Drohnen die keine Kopter sind - Flächendrohnen, VTOL und andere UAS

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Drohnen die keine Kopter sind - Flächendrohnen, VTOL und andere UAS

      hallo,
      nach einiger Überlegung musste ich feststellen, dass ich eigentlich im Sinne der neuen Verordnung mehr Drohnen besitze als ich dachte und evtl. damit spätestens im Frühjahr in Kontakt kommen werde.

      Wir sind hier zwar im Kopterforum, aber im Bereich Flächendrohne finde ich nirgends eine Antwort.
      Die neue "Drohnen-Verordnung" macht bekannterweise keinen Unterschied mehr zwischen Modellflugzeugen und Multikopter.auffallen.
      Neben meinen Koptern besitze ich drei Fixed-Wing Drones mit "Drohnen-Flight-Controller" also fast allen Möglichkeiten für autonome Flüge, Flugstabilisierung etc. sowie Kamera. Sogar sehr ausgereifte Smartphone-Apps stehen zur Verfügung ebenso wie Online Videoübertragung, Waypoint-Fliegen und automatische Fotofunktionen.

      Um es kurz zu machen, da es sich nicht um UAS mit C-Klassen Zertifizierung handelt, werde ich wohl damit wie Bestandsdrohnen und Eigenbauten in die offene Kategorie / Unterkategorie A3 fallen (Gewicht bis max. 2kg). So sehe ich das im Sinne der Drohnenverordnung.
      Das Thema wird ab 2021 zwangsläufig behandelt werden, da solche Teile einschließlich VTOL wie ein Kopter fliegen und elektronisch gesteuert werden.

      Was meint ihr dazu?
      Das Thema hat bislang (zum Glück) noch kaum jemand auf dem Schirm ... aber es wird irgendwann auffallen ... spätestens ab 2021
      DJI P1, TBS Disco, SkyHero Anakin, F550, Quadeigenbau, Tarot800, 2 Nano Quads, Parrot Disco, FIMI 8 SE
    • Warum soll das niemand „auf dem Schirm“ haben? Das war vorher schon so, und gilt auch zukünftig. Zumindest, wer eine vernünftige Schulung für seinen Kenntnisnachweis gemacht hat, weiss das. Meine Schüler wussten spätestens nach der ersten Unterrichtseinheit, dass es auch Starrflügel- und Hybrid-UAV gibt, wie die in der Luft bleiben und wie die ihre Richtungsänderungen machen.

      Bislang wurde nur sehr viel durch die Definition „zum Zweck des Sports und der Freizeitgestaltung“ dem Modellflug zugeordnet. (Und von den klassischen Modellfliegern wurde auch einfach vieles in einer Art „subjektivem Gewohnheitsrecht“ ignoriert). Dies wird es in dieser Form so einfach nicht mehr geben.
      Ob und welche besonderen Regelungen in Verbindung mit Modellflugverbänden gelten werden, ist noch nicht definiert, oder zumindest noch nicht publiziert.

      Viele Grüße,
      Stefan
    • rubberduck schrieb:

      ...
      Wir sind hier zwar im Kopterforum, ...
      @rubberduck: Erst einmal vorneweg, Nein wir sind hier nicht im Kopterforum, wir sind hier im Drohnen-Forum! Irgenwie scheinen „Dir“ die Grenzen zu verschwimmen.

      Jetzt hattest Du eine Erkenntnis im „Kopterforum“ erlangt und musst diese gleich als Erleuchtung hier im Drohnen-Forum postulieren. Findest Du es eigentlich nicht „Peinlich“, erst jetzt eine solche Erleuchtung zu haben? Wie um alles in der Welt kommst Du darauf, dass es sich bei Drohnen ausschließlich um Multikopter handeln soll? Auch wenn die breite Bevölkerung in erster Linie von Drohnen spricht wenn es sich um unsere Multikopter handelt, so sollte man als mit dem Gesetz vertrauter wissen, dass es sich hierbei um alle fernsteuerbaren Objekte handelt. Bereits die „deutsche Drohnenverordnung“ aus dem Jahr 2017 macht da keinen Unterschied mehr. Spätestens wenn man sich Drohnen im militärischen Bereich ansieht, bemerkt man auf einmal, dass es sich dabei um Flächenflieger handelt. Daher spricht der Gesetzgeber auch nicht von Drohnen (das Wort stamm eigentlich von einer männlichen Biene) sondern von „unbemannten Luftfahrzeugen“ (UAV), mit der Fernsteuerung zusammen wird dann das „unbemannte Luftfahrsystem“ (UAS) draus.

      Auch sollte einem von Anfang an klar sein, dass der Gesetzgeber (im Gegensatz zu machen Modellflugverbänden) nie eine Trennung zwischen Multikopter und dem klassischen Flugmodellen wollte. Einzig die Begrenzung von 100 m Flughöhe war in der Gesetzgebung von 2017 eine Differenzierung zu lasten der Multikopter. Aber solange ich mit meinem Multikopter zu „Sport- und Freizeitzwecken“ unterwegs war, handelte es sich dabei um ein „Flugmodell“, egal ob das zwei Flächen oder einen bzw. mehrere Rotoren hat.

      Ich denke, mit Deinem verzweifelten Versuchen Ordnung in die Gesetzgebung zu bringen bringst „Du“ eher mehr durcheinander als dass „Du“ Licht ins Dunkel bringst. Das gilt zumindest bei allen anderen, denen „Du“ versuchst, etwas beizubringen. Das gilt dann sowohl fürs „Kopterforum“ wie auch fürs „Drohnen-Forum“ oder wie „Du“ versuchst alles kreuz und quer über die Forengrenzen hinweg zu Diskutieren. Für das was Du in einem Forum eine Klarstellung erhalten hast, dass versuchst Du im jeweils anderen Forum auszudiskutieren unter dem Vorwand etwas neues herausgefunden zu haben. Dabei bemerkst Du gar nicht, dass es meist dieselben Protagonisten sind, die sich noch in einer Diskussion mit Dir einlassen.
    • Ich habe nichts Neues herausgefunden, denn ich besitze 5 Flächendrohnen, mit Systemen von Parrot, APM und ZOHD.
      Es ist schon peinlich wie eine "besondere Klientel" von Forenusern die Themen besetzt haben und alles andere im Keim ersticken.
      Man hat manchmal den Eindruck es bestehen Verbindungen zu DJI, die einigen Leuten nützen.
      Leider hat das Thema DJI alles andere "erschlagen".
      Nicht mal mehr zu Parrot, Xiaomi, Yuneec etc wird noch etwas gepostet, weil sich sogar aus diesen Menüpunkten die meisten User verabschiedet haben.

      Aber zurück zum Thema:
      Meine Flächendrohnen müssten aus meiner Sicht in die offene Kategorie und in die Unterkategorie A3 fallen?
      Bis 2kg Abfluggewicht auf jeden Fall. Eine Zuordnung in eine C-Klasse wird es wohl absehbar für neue Flächendrohnen nicht geben.
      Egal wie, ich mache auf jeden Fall so bald wie möglich vorsichtshalber den A1/A3 Kompetenznachweis.
      Ich treffe mich übrigens (nach Corona) wieder mit anderen Gleichgesinnten auf der "Grünen Wiese" zum Fliegen.
      Die Frage ist daher nicht rein theoretisch gestellt, sondern hat eine ganz praktische Natur.
      DJI P1, TBS Disco, SkyHero Anakin, F550, Quadeigenbau, Tarot800, 2 Nano Quads, Parrot Disco, FIMI 8 SE
    • rubberduck schrieb:

      Nicht mal mehr zu Parrot, Xiaomi, Yuneec etc wird noch etwas gepostet, weil sich sogar aus diesen Menüpunkten die meisten User verabschiedet haben.
      Das hat aber nun nichts mit dem Hersteller zu tun. Die Kopter sind nicht neu, alle Piloten haben sich eingelebt und keine Fragen mehr. Neue Piloten gibt es nicht, weil diese Kopter teilweise gar nicht mehr verkauft werden.
      Und sollte es doch einen neuen Piloten geben, dann sucht er die Lösung in den bereits vorhandenen Threads. Die Frage so oder so ähnlich nochmal zu stellen ist ja verpönt.
      Das ist so auch bei älteren DJI-Koptern, wie z.B. die Mavic Air oder die Ryze Tello. Ryze zähle ich jetzt mal ganz großzügig zu DJI dazu.
      Fly long and prosper.