Verständnisfrage: "Flugbereich"

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Verständnisfrage: "Flugbereich"

      Hallo,

      nachdem ich gerade meine erste Drohne bestellt habe, stieß ich auf die neue EU Drohnenverordnung. Zu den drei Unterkategorien von Open hätte ich da eine Verständnisfrage: Was ist der "Flugbereich" der in A3 erwähnt ist?
      Geht es hier um den maximalen Radius der Drohne oder die Fläche über die die Drohne tatsächlich gesteuert wird?

      Ich bin schon etwas schockiert jetzt nochmal einen "Pilotenschein" machen zu dürfen :thumbdown:

      Gruß Tobias
    • Hallo,

      in der manntragenden Luftfahrt kenne ich Flugbereich als technisch zulässiger Bereich innerhalb dessen Grenzen ein Flugzeug betrieben werden kann, das ist hier m.E. aber nicht gemeint, vielmehr ganz "simpel" die Gegend/Region/der Bereich rund um (bzw. unter) dem Kopter wo es theoretisch eine Gefährdung der Passanten durch den Kopter geben könnte. Aber ACHTUNG, das ist eine juristisch laienhafte Ableitung aus dem Kontekt der Formulierung ... wer eine juristisch belastbare und exakte Definition benötigt möge sich bitte an z.B. das LBA oder die EASA wenden.

      PS: vielleicht wird's mit dem englischen Text klarer: "fly in an area where it is reasonably expected that no uninvolved people will be endangered" ;)
      (lba.de/SharedDocs/Downloads/DE…_blob=publicationFile&v=3)
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!

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