EU Drohnenverordnung für DJI MINI 2 auch für 2 aus einer Familie möglich ?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • EU Drohnenverordnung für DJI MINI 2 auch für 2 aus einer Familie möglich ?

      Guten Morgen und ein Hallo in die Runde, als "neuer" Member.

      Ich habe das Forum ein wenig durchsucht, aber zu meiner Frage keine Antwort gefunden.


      Wir, meine Tochter und ich, möchten uns eine Drohne, die Mini 2 kaufen.
      Jetzt ist es wohl so, das man sich auch bei dieser Drohne, beim LBA registrieren muss und dann eine ID erhält, die man an der Drohne befestigen muss.


      Da meine Tochter nicht mehr bei uns wohnt, aber in der gleichen Stadt, wollen wir uns die Drohne zusammen kaufen.

      Wir wollen sie wechselweise, oder auch wochenweise nutzen.


      Meine Frage: Können wir uns beide beim LBA für diese eine Drohne registrieren lassen ?

      Oder ist das gar nicht nötig, wenn nur eine allgemeine Kennzeichnung angebracht wird ?


      Wie wäre denn sonst die Handhabung, wenn ich sie auf meinen Namen registriere und meine Tochter würde sie alleine, z.B. im Urlaub nutzen ?
      Dürfte sie das ? ( ohne mich )

      Ich habe dazu das LBA angeschrieben, aber keine Antwort seit 4 Wochen erhalten.

      Hoffe mal, ich konnte mich einigermaßen verständlich ausdrücken und es sind nicht zu viele Fragen.

      Möchte keine 2 Drohnen kaufen.


      Bin für jeden Tipp / Ratschlag dankbar.
      Danke im Voraus.

      Ballerst
    • Nicht künftiger EU-Drohnenverordnung wird nicht die Drohne, sondern der Pilot bei „nicht zulassungspflichtigen Drohnen“ (also alle Drohnen unter 25 kg) registriert. Der dann überlassene Registrierungs-Code muss an der Drohne >250 gr. oder Drohnen mit Kamera (also auch bei der Mavic Mini / Mini 2) angebracht werden. Dieser Code kann dann auch im Akku-Fach angebracht werden!

      Also ggf. beide Codes oder eben beim Wechsel der Drohne auch den Code immer Wechseln! Die Frage ist auch bzgl. der erforderlichen Halter-Versicherung. In einem Fall wechselt mit der Übergabe der Drohne auch immer der Halter, dann braucht auch jeder eine eigene Drohnen-Versicherung. Die alternative ist vom jeweiligen Versicherungsvertrag abhängig wo dann Versicherungsnehmer der Halter ist und Angehörige/Freunde fliegen dürfen. I.a.R. ist dass dann auf Personen in Begleitung des Versicherungsnehmer oder Personen im gleichen Haushalt, begrenzt. Also hier genau die AVB lesen. Und nicht vergessen, immer eine Versicherungsbestätigung des Halters mitführen!
    • quadle schrieb:

      Nicht künftiger EU-Drohnenverordnung wird nicht die Drohne, sondern der Pilot bei „nicht zulassungspflichtigen Drohnen“ (also alle Drohnen unter 25 kg) registriert.
      ....
      Also ggf. beide Codes oder eben beim Wechsel der Drohne auch den Code immer Wechseln!
      Nein, das stimmt so nicht.
      Registrieren muss sich gemäß Verordnung nicht der Fernpilot, sondern der Betreiber.
      "Betreiber können Privatpersonen oder Organisationen (z.B. Unternehmen – juristische Personen) sein." (Quelle, "Muss ich meine Drohne registrieren lassen?").

      Damit ist der Begriff des Betreibers in Deutschland gleichzusetzen mit dem Begriff des "Halters eines Luftfahrzeugs", wofür auch spricht, dass der Begriff des Halters seit Jahren im deutschen Luftrecht verankert ist, bspw. im LuftVG hinsichtlich der Versicherungspflicht.

      Kurzum @ballerst: Wenn Du die Drohne kaufst, wirst Du zum Betreiber bzw. Halter der Drohne und musst Dich dann beim LBA registrieren (siehe hier), und sie mit Deiner elektronischen Registriernummer (e-ID) kennzeichnen, kannst sie anschließend aber an Deine Tochter verleihen. Sie wird dadurch, dass sie Deine Drohne fliegt, nicht zu ihrem Betreiber/Halter, daher ändert sich auch an der Kennzeichnung nichts.

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    • Vielen Dank Euch Beiden,

      das hilft mir weiter.

      Letzte Fragen: Wenn ich die Drohne, oder eben mich nicht registriere......Wer überprüft dann die Einhaltung ?

      Wenn ich "erwischt" werde, begehe ich dann eine Ordnungswidrigkeit ?

      Es heisst EU: Das heisst, ich darf die Drohne in der ganzen EU fliegen ?
      Selbstverständlich mit den dort geltenden Regeln / Gesetze.

      Letzte Frage: Soll / kann ich mir die Drohne jetzt kaufen, oder doch lieber bis ins Neue Jahr warten ?
    • 1.) Wenn Du Dich ab 1.1.2021 nicht Registrierst bzw. die Registrierungs-Nr. nicht an der Drohne angebracht hast, begehst Du eine Ordnungswidrigkeit. Kontrolliert kann das durch alle Ordnungsorgane (Ordnungsamt, LBA, LLB, Polizei) werden. Wobei da evtl. mehrere Ordnungsverstöße zusammen kommen können, z.B. wenn keine Registrierung auch keine Versicherung, da diese eine rechtskonformen Betrieb voraussetzt. Achtung: Auch wenn sich Ordnungswidrigkeiten gegenüber Straftaten recht harmlos anhört, können diese größere finanzielle Zahlungen nach sich ziehen.

      2.) Ja, ab 01.01.2021 gilt in Sachen Drohnen-Fliegen ein EU-Recht. Heißt gilt für alle EU-Länder. Registrierung erfolgt über das Heimatland. Bewegst Du Dich innerhalb der EU-Drohnenverordnung ier hinsichtlich des Kompetenzniveau, so gilt der EU-Kompetenznachweis auch in der gesamten EU. Während einer Übergangszeit gibt es jedoch Regelungen, so z.B. das der aktuelle Kenntnisnachweis bis Ende kommenden Jahres als Kompetenznachweis anerkannt wird, nur innerhalb des Heimatlandes und wird wohl in anderen EU-Ländern nicht anerkannt. Auch werden hinsichtlich Flugverbotszonen in den jeweiliegen Ländern gesonderte Gebiete ausgewiesen werden. Da heißt es sich dann im Vorfeld informieren. (denke, da wird es dann auch eine eigene App geben), in den Grundregeln wird es jedoch kaum unterschiede geben.

      3.) Ob Du Dir die Drohne jetzt kaufst oder noch wartest, kann Dir keiner genau sagen. Mit der Mavic Mini / Mini 2 bis Du jedenfalls bis 31.12.2023 als Drohne unter 500 gr. erst mal Sicher. Wann es wirklich eine nach neuer EU-Verordnung klassifizierte Drohne geben wird, steht noch in den Sternen. Bis dahin gelten die die in der EU-Verordnung benannten Übergangsregeln die wie bereits geschrieben für Drohnen bis 500 gr. mit der Registrierung recht überschaubar ist.

      P.S.: Ich hoffe nicht, dass ich bei Deiner ersten Frage „erwischt werden“ und „Ordnungswidrigkeit“ die Abschätzung eines Risikos überhaupt erwischt zu werden und der möglichen Folgen steckt, um dann evtl. gewisse Regeln missachten zu können. Das wäre nicht in meinem Sinne und wohl auch nicht des hier mitbeantwortenden Forenkollegen! Dann wäre ich jedenfalls hier raus, da ich das als verantwortungsvoller Drohnenpilot nicht gut heißen kann.
    • Hallo,
      Nebenfrage an die Mini2 Runde - die 79 Joule Grenze ist bekanntlich bei der Mini 1 bei 30 m.
      Da die Mini 2 aber nur 236 g wiegt, dürfte wohl für 79 Joule etwas höher geflogen werden....?
      Habe aber im Internet keinen direkten Rechner dafür gefunden und es mir mir mehreren Formeln zusammengebastelt. Bin auf 34 m gekommen.
      Kann das jemand nachrechnen? (Bitte nur jemand, der es wirklich kann). Berechnet werden soll die 236 g, die bei einem Defekt wie ein Stein runter fallen und die Energie beim Aufprall am Boden sollte max. 79 Joule betragen.