EU- und nat. DVO: persönliche Befindlichkeiten

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • MiRu schrieb:

      ...
      Ich lehne mich mal so weit aus dem Fenster, dass @Bernd Q auch eher dieses Beispiel meinte, als die Fußgängervariante.
      Und wenn ich dann bei Rot über die Straße gehe, mach ich damit keine Werbung oder heiße es gar auch noch gut, sondern hoffe, dass mich dabei keiner gesehen hat. Hier aber wird am liebsten noch ein YouTube-Tutorial daraus gemacht.
    • heisserhammer schrieb:

      ... glaube die neue Drohnenverordnung hat bedeutend mehr.
      ...
      Glauben heißt nicht wissen! So kann einen der persönliche Glaube täuschen. Wie gut das es das Forum gibt! ;)

      Edit:

      Delegiertenverordnung (EU) 2019/945 = 40 Seiten
      DVO (EU) 2019/947 = 27 Seiten

      Macht summa Summarum 67 Seiten rechnet man jetzt die Novellierungen

      DVO (EU) 2020/639 = 31 Seiten
      DVO (EU) 2020/746 = 2 Seiten

      hinzu, kommt man auf insgesamt genau auf 100 Seiten, also noch nicht einmal 10% vom Postulierten, aber Hauptsache einen rausgehauen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von quadle ()

    • Die Drohnenverordnung hat 26 Seiten und wie viele Seiten wurden hier schon darüber geschrieben, Faktor 10 vielleicht? Keine Lust zum Zählen, weil alles was hier geschrieben wurde nichts bringt, weder den verbiesterten Verteidigern, noch den Gegnern, weil sie ab 01.01.2021 in eingeschränkter Form Gültigkeit hat.

      Und immer wieder interessant und amüsant, wie sich einige da reinhängen. Ihnen geht es aber nicht um ein gedeihliches, gelassenes und freundliches Miteinander, sondern nur um den untauglichen Versuch, ihr Revier zu verteidigen. Schade dass hier Humor nicht erlaubt ist, sonst würde hier stehen, ..... :D :D :D

      Und ich werde auch ab dem Jahreswechsel weiter verantwortungsvoll mit meinem Spielzeug für große Jungs umgehen, mit oder ohne Verordnung. :thumbup:

      Gruß

      Nik
      Angst und Geld hatte ich noch nie.
    • Tja, so unterschiedlich kann das sein. Ich beispielsweise finde es amüsant, dass einige hier verbiestert und mimosenhaft immer wieder auf irgendwelchen Befindlichkeiten rumreiten, statt sich in der Sache mal mit Substanz rein zu hängen.
      Ist wohl eine Frage der Perspektive. Vorteilhaft ist dabei natürlich, wenn sie möglichst auch über den Tellerrand reicht... :)
    • quadle schrieb:

      Sonst glaubt er irgendwann selber noch was er schreibt.
      Jeder kann doch glauben was er will. Der eine an Jesus, der andere an Alah. Wer wissend ist, glaubt nicht!

      skyscope schrieb:

      Ich beispielsweise finde es amüsant, dass einige hier verbiestert und mimosenhaft immer wieder auf irgendwelchen Befindlichkeiten rumreiten, statt sich in der Sache mal mit Substanz rein zu hängen.
      Wo ist das Problem? das Thema heißt "EU-DVO persönliche Befindlichkeiten"
    • skyscope schrieb:

      Tja, so unterschiedlich kann das sein. Ich beispielsweise finde es amüsant, dass einige hier verbiestert und mimosenhaft immer wieder auf irgendwelchen Befindlichkeiten rumreiten, statt sich in der Sache mal mit Substanz rein zu hängen.
      Ist wohl eine Frage der Perspektive. Vorteilhaft ist dabei natürlich, wenn sie möglichst auch über den Tellerrand reicht... :)
      Tja, das wollte ich versuchen.
      Hatte einen Beitrag geschrieben, in dem ich von euch Langzeithobbyfliegern wissen wollte, wie ihr mit der zukünftigen Situation umzugehen gedenkt.
      Der wurde dann leider hier rein geschoben und wurde damit unweigerlich für die Tonne :(

      Ich hätte gerne eure Einschätzung gehabt, wo ihr künftig fliegen werdet und ob und wie euch das ganze im Hobbyleben einschränkt.
    • Ist doch alles logisch mit dem Gewicht, eine m2advanced ist design, mit Zubehör ausgestattet zu werden, da macht eine Mtom Angabe Sinn.
      Bei Photo Drohnen kommt höchstens das Gewicht der Sim_ Karte hinzu und evtl. die Elektronen im vollen Akku.
      Die Transportieren ja nix materielles. Insofern macht da Djis Aussage Sinn.

      P.S. Gehe davon aus, dass es bald C Drohnen geben wird, auch als modifizierte Bestandsdrohnen.
      Wahrscheinlich Austausch, m2pC im Austausch zu m2p + Geld.
    • MiRu schrieb:

      Ich hätte gerne eure Einschätzung gehabt, wo ihr künftig fliegen werdet und ob und wie euch das ganze im Hobbyleben einschränkt.

      Mit meiner Mini 2 beispielsweise gibt es keine Einschränkungen, nur Vorteile, bspw. 120m statt 100m Höhe und möglicher Überflug über unbeteiligte Personen (keine Gruppen).
      Ach doch, man kann nicht mehr 5 km weit fliegen, wenn man unter 30m Höhe Höhe bleibt. Das macht mich wirklich tieftraurig. :)

      Mit meinen Mavic 2 Pro sieht es schon etwas anders aus. Zwar auch nun 120m maximale Höhe, Nachtflug recht einfach möglich, und über ein paar Verbotsbestände der LuftVO läßt sich streiten, aber das Fernpiloten-Zeugnis ist quasi obligatorisch. Mache ich als Gewerbetreibender aber sowieso. Und ich finde es für ernsthafte Hobbyisten auch sinnvoll. Desweiteren muss ich 50m Abstand zu "Menschen" halten, was ich mit "unbeteiligte Personen" interpretiere. Stört mich aber so gar nicht, näher bin ich an unbeteiligte sowieso nie ran geflogen.

      Ansonsten bedeutet es für mich grob in 2021: Raider heißt jetzt Twix, sonst ändert sich nix.
      Ich scharre auch nicht gerade mit den Füßen nach einem C-klassifizierten M2P-Nachfolger. Der muss schon deutlich mehr als nur eine C-Kennzeichnung mitbringen, um ihn für mich interessant zu machen - ich vermisse weder für die Film- noch die Fotoerstellung mit der M2P irgendetwas Wesentliches mehr, ausser vielleicht Hyperlapses in RAW mit kürzeren Intervallen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • MiRu schrieb:

      ...
      Ich hätte gerne eure Einschätzung gehabt, wo ihr künftig fliegen werdet und ob und wie euch das ganze im Hobbyleben einschränkt.
      Ehrlich: Ich darf doch nach neuer Verordnung mehr wie bisher. Ich darf jetzt 120 anstelle 100 m hoch fliegen. Das Thema innerorts Fliegen hinsichtlich Wohngrundstücke wurde etwas entschärft (was aber keine Freigabe heißen soll). Auch Nachts fliegen bedarf ab nächstes Jahr nicht mehr zwingend einer Aufstiegserlaubnis. Nur jetzt einmal ein paar Dinge aufgezählt. Das hier der Eindruck erweckt wird, dass alles schwieriger wird, ist so nicht richtig. Es wird anders, bisher wurde alles was unter zwei Kilo war, also alles was hier im Forum so rum fliegt, gleich behandelt. Jetzt gibt es nun mal weitere Unterscheidungen.

      Mit klassifizierten Drohnen darf man in der bisherigen Größenordnung mehr, vorausgesetzt, man erbringt den Nachweis, damit auch verantwortungsvoll umzugehen. Das nennt sich dann Kompetenzniveau. Je nach Größe des UAS und gewünschten Flugbereich mit geringerem oder höherem Aufwand. Hatte ich dahingehend bisher noch vorbehalte, begrüße ich es spätestens nach den ganzen Diskussionen darum und erachte es infolge der ganzen Ignoranz rund um das Thema als zwingend erforderlich.

      Die größte Diskussion besteht darin, wie geht es mit den Bestandsdrohnen oder die bis zum 31.12.2022 erworbenen Drohnen, die keine der erforderlichen C-Klassifizierungen besitzt, weiter? Großes Ziel der Verordnung. Man möchte die Fernpiloten und ihr handeln besser unter Kotrolle haben und Ihre Eigenverantwortung stärken. Aufgrund dessen was man so alles in der Zeitung ließt, aber auch auf YouTube zu sehen bekommt, ein durchaus nachvollziehbares Ansinnen. Von daher auch selber Schuld, wenn man meint seine Vergehen zur Schau stellen zu müssen oder öffentlich in Foren breit zu treten.

      Daher benötigen die nach C1 oder höher klassifizierten Drohnen ein System zur Fernidentifizierung. Die Drohnen, die dann in keine solche Klasse passen, wird das freie Fliegen erschwert, bzw. aus den gefährdeten Regionen ausgeschlossen. Das dass all denen, die sich einen feuchten Kehricht um Regeln und Gesetze scheren, nicht schmecken wird, ist mir klar. Immerhin können Sie mit dem EU-Fernpilotenzeugnis und Ihren Drohnen >500 gr. ohne Fernidentifizierung noch einiges an Bewegungsfreiheit zurückgewinnen, in der Hoffnung, dass mit einer solchen Schulung und einer Prüfung deren Verantwortungsbewusstsein gestärkt wird.

      Wer so etwas nicht hat und seiner Leidenschaft sich über Regeln und Rechte anderer hinwegsetzen zu müssen, weiter frönen möchte, der muss sich seine Bestandsdrohne in Ehren halten. Mit einer in C1 oder höhere klassifizierten Drohne wird es definitiv schwieriger, sich daneben zu benehmen. Aber irgendwann, in nicht allzuferner Zukunft werden dann Drohnen die eben keine Fernidentifikation besitzen einem steigenden Kontrollszenario ausgesetzt sein. Denn irgendwie wird das Klientel dann auch wieder „Klassifiziert“.

      Schuss frei ^^

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von quadle ()

    • Dieselfan schrieb:

      Du wiederholst Dich, @MiRu.

      Andere Antworten hättest Du in einem 2. "Stammtisch-Thread" auch nicht bekommen.

      Daher eben ... die Verschiebung.
      Seh ich nicht so.
      Und ohne hier, an meinem 2. aktiven Tag, mit einem Mod aneinandergeraten zu wollen, bin ich doch sehr froh, dass ich mich Widerholt habe.
      So habe ich nämlich von Skyscope und Quadle genau die Antworten auf meine Frage erhalten, welche ich mir erhofft habe. Beide haben mir sehr weiter geholfen, die Lage, als absoluter Neuling, von einem weiteren Blickwinkel aus besser zu überblicken.

      Im Übrigen finde ich nicht dass die AWs der beiden "Stammtisch" sind. Ebenso wenig wie meine Frage. Mir geht es nicht um "Befindlichkeiten" sondern darum, wie man mit der Situation, welche jetzt nun mal da ist, umgehen wird. Was man davon hält ist völlig zweitrangig.

      Ich hoffe noch mehr Leute sehen meine Wiederholung und erzählen uns (mir) wie sie die Sache einschätzen und wie sie selbst ihr Hobby anpassen werden bzw. ob sie das überhaupt müssen. :thumbup:


      skyscope schrieb:

      Ich scharre auch nicht gerade mit den Füßen nach einem C-klassifizierten M2P-Nachfolger.
      Du meinst damit einen Klassifizierten Mavic 2 Pro Nachfolger, oder?
      Weil eine Nachzertifizierung ja nicht möglich sein wird. Die M2P fällt damit 2023 in die Kategorie A3 ("schlechteste"), bis da hin A2, hatte ich das korrekt verstanden?
      Ich stimme dir zu, dass man sich halt fragen muss, was man damit machen will, bevor man sich eine neue 1.5k Drohne holt, nur weil die eine bessere Zertifizierung hat. Im Urlaub kann ich das große Ding ohnehin nicht mir schleifen. In vielen Urlaubsländern gelten auch harsche Regeln für Drohnen >250g. Die Mini ist in vielen Ländern noch einigermaßen machbar, aber auch in vielen anderen teilweise unrealistisch genehmigungspflichtig (z.b. Thailand). Auch im Inland ist vielerorts, wo man das Teil gerne verwenden würde Zappen dicht. So z.B. am Schloss Neuschwanstein. Bei der Bastei bin ich mir nicht sicher. War vor Jahren mal dort und hatte noch nicht an Drohnen gedacht. Dort kann man bestimmt bescheuert geile Aufnahmen machen, bin mir ja aber fast sicher, dass dort auch Verbote in Kraft sind -.-
      Ich glaube nicht, dass ich die M2P so bald ersetzen werde. Die Foto und Videofunktionen ist wahnsinnig gut und für Naturaufnahmen hält sie auch unter der EU-DV_2020 gut her.



      quadle schrieb:

      Ehrlich: Ich darf doch nach neuer Verordnung mehr wie bisher. Ich darf jetzt 120 anstelle 100 m hoch fliegen. Das Thema innerorts Fliegen hinsichtlich Wohngrundstücke wurde etwas entschärft (was aber keine Freigabe heißen soll).
      Kannst du darauf kurz eingehen bitte?
      AFAIK war es bisher verboten über Privatgrundstücke zu fliegen (außer {Ausnahme}). Fliegen auf dem eigenen Grundstück und über öffentlichen Straßen war ok, solange {Voraussetzungen beachtet}. Ich las hier in einer Diskussionsrunde, dass dies nun auch gar nicht mehr erlaubt sei, da man sich 150 m von Ortschaften fernhalten muss.
      Außer, und das fällt mir gerade beim Tippen ein, du beziehst dich auf die Mini und Mini2. Die sind m.W. ja C0 und die Annäherungsverbote zählen für diese nicht. Kann mich aber auch irren. Ich bin gerade erst dabei mich in die Materie einzulesen.


      quadle schrieb:

      Die größte Diskussion besteht darin, wie geht es mit den Bestandsdrohnen oder die bis zum 31.12.2022 erworbenen Drohnen, die keine der erforderlichen C-Klassifizierungen besitzt, weiter? Großes Ziel der Verordnung. Man möchte die Fernpiloten und ihr handeln besser unter Kotrolle haben und Ihre Eigenverantwortung stärken. (...)

      Daher benötigen die nach C1 oder höher klassifizierten Drohnen ein System zur Fernidentifizierung. Die Drohnen, die dann in keine solche Klasse passen, wird das freie Fliegen erschwert, bzw. aus den gefährdeten Regionen ausgeschlossen.(...)
      Was sind die gefährdeten Regionen?
      Die neueren DJI Modelle haben ja m.W. alle die Fernidentifizierung. Zumindest die M2P. Bei der Mini 2 bin ich mir gerade nicht 100% sicher.
      Denkst du, dass wird den Bestandsdrohnen mit Fernidentifizierung zu Gute kommen, wenn die Übergangsfristen auslaufen?


      nik11 schrieb:

      Bin gespannt, wann 2021 das Wiederkäuen der Verordnung beendet wird.
      Na du bist ja mal ein Sinnenschein.
      Ich versuche mich z.B. in die VO einzuarbeiten. Da ich einer der bin, die versuchen, sich an Gesetze zu halten.
      Ich bin hier her gekommen, weil ich dachte, dass man sich hier hilft. Wenn man schon ein Hobby hat, das von einem Großteil der "Anderen" kritisch gesehen wird, sollte man zumindest untereinander freundlich bleiben.

      Mir ist noch eine ganze Menge unklar. Zugegeben, ich habe den Entwurf hier aber auch noch nciht 2 Jahre mit euch diskutiert. Mea Culpa.
      Z.B.: Wenn die Drohne jetzt (? oder schon immer ?) 120 Meter vom Boden weg sein darf, dann bedeutet das logischerweise, dass ich nicht auf nem 200 Meter Berg starten, dann auf 100 Meter hoch gehen und rüber übers nun 300 Meter unter mir liegende Dorf fliegen darf.
      ABER: woher weiß ich denn, wie tief das Tal unter mir ist? Meine App sagt mir, wie hoch ich vom Startpunkt aus fliege, nicht wie weit der Boden für mich weg ist.


      VG

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MiRu ()

    • MiRu schrieb:

      Weil eine Nachzertifizierung ja nicht möglich sein wird. Die M2P fällt damit 2023 in die Kategorie A3 ("schlechteste"), bis da hin A2, hatte ich das korrekt verstanden?
      Eine Nachzertifizierung wird sehr wahrscheinlich nicht möglich sein. Völlig ausgeschlossen ist es noch nicht.
      Und wie gesagt, A2 nur mit Fernpiloten-Zeugnis, ansonsten - also dann nur mit dem Kompetenznachweis - fliegt man auch schon ab 2021 nur in A3. Und was ab 2023 ist, wird man sehen. Nicht verrückt machen lassen, auch bei den Verordnungen ist bis 2023 noch Bewegung im Spiel.



      MiRu schrieb:

      Im Urlaub kann ich das große Ding ohnehin nicht mir schleifen.
      Sorry für die direkten Worte, aber das ist Quatsch. Die M2P passt inkl. Akkus, Remote und noch sonstigem Zubehör inklusive 10,9" iPad beispielsweise bequem in meine ThinkTank Retrospective 7 oder auch in einen kleinen Rucksack. Nehme ich nur einen Akku mit, habe ich in der ThinkTank noch Platz für eine Sony A7III mit Sigma 24-70 f/2.8.

      Natürlich ist die M2P nicht mit der Mini 2 zu vergleichen, allerdings mit Abstand auch nicht in der Leistung. Abgesehen davon, dass die Mini 2 Remote auch größer ist.
      Muss natürlich jeder selbst für sich priorisieren, aber ich nehme Einzigartiges lieber mit 20 MP RAW-Fotos vom 1" Sensor auf oder in 10 Bit LOG-Video, als ordentlich Kompromisse zu machen und letztlich in einer Handy-Qualität der Vor-Vor-Generation aufzunehmen, nur weil ich eine kleine Schultertasche nicht mitnehmen will.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • MiRu schrieb:


      AFAIK war es bisher verboten über Privatgrundstücke zu fliegen (außer {Ausnahme}). Fliegen auf dem eigenen Grundstück und über öffentlichen Straßen war ok, solange {Voraussetzungen beachtet}. Ich las hier in einer Diskussionsrunde, dass dies nun auch gar nicht mehr erlaubt sei, da man sich 150 m von Ortschaften fernhalten muss.
      Außer, und das fällt mir gerade beim Tippen ein, du beziehst dich auf die Mini und Mini2.
      Privatgrundstücke ist jetzt keine Definition. Die aktuelle LuftVO kennt in Ihrem §21b Abs. (1) Ziffer 7 das Wohngrundstück, dessen überfliegen Verboten ist, es sei denn der Eigentümer und die Nutzungsberechtigten haben dem Überflug zugestimmt. Heißt in etwa soviel. In Wohngebieten war das fliegen über Straßen, Wegen, Plätzen sowie über bewohnten Grundstücken zu denen Du eine Zustimmung hattest, erlaubt, über Nachbars Grundstück ohne dessen Zustimmung eben nicht. Diesen Passus kennt die neue DVO (EU) 2019/947 nicht. Also rein Luftrechtlich stehen wir jetzt etwas im Zwiespalt. Die EU-Verordnung sagt zumindest mal nicht nein, sie LuftVO hat jedoch immer noch Gültigkeit, soweit diese nicht dem EU-Recht widerspricht. Dieses läßt jetzt eigentlich als nationale Besonderheit lt. Artikel 15 der Verordnung „nur“ Einschränkungen bzgl. geografische UAS-Gebiete definieren. Ob solche Wohngebiete dazu gehören mag ich bezweifeln jedoch solange die LuftVO dahingehend der neuen EU-Verordnung noch nicht angepasst ist, ist das erst einmal noch in der Schwebe.

      Das ist jetzt aber nur die Luftrechtliche Betrachtung. Der Sinn des Verbotes zum Überfliegen von Wohngrundstücken, lag darin, die Privatsphäre der Anwohner zu schützen, wenn das auch keine ordinäre Aufgabe des Luftrechts ist so war sie doch in der LuftVO zum Thema UAS mit aufgenommen worden. Ordinär sind dafür andere, z.B. das BGB dafür zuständig. Und das gilt dann eben nicht nur für Drohnen sondern generell für alle Arten von Aufnahmen die das Persönlichkeitsrecht verletzen. Also nur weil man drüber Fliegen darf, darf man nicht Aufnahmen von Nachbars Grundstück machen. Und da so etwas generell schwer zu beurteilen ist und bei Drohnen generell der Zweifel von Aufnahmen besteht, würde ich das obwohl ich es dürfte, jetzt nicht unbedingt ohne Rücksprache mit dem Nachbarn machen. Positiv wäre jedoch, wenn ich jetzt eine Immobilie aufnehmen möchte, und dem Nachbarn mein Vorhaben anzeige mit dem Hinweis, ich fliege zwar über Dein Grundstück mache jedoch keine Aufnahmen von Deinem Garten, Haus oder gar Schlafzimmer, dann kann er eigentlich gar nichts dagegen haben.

      MiRu schrieb:

      ...
      Was sind die gefährdeten Regionen?Die neueren DJI Modelle haben ja m.W. alle die Fernidentifizierung. Zumindest die M2P. Bei der Mini 2 bin ich mir gerade nicht 100% sicher.
      ...
      Gefährdete Region ist jetzt mehr ein Begriff, den ich so interpretiert habe. Das sind die Regionen die in der neuen EU-Verordnung mit einem größeren Abstand versehen werden. Die neue DVO (EU) 2019/947 nennt in UAS.OPEN.040 Abs. (2) dazu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebiete und sagt, dass man dazu einen Abstand von mind. 150 m Einhalten muss (das ist also auch das Thema, welches Du im Absatz zuvor bereits angesprochen hast). Das sind Gebiete, wo dann mit mehr unbeteiligten Personen zu rechnen ist. UAS.OPEN.040 beschreibt dabei den Betrieb in der Kategorie A3.

      In der Kategorie A3 fliegst Du mit Drohnen die nach C3 oder C4 Klassifiziert wurden oder lt. Artikel 22 für eine Übergangszeit bis 31.12.20222,mit Bestandsdrohnen die mehr als 500 gr. wiegen (also auch mit Deiner Mavic 2 Pro) und Du nur einen EU-Kompetenznachweis machst. Machst Du jedoch das EU-Fernpilotenzeugnis, darfst Du mit 50 m Abstand zu unbeteiligten Personen auch ohne diese Abstände fliegen. Das ist der Punkt, wo ich geschrieben habe, das Du etwas Bewegungsfreiheit zurückgewinnen kannst. Da die Mavic Mini / Mini 2 unterhalb dieser 500 gr. Grenze bewegt, darf sie auch ohne einen EU-Kompetenznachweis in diesen Regionen fliegen, sogar in direkter Nähe zu unbeteiligten Personen (nicht über Menschenansammlungen).

      Für den Betrieb nach dem 31.12.2022 kommt eigentlich der Artikel 2o der neuen EU-Verordnung in Betracht. Da gibt es jedoch noch Fragen bzgl. eines geforderten aber aktuell vom Hersteller nicht angegebenen „höchstzulässigen Startgewicht“ noch ungeklärt. Wenn, dann dürftest Du mit Deiner Mavic 2 Pro danach auch mit EU-Fernpilotenzeugnis nur in Kategorie A3, also mit diesen 150 m zu den o.g. Gebieten fliegen.

      Die Mavic 2 Pro besitzt kein Fernidentifikations-System. Eine Nachklassifizierung der Mavic 2 Pro ist auch nicht zu erwarten. N.m.A ist da max. die neue Mavic Air 2 ein Kandidat aber selbst da sehe ich nicht sehr optimistisch in die Zukunft. Eigentlich muss die Klassifizierung bereits bei der Inverkehrbringung erfolgen, was also bei der Mavic Air 2 nicht fall gewesen ist. Jedoch kennt die EASA auch eine Verfahren, wo eine Nachklassifizierung durch Software- und/oder Hardwareanpassung erfolgen kann. Da wird dann jedoch auch eine neue Serien-Nr. fällig und Du erhältst eine Drohne mit der CE-Kennzeichnung und einer C-Klassifizierung. Aber das ist von den technischen Möglichkeiten sowie vom Gut-Will des Herstellers abhängig.

      So, jetzt sind wir hier doch recht sachlich geworden und somit hier im Thread eigentlich ziemlich OffTopic. Das Ganze wurde schon mehrfach im Sammelthread zur neuen EU-Verordnung breitgetreten. Daher soll es dass auch von meiner Seite dazu gewesen sein. Weiter dann im anderen Thread.