EU- und nat. DVO: persönliche Befindlichkeiten

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Ganz schön viel Emotionen hier- erstmal frohe Weihnachten!

      Regeln gehören zu unserem Hobby (oder Beruf) unumstößlich dazu. Das es immer mal wieder Deppen gibt, die sich an rein garnix halten (hier in Berlin gerade zu Weihnachten hat es wieder einer in die Presse geschafft), steht auf einem anderen Blatt.

      Nur, wenn hier bemerkt wird, dass das Thema Persönlichkeitsrechte oder Datenschutz bei Koptern scheinbar anders bewertet wird als bei anderen manntragenden Fluggeräten, dann halte ich es für legitim, das in einem Diskussionsforum anzubringen. Das sollte auch möglich sein, ohne ihn dafür gleich grenzwertig anzugehen.
    • Wenn man ein Thema eröffnet darf man nicht davon ausgehen ausschließlich gefällige Beiträge zu lesen. Dafür sind wir Menschen nun einmal zu unterschiedlich und das ist auch gut so.
      Nicht jeder Beitrag muss schmecken und die Zündschnur ist von vielen Dingen abhängig. Ein paar Seitenhiebe sollte man schon verdauen können ohne sich direkt in (s)eine Schmollecke zu verdrücken.

      Wo die Kosten hochgeschraubt werden ist mir noch nicht so wirklich klar denn ob nun kleiner oder großer Drohnenführerschei, jeder hat wohl auch jetzt schon ein Ablaufdatum. Von daher war eine erneute Geldausgabe absehbar. Geld gekostet haben beide und Geld kosten werden beide aber welches Hobby kostet denn kein Geld? Natürlich gibt es auch etwas für Sparfüchse denn den kleinen Schein kann man kostenneutral bei astro controls machen und da wir ja EU sind, ist dieser Schein auch in D gültig.

      Und wenn ich der Meinung bin ich brauche einen Motorradführerschein, dann mache ich den und das kostet natürlich ein paar Euro und wenn ich meine ich brauche einen Fernpilotenschein dann .....
      Somit hat es doch ein jeder in der eigenen Hand und jetzt mal ehrlich, was sind denn schon ca. 30 Euronen, das kostet ja schon mein LiPo mehr.

      Frieden auf Erden
      Gruß - Bernd
      _________________________________________________________
      Ich kann nicht alles wissen aber es wird jeden Tag ein Stück mehr.
    • Einschätzung: Wie betrifft euch die EU-DVO persöhnlich?

      Hallo Leute,

      zur Einleitung. Ich bin brandneu im Hobby und versuche gerade noch für mich selbst zu evaluieren, was ich von der Drohnen VO halten soll. Oder besser gesagt, ob sie mich kaum betrifft oder stark einschneidet.

      Ich habe seit einigen Monaten die DJI Mini 2. Vor einigen Tagen hatte ich die Möglichkeit eine Mavic 2 Pro günstig auf eBay zu schießen und konnte nciht wiederstehen. Wie es nun mal so ist, have ich mich vorher nicht wirklich mit der DrohnenVO auseinandergesetzt, wusste also nciht, dass die Mavic 2 Pro hier jetzt in eine unangenehme Klasse fällt.
      Die gängigen Kennzeichnungs- und Versicherungspflochten habe ich natürlich schon vorher beachtet. So habe ich z.B. auch meine Mini 2 mit Schildchen ausgestattet, obwohl es da noch gar nicht notwendig war. Ebenso habe ich keine Flüge über Menschen und private Grundstücke gemacht. Auch an das Verbot von Nachtflügen und Flugverbotszonen habe ich mich immer gehalten. Insoweit sollte mich das nciht weiter einschränken. Denke ich.

      Ich versuche gerade für mich heraus zu finden, wie stark mich die "neue" VO in meiner Nutzung der Pro2 einschränkt.
      Ich wohne im Dorf und habe nur ca. 4 Minuten Fußweg in Wald und Felder, was aktuell auch der normale Lebensraum meiner Pro 2 ist.
      Die Mini war von Anfang an als "Reisedrohne" gedacht. Um besonderere Bilder schießen zu können. Ich denke, dasskann sie (vorerst) immer noch leisten. Die Pro 2 sollte nie mit mir ins Ausland reisen, insoweit bin ich momentan fast der Meinung, dass sich für mich gar nciht sooo viel negatives ändert.

      Wie seht ihr das?
      Was sind eure favorisierten Motive und Flugorte? Wird die VO euch dabei einschränken?
      Oder habt ihr euer Flugverhalten schon angepasst? Wenn ja, wie?

      Das hier ist kein Heul-Thread, sondern mein Versuch von eurer Erfahrung und eurem Verhalten etwas für mich selbst und die Zukunft des Hobbies für mich persönlich zu lernen.

      Ich freue mich auf eure Antworten.


      VG

      MiRu
    • Wenn man jetzt alle 1516 Beiträge liest, kennt man sich anschließend genau so aus wie vorher.
      Nähmlich gar nicht. Es wird auch keinen Ordnungshüter geben, der sich wirklich auskennt.
      Das ganze Regelwerk ist zu kompliziert und auch deshalb wird es 1000fach gebrochen werden.
      Ich sehe die ganze neue Drohnenverordnung als typischer EU Murks.
      Jetzt dürft ihr über mich herfallen... :)
    • nik11 schrieb:

      Trotzdem nicht jeden Drohnenkasperl so ernst nehmen, sondern ganz gelassen an die Sache herangehen, dann macht das Fliegen wieder Spaß und die ganzen Schreckensszenarien werden nicht heute und auch nicht morgen über uns hereinbrechen. Erstaunlich, wie auch hierbei das "Geschäft" mit der Angst funktioniert.
      Das geht gut - der "wir werden alle sterben" Newsticker funktioniert ja auch aktuell in anderen Bereichen sehr gut ;-> Z.B. bei Web.de darf man gar nicht mehr auf die Startseite gehen, wenn man nicht damit belästigt werden will. Bei unserem Kopterhobby ist es sicher kein Zufall, dass die Clickbait Medien sich mit reißerischen "News" auch im Bereich Drohonen gerne überschlagen. Gibt halt Klicks, und bestimmte Lobbyisten sind sicher nicht traurig, wenn der Luftraum möglichst frei für die kommerziellen Nutzung gemacht wird, da ist eine tendenziöse Einflussnahme Teil des Geschäftes. Dass es trotzdem tatsächlich Übertretungen gibt - keine Frage - es geht nur darum welche Relevanz sie wirklich haben.

      Kurzfassung - mit der Schürung von Ängsten kann man perfekt Politik machen - und Kohle auch.


      nik11 schrieb:

      Angst, Neid und Missgunst waren schon immer schlechte Berater. Warum gibt es kein versöhnliches und gedeihliches Miteinander, das sollten sich aber die moralinsauren Mahner und Prediger zuerst selbst fragen.
      Wundert mich, dass von der Zeigefinger-Fraktion noch gar keine Bildung einer Bürgerwehr ins Spiel gebracht wurde, um Verfehlungen zu kontrollieren/anzuzeigen ;-> Sowas soll in anderen Bereichen ja auch schon gefordert worden sein.
      Wie schlimm es punkto Freiheiten werden kann, sieht man doch bei den Punks in Hamburg. In der Regel ist über der Elbe der Himmel schwarz bzw weiß, vor Symbolbild Mavics bzw Phantoms. Ein einziges bedrohliches Chaos - Titanic ist nix dagegen.

      Bernd Q schrieb:

      Nicht jeder Beitrag muss schmecken und die Zündschnur ist von vielen Dingen abhängig. Ein paar Seitenhiebe sollte man schon verdauen können ohne sich direkt in (s)eine Schmollecke zu verdrücken.
      Nix gegen einen offenen Austausch. Funktioniert allerdings nur, wenn dann die andere Meinung, die Antwort nicht entfernt wird ;-> Gerade auch wenn man es mit Zeitgenossen zu tun hat, deren Kernkompetenz in Arroganz und Diffamierung liegt.


      MiRu schrieb:

      Wie seht ihr das?
      Was sind eure favorisierten Motive und Flugorte? Wird die VO euch dabei einschränken?
      Oder habt ihr euer Flugverhalten schon angepasst? Wenn ja, wie?
      Ich warte mal ab wie es in der Praxis wirklich aussieht. Ich warte also noch mit dem Kauf vom Mavic 2 Pro, der eigentlich geplant war.

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von Lutz G ()

    • Rubicon schrieb:

      ...
      Ich sehe die ganze neue Drohnenverordnung als typischer EU Murks.
      ..
      Der große Murks besteht darin, dass jeder meint darstellen zu müssen wie er was in den Text hineininterpretiert und warum er der Meinung ist, warum das alles gar keinen Wert hat, dass man das alles so oder so nicht verlangen und schon gar nicht kontrollieren kann und man mit gesunde Menschenverstand doch sooooo viel besser dran ist, aber ein jeden gleich davon überzeugt, dass es damit nicht weit her ist.

      Letztendlich haben wir hier eine sehr gute Rechts-Beratung die nicht nur irgendetwas rumquakt sondern mit Bezug zum Gesetz Klarheit in den Sachverhalt bringt. Mit ein wenig weniger Ignoranz zum Thema und unqualifizierte Einwände würde mit deutlich weniger Beiträgen letztendlich das Verständnis für den Sinn des Gesetzes bekommen. So ein Murks wie es der eine oder andere Darstellen möchte ist es nicht, Murks wird von den Ignoranten daraus gemacht.
    • @quadle,
      lege diese Drohnenverordnung mal auf die Straßenverkehrsordnung um.
      Da würde sich (fast) keiner mehr auskennen und alle würden irgendetwas machen.
      Es würde reichen:
      120 m Höhe (wer höher will ansuchen), bis 250 g alle sind Spielzeug und bis 30 m brauchst gar nix. Von 250 g bis 2 kg einen „Art“ einfache Prüfung. Von 2 kg bis 25 eine umfangreichere Prüfung.
      Fliegen darfst überall bis 30m, ausser in den Zonen wo es verboten ist und Menschenmassen.

      Bei uns in Ö. werden jährlich 40.000 Menschen beim Skifahren verletzt. 40.000!
      Die 10 Regeln stehen auf einem A 4 Blatt.

      Es ginge alles viel einfacher.
    • Rubicon schrieb:

      Bei uns in Ö. werden jährlich 40.000 Menschen beim Skifahren verletzt. 40.000!
      Die 10 Regeln stehen auf einem A 4 Blatt.

      Die Regeln für Memory passen sogar in eine einzelne Zeile.

      _____

      Redti schrieb:

      Im Punkt UAS.OPEN.050 Z. 7 steht über die Verantwortung des Betreibers: "Er muss dafür sorgen, dass bei einem UAS-Betrieb in der Unterkategorie A2 oder A3 alle beteiligten Personen, die sich in dem Betriebsgebiet aufhalten, über die Risiken informiert wurden und der Teilnahme ausdrücklich zugestimmt haben."

      Dies bedeutet aber meines Erachtens nicht, dass der Betreiber dieser Sorgfaltspflicht nur dann entspricht, wenn er persönlich beim Flug anwesend ist.

      Nein, persönlich muss der Betreiber natürlich nicht vor Ort sein, aber ob der Sorgfaltspflicht Genüge getan wird, indem er lediglich einen nach seiner Auffassung verlässlichen Fernpiloten auswählt, möchte ich bezweifeln, denn die Verordnung spricht ja von einer ausdrücklichen Zustimmung, die vom Betreiber einzuholen ist.
      Es reicht meines Erachtens daher nicht, von einem schlüssigen Handeln der beteiligten Personen auszugehen, sie müssen vielmehr eine klare und deutliche Zustimmung formulieren, eben ausdrücklich.

      Ich werde das als Betreiber von Drohnen mit Job-bezogen beauftragten Fernpiloten zukünftig so machen, dass ich mir die Aufklärung der vor Ort beteiligten Personen und die Einholung der ausdrücklichen (mündlichen) Zustimmung vom jeweiligen Fernpiloten jeweils schriftlich bestätigen lasse.

      Dieser Beitrag wurde bereits 8 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • quadle schrieb:

      So ein Murks wie es der eine oder andere Darstellen möchte ist es nicht, Murks wird von den Ignoranten daraus gemacht.
      Hast du einen Vorschlag, wie du z.B. den Artikel 20 in der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/947 in der jetzigen Form anders bezeichnen möchtest. Dieser Artikel holt bei exakter Interpretation (das Wort "höchstzulässig" ist bei Buchstabe a) und b) enthalten) ab 2023 fast alle bisher verkauften Drohnen wegen der fehlenden Angabe des MTOM vom Himmel. Das ist dermaßen absurd, dass es nicht eine Veröffentlichung, die diese EU Verordnung erläutert, so verstanden hat. Du glaubst doch nicht im Ernst, dass diese Drohnen in ganz Europa im Jahr 2023 alle in den Müll wandern. So steht es aber bis heute im Gesetzestext. Das ist für mich nicht anders als Murks zu bezeichnen. Diese Frage steht nicht erst seit gestern im Raum. Das Problem hätte lange beseitigt werden können. Warum das nicht passiert ist, wissen vermutlich nur die Verantwortlichen.
      Gruß Brubaker
    • Brubaker schrieb:

      ... Dieser Artikel holt bei exakter Interpretation (das Wort "höchstzulässig" ist bei Buchstabe a) und b) enthalten) ab 2023 fast alle bisher verkauften Drohnen wegen der fehlenden Angabe des MTOM vom Himmel. ....
      Ist das jetzt wirklich ein Versäumnis der Verordnung oder tatsächlich ein Versäumnis der Hersteller? Aber man schimpft ja in erster Linie mal gern auf den Gesetzgeber.

      Um das gern gezogene Vergleichsobjekt Auto heran zu ziehen. Auch hier werden die Grenzen. z.B. was Du mit Deinem Führerschein fahren darfst, nach dem höchstzulässigen Gesamtgewicht und nicht nach dem momentanen Gesamtgewicht, gewählt. Er wäre ein Einfaches für den Hersteller, so ein MTOM nachzureichen und schon wäre Dein Problem mit Artikel 20 gelöst. Vermutlich lassen sich die Hersteller damit noch etwas Zeit. Damit das nicht ad Hoc zum Problem wird, ist die EU mit einer Novellierung auf die Anwender zugegangen und hat den für die Übergangsfrist den Artikel vom höchstzulässigen auf das tatsächliche Angepasst. Dies ist aber nur für einen begrenzten Zeitraum wirksam. Für einen unbegrenzte Zeit wie beim Artikel 20 will man das wohl nicht machen. Da ein Differenzierung vor Ort schwer zu machen ist, nimmt man für eine Gefährdungsbeurteilung nun mal immer das Worst Case Szenario und das ist nun mal unter Betrachtung der höchstzulässigen Startmasse.

      Aber die Hersteller werben lieber mit kleinen Gewichten und verzichten auf eine Angabe des MTOM. Beim neuen DJI Mavic 2 Enterprise Advanced wurde sie jetzt hingegen angegeben. Die erste Drohne ohne C-Klassifizierung die auch über 2022 hinaus nach Artikel 20 geflogen werden darf. Also geht doch! Ich denke, kurz vor Ablauf der Übergangsfrist wird DJI für die dann noch relevanten Modelle ein MTOM nachreichen. Für mich also kein Grund die EU-Verordnung als Murks zu bezeichnen. Davon abgesehen, ist in der gesamten Luftfahrt das MTOM eine maßgebliche Größe.
    • ein Forumsschreiber hat mal bei DJI nachgefragt - Antwort sinngemäß: keine Zuladung erlaubt, ausser bei manchen Drohnen (wo er dabei ist) der Propellerschutz.
      So gehts auch und für mich passt diese Antwort.
    • quadle schrieb:

      oder tatsächlich ein Versäumnis der Hersteller?
      Nein. Der Artikel 20 wurde u.a. für Drohen geschaffen, die bereits bis heute entwickelt worden sind. Die meisten von ihnen wurden vor der Gesetz Veröffentlichung verkauft. Diesen Herstellern kann man gewiss kein Versäumnis vorwerfen.

      quadle schrieb:

      Er wäre ein Einfaches für den Hersteller, so ein MTOM nachzureichen und schon wäre Dein Problem mit Artikel 20 gelöst.
      Nein. Auch das ist nicht immer möglich. Es setzt voraus, dass es die einzelnen Hersteller überhaupt noch gibt. Auch wenn das der Fall ist, dann sind für den Käufer eines Produktes die technischen Daten zum Zeitpunkt des Verkaufes des Produktes maßgebend. Diese hat der Hersteller dem Kunden in der technischen Dokumentation mit übergeben.

      Im Gesetzestext fehlt ein Satz, der die Verfahrensweise klärt, wenn diese spezielle Gewichtsangabe nicht vorhanden ist. Das ist aber meiner Meinung nach auch Unfug, da dem Gesetzgeber ja die Tatsache, dass diese Gewichtsangabe bei den meisten Bestandsdrohnen fehlt, bekannt war. Ich schreibe keine Artikel in ein Gesetz, für dessen Bezug es in der Praxis praktisch keine Fluggeräte gibt. Das macht irgendwie keinen richtigen Sinn.
      Gruß Brubaker

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Brubaker ()

    • So sind die Ansichten dann doch sehr unterschiedlich. Einfach alles mit Nein zu beantworten, damit macht man es sich dann doch recht einfach. Hat ja aber auch niemand gesagt, an einer Lösung interessiert zu sein. Nur weil ein Hersteller es bisher noch nicht für nötig gehalten hat, daraufhin ein Gesetzt zu machen. Also werden wir da wohl nie auf einen grünen Zweig kommen. Daraus aber einen Murks abzuleiten ist schon recht anmaßend.
    • @quadle, nur zur Info:
      Du hast dich mit Brubaker aka gunnarmd aka kurbelwelle aka mmfan (und so weiter und so weiter) bereits zu MTOM ausgetauscht (und drumherum). Ich denke, auch Du wirst keine Lust haben, nur wegen den Doppel- und Dreifachaccounts einiger hier immer wieder alte Sachen erneut mit den gleichen ... A.1-part entfernt ... durchzukauen, die es aus welchen unerfindlichen Gründen nicht lassen können, sich immer und immer wieder hier anzumelden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von B69 ()

    • @quadle, DJI verkauft die Drohnen weltweit. Die Regelierungswut ist a) eine deutsche Krankheit und b) auch leider eine EU Krankheit. Wenn die EU ein MTOM gewollt hätte, würde es das geben.
      Die Chinesen sehen ihre „ Kameradrohnen“ als fixe Einheit, das Drohnengewicht ist das Startgewicht. Diese Drohnen sind ja keine Lastendrohnen. Anbauten usw. sind nicht vorgesehen.
      Wenn dann jemand rumbastelt, macht er es auf eigene Gefahr. Aber da nutzt auch ein Gesetz nix.

      ......ich habe nur einen Account.....