Letzte Woche wollte ich noch die Wirksamkeit der Beleuchtung testen, nachts auf Deich, Drohne blinkte u. leuchtete wie Ufo, ohne Propeller u. Motor) und sie über meinem Kopf haltend hin u. her gelaufen und wild geschwenkt, während Freund Notizen machte.
Fand die Trachtengruppe nicht prickelnd und beschlagnahmte Drohne + Anzeige (verbotener Nachtflug, Gefährdung, Verkehrsgefährdung durch grün/rote Lampen usw.)
Ich wurde belehrt, dass eine Drohne immer ein Fluggerät ist und ausserhalb eines verschlossenen Hangars immer unter die entsprechenden Verordnungen fallen und ich der Beschlagnahme zustimmen sollte (ich widersprach).
Weiß jemand zufällig ob das stimmt, muß morgen früh dahin?
Fand die Trachtengruppe nicht prickelnd und beschlagnahmte Drohne + Anzeige (verbotener Nachtflug, Gefährdung, Verkehrsgefährdung durch grün/rote Lampen usw.)
Ich wurde belehrt, dass eine Drohne immer ein Fluggerät ist und ausserhalb eines verschlossenen Hangars immer unter die entsprechenden Verordnungen fallen und ich der Beschlagnahme zustimmen sollte (ich widersprach).
Weiß jemand zufällig ob das stimmt, muß morgen früh dahin?