Mit Drohne über Friedhof fliegen für gewerbliche Aufnahmen

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    • Mit Drohne über Friedhof fliegen für gewerbliche Aufnahmen

      Hi,

      ich sollte mit meiner P4 über einem Friedhof fliegen, um ein Immobilienvideo von dem daneben gelegenen Privathaus zu erstellen. Die Aufnahmen sollen noch dieses Jahr gemacht werden, also noch vor der gesetzlichen Umstellung. Fliegen würde ich nicht höher als 30m. Ich habe natürlich einen Gewerbeschein, aber keinen Drohnenführerschein.

      Wisst ihr, ob ich dafür bei der Stadt um Erlaubnis fragen muss?

      Danke euch!
    • Für einen Friedhof gibt es kein Überflug-Verbot.
      Wenn also nichts anderes aus §21a,b LuftVO dagegen spricht, sollte das eigentlich kein Problem sein.
      Der Grundstückseigner sollte dabei sein, oder Du solltest eine schrifliche Start- und Überfluggenehmigung mit Auftrag von ihm dabei haben, die sich genau auf das Grundstück bezieht.
      Du solltest aber möglichst, natürlich nur sofern vorhanden, den ggf. direkt angrenzenden Nachbarn bescheid sagen und sie informieren, warum Du da fliegen musst, dass Du nur über das betreffende Grundstück und über den Friedhof fliegen wirst und evtl. sichtbare Nachbarn, sowie ggf. sichtbare Details, unkenntlich machst.
      Evtl. ist es nützlich die örtliche Polizeidienststelle vorher zu informieren, um unnötigen Ärger zu vermeiden.
      Bzgl. gewerblich benötigst Du aber auch eine Versicherung, die gewerbliches Fliegen abdeckt!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • Vom rechtlichen Aspekt her sehe es genauso, wie Jens das beschrieben hat. Vom ethischen her ist das nun nicht jedermanns Sache. Ich würde morgens sehr „früh“ fliegen, damit die ersten Besucher sich nicht gestört fühlen. Eine Anmeldung bei der Polizei könnte schlafende Hunde wecken, sollte wohl überlegt sein.
    • dito, auch wenn rechtlich ok ist ein Friedhof ist für viele Leute ein Ort der Ruhe und Besinnung, d.h. der ein oder andere Friedhofsbesucher könnte sich gestört fühlen ...d.h. wie @Guenther J. schon schrieb am besten zu einer Zeit wo wenig los ist und ich würde vmtl. an den Eingängen Bekannte hinstellen die die Besucher darauf hinweisen das die nächsten paar Minuten "Luftbilder mittels Multikopter" erstellt werden, dann sind sie vorab informiert was i.d.R. die Wogen glättet und soooo lange wird der Flug ja nicht dauern ;)
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • Guenther J. schrieb:

      Eine Anmeldung bei der Polizei könnte schlafende Hunde wecken
      Wenn Alles legal ist, dürfte das doch OK sein.


      B69 schrieb:

      an den Eingängen Bekannte hinstellen die die Besucher darauf hinweisen
      Gute Idee. Zusätzlich würde ich aber vorher, und vor dem Anmelden bei der Polizei, mit dem Eigentümer bzw. Verwalter des Friedhofs sprechen. Der kann Dir sicher auch sagen, wann ein günstiger Zeitpunkt für den Flug ist.
      Fly long and prosper.
    • Wie schon beschrieben, ich würde keine schlafende Hunde wecken. Ich würde davon ausgehen, dass sowohl Polizei als auch die Friedhofsverwaltung erstmal meint, dass es verboten ist. Jetzt muss ich mich dann mal wieder erklären, dass alles legal ist, die Paragraphen runterbeten und auf deren Überprüfung warten. Und das geht nicht telefonisch.
      Wenn ich mir zu 99% sicher bin, dass alles legal ist und ich soviel wie möglich Rücksicht nehme, ist meine Devise meistens: „lieber sich hinterher entschuldigen als vorher fragen.“.
    • Guenther J. schrieb:

      „lieber sich hinterher entschuldigen als vorher fragen.“
      Eine Konversation vorher ist doch besser als erst die Leute auf die Palme bringen und dann entschuldigen. Je nachdem, wie die drauf sind, entschuldigst Du Dich dann vor Gericht. Zumal das schnell auch dazu führt, daß Du Deine Aufnahmen nicht verwenden kannst, weil z.B. Dein Copter als Beweismittel beschlagnahmt wird.
      Das ist aber nur meine Ansicht. Der TE muß schon selbst entscheiden, welchen Weg er geht.
      Fly long and prosper.
    • @rubberduck
      Da bin ich 100%ig bei dir. Ich rede auch mit den Leuten. Nicht nur, wenn nötig, sonder auch, wenn möglich. Und wenn ich merke, dass die sich gestört fühlen, gehe ich eben 100m weiter. Das kostet mich doch nichts.
      Nur in diesem Fall sehe ich es anders, weil ich ziemlich genau weiß, was kommt. Wenn ich bei der Friedhofsverwaltung frage, heißt es sofort, es sei verboten. Wenn ich dann LuftVG und LuftVO mit den Paragraphen erwähne, nimmt der das Hörgerät raus und schaltet auf Durchzug.
      Und das alles, weil ich für eventuell zwei Minuten die Friehofsgrenze vielleicht 20m überfliege, um mein Grundstück zu filmen? Nö.