LBA: Prüfung bzw. Registrierung online

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • MrSpok schrieb:

      Interessant. Und ich dachte, die sind landunter mit den Anfragen.
      Das werden sie wohl auch sein, das LBA durfte ja erst am 30.12. mit der Registrierung anfangen. Wenn jeder Hans und Franz sich dort meldet, weil er seine ID unbedingt 7 Wochen vorher braucht, lässt dort einer die Arbeit liegen um diesen ruhig zu stellen. Dafür warten denn drei andere länger.
      Und warum das alles? Nur um hier zu posten „Guck mal, was ich für‘n Kerl bin“ oder „ wenn man sich nicht um alles selber kümmert“ ?
    • Guenther J. schrieb:

      lässt dort einer die Arbeit liegen um diesen ruhig zu stellen.
      Hm - kannst schon Recht haben.
      Aber leider ist mir das schon oft passiert, daß eben nichts passiert, bis man nachhakt. Nicht nur bei Behörden und Ämtern. Und dann war man "zufällig" eh grad an der Reihe.
      Wie auch immer. Vor April brauch ich die eID nicht. Also werde ich frühestens Ende März mal nachfragen. Wenn bis dahin noch nichts gekommen ist.
      Fly long and prosper.
    • Guenther J. schrieb:

      MrSpok schrieb:

      Interessant. Und ich dachte, die sind landunter mit den Anfragen.
      Das werden sie wohl auch sein, das LBA durfte ja erst am 30.12. mit der Registrierung anfangen. Wenn jeder Hans und Franz sich dort meldet, weil er seine ID unbedingt 7 Wochen vorher braucht, lässt dort einer die Arbeit liegen um diesen ruhig zu stellen. Dafür warten denn drei andere länger.Und warum das alles? Nur um hier zu posten „Guck mal, was ich für‘n Kerl bin“ oder „ wenn man sich nicht um alles selber kümmert“ ?
      Für mich war es schon interessant, weil es meine erste Drohne ist, und ich noch kein altes feuerfestes Schild angebracht habe, und das auch nicht übergangsweise mehr machen wollte. Nun kann ich die E-ID im Akkufach innen anbringen, und bin legal unterwegs.
      Gruß Robert
    • MrSpok schrieb:

      Robsig12 schrieb:

      Arbeiten wohl nur auf Anfrage?
      Interessant. Und ich dachte, die sind landunter mit den Anfragen.Mir fallen dazu x Beamtenwitze ein - aber das wäre dann sicher OT. ;) :D
      Von den paar Drohnenpiloten? Mal ehrlich. Das spielt da mit Sicherheit nur eine ganz untergeordnete Rolle und ist unwichtiger, als man denkt. Dazu ist die Quantität mit Sicherheit sehr gering.
      DJI Mavic Air 2 - Fly More Combo
      DJI Mini 3 Pro - Fly More Combo
      DJI Osmo Mobile 6
      DJI Osmo Action 4 Adventure Combo
      iOS only (u.a. iPhone 15 Pro Max)
    • Vielleicht "hängen" die ersten Registrierungen auch irgendwo im System. Die Bestätigungsmail haben ja viele (ich auch) mit mehrtägiger Verspätung bekommen.
      Ich habe heute auch eine kurze Mail an's LBA geschickt und 13 Minuten später war die Antwort da, e-ID ist zugeteilt :thumbup:

      EDIT sagt: Im Dashboard sind die die letzten drei Stellen der e-ID "ausgegraut" dargestellt. Das soll sicher darauf hinweisen, dass sie nicht mit auf den Kopter müssen. Hätten sie aber auch mit dazu schreiben können.
      Zum Glück gibt es für solche Infor das Forum hier.

      EDIT sagt nochmal: Wer lesen kann ist klar im Vorteil :D
      Jetzt steht im Dashboard auch:

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Jockel_61 ()

    • Jockel_61 schrieb:

      Jetzt steht im Dashboard auch:


      Jetzt fag ich trotzdem mal nach...
      Muss jetzt NUR noch die e-ID auf den Kopter oder auch Name, Adresse, Telefon-Nummer? So war es ja bislang ausschliesslich der Fall ...
      Und das ganze Feuerfest, oder?
      Evtl. die Foreninfo kurz ergänzen ...
    • flyfan schrieb:

      ...
      Muss jetzt NUR noch die e-ID auf den Kopter oder auch Name, Adresse, Telefon-Nummer? ...
      Nur noch die eID und auch nicht mehr auf einer feuerfesten Plakette. Kann sogar ins Akkufach.

      Es hindert Dich jedoch keiner, Deine bisherige Plakette dran zu lassen. Dann kann ein ehrlicher Finder die Drohne auch ohne Umwege zurück bringen.
    • Nachdem ich mich angemeldet, alle Daten und Nachweise sowie die erfolgreich abgelegte Prüfung erledigt hatte (3.1.21), gingen über 3 Wochen ins Land.
      Heute um 10:52 Uhr habe ich eine Mail ans LBA geschickt und um 11:10 kam die Antwort, Identität geprüft und e-ID erteilt (18 Minuten).

      Jetzt kann ich mich ums neu Babberl kümmern.
    • Berath schrieb:

      Nachdem ich mich angemeldet, alle Daten und Nachweise sowie die erfolgreich abgelegte Prüfung erledigt hatte (3.1.21), gingen über 3 Wochen ins Land.
      Heute um 10:52 Uhr habe ich eine Mail ans LBA geschickt und um 11:10 kam die Antwort, Identität geprüft und e-ID erteilt (18 Minuten)
      Bei mir hat es nur 15 Minuten gedauert (9:50 bis 10:05) ;)
    • Robsig12 schrieb:

      Arbeiten wohl nur auf Anfrage?
      Wirklich interessant. 10 Minuten nach meiner Nachfrage eben kam die Antwort, ich hätte mein Geburtsdatum nicht hinterlegt (wundert mich, denn ich hatte ja den grünen Haken bei "Daten vollständig"), sie hätten das nun nachgetragen und haben mir eine e-ID erteilt.

      Möglicherweise haben die Sachbearbeiter nicht alle Informationen aus dem Dashboard, deshalb hakt es bei der Erteilung.

      Die drei "geheimen Stellen" der e-ID sind übrigens identisch mit den letzten drei der Fernpiloten-ID, umgekehrt ist die Fernpiloten-ID vollständig in der e-ID enthalten.
    • Lindbergh schrieb:

      Die drei "geheimen Stellen" der e-ID sind übrigens identisch mit den letzten drei der Fernpiloten-ID, umgekehrt ist die Fernpiloten-ID vollständig in der e-ID enthalten.
      Ist ja ein Ding! 8o
      Ist bei mir auch so, und definitiv nicht Sinn der Sache, siehe auch Beitrag 620.

      Acceptable Means of Compliance (AMC) and Guidance Material (GM) schrieb:

      The unique UAS operator digital registration number that is issued by the Member States should consist of sixteen (16) alphanumerics in total, arranged as follows:
      (1) the first three (3) alphanumerics (upper-case only) corresponding to the ISO 3166 Alpha-3 code of the Member State of registration;
      (2) followed by twelve (12) randomly generated characters that consist of alphanumerics (lower-case only); and
      (3) one (1) character corresponding to the checksum that is generated in line with point (c).

      Und vor allem:

      Acceptable Means of Compliance (AMC) and Guidance Material (GM) schrieb:

      The Member States should randomly generate three (3) additional alphanumerics (lower-case only) called ‘secret digits’

      [weil:]


      The USA operator should not share with anybody the three (3) ‘secret digits’ that are used to enhance the protection of the UAS operator registration number from being illegally uploaded into a UA.

      Das macht ja auch Sinn.
      Aber wenn man allein schon die Geheimnummern, die letztlich verhindern sollen, dass ein Unbefugter die eigene Betreiber-ID wenn später möglich in das Fern-ID-System seiner Drohne lädt, aus der recht öffentlichen Fernpiloten-ID ableiten kann, ist das ziemlich absurd.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()