Abenddämmerung im Bayerischen Wald

    • Panorama

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    • Ich bin totaler Anfänger- also nicht über meine Frage wundern - die drohnenaufnahme wurde in einem Naturpark bzw. sogar in einem Landschaftsschutzgebiet gemacht, das lässt meines Wissens nach die gesetzeslage nicht zu. Lege ich das Gesetz zu hart aus, gab es eine Genehmigung oder sind die Aufnahmen schlicht illegal entstanden? Falls genehmigt, an wenn wende ich mich für freizeitliche Zwecke?

      bei mir zu Hause habe ich die gleichen Bedingungen, Naturpark und LSG und Forstgebiet, ich dürfte demnach meine Drohne nicht mal bei mir zu Hause in die Luft gehen lassen. Ich bin total frustriert, da ich dem Gesetz nach fasst nichts mehr kann.
    • Hallo und willkommen im Forum,

      für Landschaftsschutzgebiete gibt es (im Gegensatz zu Naturschutzgebieten) keine pauschale Regelung, bei LSGs muss man (leider) immer die individuelle Regelung prüfen.
      Ansprechpartner für Genehmigungen sind die jwlg. Landesluftfahrtbehörden.

      Hier eine Übersicht von tools die helfen geeignete spots zu suchen als auch der behördlichen Ansprechpartner: Linkliste Flugzonen, NFZ, NOTAM, Schutzgebiete usw.
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • Das habe ich teilweise bereits gelesen, danke für den Hinweis, allerdings interessiert mich wirklich der Einzelfall. Nach meiner Interpretation der Rechtslage, sind derartige Aufnahmen wie im bayerischen Wald nicht mehr möglich oder sehe ich das zu schwarz? Wenn ich in 30m Höhe über einen Naturpark fliegen möchte (in dem ich wohne), dann kann ich das legal nicht machen. Ich bin umzingelt von Naturpark, LSG und Wohngebieten. Was bleibt sind menschenleere, landschaftlich höchst unattraktive Landstriche, um eine Drohne mal in die Luft zu bekommen, damit ist die Drohne als Hobby doch obsolet?!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Makawa ()

    • B69 schrieb:

      Hier eine Übersicht von tools die helfen geeignete spots zu suchen als auch der behördlichen Ansprechpartner: Linkliste Flugzonen, NFZ, NOTAM, Schutzgebiete usw.
      Meines Wissens sind LSG Gemeindesache. Es gibt gewisse Grundregeln und die Gemeinden/Städte.... können zB Flächen als besonders schützenswert ausloben.

      Meist findet man bei der jeweiligen Verwaltung einen Link dazu oder halt anrufen, ist aber keine Garantie das der Sachbearbeiter sachkundig ist.

      Bei privaten Wiesen oä. wäre dann noch das Einverständnis dort starten/landen zu dürfen.

      Wer ALLES richtig machen will, bleibt besser zu Hause.

      Wenn du so ein Motiv siehst, willst dann zum Amt...

      Bist du umzingelt von Sperrgebieten, dann hast das falsche Hobby oder must so weit fahren, bist du darfst. Oder...verbringst viel Zeit mit Anfragen....aber der Nebel wartet nicht.
    • jo, wie gesagt muss man bei LSGs in den jeweiligen individuellen Regelungen prüfen ob man dort fliegen darf, bei manchen ja, bei anderen nein. Ausgewiesen werden LSGs durch die Landkreise bzw. kreisfreien Städte, Ansprechpartner sind z.B. im Landratsamt etc. zu finden.
      Für die anderen Schutzgebieten (NSGs, ...) kann man bei den Landesluftfahrtbehörden bzgl. Genehmigung vorsprechen.

      Im konkreten Fall noch die Antwort: sieht gut aus (anbei der Auszug aus der web-Variante von map2fly, grün heißt hier nicht ok sondern FFH bzw. NSG):


      (für alle weiteren Fragen zu Lanke bitte einen eigenen thread aufmachen da es hier ja um den Bayerischen Wald geht ;) )
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • Makawa schrieb:

      ...die drohnenaufnahme wurde in einem Naturpark bzw. sogar in einem Landschaftsschutzgebiet gemacht,
      Abenddämmerung im Bayerischen Wald Nationalpark Bayerischer Wald. So wie die App von DSF so auch die App Airmap und UAV Forecast haben keine Einschränkungen gezeigt am meinen Starpunkt und in der nahen Umgebung. Mal bitte auf die Eingefügte Landkarte Schauen, ist ziemlich genau eingetragen wo ich die Aufnahme gemacht habe. Und laut Karte " Landschaftsschutzgebiete im Regierungsbezirk Niederbayern" war ich auch nicht im Landschaftsschutzgebiet.