Information über betriebsverbot bei zuständigen Behörden

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Information über betriebsverbot bei zuständigen Behörden

      Hallöchen ich habe vor in Thüringern und Sachsen Anhalt einige Ruinen und Burg anlagen zu befliegen.
      Jetzt sind die meisten Anlagen in Naturschutzgebieten und auf der DFS und map2fly app wird angegeben das ich vorher Informationen über ein Betriebsverbot bei den zuständigen Behörden einholen muss.
      Wo mache ich das und was sind die zuständigen Behörden?
      Wenn dieses Thema schon vorab besprochen wurde bitte ich um einfache links dahin.
      Danke und liebe grüße ^^
    • Am einfachsten ist es bei der entsprechenden Landesluftfahrbehörde nachzufragen. Denn die sind erstmal die Hauptzuständigen und können Dir ggf. weiterhelfen und genau sagen, was notwendig ist. :)

      Ich habe da nachfolgend mal entsprechende Links. :)
      Thüringen: wildi27.lima-city.de/Dienstleistungsdrohne/thueringen.html
      Sachsen-Anhalt: wildi27.lima-city.de/Dienstlei…rohne/sachsen-anhalt.html
    • Flüge in Naturschutzgebieten wird man dir niemals ohne berechtiges Interesse erlauben. Wenn dort eine Pipeline verlegt werden soll und du die vermessen sollst, dann bestimmt. Aber niemals einfach so, um was zu befliegen. Hab ich alles schon durch.
    • Habe ich auch schon hinter mir, erste Adresse ist die untere Naturschutzbehörde und das ist dann auch die letzte. Da bekommst du dann die Auskunft, du kannst beim Land einen Antrag stellen, wenn die aufgeschlossen sind, sagen sie dir, du kannst dir den Antrag sparen, denn von dort gibt es keine Erlaubnis, wie Michael schon schrieb. Das einzige was geht, wenn die selbst einen Blick von oben haben wollen, aber dann müssen sie jemand beauftragen, der das gewerbsmäßig macht. Wenn du dagegen in einem gemeinnützigen Verein bist, dann könnte über diese Schiene was laufen. ;) Man muss ihnen nur schmackhaft machen, was sie sich unbedingt von oben ansehen müssen. :D Klappt nicht immer. :whistling:



      Gruß

      Nik
      Angst und Geld hatte ich noch nie.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von nik11 ()

    • Ja ok das habe ich mir auch schon Gedacht oder anders gesagt gute idee.
      Aber es gibt auf der map2fly app auch gebiete die nah an einem Naturschutzgebiet grenzen aber nicht diese Markante grüne Färbung haben, da steht dann auch nicht da das ein generelles Betriebsverbot gilt sondern das es sein kann in diesem Gebiet nicht Fliegen zu dürfen. An dieser Stelle wollte ich mich dann kundig machen ob ich nun darf oder nicht ;) .
      Also die Seite nutzen die Jens mir als Link geschickt hat (danke nochmal dafür). Ich werd da einfach mal anrufen und nach fragen und dabei den Plan von Nik11 nutzen 8)
    • Aber Jens noch eine kurze Fach frage :rolleyes:
      Ich habe auf der Verlinkten Seite dann den Antrag auf Sondergenehmigung gefunden, der Antrag ist soweit auch Schlüssig bis auf die Frage wer die Kosten des Antrags übernimmt =O
      und diese Sache

      "* Bei Beantragung dieser Ausnahmegenehmigungen nach § 21b LuftVO ist eine Risikobewertung nach Anlage C der„Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung von Erlaubnissen und die Zulassung von Ausnahmenzum Betrieb von unbemannten Fluggeräten gemäß § 21a und § 21b Luftverkehrs-Ordnung“ (SORA-GER - NfL 1-1163-17)vorzunehmen und sicherheitserhöhende Maßnahmen festzulegen"

      Was soll das bitte heißen??? =O =O =O
      Ich hasse Deutsche Rechtssprache :thumbdown:
    • Beatnyou schrieb:

      bis auf die Frage wer die Kosten des Antrags übernimmt
      Wer soll die wohl Übernehmen? :D
      DU natürlich, oder ggf. Dein Auftraggeber ;) , bei der zweiten Möglichkeit aber Achtung! Du brauchst in dem Fall eine gewerbliche Versicherung und in beiden Fällen wird evtl. ein Kenntnisnachweis verlangt.

      Beatnyou schrieb:

      Anlage C der„Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung von Erlaubnissen und die Zulassung von Ausnahmenzum Betrieb von unbemannten Fluggeräten gemäß § 21a und § 21b Luftverkehrs-Ordnung“ (SORA-GER - NfL 1-1163-17)
      § 21a und § 21b Luftverkehrs-Ordnung kannst und solltest Du dort nachlesen
      Anlage C - SORA-GER - NfL 1-1163-17 findest Du dort.
      Mehr kann ich Dir leider nicht anbieten. :)

      Beatnyou schrieb:

      Was soll das bitte heißen??
      Ich habe das bisher noch nicht benötigt und kann deshalb nichts dazu sagen.
      M.E. ist Anlage C aber eine Verfahrensanweisung zur Risikobewertung, wonach die Behörde über die Erlaubnis oder Ablehnung entscheiden muss und das anhand der Daten die Du denen vorher liefern musst, was aber auch eine ganze Menge ist und, auf den ersten Blick, auch nicht so einfach zu sein scheint.
      Was genau das heißen soll und was die genau wissen möchten oder brauchen, musst Du ggf. bei der jeweiligen LLB nachfragen. :)
    • Beatnyou schrieb:

      Aber es gibt auf der map2fly app auch gebiete die nah an einem Naturschutzgebiet grenzen aber nicht diese Markante grüne Färbung haben, da steht dann auch nicht da das ein generelles Betriebsverbot gilt sondern das es sein kann in diesem Gebiet nicht Fliegen zu dürfen.
      Das sind dann die LSG (Landsschaftschutzgebiete) welche eigene oft auch online einsehbare Verordnungen haben.
      Meistens ist in diesen kein Verbot zu finden, sodass du nach Recherche und Prüfung dieser dann ggf. in dem nicht markant grünen Bereichen fliegen dürftest und zum NSG halt deine 100 Meter Abstand hälst.