EU- und nat. DVO: persönliche Befindlichkeiten

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Wurde schon hier diskutiert.

      Plakette, Aufkleber, ... (eID)

      Ich vertrete die selbe Meinung wie @Dieselfan, dass die Ausnahme der nicht sichtbare Anbringung im Akkufach bei Scale-Flugmodellen zum tragen kommt, da diese das Äußerliche Erscheinungsbild verändern.

      Ich selbst zumindest habe eine feuerfeste Plakette mit eID und Kontaktdaten an meiner MA2 angebracht, das ist definitiv gesetzeskonform und sieht besser und professioneller aus.

      Ansonsten gilt wie überall, wo kein Kläger da kein Richter….
      DJI Air 3 Fly More Combo
    • KarstenB schrieb:


      Verstehe ich so, dass das Batteriefach nur dann ausreichend ist, wenn es sich um das Modell eines „großen“ Luftfahrzeugs handelt, …
      Letztendlich sind die FAQs des LBA auch nur eine Quintessenz oder besser gesagt Interpretation der EU-Verordnung. Generell mach man i.a.R. nichts falsch, wenn man sich an diese hält. Auch nicht bei dem besagten Beispiel. Folgt man jedoch der EU-Verordnung so macht diese in dem Fall keine Unterscheidung zwischen den verwendeten unbemannten Luftfahrzeugen. Von daher mache ich nichts falsch wenn ich mich an die Interpretation des LBA halte, ich schränke mich vermutlich nur unnötig in einem Sachverhalt ein, wo es eigentlich nicht erforderlich scheint.

      Wie auch schon @Redti, Justiziar des AeroClub Austria, schrieb, geht er davon aus, dass eine Notiz im Akkufach ausreichend ist. Rein von der Ideologie stellt sich mir auch die Frage, warum das zwischen den Modellen ein Unterschied machen soll. Auch wenn ich selbst meine eID mit einem Label außen angebracht habe, vertrete ich die Meinung das es auch im Akkufach (soweit den vorhanden) auch bei Drohnen ausreichend ist.

      Davon ab ist der Akku bei Flugmodellen in aller Regel deutlich aufwendiger erreichbar als die Akkus bei Drohnen. Auch sind solche Flugmodelle i.a.R. deutlich Größer, dass das äußere Anbringen weniger Probleme bereitet als bei einer DJI Mini. Aber wie bei allem, macht das jeder nach seinen persönlichen Vorlieben.
    • quadle schrieb:

      Wiegt die Drohne mehr als 250 gr oder hat die Drohne (auch wenn weniger als 250 gr.) eine Kamera dran musst Du Dich als Drohnenpilot beim LBA registrieren lassen und die Betreiber-ID (eID) an jeder Deiner Drohnen die diese Kriterien erfüllen anbringen. Da reicht auch ein einfacher Aufkleber oder Zettel im Akkufach. Nur der „kleine Drohnenführerschein“ (EU-Kenntnisnachweis) ist in dieser Klasse bis 250/500 gr optional aber in jedem Fall empfehlenswert.
      aha na dann war das wohl alt oder nicht ganz 1zu1 übernommen was ich damals gelesen habe.

      Bin ich hier richtig
      Onlinekurs – LBA – OpenUAV (lba-openuav.de)
      und wen ich das richtig verstehe ist das ein Online Kurs.


      Anmerkung.

      Also irgend wie Gaga, Drone zu bauen die unter 250g ist und zu sagen das man dafür kein Führerschein braucht.
      Aber Registrieren muss man die dann wegen der Cam schon.
      Haben wir ja nun festgestellt habe.
      Spaßes halber habe ich die Drone mal auf mein fein Wage für Backzutaten gelegt un mal so ein 2x2cm Kleeblat Aufkleber für Geschenke auf die Drone gelegt, tata 250g ui toll, als muss man doch ein Schein machen. Da sie nach der Registrierung ja 250g Start Gewicht hat.

      p.s.
      Ach meine Meine Done hat das neue gesetzt noch nicht geraft, die Meckert immer noch wen ich über 100m fliege :D



      Ach bin da noch über was gestolpert.
      Neben den grundsätzlichen Flugverbotszonen für Drohnen muss in der Unterkategorie A1 kein pauschaler Mindestabstand zu Wohn-, Erholungs-, Gewerbe- und Industriegebieten oder zu unbeteiligten Personen eingehalten werden.

      Mal gesponnen weis, wen neben mein Grundstück ein Hochaus steht kann ich direkt 1m daneben hoch fliegen.
      was mich noch zu setz lich zu der Frage führt, em was sind Strassen Öffentlicher Raum, oder muss man da die Stadt fragen ob man da fliegen darf?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DukeaufDune ()

    • DukeaufDune schrieb:

      Spaßes halber habe ich die Drone mal auf mein fein Wage für Backzutaten gelegt un mal so ein 2x2cm Kleeblat Aufkleber für Geschenke auf die Drone gelegt, tata 250g ui toll, als muss man doch ein Schein machen. Da sie nach der Registrierung ja 250g Start Gewicht hat.
      Nimm doch einen wasserfesten Filzschreiber. Schreib dann mal bei ca. 20 Grad und nicht zu fest aufdrücken, dann passt es schon. Wenn nicht, nimmst du halt ein Schmirgelpapier und schmirgelst irgendwo noch 0,5 g ab. Aber nicht da, wo du die e-ID aufgemalt hast.
    • DukeaufDune schrieb:


      Spaßes halber habe ich die Drone mal auf mein fein Wage für Backzutaten gelegt un mal so ein 2x2cm Kleeblat Aufkleber für Geschenke auf die Drone gelegt, tata 250g ui toll, als muss man doch ein Schein machen. Da sie nach der Registrierung ja 250g Start Gewicht hat.

      Also meine DJI Mini 2 wiegt nach anbringen eines Skin‘s sowie eines Brother-Label mit eID 245 gr.

      Mach Dich dadurch jedoch nicht verrückt. Die 250 gr. bezieht sich auf eigentlich auf das sog. MTOM (maximum Take-Off Mass) also die höchstzulässige Startmasse. Die liegt unabhängig davon ob ein mögliches Zubehör angebracht wurde oder nicht wohl darüber, denn DJI bietet für seine Mini-Drohnen auch Propellerschützer an, wodurch das besagte Gewicht überschritten wird.

      Jetzt hat aber DJI für die Minis kein MTOM angegeben. Daher gibt es unterschiedliche Interpretationen. Lt. der für Luftfahrt zuständigen Behörde in Österreich wird in diesem Zusammenhang das vom Hersteller angegebene tatsächliche Startgewicht angenommen und das liegt bei den Minis unter 250 gr. so wie es auf den Propp-Ärmchen auch angegeben ist.

      Davon ab, ist für Bestandsdrohnen die 250 gr. Grenze so oder so ohne Bedeutung. Hier gilt erst einmal für eine Übergangsfrist bit Ende 2022 der Artikel 22 Buchstabe a) der DVO (EU) 2019/947. Der besagt hier eine Grenze von 500 gr. Erst danach kommt der Artikel 20 zum tragen. Da Hierzulande noch einiges unklar ist, vor allem hinsichtlich welche Drohne wird wann und wie evtl. in eine der neuen CE-Klassen nachzertifiziert werden. Bin ich da erst einmal entspannt und warte ab.

      Einzigster unterschied hinsichtlich der 250 gr. bis dahin, darf ich über unbeteiligte Personen direkt hinweg fliegen oder nur nahe heran. Da ich aus Respekt so oder so grundsätzlich nicht beabsichtige über unbeteiligte Personen hinweg zu fliegen, also für mich nicht von Relevanz.
    • Mal so ganz nebenbei.
      Hätte man, wenn sich das Ganze durch die EU jetzt noch weiter verzögert und man keine entsprechenden zertifizierten Drohnen kaufen kann, Anspruch auf Schadenersatz?
      Zum Beispiel: Ich habe auf zertifizierte Drohnen mit Wärmebildsensor gewartet, da ich damit Service anbieten möchte und ich keine 5k € mal eben für 1 Jahr ausgeben kann und wollte. Nun verzögert sich die ganze Sch... und ich stehe vor dem Problem, dass ich nun weiter keine neuen Kunden werben/bekommen kann, weil ich keine passende Drohne habe.
      Wenn das jetzt verlängert wird und immer noch keine zertifizierten Drohen kommen, dann habe ich ein Jahr in den Sand gesetzt! Denn wäre das vorhersehbar gewesen, dass nach der Verschiebung der Inkraftsetzung noch eine lange Verlängerung der Übergangszeit kommt, dann hätte ich mir damals eine M2E geholt, die damals, meine ich, sogar noch etwas günstiger war und die ich dann, statt ein knappes Jahr, über 2 Jahre hätte nutzen und so vielleicht schon neue Kunden haben können. Der Weg mit Ausleihen, falls diese Option genannt wird, erscheint mir übrigens, für Terminarbeiten zu unsicher.
      Jetzt geht wieder ein weiteres Jahr ( + x ? ) flöten und ich stehe vor der selben Situation wie vor etwas über einem Jahr. Der Solarmarkt brummt und ich kann nicht, mit Service dafür, daran partizipieren, nur weil die EU das mit den Herstellern nicht auf die Reihe bekommt!?
      Wer ersetzt mir diesen potentiellen Verlust, der durch diese unplanbaren Verzögerungen, seitens der EU, entstanden ist? ?(
    • Jens Wildner schrieb:

      Mal so ganz nebenbei.
      Hätte man, wenn sich das Ganze durch die EU jetzt noch weiter verzögert und man keine entsprechenden zertifizierten Drohnen kaufen kann, Anspruch auf Schadenersatz?
      Ich würde sagen, dass man gegenüber einem Gesetzgeber keinen Anspruch darauf hat, dass dieser bestimmte Gesetze erlässt. Außerdem hält sich der Schaden für dich wohl in Grenzen, da ja die Konkurrenz in der gleichen Situation ist, also deine Auftraggeber jedenfalls warten müssen.
    • Schadenersatz bedarf einer Anspruchsgrundlage - welche sollte das in diesem Fall sein? Vertragliche: nein, gesetzliche: nein, ... und ob es so was wie eine Opportunitätsgrundlage auf Grund nicht erlassener Gesetze gibt wage ich zu bezweifeln.
      Denke mal das ist allgemeines Lebensrisiko bzw. diejenigen, die seinerzeit gekauft hatten und damit ein Jahr Einnahmen durch eine M2E generieren konnten sind einfach damals das unternehmerische Risiko eingegangen ... hätte ja auch schief gehen können.


      Jens Wildner schrieb:

      Wer ersetzt mir diesen potentiellen Verlust, der durch diese unplanbaren Verzögerungen, seitens der EU, entstanden ist?
      fürchte da wird sich keiner finden ... aber nur wer wagt gewinnt: european-union.europa.eu/contact-eu/write-us_de
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • Jens Wildner schrieb:

      …, Anspruch auf Schadenersatz?


      Ein derartiger Anspruch besteht dann, wenn Aufgrund eines bereits festgelegten, verbindlichen Termins, Maßnahmen durchgeführt wurden, dessen Verzögerungen bzw. Friständerung einen nachweisbarer, finanzieller Schaden verursacht haben. Ich denke, das wird nicht gelingen.

      @Jens Wildner: Welcher Scahden ist Dir entstanden den Dur ersetzt haben möchtest?
    • Mir ist ja kein unmittelbarer Schaden entstanden, aber m.E. entsteht ja ein theoretischer Verlust, weil ich mich ja auf die EU-Temine verlassen habe, in der Annahme, dass es nach der Übergangszeit, eben zertifizierte Drohen geben wird und dann damit mögliche Aufträge geben kann. Das wird aber ggf. ja nun nichts, also liegt letztlich die Ursache für fehlende neue Drohnen und den damit theoretischen Verlust von möglichem Einkommen, doch nicht bei mir, nur weil ich deshalb mit einem Risiko-Drohnenkauf gezögert habe, sondern, zumindest ab der Verlängerung der Übergangsregelung, doch m.E. bei der EU, die, wenn ich das richtig verstanden habe, nicht rechtzeitig eine entsprechenden Klärungen/Richtlinien mit/für die Hersteller hinbekommen hat!
      Aber egal, war auch nur so ein Gedanke und ich möchte, da ich meine Gedanken ja anscheinend nicht verständlich genug ausdrücken kann, das auch nicht unendlich weiter versuchen zu erklären. :)
      Danke für Eure Antworten! :thumbup:
    • ... und das war's mit kostenloser Registrierung und Kompetenz

      So... vorgestern 'ne DJI Mavic 2 gekauft... schon geht der Behördenstress los. Wobei, Stress ist es nicht, Generve trifft's eher.

      Die gute Nachricht zuerst, ich hatte die Drohne natürlich noch nicht in der Luft, weil sie erst ab Dezember versichert ist und die Registrierung mit Nummer ja bis zu 14 Werktage dauern kann. Mal sehen ob ich dann überhaupt noch Lust aufs Drohnen fliegen habe oder ob sie mir durch die Warterei bis dahin vergangen ist.

      Die schlechte Nachricht - alle Eure Weihnachtsdrohnen ab 250g oder mit Kamera werden 45 Euro teurer. 20 Euro für die Registrierung und nochmal 25 Euro für den Kompetenznachweis. Jedenfalls enthält die Webseite des LBA einen entsprechenden Hinweis und in der eMail steht


      Die Registrierung als UAS-Betreiber ist, wie auch u.a. auf unseren Internetseiten (www.lba.de) aufgeführt, gebührenpflichtig. Ein Kostenbescheid wird separat versendet.
      Wir arbeiten derzeit an einer technischen Lösung zur Erstellung und zum Versand der Gebührenbescheide. Dieses wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
      Bitte behalten Sie im Blick, dass Sie voraussichtlich im Laufe des kommenden Jahres (2022) einen entsprechenden Kostenbescheid zur Zahlung von uns erhalten werden. In diesem Zuge werden Sie auch über die Zahlungsmöglichkeiten informiert.

      Da der Kompetenznachweis ja nur 5 Jahre gültig ist, kostet das Drohnenfliegen in Deutschland nun effektiv 25 Euro im ersten und 5 Euro in jedem folgenden Jahr. Nicht die Welt, aber die kostenlosen Zeiten sind vorbei. Gefühlt war's ja irgendwie klar, daß das kommt, sobald ich mir 'ne Drohne kaufe.

      So, nun warte ich mal brav auf meine Registrierungs-ID, damit ich die Prüfung zum Kompetenznachweis machen und vielleicht in diesem Jahr noch fliegen darf.

      Ist eigentlich überhaupt schon mal jemand bei der Prüfung durchgefallen? Meine, ich habe durch längjährige "Erfahrung" als PC-Pilot etwas Ahnung von der Fliegerei, hat gereicht um als Halbstarker mit 13 oder 14 Jahren auf der ILA in Schönefeld ohne Hilfe eine 737 im Simulator auf Sicht zu landen... gut, bei meinem Anflug hätten bestimmt 150 Passagiere ihre Speiseröhre auf Schubumkehr geschaltet und wären spontan Gläubige geworden (das mit dem Steuerhorn und Ruderpedalen ist gar nicht so einfach wenn man nur 'ne Tastatur gewöhnt ist), aber ich hab das Ding recht sauber auf der Bahn zum Stehen gekriegt ohne es zu zerlegen. Mehr nicht, im Grunde weiß ich davon nur wie der Luftraum organisiert und kontrolliert ist und wie 'ne Tragfläche funktioniert. Flugzeit mit Drohnen Null Komma Null. Nur paar Videos angeschaut um rauszukriegen was man braucht, um 2021/22 in Deutschland noch 'ne Drohne fliegen zu dürfen und das Trainingsmaterial des LBA durchgeblättert. Ich weiß nicht wieviele Prüfungsfragen es gibt, aber ich empfand den zweiten Trainingsprüfungs-Durchlauf bereits repetitiv. Der fünfte (und letzte) Durchlauf war fehlerlos in knapp über zwei Minuten (von erlaubten 30 Minuten). Meine, man soll den Tag nicht vor dem Abend loben, aber wenn man nicht völlig verblödet ist und auch nur das geringste Basiswissen über die Technik hat, schafft doch jeder diese Prüfung ohne größeren Aufwand allein durch gesunden Menschenverstand. Find ich ja gut, soll ja nicht schwerer sein als notwendig... aber ich habe trotzdem das Gefühl, daß der gesunde Menschenverstand für diese Prüfung absolut ausreichend ist - aber man Drohnen hinterher trotzdem nicht nach gesundem Menschenverstand fliegen darf.

      Naja mal schauen, vielleicht mache ich den "großen Drohnenführerschein" noch hinterher und erkaufe mir damit noch etwas mehr Freiheiten... aber ich werde das Gefühl nicht los, daß man da mal wieder nur viel Geld für wenig Gegenwert los wird. Ich finde die Gefahr überbewertet, im Vergleich zu anderen Hobbies. Nimmt man sich mal das Reiten als Beispiel - die brauchen keine Sachkundeprüfung für ihre Zossen (nur 'ne Haftpflicht). Da kann man auch übel verletzt werden wenn man von dem Gaul überrannt wird. Oder wenn ein Pferd entläuft und einem vor's Auto rennt - fährt man auf der Landstraße mit 80 oder 100 km/h rein, ist man mit hoher Wahrscheinlichkeit tot weil 500..600kg Körpermasse in die Windschutzscheibe einschlagen.

      Gut ich will nicht zuviel meckern, aber mich würden mal andere Meinungen dazu interessieren. Ob ich das nur zu locker sehe oder ob noch andere so fühlen wie ich.

      Viele Grüße.
    • Naja, eine Drohne für 1000+ kaufen und sich dann über 45€ Folgekosten zu beschweren
      finde ich persönlich ein bisschen kleinlich….

      Das ist genau wie Leute, die sich einen Dodge RAM kaufen und sich dann beschweren , das er zu viel verbraucht.

      Wenn du Auto fahren willst brauchst du ja auch einen Führerschein der Geld kostet, nur mit
      den Autokauf ist es ja nicht getan.

      Das soll hier kein Angriff sein, sondern spiegelt lediglich meine Meinung wieder.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pucki123 ()

    • Nur mal zum Vergleich: Habe letzte Woche einen neuen BPA bei der Stadt beantragt, kostet 37,-€, dazu kommen biometrische Lichtbilder für 15,- €. Zusammen also 52,- €. Nur der Unterschied zum "Flugschein" ist der, dass der Staat den Besitz des BPA gesetzlich vorschreibt und ich trotzdem löhnen muss. Der Drohnenführerschein aber gehört zu meinem Hobby.
    • Moin

      wuzzel schrieb:

      Nur mal zum Vergleich: Habe letzte Woche einen neuen BPA bei der Stadt beantragt, kostet 37,-€, dazu kommen biometrische Lichtbilder für 15,- €. Zusammen also 52,- €. Nur der Unterschied zum "Flugschein" ist der, dass der Staat den Besitz des BPA gesetzlich vorschreibt und ich trotzdem löhnen muss. Der Drohnenführerschein aber gehört zu meinem Hobby.
      ja das der so viel kostet verstehe ich auch nicht.
      Die Mitbarteiter dort verdienen ja nichts und arbeiten ja kostenlos.
      Auch die Materialien die für dem PA benötigt werden sind kostenlos und wachsen ja an Bäumen.
      Auch Strom kosten ja nichts ... so wie bei mir.
      Und die Lichtbilder (biometrisch) wachsen bei mir an einem Strauch zuhause ... deswegen auch auch biometrisch.

      /ironie aus
      DJI Mavic 3 Pro Fly More Combo (DJI RC Pro)
      DJI Mini 4 Pro Fly More Combo (DJI RC 2 Fernsteuerung)