EU- und nat. DVO: persönliche Befindlichkeiten

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Willst Du dich nur über die aktuellen Regeln Beschweren?

      Wenn Du deinen eigenen Text samt angehängter Links noch mal aufmerksam und unter Zuhilfenahme der kleinen grauen Zellen liest, dann haben sich eigentlich alle Deine Fragen erübrigt.
    • Hallo Quax0115, bei dem Baujahr deiner Drohne denke ich nicht das sie schon vorsichhin brabbelt, weil die zusätliche Technik Geld kostet war die sicher aus diesen Grund nicht verbaut. Klar ist das jedes Model das Telemetrie sendet auch abgehört werden kann. Das man mit den Signal dann viel anfangen kann, ausser es eben anzupeilen, glaube ich nicht. Ich gehe nicht davon aus das eine Drohne schon 2019 ihren Namen usw. in die Welt schreit. Zu den Anständen, die gelten nur für Personen und bestimmte Bauten. Ein NSG oder ein LSG, wenn das Fliegen im LSG ortsabhängig verboten ist, darf nur nicht überflogen werden. Einen Mindestabstand zu diesen Gebieten gibt es nach meiner Kentnis nicht. Das hier alles überreguliert ist, ist leider eine Tatsache. Der Luftraum muss ja für kommerzielle Drohnen frei werden. Für jede Streichung kommen X neue Regeln. So ist das halt in Deutschland
      Wer Fehler findet darf sie behalten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von B69 ()

    • Hallo H(arry) Hirsch,
      ich glaube auch nicht, dass die Drohne schon sendet, das war zu der Bauzeit noch kein Thema und hätte die eng kalkulierten Herstellungskosten nur verteuert.

      Ich schätze dass mit dem Luftraum für kommerzielle Drohnen dauert noch viel, viel länger. Vor allem in dicht besiedelten Gebieten kann ich mir nicht vorstellen, das autonome Drohne schwerere Pakete durch die Luft transportieren. Vielleicht wenige 100 Gramm Ladung, oder über wenig besiedelte Gebiete über´s Wasser vielleicht. Nicht auszudenken, wenn einem eine schwer beladene Drohne auf den Kopf fällt, oder mit technischen Defekt abschmiert, und eine Wohnhaus in Brand setzt.
      Das wird genauso eine Nerverending Story wie das autonome Fahren. Da wird auch schon viele Jahre oder Jahrzehnte rumexperimentiert ohne an eine bezahlbare, sichere Serienreife zu kommen.

      ... bitte sachlich beim Thema Drohne bleiben!

      Bei Neuanschaffung der Drohne vor 5 Jahren hatte ich schöne Luftaufnahmen von Parks, Erholungsgebieten, usw. gemacht . Ist alles nicht mehr erlaubt. So wie es aussieht, kann ich bald nur noch langweilige Bilder von Ackerflächen machen. (und auch nur wenn der Bauer nichts dagegen hat.)

      Jetzt wo es wärmer wird, werde ich die Gegend mal mit dem dipul Maptool, oder Drohniq auskundschaften. So wie es aussieht, bin ich besser beraten, wenn ich vor dem nächsten Fliegen zusätzlich einen Schnellhefter mit den gesammelten Werken und aktuellen Vorschriften mitnehme, sowie Vers.Nachweis, Drohnenführerschein und was weiß ich. ... bitte sachlich beim Thema Drohne bleiben !

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von marting40 ()

    • Hi rodi,
      ja, unter anderem will ich mich nur über die aktuellen Regeln beschweren.

      Ich bin die letzten 2 Jahre nicht mehr geflogen, weil ich wegen dem ganzen Regelungswahnsinn keinen Bock mehr hatte. Ich wollte es auch nicht mehr riskieren, dass ich irgendwie, irgendwo fliege, und dabei unwissentlich gegen eine Vorschrift verstoße. Ich hätte mir die Drohne vor Jahren aber auch nicht gekauft, wenn ich geahnt hätte, was da alles an Vorschriften auf mich zu kommt. Da kann man auch schon mal verärgert sein….
      Nun habe ich (gezwungenermaßen) den kleinen Drohnenführerschein gemacht. Nach Ablauf von 5 Jahren werde ich keine Verlängerung mehr machen. Jetzt will ich die Drohne bis dahin aber wieder nutzen, solange sie technisch noch in Ordnung ist. (Die muss nicht ungenutzt im Keller verstauben, bis der Akku Schrott ist.)

      Möglicherweise bin ich auch nicht einer von wenigen, die wegen den ganzen Verordnungen keinen Bock mehr auf dieses Hobby haben.
      Es ist ja auch eher unwahrscheinlich, dass ein ehemaliger Drohnenpilot nach Hobbyaufgabe weiterhin aktiv in einem diesbezüglichen Forum bleibt.

      Unabhängig davon sind die ganzen zusätzlichen Regulierungen der letzten Jahre ja auch nicht auf den Mist der Drohnenpiloten oder der aktiven Forenmitglieder gewachsen.
      Die Hobby Drohnenflieger haben halt leider keine starke Lobby.

      Ich wollte aber auch niemanden sein Hobby vermiesen. Ich gehe mal davon aus, dass hier im Forum nicht vordergründig kommerziellen Interessen verfolgt werden. Insofern halte ich es für legitim, einem zukünftigen, interessiertem, potenziellen Neu-Drohnenpiloten, die Problematik der ständigen Neuregulierungen in diesem Bereich vor Augen zu führen, bevor er einen Haufen Geld ausgibt.

      Erst gab es eine Versicherungspflicht, dann eine Kennzeichnungspflicht der Drohne, dann mit feuerfester Plakette, dann eine Registrierungspflicht für Drohnenpiloten, dann ggfs. einen Kompetenznachweis (der auch noch nach 5 Jahren abläuft.) Einmal max. Flughöhe 100m dann 120m. Dann eine Klassifizierung der Drohnenmodelle, einhergehend mit der Auflage, dass das Drohnenmodell fähig oder vorbereitet sein muss, um im Betrieb Daten zur Kennung uvm. senden zu können. Das alles innerhalb von 5 Jahren. Ah, ja vor kurzem die Entschärfung der Auflagen, damit noch eine Rehkitzrettung gemacht werden kann.

      Da kann ich ja noch froh sein, dass ich für mein älteres Flugmodell nicht schon ganz die Fluggenehmigung entzogen bekommen habe.

      Bei den Helikoptern habe ich mehr Zeit zum Anpassen, Reparieren und Einstellen verbracht, als mit dem Fliegen.
      Bei den Drohnen brauche ich mittlerweile mehr Einarbeitungs- und Vorbereitungszeit als Flugzeit, um nicht gegen irgendwelche Regeln zu verstoßen.

      Ich werde demnächst mal sehen, wieviel Kraft der Akku noch hat. Vielleicht hat es sich dann eh erledigt.

      Sich über Dinge zu ärgern, die man nicht ändern kann, bringt einen nicht weiter.

      Es folgt noch ein Threat mit meinem tatsächlichen Vorschriften-Regelungen-Verständnis Problem:
      Sonst wird das ganze hier überfrachtet.

      Keine Ahnung, ob es sich lösen lässt...
    • So, wie kriege ich das Ding nun möglichst unkompliziert wieder in die Luft, ohne mir gleich Probleme einzufangen?


      Die Frage, mit „was gilt nun“ war tatsächlich ernst gemacht. Den Verweis darauf, meine grauen Zahlen anzustrengen, war wenig hilfreich.


      Also was klar ist, dass es sich um eine Bestandsdrohne über 250 Gramm handelt, die dann zur Kategorie Open A3 gehört.

      Hier die Vorgaben für Bestandsdrohnen über 250 gr von Drohnen.de:

      > 250g

      • Alle Bestandsdrohnen mit einem Abfluggewicht von über 250 Gramm (also inklusive allem montierten Zubehör und Akku) dürfen ab 2024 und zukünftig dauerhaft ausschließlich in der schlechtesten Kategorie OPEN A3 geflogen werden. Also nur weit weg von Menschen.
      • Es muss sichergestellt sein, daß keine unbeteiligten Menschen in der Nähe des Fluggebietes auftauchen können
      • Die Drohnen dürfen somit auch nicht über Menschenansammlungen oder direkt über unbeteiligten Menschen geflogen werden
      • Es gilt ein seitlicher Mindestabstand von 150 Metern zu Wohngebieten, Gewerbe- oder Industriegebieten, Erholungsgebieten und somit auch Städten etc.
      • Das Fliegen in Wohngebieten ist somit verboten.
      • Es wird für den Flug der kleine Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis A1 / A3) benötigt.
      • Es ist (wie für alle Drohnen) natürlich eine Drohnenversicherung / Drohnen-Haftpflichtversicherung erforderlich.
      • Der Drohnenpilot (UAS-Betreiber) muss sich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) als Betreiber einmalig registrieren.
      • Die Drohne muss (z.B. mittels Drohnenkennzeichens) mit der UAS-Betreiber-Nummer gekennzeichnet werden.
      • Die EU-Drohnenverordnung sowie die deutsche Luftverkehrsordnung und die GEO-Zonen müssen beachtet werden
      Mein Fluggebiet hat einen Radius von 400 Metern. Was mache ich, bei Punkt 2) wenn hinter mir in 400 Metern eine Person auftaucht. Da kann es Landwirte geben, Spaziergänger, Radfahrer, usw. Ich kann ja nicht die 400 Meter umzäunen. Ist auch nicht mein Besitz. Darf ich dann weiterfliegen, wenn ich Punkt 3) beachte.--> Nicht direkt über unbeteiligte Personen fliegen???


      Nach meinem Rechtsverständnis halte ich es für besser mich an den amtlichen Vorgaben für die Unterkategorie A3 zu orientieren.

      Hier wird aber nicht von einem Personen Überflug Verbot gesprochen, sondern von einer Personen Mindestabstandsregel. Dort steht aber auch nichts von einer Regelung wie oben, dass sichergestellt sein muss, dass keine unbeteiligten Menschen in der Nähe des Fluggebietes auftauchen können.


      Die Vorgaben der Unterkategorie A3 bei Dipul lauten wie folgt:

      Die Unterkategorie A3 erlaubt Flüge mit Drohnen mit einem Startgewicht von bis zu 25 kg. Allerdings muss beim Betrieb in dieser Kategorie ein Sicherheitsabstand von mindestens 150 m zu besiedelten Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten und Erholungsgebieten im Rahmen der geografischen Gebiete eingehalten werden.
      Der horizontale Abstand zu unbeteiligten Personen beträgt zudem mindestens:

      • 30 m und
      • nicht weniger als die Höhe über Grund (1:1 Regel) und
      • nicht weniger als das unbemannte Luftfahrzeug bei maximaler Geschwindigkeit in 2 Sekunden zurück legt
      Zur Qualifizierung ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 (Online-Training und -Prüfung) zu absolvieren.

      Ah ja, der ADAC sagt bei Bestandsdrohnen ab 250 Gramm: 150 Meter Abstand zu Personen:

      Hier der Link:

      adac.de/verkehr/recht/verkehrs…hrerschein-registrierung/

      Hmmm, also entweder ich verstehe es nicht, oder man hat durch die ganzen Regelungen mehr verkompliziert, oder verschlimmbessert.
      Möglicherweise ist auch der ADAC nicht gerade der kompetenteste Ansprechpartner wenn es um Drohnenvorschriften geht.

      Vielleicht bin ich auch zu typisch deutsch, wenn ich jedes geschriebene Wort auf die Goldwaage lege.
    • Die Antwort die da richtigerweise kommt: Das kannst du hier über die Suche oder in den von dir verlinkten Seiten nachlesen. Niemand wird dir das alles zum hundertsten male erklären.

      Leute die alles auf die Goldwaage legen mag niemand. Das ist nicht typisch deutsch, das ist ein persönlicher Wahn.
      "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

      Olli
    • @Quax0815

      ... Du solltest mit dem Hobby aufhören ... ;) jemand der sich so verrennt, wird nie mehr Spaß damit haben.


      Jetzt als Mod.:

      Auch wenn wir hier im Tratsch und Geplaudere Bereich sind, bitte diesen Thread nicht mit allen Querbeet Themen kapern und zur völligen Unüberschaubarkeit bringen.

      Wie von Olli schon geschrieben gibt es hier zu allen von Dir angesprochenen Punkten diverse Thread´s in denen das ausgiebig diskutiert und erklärt wurde.
      An der Stelle der Hinweis auf C.3 => Regeln und Bedingungen für die Nutzung des Forums – Scope-Design

      Deshalb die Bitte über die Suchfunktion Deine einzelnen Themen mal über das Osterwochenende selber erarbeiten.

      Bei Bedarf dann gezielte Fragen in den jeweiligen Thread´s stellen, sofern diese dort nicht schon beantwortet worden sind.

      Danke !
    • Quax0815 schrieb:

      So, wie kriege ich das Ding nun möglichst unkompliziert wieder in die Luft, ohne mir gleich Probleme einzufangen?
      Ganz einfach: Du hältst Dich genau an das, was Du beim kleinen Drohenführerschein gelernt hast. Und zwar inklusive dessen, was Du seitdem schon wieder vergessen hast.
      Warum der nur fünf Jahre gültig ist, fragst Du? Jetzt denk mal nach! Du selber bist ja das beste Beispiel für eine Verkürzung auf zwei Jahre ...
      Mann, Mann, Mann
      „Bleib' nicht auf ebnem Feld! Steig' nicht so hoch hinaus!
      Am schönsten sieht die Welt von halber Höhe aus.“
      (Friedrich Nietzsche)
    • Quax0815 schrieb:

      Hier wird aber nicht von einem Personen Überflug Verbot gesprochen, sondern von einer Personen Mindestabstandsregel


      Boah ey! Ja, genau, Mindestabstand. Wenn du den einhältst, verbietet sich ein Überflug ... also bisschen Transferleistung darf schon erwartet werden.

      Ansonsten, zieh dir mal die Seiten 266 und 267 der Easy Access Rules for Unmanned Aircraft Systems rein, dann sollte auch weitestgehend geklärt sein, wie man einen Kopter in Unterkategorie A3 betreibt.
    • @Quax0815, ich will zusätzlich keinen "dummen Spruch" reindrücken aber von dem was du schreibst entnehme ich, dass du dir eine gewisse Basis an Wissen über diese Regeln bereits angeeignet hast auch wenn vielleicht hier und da noch ein paar Unklarheiten herrschen. Diese lassen sich ja aufarbeiten und dann lässt sich sicherlich auch eine Möglichkeit finden trotz EU und nationalen Bestimmungen deine Drohne in die Luft zu bekommen um schöne Aufnahmen zu haben.

      Verordnungen und Gesetze reglementieren ja nahezu alles was man macht. Gerade beim Thema Drohnen ist es nicht unbedingt einfacher geworden aber wenn man sich mit den ganzen Kram einmal ein wenig beschäftigt und den "kleinen Drohnenführerschein" bereits gemacht hat ist man doch auf guten Weg klar zu kommen. Klar muss man hier und da recherchieren wenn man an einer Location fliegen will in der eventuell ein Flugverbot a.ä. besteht aber irgendwie gehört das dazu. Ob man da Bock drauf hat oder nicht bleibt jedem selber überlassen. Mir persönlich macht das sogar ein wenig Spaß und werde ich enttäuscht, habe ich bislang immer einer gute Alternative gefunden mein Objekt dann doch irgendwie in ein Video zu bekommen.

      By the way, die ganzen Verordnungen über die angesprochene "Überregulierung" gilt ja nicht nur in Deutschland sondern EU weit und ist auch auf deren Mist gewachsen, da war Deutschland nicht alleine federführend. Und weltweit gelten ganz grob nahezu die selben "Grundregeln" wie bsplw. 120m Höhe, Sichtweite usw...weiterhin gibt es Länder da ist es sogar noch strenger von daher können wir uns hier eigentlich wenig beschweren.
      Das ganze kann man mit Geschwindigkeiten im Straßenverkehr vergleichen. Wird auch weltweit gemessen, geblitzt und gelasert und am Ende "bestraft". Nicht nur in Deutschland ;)

      Schöne Grüße
    • Hikker schrieb:

      Quax0815 schrieb:

      ... und auch nur wenn der Bauer nichts dagegen hat. ...
      Was der Bauer da mitzureden hätte, ist wohl Dein ganz persönliches Geheimnis. Wie kommst Du denn überhaupt darauf?
      Wenn du "Bauer" durch "Besitzer" der Wiese, Acker, Wald usw. ersetzt dann dürfte dir klar sein was vereinfacht gemeint ist. Ohne hier eine Diskusion einzuläuten.
      Wer Fehler findet darf sie behalten.
    • Danke für den Verweis auf die Seiten 266, und 267 der Easy Access Rules for Unmanned Aircraft Systems. Die anderen 441 Seiten der „einfachen Zugangsregeln für unbemannte Luftfahrtsysteme“ lese ich mir dann bei nächster Gelegenheit durch. :)

      Ansonsten klinke ich mich hier aus.

      Der Umgangston und die Art und Weise wie hier kommuniziert wird (nicht von Allen), entspricht nicht meinen Vorstellungen.

    • ohne jetzt die Mods oder Mitglieder schlechtreden zu wollen, habe ich beim durchlesen im Forum zu dem Thema hier und auch durch Googlesuchen eine Erfahrung gemacht...

      derartige Posts sind hier gar nicht gern gesehen. Konsensus im Forum scheint zu sein, dass es diese Gesetze gibt, drüber meckern sinnlos ist und man es einfach befolgt, weil sie schon ihren Sinn haben und nicht ohne Grund alles so stark reguliert ist. Geht man ein paar Jahre zurück zu ähnlichen Threads, werden die Nutzer teilweise heftig zerrissen.

      Man muss aber letztlich auch einschätzen können, ob und wie sehr diese Gesetze von Ordnungshütern letztlich umgesetzt werden... ich war mit meiner Mini schon im Sommer in Parks unterwegs und es hat bisher zum Glück keinen gestört. Meine Helis beeindrucken die Leute mehr als sie zu nerven, denn wann sieht man mal einen Modellheli fliegen? Das alte Sprichwort "wo kein Kläger..." findet auch im Modellflug seine Anwendung.
    • @JCrook
      Ja, so sehe ich es auch im Wesentlichen. Jeder von uns geht mal bei Rot über die Straße, parkt mal im Halteverbot, fährt um ein paar kmh zu schnell.
      So ist es auch bei den Drohnen, nur dass man halt peinlich darauf achten sollte, keinen "richtigen" Flieger zu gefährden, schließlich bewegen wir uns da im dreidmensionalen Raum.
      Und sollte man dann doch erwischt werden, weil man gegen irgendwas verstoßen hat, ist es wie im Straßenverkehr, also Zähne zusammenbeißen und die Strafe bezahlen, gespielt und verloren.
      Ich fahre ca. vier bis sechs Mal pro Jahr zwischen Linz und Saarbrücken hin und her und jedes dritte Mal werde ich irgendwo geblitzt, bei den vielen Beschränkungen kaum zu vermeiden, aber - thats life.
    • H.Hirsch schrieb:

      Hikker schrieb:

      Quax0815 schrieb:

      ... und auch nur wenn der Bauer nichts dagegen hat. ...
      Was der Bauer da mitzureden hätte, ist wohl Dein ganz persönliches Geheimnis. Wie kommst Du denn überhaupt darauf?
      Wenn du "Bauer" durch "Besitzer" der Wiese, Acker, Wald usw. ersetzt dann dürfte dir klar sein was vereinfacht gemeint ist. Ohne hier eine Diskusion einzuläuten.
      Nein, das ist mir in keiner Weise klar! Weil der "Besitzer" nämlich luftrechtlich ganz einfach nichts zu melden hat! Die Rechte des Eigentümers oder Besitzers enden exakt an der Erdoberfläche, außer es handelt sich um Bereiche nach Par. 21h, Abs. 3 LuftVO. Vielleicht erklärst Du uns jetzt, was Du meinst?!?
      „Bleib' nicht auf ebnem Feld! Steig' nicht so hoch hinaus!
      Am schönsten sieht die Welt von halber Höhe aus.“
      (Friedrich Nietzsche)
    • Ich weis ja nicht wo es bei dir hängt: Der Besitzer des Grundstücks über das du fliegen willst hat sehr wohl das Recht dieses zu verbieten. ... überfliegen von fremden Grundstücken....
      Wer Fehler findet darf sie behalten.