K. Lorenz schrieb:
... Der Luftraum über deinem Grundstück gehört dir nicht. ...
Nach dem ersten Satz gehört also sowohl der (Erd-) Raum unter (bis zum Mittelpunkt der Erde), sowie der (Luft-) Raum über Deinem Grundstück (bis in unendlicher Höhe) zu Deinem Eigentum. Jetzt kommt aber der 2. Satz, der soviel besagt, dass Du für die Nutzung unter- sowie oberhalb Deines Grundstücks (soweit es Deine Nutzung nicht einschränkt) nicht verbieten kannst.BGB §905 schrieb:
Begrenzung des Eigentums
Das Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche. Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschließung kein Interesse hat.
Heißt soviel, der Luftraum über Deinem Grundstück gehört Dir, Du kannst die Nutzung dieses/Deines Luftraums jedoch nicht einschränken. Das geht sogar noch weiter, die Nutzung des Luftraums (und zwar ab Höhe 0) liegt in der Hoheit des jeweiligen Staates und wird in Deutschland durch das LuftVG geregelt. Also nicht nur nicht einschränken, nein noch nicht einmal nach eigenem Ermessen nutzen, kann ich meinen privaten Luftraum oberhalb meines Grundstückes.