Eine Frage zur Übergangsbestimmung Artikel 22 des EU Gesetztes:
Was heisst das in der Praxis bzw. wie handhabt man/ihr das ab 2021?
Ist es legal in Gebieten wie Parkanlagen, Wohngebieten, in der Nähe von Straßen etc. zu fliegen wenn gerade niemand im Bereich von 50m anwesend ist oder sind solche Gebiete von vornherein zu meiden weil jeder Zeit eine Person in den 50m Bereich eindringen könnte?
Wie z.B. Radfahrer, Autfahrer etc.
- b) unbemannte Luftfahrzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse von weniger als 2 kg, die von einem Fernpiloten, dessen Kompetenzniveau dem in Punkt UAS.OPEN.030(2) von Teil A des Anhangs mindestens gleichwertig ist, unter Einhaltung eines horizontalen Mindestabstands von 50 m zu Menschen betrieben werden;
Was heisst das in der Praxis bzw. wie handhabt man/ihr das ab 2021?
Ist es legal in Gebieten wie Parkanlagen, Wohngebieten, in der Nähe von Straßen etc. zu fliegen wenn gerade niemand im Bereich von 50m anwesend ist oder sind solche Gebiete von vornherein zu meiden weil jeder Zeit eine Person in den 50m Bereich eindringen könnte?
Wie z.B. Radfahrer, Autfahrer etc.