Für die Rehkitzrettung bekommt man eigentlich immer eine zweckgebunden, ein Jahr gültige Sondergenehmigung.
Habe noch von keiner Behörde gehört die sich da quer stellt. Meiner Meinung nach wäre dies auch widerrechtlich da in diesem Fall der Schutz der Rehe höher wiegt als die Gründe für das Betriebsverbot in LSG bzw. NSG.
Habe noch von keiner Behörde gehört die sich da quer stellt. Meiner Meinung nach wäre dies auch widerrechtlich da in diesem Fall der Schutz der Rehe höher wiegt als die Gründe für das Betriebsverbot in LSG bzw. NSG.