Mini2 Reichweitentest

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • nik11 schrieb:

    Ich persönlich halte solche Test für so überflüssig, wie Brüste am Mann. Wozu sollen sie dienen? Ich möchte ein Bild oder Video von einem mehr als 300 - 400 m (Sichtweite) entfernten Ort machen, dann gehe oder fahre ich dort hin und ich habe das was ich wollte.

    Was aber keiner braucht, sind die Belehrungen was alles passieren kann. Die Welt und auch sonst nichts geht dadurch unter, weil es den Drohnengegnern egal ist, wo sich der "Drohnenpilot" befindet, ihn/sie stört das Fluggerät, egal wo und wie hoch.
    Das mit den Belehrungen sehe ich anders, es gibt halt immer wieder Idioten, die den Sinn der gesetzlichen Regelungen nicht verstehen (wie auch bei Covid!). Es geht diesen Deppen eben nicht um die Reichweite per se, weil die - es wurde schon geschrieben - kann man ganz entspannt auch ohne Flug ermitteln, sondern darum, mit Flügen bis weiß Gott wohin zu protzen. Und es sind genau die, die unser Hobby in Misskredit bringen, weil ab und zu wird einer erwischt und dann werden die Gesetze/Verordnungen angepasst.
  • cmoss schrieb:


    Das mit den Belehrungen sehe ich anders, es gibt halt immer wieder Idioten, die den Sinn der gesetzlichen Regelungen nicht verstehen (...)
    Wie möchtest du die erreichen? Hier schon mal nicht. Die Belehrer, Mahner usw. (dich zähle ich nicht dazu) sollten schon sagen, wie sie ihre Mahnungen unters Drohnenvolk bringen. Wie gesagt, hier im Forum wage ich schon mal zu behaupten, laufen sie offene Türen ein. Mir gehen diese gebetsmühlenartigen Belehrungen auf den Geist. Jaja, ich weiß, es ist keine Pflicht hier zu lesen. :D
    Angst und Geld hatte ich noch nie.
  • Na ja, erreichen kann man sie wohl nie, wenn einer absolut resistent ist, hilft alles nichts, aber es gibt ja auch die, nur nur etwas begriffsstutzig sind, da hat man eine Chance. Steter Tropfen höhlt den Stein, selbst wenn nur 10% verstehen, was gemeint ist, ist schon was erreicht. Nur nicht ganz aufgeben!
  • Unabhängig von der Sinnhaftigkeit solcher Reichweiten-Tests würde mich (statistisch?) das Risiko welches hier eingegangen wird interessieren. Einige Forenskollegen argumentieren ja quasi nur im Worst-Case-Szenario "Drohnenflug über Atomkraftwerk löst Kernschmelze aus".

    Die Anzahl von Hobby-Drohnenpiloten ist extrem gestiegen, aber zumindest mir sind keine wirklich ernsthaften Unfälle bekannt. Ist denn jemals (!) eine Drohne auf der Autobahn notgelandet und hat einen Unfall verursacht? Bei einem Absturz über eine Menschenmenge verletzungen verursacht?

    Hier wird ja immer der Auto- und Motorradfahrer als Vergleich herangezogen - und gerade dort kommt es ja regelmäßig zum Schaden für Unbeteiligte. Wir reden ja hier immer noch über 250-1000g Plastikdrohne, und nicht über 500kg Stahl oder einen Marschflugkörper.

    Natürlich ist das Fliegen an einem Flughafen ein absolutes No-Go! Allerdings finde ich bei "Fliegen auf Sicht" die Skalen etwas merkwürdig, denn seid doch mal ehrlich zueinander: ob ich 250m oder 1000m entfernt fliege ist doch erst einmal kein ganz großer Unterschied - zumal man die Drohne ja auch dann eher im Videofeed verfolgt als mit den Augen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Meick ()

  • Meick schrieb:

    Ist denn jemals (!) eine Drohne auf der Autobahn notgelandet und hat einen Unfall verursacht? Bei einem Absturz über eine Menschenmenge verletzungen verursacht?
    Ja und Ja. Mehrfach.
    Google ist dein Freund.


    Meick schrieb:

    ob ich 250m oder 1000m entfernt fliege ist doch erst einmal kein ganz großer Unterschied - zumal man die Drohne ja auch eher im Videofeed verfolgt als mit den Augen.
    Ah ja.
    Und hast du in deinem Videofeed auch eine Rundumsicht? Oder auch nur eine Sicht in Flugrichtung, wenn du mit deiner Kamera ein Motiv trackst? Oder mit Active Track irgendwas tracken lässt? Bei RTH auch nach hinten und zur Seite?

    Mannomann. Mitdenken!
  • Meick schrieb:

    Die Anzahl von Hobby-Drohnenpiloten ist extrem gestiegen, aber zumindest mir sind keine wirklich ernsthaften Unfälle bekannt. Ist denn jemals (!) eine Drohne auf der Autobahn notgelandet und hat einen Unfall verursacht? Bei einem Absturz über eine Menschenmenge verletzungen verursacht?
    Ich denke da an den Absturz einer Kameradrohne unmittelbar hinter Marcel Hirscher, ich glaube vor ein paar Jahren, das war höchst knapp und mit Sicherheit keine Hobbydrohne, sondern ein Profigerät (Inspire?)!


    Das mit dem Videofeed ist definitiv verboten, der Kopter muss in Sichtweite sein. Ich verwende für Video eine halbdurchsichtige Epson-Brille und bin m.E. damit auch schon am Rande der Legalität.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von cmoss ()

  • skyscope schrieb:

    Meick schrieb:

    Ist denn jemals (!) ....
    Ja und Ja. Mehrfach.
    airandmore.at/drohnen-unfaelle…atum-geordnet/#more-17360

    Ich finde via Google hier vielleicht ein dutzend Zwischenfälle. Wirklich was passiert ist eigentlich nur in Berlin (Absturz auf 4 Personen mit leichten Verletzungen - wobei ich mich hier frage wie eine DJI Air 1 wirklich 4 Personen treffen kann) und A99 Garching (Flyaway mit Landung auf Autobahn, Fahrzeug fährt auf liegende Drohne. Passiert durch Kanthölzer mehrfach am Tag.). Und die meisten Fälle werden dutzendfach von diversen Onlinemedien erneut aufgegriffen - zum Teil Jahre danach.

    Im Vergleich zu den (laut Statista) über 500.000 Drohnen alleine in Deutschland und 3,4 Millionen Drohnen in Europa finde ich das aber verschwindend gering.
  • Worum geht es jetzt, Wahrscheinlichkeiten?
    Ich behaupte, dass ich 10 x mit 60 km/h durch eine Spielstrasse fahren kann, und es wird nichts passieren. Ist extrem unwahrscheinlich. Sind Spielstrassen jetzt sinnlos?
    99,99% aller Hobby-Piloten werden niemals ihre Haftpflicht in Anspruch nehmen müssen. Sind Luftfahrthaftpflichversicherungen Bauernfängerei?

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

  • Muß jetzt mal konkret nachfragen, weder in der Erklärung von Jogi noch sonst wo habe ich es rauslesen können:

    War der Reichweitentest von Jogi nun legal oder illegal geflogen?? ?( :?:

    Zitat aus den eigens verlinkten Regeln bei Drohnen.de

    "außerhalb der Sichtweite darf geflogen werden mit einer FPV-Brille, wenn die Flughöhe von 30 Metern nicht überschritten wird und die Drohne unter 250 Gramm bleibt oder die Drohne in Sichtweite mind. einer weiteren Person fliegt, die den Steuerer vor Gefahren warnen kann."

    Keine FPV Brille genutzt und keine 2. Person.....insofern war´s für mich rechtlich illegal, oder?

    Quelle:
    drohnen.de/vorschriften-genehi…drohnen-und-multicoptern/

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DS7 ()

  • DS7 schrieb:

    Keine FPV Brille genutzt und keine 2. Person.....insofern war´s für mich rechtlich illegal, oder?
    Aus meiner Sicht sollte diese Regel nur FPV Flüge überhaupt möglich machen, denn mit der Brille bist Du IMMER außer Sichtweite. D.h. dass man so mal 100m um sich herum fliegen darf, ohne die Drohne zu sehen. Da es nicht weiter ausformuliert war, kann man diese Lücke eben jetzt anders nutzen, als es eigentlich vorgesehen war.
    Das führt nun dahin, dass man als FPV Pilot das Leben noch schwerer gemacht bekommt.
    Ich weiß gar nicht, ob FPV Flüge nach dem 1.1. noch erlaubt sind.
  • @Michael67

    Sinn und Unsinn..darum gehts techn. nicht. (bin ja bei Dir was Du sagst)
    Jedenfalls hat Jogi weder das eine noch das andere genutzt, und für mich daher illegal Geflogen..das ist doch die Frage.
    Er kann ja nicht im Video sagen, ich sehe ja auch im Display was und wo die Drohne ist. Nein, es ist keine FPV Brille wie vorgeschrieben.
    Ich meine wenn Er "Vorbild" sein will und vorbildlich gehandelt haben soll, habe ich da was übersehen? Sonst könnte es SO wie gezeigt ja noch jeder machen. :whistling: ?(
  • Das mit der Sichtweite ist so ein Ding: Es kommt stark auf den Hintergrund an. Wenn man mit dem Kopter 200m weit weg fliegt, als Hintergrund, sagen wir, eine Felswand, man dreht sich um, fliegt ein paar Meter "bilnd" zur Seite und dreht sich wieder zurück, wird man seinen Kopter kaum mehr wiederfinden. Das habe ich mehrmals ausprobiert. Wenn der Hintergrund freier Himmel ist, ist die Chance logischerweise viel größer.
    Aber das muss man bedenken, wenn man glaubt, dass der Kopter noch in Sichtweite ist, nämlich, dass man vielleicht auch mal kurz aufs Display schaut und schon ist das kleine Ding weg.
  • DS7 schrieb:

    ...
    War der Reichweitentest von Jogi nun legal oder illegal geflogen?? ?( :?:
    Man muss da differenzieren! Legen man die LuftVO eng aus, dann ließt man in der LuftVO §21b Abs (1) Satz 3.

    LuftVO §21b Abs (1) Satz 3 schrieb:

    Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn der Steuerer das unbemannte Fluggerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr sehen oder seine Fluglage nicht mehr eindeutig erkennen kann. Als nicht außerhalb der Sichtweite des Steuerers gilt der Betrieb eines unbemannten Fluggeräts mithilfe eines visuellen Ausgabegeräts, insbesondere einer Videobrille, wenn dieser Betrieb in Höhen unterhalb von 30 Metern erfolgt und
    1.die Startmasse des Fluggeräts nicht mehr als 0,25 Kilogramm beträgt, oder wenn
    2.der Steuerer von einer anderen Person, die das Fluggerät ständig in Sichtweite hat und die den Luftraum beobachtet, unmittelbar auf auftretende Gefahren hingewiesen werden kann.
    Liegt das Abfluggewicht des DJI Mini 2 bei 250 gr. oder darunter und stellt man bei diesem Langstreckenflug sicher, dass man dauerhaft max. 30 m über Grund fliegt, ist der Flug erst einmal von diesem Passus „scheinbar“ gedeckt.

    Um aber solche Gesetze genauer interpretieren zu können, sollte man sich auch immer den genaueren Hintergrund über solche ermöglichten Lücken ansehen. Der besteht deffinitiv nicht darin, dass man mit solchen Fluggeräten einen Reichweitentest durchführt. Vielmehr ist das ein Passus, der der FPV-Community einen geregelten Betrieb ermöglichen soll. Klar steht das so nicht genau im Gesetzestext, warum?: Weil zum Zeitpunkt der Erstellung noch keiner darauf schließen konnte, dass man solche Kamera-Drohnen mit derartiger Technik in ein so kleines Gerät bekommt. Gut, dass damit ab 01.01.2021 so oder so schluss ist.

    Aber noch einmal zurück zu, erörtern des Hintergrundes zu einem Gesetzestext. Dazu gibt es bei der Gesetzgebung immer ein erläuterndes Begleitschreiben. In diesem Fall die Drucksache 39/17 vom 18.01.2017 als Bundesratsvorlage zur neuen Drohnenverordnung in 2017. Dort steht auf Seite 35 des Dokumentes (bzw. Seite 27 der Verordnung) im unteren Teil der Seite.

    Drucksache 39/17 schrieb:

    ...
    In Satz 3 wird in diesem Zusammenhang klargestellt, dass ein Betrieb mittels Videobrille unter bestimmten Bedingungen als ein Betrieb innerhalb der Sichtweite zu behandeln ist (und damit nicht verboten ist). Damit soll in bestimmten Grenzen ein Betrieb mit sogenannten FPV-Brillen („First-Person-View“) ermöglicht werden. Bei dieser Art des Betriebs wird mithilfe der Videobrille das Fliegen aus Pilotenperspektive ermöglicht, indem das Videobild der am unbemannten Fluggerät angebrachten Kamera live zum Piloten am Boden übertragen wird. Eine FPV-Videobrille empfängt dieses dann und stellt das Bild dar.

    Einschränkende Voraussetzung für diese besondere Art des Betriebs ist eine maximale Flughöhe von 30 Metern über Grund, sowie entweder

    • ein auf 0,25 Kilogramm begrenztes Gewicht des Flugmodells oder
    • die Anwesenheit einer zweiten Person, die den Luftraum und die Fluglage des Flugmodells in Sichtweite beobachtet.

    ...
    Liest man das, kann man diese Erläuterung eindeutig der FPV-Community also den FPV-Racern zuordnen. Würde man zum Zeitpunkt der Gesetzgebung auch von Kameradrohnen ausgehen, würde vermutlich auch noch eine Weitenbegrenzung mit eingebunden werden. Legt man diese Erläuterung eng aus, wär ein Flug unter diesen Rahmenbedingungen auch nur mit einer Videobrille möglich.

    Von daher, schaut man sich nur den Gesetzestext an, kommt man zu dem Schluss, der gezeigte Reichweitenflug ist legal. Spätestens mit der Begründung zur Verordnung, aber auch mit etwas Überlegung zum Hintergrund und Hauptanwendungsbereich dieser Ausnahme, wird klar, dass es sich im gezeigten Fall ausnahmslos um ein ausgenutztes Schlupfloch handelt, welches mit Sicherheit weiter eingeschränkt werden würde. Vermutlich weiter als den meisten von uns lieb wäre. Dies wäre ein solcher Reichweiten-Test bei weitem nicht wert. GSD wird damit (wie bereits erwähnt) durch die neue EU-Drohnenverordnung ab 01.01.2021 so oder so ein Ende gesetzt.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von quadle ()

  • Danke.
    Ich hätte da so meine bedenken, da es immer und überall von einer FPV Brille oder 2. Person die Rede ist. Ich würde vermuten das dies maßgebend wäre in einem Gericht.
    Die restlichen Hintergründe sind rein subjektive Gedankenspiele.

    Davon abgesehen finde ich solche Test´s sehr sinnvoll, Grenzen muß man genau wissen umd diese später auch als Sicherheitskonzept einbinden zu können.
    Nur ob man diese so öffentlich machen soll?? Ich weis es nicht... :whistling: ||