EU- und nat. DVO: persönliche Befindlichkeiten

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • willi62 wrote:

      Zu den 80 Joule und warum die als Grenzwert genommen werden, dazu gab es mal recht unappetitliche wundballistische Untersuchungen nach dem ersten Weltkrieg.
      Ganz so weit muss man nicht zurückgreifen, es reichen etwas über 5 Jahre.

      Ich gab ja oben schon den Hinweis auf "Schädel", ganz so gross ist die vorgeschobene Neugier von manchen aber dann offenbar doch nicht, um sich mal auf die Suche zu machen. :)

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    • gsezz wrote:

      Was dir fehlt, ist die Aufprallfläche, in die diese Energie entladen wird. ;)
      Schon klar, aber nicht nur dass, auch die Plastizität des herabfallenden Gegenstandes ... umso erstaunlicher, dass das auch vor (über?) zehn Jahren schon in Österreich allein auf die Aufprallenergie in Joule reduziert wurde.

      skyscope wrote:

      Ganz so weit muss man nicht zurückgreifen, es reichen etwas über 5 Jahre.
      Die 5 Jahre reichen allerdings nicht, denn die 79 Joule Grenze wurde ja schon Jahre vorher als "lebensgefährdend" identifiziert.

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    • 80J ist in den Versuchen die Energie, die in den Schädel entladen wird. Das heißt das, was nach der Verformung des Objekts noch übrig bleibt. (Weil im Versuch keine Verformung stattfindet)
      Natürlich könnte man sagen, dass eine Mavic bspw. mit 100J aufschlagen müsste, dass 80J in den Schädel gehen. Aber da das z.b. auch vom Aufprallwinkel abhängt, den man unmöglich vorhersagen kann, muss man Variablen streichen, indem man den worst case annimmt. Letzten Endes ist es ja dem Hersteller freigestellt nachzuweisen, dass seine Drohne unter den 80J (in den Schädel) bleibt. Dann dürfte sie meines Erachtens sogar über der Gewichtsgrenze liegen. Ich bezweifle aber, dass sich der Aufwand für Drohnen lohnt. Für Flugmodelle aus Schaumstoff schon eher.

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    • willi62 wrote:

      skyscope wrote:

      Ganz so weit muss man nicht zurückgreifen, es reichen etwas über 5 Jahre.
      Die 5 Jahre reichen allerdings nicht, denn die 79 Joule Grenze wurde ja schon Jahre vorher als "lebensgefährdend" identifiziert.

      Dann ist es wohl einfach nur erstaunlich, dass EASA und die inzwischen weiteren zahlreichen internationalen Studien zu Human Impact Injuries durch Drohnen nicht auf diese offenbar wahnsinnig relevanten Erkenntnisse aus dem ersten Weltkrieg zurückgreifen, sondern eigene Case Studies vornehmen. Mag daran liegen, dass zwischen Gewehrkugeln und Drohnen nicht unwesentliche Unterschiede bestehen. Kann aber natürlich auch sein, dass es um Drohnen hier gar nicht mehr geht, habe ich nicht so verfolgt, und wäre ja hier im Thread auch nicht so ungewöhnlich.
      __

      Aber sei es drum, ich bin kein Physiker und maße mir daher auch nicht an, hier irgendwelche infantilen Berechnungen dazu anzustellen, in der selbstzufriedenen Gewissheit, alle relevanten Parameter und Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Ich lese nur, vergleiche, und ziehe daraus meine Schlüsse. "Lesen" ist in diesem Thread aber ein böses Wort, daher sorry für die Verwirrung und Einmischung, mea culpa.
    • Ihr vergesst den doch erheblichen Effekt des Windwiderstands und die mechanische "Weichheit" der kleinen Drohnen.
      Wenn eine mini aus 120m abstürzt, dann werden Propeller, das doch recht große Gehäuse und letztendlich auch die weiche Konstruktion der Drohne dazu führen, dass die Falgeschwindigkeit recht schnell begrenzt wird sowie die Aufprallenergie sich verteilt/von der Konstruktion absorbiert wird.
      Habe meine mini2 beobachtet, nach Motorenstopp fiel sie sanft aus 115 m zu Boden, mit minimalen Schäden. Hatte mich selbst gewundert.
      Eine Phantom aus gleicher Höhe wäre da ungünstiger, noch kritischer eine FPV unter Vollast gen Boden.
      Auch helfen die geteilten Propeller der mini Serie stark, Schnittverletzungen zu vermeiden.
      weiblich: Immer und überall ein wunderschönes Drohnenflugerlebniss - männlich: Euch Jungs viel Erfolg
    • Was "wir vergessen", oder aus Lustlosigkeit daran, das Thema noch weiter zu vertiefen, versuchen nicht anzusprechen, spielt ja keine Rolle. :)
      Worauf es ankommt, hat die EASA ausführlich dokumentiert. Wenn die einen Aufprall des Schädels auf einer flachen soliden Oberfläche zugrunde legt, dann ist auch nichts anderes relevant. Vor allem nicht, solange der Hersteller entscheidet, sich an die dafür festgelegte Gewichtsgrenze zu halten. Soweit ich mit den Vorgaben an die Hersteller vertraut bin (kaum), steht es ihnen frei, ob sie einfach die Gewichtsgrenze einhalten, oder die festgelegte maximale Aufprallenergie ausreizen. Da DJI bisher immer den einfachen Weg gegangen ist, die Gewichtsgrenze einzuhalten, spielt die tatsächliche Aufprallenergie dieser Drohnen eigentlich überhaupt keine Rolle.

      Edit.: Ich vergesse immer wieder, in welchem thread ich hier bin. Diskutiert bitte weiter, dafür ist der thread ja da. :)

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    • Für mich ist es interessant, dass manche eine Drohne mit einer Gewehrkugel vergleichen, wegen den 80 Joule, wenn ich einen Nagel in ein Brett schlage wird die Energie gebündelt auf eine kleine Fläche übertragen und es entsteht ein kleines Loch, wenn ich mir dabei mit dem Hammer auf den Daumen schlage ist er danach blau. Für diejenigen, die es wirklich interessiert ein Forschungsbericht der "Technischen Universität Braunschweig" zu diesem Thema: d-nb.info/1272402347/34 , ab Seite 8-200 ist es wirklich interessant, ab Seite 202-206 kommt nur noch die Beschreibung der verwendeten Formelzeichen, viel Spaß beim Lesen ;)
    • gsezz wrote:

      Soweit ich mit den Vorgaben an die Hersteller vertraut bin (kaum), steht es ihnen frei, ob sie einfach die Gewichtsgrenze einhalten, oder die festgelegte maximale Aufprallenergie ausreizen. Da DJI bisher immer den einfachen Weg gegangen ist, die Gewichtsgrenze einzuhalten....
      Wie in der EASA Opinion 2018 beschrieben. Aber es ist aktuell schlimmer - DJI reizt noch nicht mal die Gewichtsgrenze aus.

      Das MTOM ist auch abseits Sub250g für die C1 und C2 Drohnen (Air 3, Mavic 3 Classic, Mavic 3 Pro) ohne Spielraum knapp über dem echten Startgewicht festgelegt, anstatt es höher im Rahmen der Klassenschranke für die Nutzung von (Dritt-) Zubehör zu definieren. Was insbesondere die Mavics ja problemlos tragen können (siehe Enterprise Versionen).

      Was zu so Merkwürdigkeiten führt, dass Propguards mit diesen Drohnen gar nicht legal verwendet werden dürften, obwohl sie auch in der EU angeboten werden. wurden. Ich habe bspw. anfangs noch originale bei DJI für die Pro gekauft, inzwischen gibt es sie rechtlich konform gar nicht mehr im EU Store, wie ich gerade feststellte. Klar, macht ja Sinn, hinsichtlich der Risikominimierung. ;)

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    • Smile, ich finde die Diskussion voll spannend, weil ich mich früher nie damit beschäftigt habe. Es gab A1 bis 500g, A2 bis 2kg und A3 bis 25kg, jetzt gibt es A1 mit c0 bis 250g + c1 bis 900g (ist ja ein Vorteil zu der alten A1), A2 mit c2 bis 2kg (Ö bis 4kg) und A3 mit c3 bis 25kg. Was dazugekommen ist sind Fernidentifizierung in c1, c2, c3 zuzüglich Bewegungsenergie kleiner 80 Joule. Mit der Fernidentifizierung kenne ich mich nicht aus, wundere mich aber, weil doch eh alles aufgezeichnet wird. Bei dem Zubehör wie Propellerschutz, grünes Blinklicht für Nachtflüge, oder eine zweite Kamera (Infrarot, Weitwinkel...) kann und wird DJI natürlich keine Garantie übernehmen, sonst verliert die Drohne ja ihr C0/c1 Zertifikat, der Betreiber darf die Drohne aber aufrüsten und fällt dann von C0 in C1. Ähnlich verhält es sich ja mit der Fluggeschwindigkeit in der Nähe von Menschen, es ist Eigenverantwortung.
      Den gewünschten Aufprallschutz kann man ja selber ausrechnen, mit diesen Formelrechnen im Internet, die es ja massig gibt.

      jumk.de/formeln/freier-fall.shtml

      1. wie hoch willst du mit deiner Drohne fliegen (Freier Fall)? Endgeschwindigkeit nach freiem Fall ausrechnen (V = = √ 2 * Fallbeschleunigung * Höhe)

      Endgeschwindigkeit = √ 2 * Fallbeschleunigung * Höhe
      v(h) = √ 2 g h


      Endgeschwindigkeit: m/s
      Fallbeschleunigung: m/s²
      Höhe: Meter


      Höhe = 25mFallbeschleunigung = 9,81 m/sEndgeschwindigkeit = 22.15 m/sBitte zwei Werte eingeben, der dritte wird berechnet.

      2a. wie schnell willst du mit deiner Drohne fliegen? rechneronline.de/physik/energie.php

      Kinetische Energie


      Die kinetische Energie ist jene, die es braucht, um eine Bewegung zu erzielen. Bitte zunächst die gewünschten Einheiten auswählen. Aus zwei Werten von Masse, Geschwindigkeit und Energie kann der dritte Wert berechnet werden. Die Formel ist Ekin = m * v² / 2; 1 J = 1 kg * m² / s²
      Masse m:Milligramm, mgGramm, gKilogramm, kgTonnen, t
      Geschwindigkeit v:Kilometer pro Stunde, km/hMeter pro Sekunde, m/sMeilen pro Stunde, mph
      Kinetische Energie:Mikrojoule, μJMillijoule, mJJoule, JKilojoule, kJWattstunden, WhMegajoule, MJKilowattstunden, kWhGigajoule, GJ

      Masse in Gramm = 249g

      Geschwindigkeit = 6m/sKinetische Energie = 4,48 Joule
      2b. Kinetische Energie für freien Fall ausrechnen, gleiche Formel wie 2a.



      [b]Masse in Gramm = 249g


      Geschwindigkeit = 22,15m/sKinetische Energie = 61,08 Joule------------------------------------------------------------------------------------------------Summe = 65,56 Joule Aufprallenergie================================ Sorry, hätte dieses Thema nicht anfangen sollen, mit diesen Formelrechnen im Internet geht es aber voll einfach, mehr wollen die wohl nicht, die Österreicher sind da logischer, als wie die Deutschen, mit einer Drohne unter 250g darf man wohl auf 25m Höhe in ganz Wien fliegen, ausgenommen Flughäfen, Radius 2,5 km und Krankenhäuser, da gibt es kompetente Untersuchungen über den Aufprallschutz, wie mir in einem Beitrag weiter oben erklärt wurde, übrigens ich übernehme keine Verantwortung, bin weder Rechtsanwalt noch Physiker, bin nur ein Tiefflieger.[/b]
    • Ja, glaube ich, du hast bestimmt keine Ahnung, worum es anfänglich ging, es ging um CrystalSky, denke mal, dass du nicht weißt, was was das ist, habe aber von tollen Leuten tolle Unterstützung bekommen. Wenn sich dann aber eine Konversation entwickelt, wie sie sich entwickelt hat, wie man den Aufprallschutz richtig berechnen müsste finde ich das interessant, scheinst ja Physiker zu sein, ok, dann ist es natürlich langweilig für dich. airandmore.at/tag/drohnen-joule/ @Jatekman, hab noch mal eine Grafik für dich angehängt, scheinst ja kein Physiker zu sein, sorry.
      Images
      • Spielzeugrohne_DJI_Spark_Geschwindigkeit_79_Joule_Oesterreich.jpg

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    • skyscope wrote:

      gsezz wrote:

      Soweit ich mit den Vorgaben an die Hersteller vertraut bin (kaum), steht es ihnen frei, ob sie einfach die Gewichtsgrenze einhalten, oder die festgelegte maximale Aufprallenergie ausreizen. Da DJI bisher immer den einfachen Weg gegangen ist, die Gewichtsgrenze einzuhalten....
      Wie in der EASA Opinion 2018 beschrieben. Aber es ist aktuell schlimmer - DJI reizt noch nicht mal die Gewichtsgrenze aus.
      Das MTOM ist auch abseits Sub250g für die C1 und C2 Drohnen (Air 3, Mavic 3 Classic, Mavic 3 Pro) ohne Spielraum knapp über dem echten Startgewicht festgelegt, anstatt es höher im Rahmen der Klassenschranke für die Nutzung von (Dritt-) Zubehör zu definieren. Was insbesondere die Mavics ja problemlos tragen können (siehe Enterprise Versionen).

      Was zu so Merkwürdigkeiten führt, dass Propguards mit diesen Drohnen gar nicht legal verwendet werden dürften, obwohl sie auch in der EU angeboten werden. wurden. Ich habe bspw. anfangs noch originale bei DJI für die Pro gekauft, inzwischen gibt es sie rechtlich konform gar nicht mehr im EU Store, wie ich gerade feststellte. Klar, macht ja Sinn, hinsichtlich der Risikominimierung. ;)
      Das ist doch logisch nur die Gewichtsgrenze zu nehmen, bei der Konversation die wir hatten hat sich ja herausgestellt, dass der freie Fall das größere Problem ist, als die Geschwindigkeit, ist oft 4 x so hoch wie die Geschwindigkeit. DJI spielt uns aber dadurch in die Hände, jeder von und weiß das, war ja früher noch schlimmer, Startgewicht max. 500g, jetzt sind es 900g.
    • hätte nie gedacht, dass man das in diesem Geseier-thread mal schreiben muss, aber man lernt eben nie aus: hier gehts um persönliche Befindlichkeiten zu den im Titel genannten Regularien, d.h. wir beenden bitte an der Stelle hier die Diskussion um Aufprallenergien etc. und kommen zurück zum tumben Regel-bashing (wer's denn braucht)

      Wer inhaltlich mit Aufprall und Konsorten weiter machen will findet hier eine Heimat: Sonstige fachlichen und technischen Themen, alternativ auch physikerboard.de/ uvm.
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!

      Post by Rolf Skoda ().

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      Post by OlliHH ().

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      Post by skyscope ().

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