hallo,
nach einiger Überlegung musste ich feststellen, dass ich eigentlich im Sinne der neuen Verordnung mehr Drohnen besitze als ich dachte und evtl. damit spätestens im Frühjahr in Kontakt kommen werde.
Wir sind hier zwar im Kopterforum, aber im Bereich Flächendrohne finde ich nirgends eine Antwort.
Die neue "Drohnen-Verordnung" macht bekannterweise keinen Unterschied mehr zwischen Modellflugzeugen und Multikopter.auffallen.
Neben meinen Koptern besitze ich drei Fixed-Wing Drones mit "Drohnen-Flight-Controller" also fast allen Möglichkeiten für autonome Flüge, Flugstabilisierung etc. sowie Kamera. Sogar sehr ausgereifte Smartphone-Apps stehen zur Verfügung ebenso wie Online Videoübertragung, Waypoint-Fliegen und automatische Fotofunktionen.
Um es kurz zu machen, da es sich nicht um UAS mit C-Klassen Zertifizierung handelt, werde ich wohl damit wie Bestandsdrohnen und Eigenbauten in die offene Kategorie / Unterkategorie A3 fallen (Gewicht bis max. 2kg). So sehe ich das im Sinne der Drohnenverordnung.
Das Thema wird ab 2021 zwangsläufig behandelt werden, da solche Teile einschließlich VTOL wie ein Kopter fliegen und elektronisch gesteuert werden.
Was meint ihr dazu?
Das Thema hat bislang (zum Glück) noch kaum jemand auf dem Schirm ... aber es wird irgendwann auffallen ... spätestens ab 2021
nach einiger Überlegung musste ich feststellen, dass ich eigentlich im Sinne der neuen Verordnung mehr Drohnen besitze als ich dachte und evtl. damit spätestens im Frühjahr in Kontakt kommen werde.
Wir sind hier zwar im Kopterforum, aber im Bereich Flächendrohne finde ich nirgends eine Antwort.
Die neue "Drohnen-Verordnung" macht bekannterweise keinen Unterschied mehr zwischen Modellflugzeugen und Multikopter.auffallen.
Neben meinen Koptern besitze ich drei Fixed-Wing Drones mit "Drohnen-Flight-Controller" also fast allen Möglichkeiten für autonome Flüge, Flugstabilisierung etc. sowie Kamera. Sogar sehr ausgereifte Smartphone-Apps stehen zur Verfügung ebenso wie Online Videoübertragung, Waypoint-Fliegen und automatische Fotofunktionen.
Um es kurz zu machen, da es sich nicht um UAS mit C-Klassen Zertifizierung handelt, werde ich wohl damit wie Bestandsdrohnen und Eigenbauten in die offene Kategorie / Unterkategorie A3 fallen (Gewicht bis max. 2kg). So sehe ich das im Sinne der Drohnenverordnung.
Das Thema wird ab 2021 zwangsläufig behandelt werden, da solche Teile einschließlich VTOL wie ein Kopter fliegen und elektronisch gesteuert werden.
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Das Thema hat bislang (zum Glück) noch kaum jemand auf dem Schirm ... aber es wird irgendwann auffallen ... spätestens ab 2021
DJI P1, TBS Disco, SkyHero Anakin, F550, Quadeigenbau, Tarot800, 2 Nano Quads, Parrot Disco, FIMI 8 SE