EU- und nat. DVO: persönliche Befindlichkeiten

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    • Für die Rehkitzrettung bekommt man eigentlich immer eine zweckgebunden, ein Jahr gültige Sondergenehmigung.
      Habe noch von keiner Behörde gehört die sich da quer stellt. Meiner Meinung nach wäre dies auch widerrechtlich da in diesem Fall der Schutz der Rehe höher wiegt als die Gründe für das Betriebsverbot in LSG bzw. NSG.
    • Black Forest Drone schrieb:

      Fragezeichen hinter dem Satz verstehst du?! Oder soll ich es kurz erklären?
      spar' Dir die Polemik, das kann schnell in A1 abdriften ... Dein folgender Satz ist eine Feststellung Deinerseits, der dem Fragezeichen davor flux die Anmutung einer rhetorische Frage angedeihen lässt!

      also: gibt's dazu eine seriöse Quelle oder bleiben wir im Reich der Vermutungen, das für den konkreten Fall der Sondergenehmigung zur Rehkitzrettung eine Gebühr fällig wird? (<-- Fragezeichen ^^ )
      Ich will es nicht grundsätzlich in Abrede stellen, ist ja durchaus möglich, aber im Moment eben nicht gesichert.
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!

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    • B69 schrieb:

      Black Forest Drone schrieb:

      Fragezeichen hinter dem Satz verstehst du?! Oder soll ich es kurz erklären?
      spar' Dir die Polemik, das kann schnell in A1 abdriften ... Dein folgender Satz ist eine Feststellung Deinerseits, der dem Fragezeichen davor flux die Anmutung einer rhetorische Frage angedeihen lässt!
      also: gibt's dazu eine seriöse Quelle oder bleiben wir im Reich der Vermutungen, das für den konkreten Fall der Sondergenehmigung zur Rehkitzrettung eine Gebühr fällig wird? (<-- Fragezeichen ^^ )
      Ich will es nicht grundsätzlich in Abrede stellen, ist ja durchaus möglich, aber im Moment eben nicht gesichert.
      Glaubst ja wohl selbst nicht, wenn sie das reinschreiben:

      „Die Anträge auf Genehmigung sollten möglichst bald gestellt werden, da die Prüfung der einzelnen Mahd-Flächen auf mögliche Beeinträchtigungen der jeweiligen Schutzzwecke in den Schutzgebieten etwas Zeit benötigt.„

      dass das ein Sesselpupser für Umme ausstellt, wenn er das prüft. Ich bin mir mehr als sicher, dass hierfür Betrag X fällig sein wird. Sollte es nicht so sein, wäre es nach Bern das zweite Wunder :thumbup:
    • Black Forest Drone schrieb:

      Glaubst ja wohl selbst nicht
      völlig irrelevant was ich glaube oder nicht, das war nicht die Frage ... Frage war (aber ich vermute die wird offen bleiben), ob es seriöse belegbare Quellen bzgl. etwaiger oben in Aussicht gestellter Gebühren i. Zsh. mit Rehkitzrettung gibt.
      Wenn jemand was vernünftiges dazu hier einstellen kann wäre nice, das Zitat aus #330 gibt maximal Hinweise auf den Faktor Zeit, nicht Kosten ... und für Wunder sind andere zuständig.
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!

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    • TimDJI schrieb:

      Landwirte die LSG/NSG bewirtschaften, kennen auch die geltenden Einschränkungen und sind vermutlich sowieso permanent im Kontakt mit den NatSch.-Behörden.
      Ähm... Nein bei dem heutigen Vorschriftendschungel bist du als Landwirt froh über jede Anfrage die du nicht stellen musst... und jeden "Behördenangestellten" den du nicht siehst...
      Ganz ehrlich, ich spreche da aus Erfahrung.
      Wir wollten Gehölze an einem Bach zurück schneiden die sich immer mehr in unsere Weideflächen ausbreiten... das war ein Marathon zwischen den Behörden 8| :S

      Wir liegen mit einem Teil unserer Felder im LSG... zum Glück ohne Regelungen zum Fliegen

      Maverick92 schrieb:

      Für die Rehkitzrettung bekommt man eigentlich immer eine zweckgebunden, ein Jahr gültige Sondergenehmigung.
      Habe noch von keiner Behörde gehört die sich da quer stellt. Meiner Meinung nach wäre dies auch widerrechtlich da in diesem Fall der Schutz der Rehe höher wiegt als die Gründe für das Betriebsverbot in LSG bzw. NSG.
      Danke, das wollte ich hören... ^^
      Ich habe nämlich inzwischen echt Spaß an der Fliegerei...
      und ich könnte mir vorstellen mir in der Zukunft einen Kopter mit Wärmebildkamera zuzulegen...
    • Ich war eben in Italien, da tun mir die einheimischen Drohnenflieger leid. Nach der D-Flight App darf man nur an wenigen Orten, wo es einen Flug lohnt, fliegen. In den Dolomitten reiht sich eine Noflight Zone an die Andere, mal wirklich auf ein NSB genau begrenzt oder als großes Dreieck, wie bei Cortina, um alles drum rum. Was mich da besonders stört ist das dort wohl zweierlei Recht gilt, Gleitschirme mit Motor oder die Hubschrauber die mit Fluggästen in diesen Gebieten rumfliegen, einen Höllenlärm machen, sich nicht an die Mindestflughöhe halten damit die Gäste einen guten Blick auf die Berge haben und wir Drohnenpiloten die eben nur ein paar gute Bilder aus geringer Höhe machen wollen es aber nicht dürfen. Der gleiche Hubi flog immer fast die gleiche Strecke und Zeit, wie es eben für Lustflüge üblich ist. Es war keine Hubi der Bergwacht oder einer BOS, da wird nur Geld mit den Flügen verdient und das zählt wohl mehr als der Naturschutz. Zum Glück ist die App sehr genau, bei einer Wanderung findet man evtl. ein paar Meter die "frei" sind wo man fliegen könnte wenn es denn ein lohnendes Motiv gibt, oder einfach nur so zum Spass. Wenn es Regeln gibt die Null Meter für uns vorschreiben dann bitte auch für alle anderen.
      Wer Fehler findet darf sie behalten.
    • H.Hirsch schrieb:

      Ich war eben in Italien, da tun mir die einheimischen Drohnenflieger leid. Nach der D-Flight App darf man nur an wenigen Orten, wo es einen Flug lohnt, fliegen.
      Schau an. Ich erinnere kurz:

      H.Hirsch schrieb:

      Eins wird vergessen, wir leben in Deutschland und da gibt es für jeden Mist Regeln und Gesetze. Es muss halt immer viel Papier schwarz gemacht werden, der gesunde Menschenverstand ist da nicht gefragt .... In Ländern mit weniger Bürokratie läuft vieles besser als bei uns,

      .. und andere. Es ist wohl doch nicht immer alles in der Realität Gold, was nach Bauchgefühl so glänzt.
    • Drohnenflug-Verbotszonen Deutschland

      Hallo zusammen,

      ich hoffe, einen ähnlichen Thread gibt es noch nicht.. Ggfs. von den Mods umhängen ;)

      Wir alle wissen, wenn wir unserem Drohnenflug-Hobby nachgehen wollen, müssen wir schon ganz genau gucken, wo wir überhaupt fliegen dürfen...

      Ich wohne z.B. im Südwesten Deutschlands, und ja, es gibt noch genügend Flächen, wo Drohne Fliegen erlaubt ist (bezogen auf DJI Mini Drohnen...).

      Aber, die intersannten Gebiete, sind in der Regel Verbotszonen: FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete... Ein Überflutungskanal bei uns z.B. ist recht und links o.k. zum Fliegen, aber der Kanal selbst ist "Vogelschutzgebiet" :(

      Ich wohne direkt an der deutsch-französischen Grenze am Rhein. Auf deutscher Seite ist quasi das gesamte Rheinufer Vogelschutzgebiet... 1:1 Regel wäre zwar toll, aber hilft hier nicht weiter :(

      Ich bin heute also mal über die Grenze nach FR gefahren, ca. 100 m in Frankreich, und hier, gleiche Landschaft, ist auf einmal Fliegen erlaubt :) Ich hätte sogar direkt über dem Rhein fliegen können, egal ob Schiffe unterwegs wären oder nicht....

      Ich also geflogen, inmitten "Natur", viele Vögel, wie Enten, Reiher, Schwäne, etc. Was soll ich sagen: Selbst bei Abständen bis zu 5-6m, kein Tier hat`s gestört... So konnte ich tolle Aufnahmen machen.... In DE nicht möglich. Dafür dürfen in DE ultra-laute Benzin-Motorroller durch eben diese Naturgebiete fahren, nur leider dürfen Drohnen nicht fliegen...

      Irgendwie ist das alles noch nicht rund mit der Drohnen-Gesetzgebung :(

      Was denkt Ihr ? Stirbt unser Hobby in DE bald, weil "alles" verboten ist ?



      Liebe Grüße, Patrick

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