UAS für Praktisches Selbststudium A2 nach UAS.OPEN.040

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    • Zur Simulation von nicht vorhandenem Positioning Equipment, beispielsweise bei einer DJI-Drohne genügt es auch, die App auf dem Smartphone nach dem Start zu schließen.
      Mir ist das versehentlich passiert. Der Flug ging dabei ganz normal auf Sicht weiter.
      Das scheint für eine solche Simulation ganz gut geeignet zu sein.
    • Guenther J. schrieb:

      @hgerths
      Gute Idee. Hast du hierfür auch schon eine:
      Bewältigung einer Situation, in der, hervorgerufen durch externe Phänomene, die Kontrolle über die Höhe oder die Flugposition verloren geht.
      Dann käme noch Einsatzvor- und Nachbesprechung sowie eine Meldung?
      Selbstgespräche?
      Bewältigung einer Situation....
      Hier interpretiere ich den Text nicht so, dass die Positionierungssysteme meines Fliegers ausgefallen oder deaktiviert sein müssen. Die Reaktion hängt stark von der Umgebung und den Witterungsbedingungen ab. Ich würde dabei das Potenzial meines Fluggeräts nach Möglichkeit voll ausschöpfen. Möglicherweise würde ich die RTH-Funktion bemühen und hoffen. Bei festem Untergrund kommt vielleicht eine sofortige Landung an der aktuellen Flugposition in Frage. Die Sicherheit für Beteiligte und Unbeteiligte steht immer im Vordergrund.
      Da es hier um eine Erklärung eines Selbststudiums geht, ist das für mich auch eine Gewissensfrage.

      Einsatzvor- und Nachbesprechung
      Für mich sieht das nach einer gut dokumentierten Planung der Übungsflüge aus sowie einer Auswertung der tatsächlichen Durchführung.
      Vor- und nachbesprochen wird auch in solchen Foren, wie diesem.

      Ich nähere mich dem Thema auch gerade an und lasse mich sehr gerne korrigieren.
    • Muss ich da überhaupt noch was machen oder kann gleich alles mit JA ankreuzen?

      Ich bin jetzt mit der M2P schon gut 20 km im ATTI Modus bei extrem viel Wind geflogen.

      Dann habe ich mit meinem Eachine Copter, der nicht mal optische Sensoren hat, schon einige FPV und Nicht FPV Flüge absolviert. Die Tage auch auch RTH und die ganzen Automatiken getestet.


      Guenther J. schrieb:

      Laut Handbuch gibt es bei meiner M1P auch den Modus T, aber es steht nicht, ob und wie man ihn einschalten kann.
      Den muss man "hacken", d.h. am PC mit der richtigen DJI Assistant SW das Java Script am PC ändern und dazu hatte ich für die M2P ne Anleitung gemacht

      Die funktioniert super. habe ich auch nach dem Crash schnell wieder raus genommen.

      Es gibt noch eine Möglichkeit: Bei der Insta360 Halterung für die Mavic 2 Pro steht beispielsweise dabei, dass danach das GPS nicht mehr funktioniert.

      Man könnte mal versuchen, den Copter in Alufolie einzuwickeln, also einen teil, dann dürfte das GPS auch auch nicht mehr funktionieren.

    • Info eines Mitarbeiters vom Luftamt Bremen
      Nabend zusammen,

      es wurde nun ja schon viel über A1/A3 und A2 diskutiert und damit verbunden natürlich auch über die praktische Selbsterklärung.

      Viele sind nun der Meinung, dass man sich einen Copter mit Atti/manuellem Mode besorgen muss bzw. bei einer PStF einen Kurs hierfür buchen müsste.

      Es könnte aber auch sein, dass dies gar nicht erforderlich ist und die Selbsterklärung für den A2 auch ohne dies erfüllbar ist.

      Das Ziel der Selbsterklärung soll dich sein, seinen derzeit im Besitz befindlichen Copter für Einsätze in A2 nahe zu Menschen zu beherrschen und zwar mit den Modes, die zur Verfügung stehen an diesem Copter.

      Besitzt der Copter keinen Atti oder manuellen Mode, müsste er auch nicht zwangsläufig für die Selbsterklärung trainiert werden. Wenn er einen hat, dann muss er natürlich auch trainiert werden.

      Dafür sprechen folgende Auszüge aus dem AMC:

      The remote pilot should complete the practical self-training with a UAS that features the same flight characteristics (e.g. fixed wing, rotorcraft), control scheme (manual or automated, human machine interface) and a similar weight as the UAS intended for use in the UAS operation.

      Und

      If a UAS with both manual and automated control schemes is used, the practical self-training should be performed with both control schemes. If this UAS has multiple automated features, the remote pilot should demonstrate proficiency with each automated feature.

      Sowie

      In addition, the remote pilot should exercise procedures for abnormal situations (e.g. a return-to-home function, if available), as stipulated in the user’s manual provided by the manufacturer.

      Somit könnte ich als Besitzer eines Copters mein Training mit ausschließlich diesem durchführen und soll dabei alle Funktionen geübt haben.

      Natürlich ist es sinnvoll auch einen manuellen oder Atti Mode zu trainieren und ich kann dies auch nur wärmstens empfehlen. Es scheint aber nicht zwangsläufig rechtlich erforderlich für die Selbsterklärung.

      Nutze ich in A2 übrigens einen anderen Copter Typen als den, auf dem ich das Training absolviert habe, müsste ich das Training erneut auf diesem absolvieren.

      Es geht darum, mit seinem Einsatzcopter und seinen Funktionen vertraut zu sein und Verfahren trainiert zu haben.

      Ergänzung von mir:

      Das LBA sagt es in der FAQ anders, aber der AMC gibt das eigentlich nicht her.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Michael67 ()

    • Ich habe ein praktischen Kenntnisnachweis von einem zertifizerten Prüfer - für meine M1P und Phantom (Schulung).
      Soweit ich das mal, bei irgendeinem Gespräch mit einer LLB, verstanden habe soll das auch gelten.

      In dem Formular steht unter 2.3 steht was von Betriebsgebiet und Betriebsbereich - was ist der Unterschied?
      Auch unter 2.3 - welcher Schutz ist relevant für welche "jeweilige Gefahrensituation"?

      Wo ist definiert, welche Ereignisse eine Meldung erforderlich machen? Ich weiß nur von Fligh Away und/oder Unfall/Absturz mit Schaden/Gefährdung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • @Michael67: Kennt ein Kopter der in A2 bzw. unter Artikel 22 b) zum Einsatz gebracht werden soll, eine Betriebsweise nicht, dann muss diese wohl auch nicht trainiert werden.

      Soweit „dacore“. Das Problem, und das widerspricht der Auslegung: Auch aktuelle Kopter kennen die angesprochene Betriebsweise ATTI, also ohne Hilfsmittel zur horizontalen Positionierung. Und genau das soll mit dem Fluggerät trainiert werden, wie verhalte ich mich, wenn diese Hilfsmittel zur Positionierung ausfallen bzw. nicht gegeben sind. Kann ich das Luftfahrzeug ohne Gefährdung Dritter noch aus einem möglichen Gefahrenbereich gebracht werden? Das Problem: Diese vorhandene Betriebsweise läßt sich bei aktuellen Drohnen leider nicht mehr manuell herbeiführen, macht sie deshalb aber nicht weniger Relevant.

      Da spricht auch nicht die von Dir aufgeführten Auszüge der AMC dagegen bzw. sind nicht relevant oder anders herum ausgedrückt, sie sprechen nicht dafür, dass es nicht beachtet werden muss.

      Zittierte Passagen aus der AMC ins Deutsche übersetzt: schrieb:

      Der Fernpilot sollte das praktische Selbsttraining mit einer UAS absolvieren, die dieselben Flugeigenschaften (z. B. Starrflügel, Drehflügler), Steuerungsschema (manuell oder automatisiert, Mensch-Maschine-Schnittstelle) und ein ähnliches Gewicht wie die für die Verwendung in der UAS vorgesehene UAS aufweist UAS-Betrieb.

      Und

      Wenn eine UAS mit manuellen und automatisierten Steuerungsschemata verwendet wird, sollte das praktische Selbsttraining mit beiden Steuerungsschemata durchgeführt werden. Wenn diese UAS über mehrere automatisierte Funktionen verfügt, sollte der Remote-Pilot die Kenntnisse über jede automatisierte Funktion nachweisen.

      Sowie

      Darüber hinaus sollte der Fernpilot Verfahren für abnormale Situationen (z. B. eine Funktion zur Rückkehr nach Hause, falls verfügbar) ausführen, wie in der vom Hersteller bereitgestellten Bedienungsanleitung festgelegt.
    • Unabhängig davon, dass man zumindest mit der Mavic 2 Pro ATTI trainieren kann:

      Man bestätigt durch Unterschrift in der Selbsterklärung des LBA, dass man die "Bewältigung einer Situation, in der die Navigationsausrüstung des UAS beeinträchtigt ist", trainiert hat. Navigation ist nicht Position - klebt man seine Displays ab, fliegt man jedenfalls ohne Navigationsausrüstung. Ob es sich dabei um einen Übersetzungsfehler des LBA hinsichtlich der AMC handelt, kann dahingestellt bleiben. Die AMC sind aber auch nicht rechtsverbindlich, sondern dienen der Interpretation der rechtsverbindlichen Verordnungen. Diese Interpretation hat das LBA mit der Bereitstellung des Dokuments bereits vorgenommen.
      Ich persönlich würde daher jedenfalls die LBA-Selbsterklärung in der aktuellen Fassung (Revision 0) beruhigt auch ohne ATTI-Training unterschreiben. Ob das aber letztlich im Sinne des Erfinders ist, darf dennoch stark bezweifelt werden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Leute, ganz ehrlich? Wir werden es sowieso nicht wissen, bis mal der Fall eintritt und ein Pilot nach nem Unfall vor Gericht gezerrt wird, und aufgrund dessen ein Gericht sich den ganzen Sachverhalt anschaut und urteilt wie nun genau was zu interpretieren ist.
      Da können wir uns noch 2 Jahre drüber unterhalten, philosophieren und wir kommen trotzdem nicht weiter, denn am Ende entscheidet kein @quadle und auch kein @skyscope und auch nicht ich.

      Ich denke mit der Einstellung von Skyscope fährt man schon ganz gut, und ich würde auch ohne weiteres in der Form unterschreiben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von F!o ()

    • Habe eben ein längeres Handytelefonat mit einer vom LBA zertifizierten Stelle zwecks kurzfristigem online A2-Training + Prüfung geführt.
      Kosten da knapp 300€ und beinhaltet alles was dazu gehört:
      copteruni.com/?lang=de
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Ich bin jetzt mal die Anforderungen des Selbststudiums durchgegangen. Dabei ist mir relativ am Anfang zu 1.1 Flugvorbereitung folgendes Aufgefallen.
      • Festlegung des Einsatzgebiets, in welchem der beabsichtigte Betrieb stattfinden soll (Betriebsbedingungen der Unterkategorie A3 werden eingehalten!)
      • Festlegung des Einsatzgebiets unter Berücksichtigung der Eigenschaften des UAS
      Für den Fall einer generellen Flugvorbereitung sehe ich nur den 2. Punkt gegeben, beim 1. Punkt ist ja die Betriebsbedingung der Unterkategorie A3 einzuhalten, dafür benötige ich dieses Selbststudium nicht. Das ergibt für mich nur dann Sinn, wenn es sich dabei um die Vorbereitung des "praktischen Selbstraining" selbst handelt und dafür die Betriebsbedingungen der Unterkategorie A3 einhalten werden sollen.

      Daneben gibt es wohl eine Fehler in der Nummerierung. Seite 1/2 endet mit dem Punkt "1.3. Flug unter normalen Bedingungen", Seite 2/2 Beginnt mit dessen Fortsetzung und wird dann mit Punkt "2.3 Flug unter abnormalen Bedingungen" fortgesetzt. Punkt 2.1 oder 2.2 ????
    • Ich habe mir über die Selbsterklärung auch schon so manche Stunde den Kopf zerbrochen. Was mir aufgefallen ist, dass die Wortlaute der deutschen (LBA) und der österreichischen (ACG) ein wenig unterschiedlich sind.

      Ich habe eine Mavic Air 2 und nach langem Nachdenken und analysieren habe ich zwei Punkte gefunden die vielleicht schwierig sind - und die werde ich folgendermaßen handhaben

      1.) eine Situation bei der das Positionierungssytem des UAS beinträchtigt ist, handhaben
      Ein Fehler im Positionierungssytem kann ja vertikal als auch horizontal geschehen. Was hilft der ATTI Modus wenn z.B. der Drucksensor der die Höhe hält auch ausfällt. Also werde ich die vertikale und horzintale Störung einfach simmulieren in dem ich jemanden wild an den Knüppeln spielen lasse und darauf reagieren. Auch finde ich den Kompass der App ebenfalls als wichtiges Positionierungssytem. Wenn die Drohne weit weg ist das sie kaum mehr sichtbar ist dann hilft der Kompass ja ungemein das UAS in die richtige Lage zu steuern um wieder nach Hause zu fliegen. Auch die Höhenanzeige der App wäre ein Positionierungssytem (ich lese ja dort die Höhe ab). Vor allem bei der vertikalen Positionierung ändert sich nicht wirklich viel wenn ein GPS abgeschalten wird. Also werde ich die App abdecken und die Situation breinigen.

      2.) die manuelle Steuerung des UAS übernehmen, wenn automatische Systeme eine gefährliche Situation hervorruen
      Werde den RTH Modus aktivieren und kurz vor der Landung den RTH Modus abschalten und händisch landen. Vielleicht befindet sich ja wer am Landepunkt des UAS für die RTH Funktion (z.B. ein Hund beim Kacken :) )

      Ich glaube auch irgendwo gelesen zu haben dass man die Checkliste für das Selbststudium dokumentieren sollte. Ich für meinen Teil werde die Liste mehrmals abarbeiten und mit Datum, Uhrzeit, Start- und Landepunkt etc.. dokumentieren. Dann bin ich zumindest rechtlich auf der sicheren Seite und keiner kann mir was. Einfach nur unterschreiben allein ist nicht mein Ding. Ich glaube auch dass es schon seinen Grund haben wird warum es nicht genauer beschrieben ist und sehr allgemein gehalten wurde. Ist wie bei einem Gesetzestext - es lässt sehr viel Interpretationsspielraum offen. Wenn es sehr detailiert beschrieben wäre dann würde man wahrscheinlich das Selbststudium nur mit 2 oder 3 UAS am Markt machen können.

      Andreas
    • Also, ich mache gerade den A2 Führerschein. Nach meiner Kenntnis kannst du das Selbststudium auch mit der Mini 2 machen.
      Ohne GPS bin ich einfach im Haus geflogen. Wenn du einen Kompassfehler draußen provozieren willst, kannst du einen starken Magneten auf einen Weidepfosten o. ä. montieren und drüber hovern. Man soll das Training einfach mit der Drohne machen, die man im Alltag nutzt.