Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu neuen EU-Verordnung ab 2021, die das fliegen auf Privatgrundstück betrifft.
Wenn ich richtig informiert bin bzw. mich korrekt eingelesen habe, darf ich ab 2021 mit meiner Mavic Air 2 (wenn ich ein EU-Fernpilotenzeugnis erworben habe) bis auf 50m an ein Wohngebiet ran, zumindest innerhalb der Übergangsregelungen, da nicht zertifizierter Kopter.
Im Umkehrschluss würde das bedeuten, ich darf auf meinem Privatgrundstück nicht mehr fliegen.
Gibt es eine Möglichkeit, bei der ich als Privatperson legal auf meinem Grundstück fliegen darf (Allgemeinverfügung, Aufstiegsgenehmigung, begrenzte Höhe, ...)?
Es geht darum, um in gewissen Zeitabständen die Dächer/Dachrinnen zu kontrollieren bzw. Bildmaterial des Grundstück anzufertigen.
Mir geht es um den rechtlichen Aspekt, mir ist bewusst dass es genug Leute gibt die trotzdem fliegen, auch wenn es evtl. jetzt schon nicht erlaubt ist (NFZ) oder eben dann nächstes Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Markus
ich habe eine Frage zu neuen EU-Verordnung ab 2021, die das fliegen auf Privatgrundstück betrifft.
Wenn ich richtig informiert bin bzw. mich korrekt eingelesen habe, darf ich ab 2021 mit meiner Mavic Air 2 (wenn ich ein EU-Fernpilotenzeugnis erworben habe) bis auf 50m an ein Wohngebiet ran, zumindest innerhalb der Übergangsregelungen, da nicht zertifizierter Kopter.
Im Umkehrschluss würde das bedeuten, ich darf auf meinem Privatgrundstück nicht mehr fliegen.
Gibt es eine Möglichkeit, bei der ich als Privatperson legal auf meinem Grundstück fliegen darf (Allgemeinverfügung, Aufstiegsgenehmigung, begrenzte Höhe, ...)?
Es geht darum, um in gewissen Zeitabständen die Dächer/Dachrinnen zu kontrollieren bzw. Bildmaterial des Grundstück anzufertigen.
Mir geht es um den rechtlichen Aspekt, mir ist bewusst dass es genug Leute gibt die trotzdem fliegen, auch wenn es evtl. jetzt schon nicht erlaubt ist (NFZ) oder eben dann nächstes Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Markus
DJI Air 3 Fly More Combo