Wann fällt Drohne unter die UAV Verordnung? Drohne beschlagnahmt

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  • Wann fällt Drohne unter die UAV Verordnung? Drohne beschlagnahmt

    Letzte Woche wollte ich noch die Wirksamkeit der Beleuchtung testen, nachts auf Deich, Drohne blinkte u. leuchtete wie Ufo, ohne Propeller u. Motor) und sie über meinem Kopf haltend hin u. her gelaufen und wild geschwenkt, während Freund Notizen machte.

    Fand die Trachtengruppe nicht prickelnd und beschlagnahmte Drohne + Anzeige (verbotener Nachtflug, Gefährdung, Verkehrsgefährdung durch grün/rote Lampen usw.)
    Ich wurde belehrt, dass eine Drohne immer ein Fluggerät ist und ausserhalb eines verschlossenen Hangars immer unter die entsprechenden Verordnungen fallen und ich der Beschlagnahme zustimmen sollte (ich widersprach).

    Weiß jemand zufällig ob das stimmt, muß morgen früh dahin?
  • SidJoker schrieb:

    Fand die Trachtengruppe nicht prickelnd und beschlagnahmte Drohne
    Seit wann darf die Trachtengruppe Dein Eigentum beschlagnahmen?
    Nachtflugverbot klar. Aber wenn Du sie in der Hand hattest ist sie nicht geflogen.
    Es verbietet Dir ja auch Keiner, nachts mit einer Taschenlampe rumzufuchteln. ;)
    In meinen Aufen fliegt eine Drohne, wenn sie sich aus eigener Kraft vom Boden erhebt.
    Fly long and prosper.
  • MrSpok schrieb:

    Seit wann darf die Trachtengruppe Dein Eigentum beschlagnahmen?
    Trachtengruppe Umgangssprachlich für Polizei und soviel mir bekannt ist darf sie das. Beschlagnahmen aber wohl nur wenn der Eigentümer einer Sicherstellung widerspricht. Quelle
    Klassisches Beispiel ist bei wiederholtem Einsatz wegen Ruhestörung die Sicherstellung oder Beschlagnahme einer Musikanlage.
    (Aber ich vermute mal dein Satz bezog sich wirklich auf eine Trachtengruppe und die darf das natürlich nicht ^^ )

    Zu allen anderen Dingen des TO habe ich so meine eigene Meinung. Ich stelle mir eine Person mit wild fuchtelnden LEDs im Dunkeln auf dem Deicht vor
    und dabei fällt mir spontan der Name Hauke Haien ein. ;)
    _________________________________________________________
    Ich kann nicht alles wissen aber es wird jeden Tag ein Stück mehr.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Bernd Q ()

  • Es ist doch völlig egal, ob SidJoker uns jetzt etwas vorflunkert, es zählt nur, was die Beamten festgestellt haben. Vermutung, sie werden ja nicht auf den Plan gerufen worden sein, weil da auf dem Deich etwas blinkt, wenn es nicht grade ... _ _ _ ... war. Vielleicht wurde ja ein UFO vermutet und die Außerirdischen waren im Anflug. :D

    Solange nicht bewiesen ist, dass er die Drohne fliegen lies, solange war sie in seiner Hand. Und sollte er sie tatsächlich fliegen lassen haben, für mich eine lässliche Sünde, über die sich nur kleinkarierte Wichtigtuer erregen können.

    Tatsache ist aber, es gibt diese Regel und die daraus erfolgenden Konsequenzen sind dann klaglos hinzunehmen. Und ein guter Polizist, hätte es bei einer Ermahnung belassen.

    Gruß

    Nik
    Angst und Geld hatte ich noch nie.
  • Auf der anderen Seite muss man auch mal die Sicht der Ordnungshüter sehen: Wie wahrscheinlich ist es, dass Nachts/im Dunkeln jemand mit einer Drohne in der Hand auf nem Deich rumhüpft, ohne sie fliegen zu lassen?
    Nicht Null aber eher gering. Und daher ist das Sicherstellen durchaus eine legitime Maßnahme, um den Tatbestand zu klären. Und das Ganze wird für den TE auch konsequenzlos bleiben, wenn sich (z.B. durch die Flightlogs) nicht nachweisen lässt, dass er geflogen ist.
    So gesehen vollkommen unnötige Aufregung.
  • nik11 schrieb:


    Solange nicht bewiesen ist, dass er die Drohne fliegen lies, solange war sie in seiner Hand.
    Und zur Klärung dieses Sachverhalts ist die Drohne wahrscheinlich kassiert worden.


    nik11 schrieb:


    Und sollte er sie tatsächlich fliegen lassen haben, für mich eine lässliche Sünde, über die sich nur kleinkarierte Wichtigtuer erregen können.
    Deine liberalen Anschauungen sind weder hier noch vor Gericht der Maßstab.


    nik11 schrieb:


    Tatsache ist aber, es gibt diese Regel und die daraus erfolgenden Konsequenzen sind dann klaglos hinzunehmen. Und ein guter Polizist, hätte es bei einer Ermahnung belassen.
    Das hängt häufig davon ab, wie dem Beamten begegnet wird. Da wir das nicht wissen, sind hier Spekulationen auch sehr... fragwürdig.
  • red schrieb:

    Deine liberalen Anschauungen sind weder hier noch vor Gericht der Maßstab.

    nik11 schrieb:

    Tatsache ist aber, es gibt diese Regel und die daraus erfolgenden Konsequenzen sind dann klaglos hinzunehmen.

    Wo hast du jetzt etwas vom Maßstab gelesen?
    Und wenn du meinen Satz mit den Konsequenzen zur Kenntnis genommen hättest, hättest dir mindesten zwei Zitate sparen können. :D

    Kann natürlich sein, er hat die Polizisten mit den Worten empfangen: Seid ihr Zwillinge, weil euch Mami heute wieder gleich angezogen hat.

    Vielleich schreibt ja Hauke Haien noch was dazu, eh die Spekulationen jetzt ins ins Kraut schießen.
    Angst und Geld hatte ich noch nie.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von nik11 ()

  • nur so nebenbei ... wenn

    SidJoker schrieb:

    Letzte Woche
    der Flug war und Du

    SidJoker schrieb:

    morgen früh dahin
    musst (morgen früh war inzwischen heute früh) warum fragst Du dann gestern Abend erst ob jemand

    SidJoker schrieb:

    Weiß ... ob das stimmt
    ?

    --> früher fragen = mehr Reaktionszeit = höhere Wahrscheinlichkeit auf "passende" Antworten ;)

    ich frag ja nur :whistling:
    "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
  • Der Deich ist ein Flussdeich und priva (ja, wir müssen 150m selbst pflegen).
    Und nein, habe sie nicht geflogen, zu grosses Risiko im dunkeln und verboten.
    Freund hat nicht gefilmt, sondern sich Notizen (in der schönen warmen Deichkanzel) gemacht.
    Insbesondere wollte ich die Wirksamkeit einer kleinen Bergkristallpyramide unter Scheinwerfer unten bezüglich Seitensichtbarkeit
    testen. (funzt super, kann ich echt empfehlen).
    War heute bei den Freunden und Helfern und habe Drohne wieder, div. Anzeigen laufen weiter.
    Tenor: Ein Auto ist ein Fahrzeug, solange es fahrbereit ist und unterliegt der StvO.
    Es verliert diesen Status erst, wenn es z.B. dauerhaft keine Räder mehr hat undie radaufnahmen z.b. weggeflext sind.
    Analoges wird auch bei uavs vermutuet.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von sidjoker ()

  • SidJoker schrieb:

    Ein Auto ist ein Fahrzeug, solange es fahrbereit ist und unterliegt der StvO.
    Aber nur dann, wenn es sich auf öffentlichen Gebiet, wie z.B. Straße, befindet. Auf Privatgelände zählt das nicht mehr.
    Eine Drohne kannst Du aber "in die Tasche" stecken oder in der Hand halten. Dann fliegt sie nicht. Zumal sie lt. Deiner Beschreibung keine Props dran hatte und damit gar nicht flugfähig war.
    Fly long and prosper.
  • Nachtflugverbot gilt auch auf Privatdeich!
    Aber, wenn das also wirklich die ganze Geschichte ist, mit Zeugen (Freund - ggf. eidesstatt) und LOG-Datei, sowie mit den mind. abgebauten Props ("Räder"), hätte mich die Geschichte, wie Dieselfan auch, eher amüsiert, als Sorgen bereitet. ^^
    Wer hat den die Polizei überhaupt gerufen? Die kommen doch nicht einfach so zu einem Privatdeich!?