LBA: Prüfung bzw. Registrierung online

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Neu

      Ich habe etwa vor 1,5 Jahren den Onlinetest gemacht und auch das Zeugnis für den Drohnenschein erhalten. Danach kam eine Email mit der Ankündigung, dass die 25 € Prüfungsgebühr eingefordert werden, wenn deren IT entsprechend aktualisiert wurde und Gebührenrechnungen versenden kann.
      Bis heute ist da nichts angekommen.
      Hat wer eine Zahlungsaufforderung bekommen?
    • Neu

      Floppyk schrieb:

      Ich habe etwa vor 1,5 Jahren den Onlinetest gemacht und auch das Zeugnis für den Drohnenschein erhalten. Danach kam eine Email mit der Ankündigung, dass die 25 € Prüfungsgebühr eingefordert werden, wenn deren IT entsprechend aktualisiert wurde und Gebührenrechnungen versenden kann.
      Bis heute ist da nichts angekommen.
      Hat wer eine Zahlungsaufforderung bekommen?
      Bei mir ist es auch bereits genau 1 Jahr her und auch bei mir habe ich weder für A1/ A3 noch A2 eine Rechnung vom LBA erhalten. :whistling:

      Verjährt so eine Forderung eigentlich nicht irgendwann?
    • Neu

      Hier ist ein Zitat aus der Email die ich erhalten habe.

      ZAHLUNGSHINWEIS:
      Wir arbeiten derzeit an einer technischen Lösung zur Erstellung und zum Versand der Gebührenbescheide. Dieses wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
      Bitte behalten Sie im Blick, dass Sie voraussichtlich erst mit erheblicher Verzögerung (ggf. erst in mehreren Monaten) eine entsprechende Information und Aufforderung zur Zahlung einschl. eines Kostenbescheids von uns erhalten werden.
    • Neu

      Lantis schrieb:

      Verjährt so eine Forderung eigentlich nicht irgendwann?
      Die gesetzliche Verjährung beläuft sich m.W. auf 2 Jahre plus das Jahr der letzten Rechnungsstellung oder auch Mahnung. Daher wird von max. 3 Jahren gesprochen.
      Ob allerdings das uns bekannte Schreiben schon als Rechnung gilt, bin ich überfragt. Ich gehe ohnehin davon aus, dass Altfälle ab einem gewissen Stichtag nicht mehr ins System kommen. Das lohnt nicht die Arbeit. Die bereits seit bestimmt schon 2 Jahren aufgelaufenen Fälle bestätigen meine Vermutung. Daher wäre es interessant zu wissen, bei wem schon diese Gebühr zu welchen Daten tatsächlich in Rechnung rückwirkend gestellt wurde. Also im Sinne alle mit Prüfungsdatum ab 01.01.24 beispielsweise.

      BTW: Das LBA kann ja gern diese kleine Prüfungsgebühr bekommen. Da bin ich von (anderen) Behörden ganz andere Gebührenbescheide gewohnt. Nur sie müssten es schon nach der letzten (bekannten) Ankündigung der Lösung technischer Probleme auch tun.
      Ich denke, für die Altfälle kommt da nix mehr. Auch wer seinen A1/A3 nach den 5 Jahren verlängern lässt, kann die vormals alte Gebühr, eben wegen der Verjährung, nicht zusätzlich eingefordert werden.

      Nachtrag: Die Prüfung habe ich 08/2022 abgelegt, also vor rund 19 Monaten. Somit wäre die Gebühr am 01.01.2025 verjährt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Floppyk ()