Fliegen auf Privatgrundstück ab 2021

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    • Fliegen auf Privatgrundstück ab 2021

      Hallo zusammen,

      ich habe eine Frage zu neuen EU-Verordnung ab 2021, die das fliegen auf Privatgrundstück betrifft.

      Wenn ich richtig informiert bin bzw. mich korrekt eingelesen habe, darf ich ab 2021 mit meiner Mavic Air 2 (wenn ich ein EU-Fernpilotenzeugnis erworben habe) bis auf 50m an ein Wohngebiet ran, zumindest innerhalb der Übergangsregelungen, da nicht zertifizierter Kopter.

      Im Umkehrschluss würde das bedeuten, ich darf auf meinem Privatgrundstück nicht mehr fliegen.


      Gibt es eine Möglichkeit, bei der ich als Privatperson legal auf meinem Grundstück fliegen darf (Allgemeinverfügung, Aufstiegsgenehmigung, begrenzte Höhe, ...)?

      Es geht darum, um in gewissen Zeitabständen die Dächer/Dachrinnen zu kontrollieren bzw. Bildmaterial des Grundstück anzufertigen.


      Mir geht es um den rechtlichen Aspekt, mir ist bewusst dass es genug Leute gibt die trotzdem fliegen, auch wenn es evtl. jetzt schon nicht erlaubt ist (NFZ) oder eben dann nächstes Jahr.

      Mit freundlichen Grüßen
      Markus
      DJI Air 3 Fly More Combo
    • Soweit mir bekannt ist es ähnlich wie jetzt: Man braucht ein großen Grundstück von dem man fliegt (>50m Radius) oder Genehmigung aller Besitzer die dichter dran sind als 50m.

      P.S. Du schreibst "Privatgrundstück" - geht es nicht um Wohngrundstück?
      Oder ändert sich der Begriff mit den neuen EU-Bestimmungen für uns?
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • _Markus_ schrieb:

      ...
      Wenn ich richtig informiert bin bzw. mich korrekt eingelesen habe, darf ich ab 2021 mit meiner Mavic Air 2 (wenn ich ein EU-Fernpilotenzeugnis erworben habe) bis auf 50m an ein Wohngebiet ran, ...
      Wenn Du ein EU-Fernpilotenzeugnis erworben hast, fliegst Du mit Deiner Mavic 2 Air bis 31.12.2022 unter den Rahmenbedingungen des Artikel 22 der EU-Verordnung. Da steht als Randbedingung, eben den Erwerb des EU-Fernpilotenzeugnises sowie ein Abstand von 50 m zu Menschen. Wohngebiete sind da erst einmal nicht explizit Aufgeführt. Natürlich kommt auch hier weiterhin der §21b Punkt 7 der LuftVO zum tragen, wo das überfliegen der Wohngrundstücke ohne Zustimmung der Nutzungsberechtigten verboten ist. Aber auch sonst musst Du in Wohngebieten eben diese 50 m zu Menschen (ich sag mal unbeteiligten Menschen) einhalten.

      Erst wenn Du nur den EU-Kompetenzausweis machst und unter den Rahmenbedingungen der Kategorie A3 fliegen müsstest, kommt das Wohngebiet direkt ins Spiel, da musst Du dann min. 150 m zu Wohngebieten, wie Übrigens auch zu Industrie-, Gewerbe- und Erholungsgebiete, einhalten.
    • heisserhammer schrieb:

      So langsam aber sicher sollten wir ein Jurastudium ablegen. ?(
      Ich gelange beim stundenlangen lesen zu diesem Thema zu der Erkenntnis, dass dir nicht mal solch ein Studium helfen würde, alle Facetten dieses in manchen Teilen unausgegorenen Regelwerks zu verstehen.
      Ich bedaure alle Menschen, die nächstes Jahr mit der Überwachung seiner Einhaltung beauftragt werden.
      Ich fliege dann erst mal so, wie ich es verstanden habe weiter, und warte ab was passiert und ob jemand kommt und es mir konkret erklärt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dl7 ()

    • @GThomas
      Ich glaube es wäre besser gewesen im Thema und Beitrag Wohngrundstück zu schreiben, zumindest meine ich das mit Privatgrundstück (Haus und Garten in einer Ortschaft).


      @quadle
      Danke für deinen ausführlichen Beitrag.
      Nach deiner Ausführung dürfte ich dann allerdings nicht um das Haus fliegen (über mein Grundstück und über öffentlicher Straßen), da es mitten in der Ortschaft immer sein kann das Menschen weniger als 50m Abstand zum Kopter sind.

      Das ist ja genau das Dilemma was ich meine, es muss doch auch dabei irgendeine Lösung geben, dass ich das tun darf.
      Unter gewissen Voraussetzungen darf ja auch mit Aufstiegsgenehmigung über Wohngrundstücke geflogen werden, wobei das ja dann eher gewerblicher Natur ist.


      Mit freundlichen Grüßen
      Markus
      DJI Air 3 Fly More Combo
    • Ansonsten sehe ich mir die Erklärungen zu den Neuerungen auf der Web-Site der Landesluftfahrtbehörde dazu an.
      Wenn etwas unklar ist kann man da auch direkt per Tel. nachfragen. Die sind eigentlich immer sehr kooperativ, auch die für Niedersachsen in Hannover.

      Für HH ist der Link:
      hamburg.de/bwi/drohnen/
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Aus Neugier mal eine kurze Frage:
      Wenn ich es richtig verstanden habe dürft Ihr sogar auf eigenem Besitz nur fliegen wenn es keine anderen Leute im Umkreis von 50 Metern gibt ?!?

      Okay...mein juristisches "Know How" hat sich noch nicht auf diesen Bereich erweitert; ergibt aber noch eine weitere Frage zu dieser anscheinend illegalen Situation:
      Nachbar XY sieht deinen Kopter und kann dich anzeigen, aufgrund nur dieser Tatsache der 50m Regelung ?
      (Natürlich nur wenn keine anderen Verstösse wie Lärmbelästigung; Spionage mit Kamera oder Schattenwurf etc. gegeben sind)

      Ist ja wirklich der Hammer und "Miles away" von jeglichem Menschenverstand !
      love life and life will love you...
    • Sprich mit deinen Nachbarn, sag ihnen bescheid, dass du deine Dachrinnen mit deiner Kameradrohne begutachten willst. Biete ihnen eventuell diesen Service an und wenn keiner was dagegen hat, dann lass das Gesetz Gesetz sein. Macht doch nicht immer alles so kompliziert. Wo kein Kläger, da kein Richter.
    • Madner Kami schrieb:

      Sprich mit deinen Nachbarn, sag ihnen bescheid, dass du deine Dachrinnen mit deiner Kameradrohne begutachten willst. Biete ihnen eventuell diesen Service an und wenn keiner was dagegen hat, dann lass das Gesetz Gesetz sein. Macht doch nicht immer alles so kompliziert. Wo kein Kläger, da kein Richter.
      Hört sich gut an kann ich nach meinen Erfahrungen aber nur von anraten - besonders zu Zeiten von Corona + Homeoffice.

      Im Bereich um 50m Entfernung vom Wohngrundstück hat man leicht mal an die 20 Nachbarn die man fragen müsste - da geben bestimmt nicht alle die Zustimmung.
      Einer reicht dann der die Pol. ruft. Aktuell passiert da zwar noch nichts aber mit den neuen Bestimmungen sieht es wohl anders aus.
      Zumindest dürfte man vorerst den Flieger los sein.

      So etwas kann man in meinen Augen nur wagen wenn man anonym fliegt und keiner den Flieger einem Piloten zuordnen kann.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Da es mir um den rechtlichen Aspekt geht, wie auch im 1. Beitrag erwähnt, werde ich das wohl am besten schriftlich beim Luftamt Nordbayern nächstes ja anfragen.
      Ich dachte evtl. hat der ein oder andere ähnliche Situationen und weiß evtl. mehr.

      Ich weiß das genug Personen hier fliegen denen es egal ist, mir geht es allerdings um die Gesetzeslage da solche Einsätze bei mir bisher nicht einmalig sind bzw. sein werden.


      Viel Spaß dabei so weiter zu machen, wenn dann zertifizierte Kopter im Umlauf sind und das jeder kontrollieren kann, da werden sich einige vergucken die dann immer noch so weiter machen...
      Damit gebt ihr den verantwortlichen Leuten nur Recht dass man immer Auflagen bekommt...
      DJI Air 3 Fly More Combo
    • Eigentlich müsste es heißen - fliegen über Privatgrundstücken. Auf Privatgrundstücken kann man fahren ( mit dem Auto z. B.) Da stellt sich für mich die gleichberechtigten Fragen:
      Wie sieht es mit manntragenden Flugobjekten aus? Darf jemand über mein Grundstück fliegen?
    • Gruß aus der Nordheide
      GThomas
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