das es sich bei mehr 12 Menschen um eine Menschenmenge handelt, ist ja die Definition. Aber nehmen wir mal 2 Situationen an. Ich fliege bei einem Open Air Konzert mit mehr als 12 Menschen auf einem Haufen, da muss ich 100 m Abstand halten. Soweit klar. Aber wenn ich jetzt an einem Ausflugsort fliege, wo sich GRUPPEN befinden mit jeweils weniger als 12 Menschen, die in größerem Abstand unterwegs sind. Zusammengenommen wäre das zwar eine Menschenmenge, diese sind aber in Gruppen weit verteilt. Daher würde das von meinem Verständnis nicht dazu gehören. Oder wenn auf einer großen Wiese 100 Menschen sind, die aber auch alle in kleinen Gruppen darauf herumlaufen.
Hintergrund, ich war gestern am Feldberg, bin dann, weil es nicht anders ging und es voller Leute dort war, auf der großen Wiese gestartet und gleich in den Wald geflogen. Auf der Wiese und auf dem bestimmt mehrere 1000m² umfassenden Areal waren in Summe schon einige 100 Menschen, aber alle in kleinen Gruppen.
Angesprochen hat uns niemand und das Ordnungsamt ist auch an uns vorbei gefahren, ohne uns anzusprechen, unwohl war mir trotzdem. Da wir mit 4 Drohnen dort waren und alle nebeneinander gestartet sind, wäre Ansprechen auch schwer gewesen, denn man weiß dann ja nicht wen.
Hintergrund, ich war gestern am Feldberg, bin dann, weil es nicht anders ging und es voller Leute dort war, auf der großen Wiese gestartet und gleich in den Wald geflogen. Auf der Wiese und auf dem bestimmt mehrere 1000m² umfassenden Areal waren in Summe schon einige 100 Menschen, aber alle in kleinen Gruppen.
Angesprochen hat uns niemand und das Ordnungsamt ist auch an uns vorbei gefahren, ohne uns anzusprechen, unwohl war mir trotzdem. Da wir mit 4 Drohnen dort waren und alle nebeneinander gestartet sind, wäre Ansprechen auch schwer gewesen, denn man weiß dann ja nicht wen.