LBA: Prüfung bzw. Registrierung online

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Kompetenznachweis A1/A3 - gerade geschafft ;)

      Nun habe ich die "Drohnenscheinpüfung" doch absolviert und auch im ersten Durchlauf bestanden. Eigentlich brauche ich den Schein nicht und ich wollte die Prüfung auch gar nicht machen, aber mal in das Training geschaut und dann ist es passiert 8)
      Vielleicht interessiert sich jemand für ein paar Infos:
      Man kann das Onlinetraining so oft durchlaufen, wie man möchte. Dazu ist noch keine Registrierung oder Anmeldung nötig.
      lba-openuav.de/einstieg/

      Es sind pro Durchlauf 20 Fragen im Multiplechoiceverfahren zu beantworten. Beantwortet man eine Frage falsch, so kann man zurück gehen und es neu versuchen. Hat man 75 % richtig beantwortet, kann man sich zur Prüfung anmelden oder das Training nochmals durchlaufen.
      Wenn man noch kein Konto bei dem LBA hat, sollte man vorab ein Foto oder Scan seines Personalausweises fertigen. Man muss diese Datei im Laufe der Registrierung hochladen. Man braucht zur Registrierung (noch) keine Haftpflichtversicherung. Die muss man nachtragen, wenn man sich als Betreiber bzw. Pilot registrieren will. Interessant ist auch, dass das Konto erst nach manueller Prüfung durch einen Sachbearbeiter freigeschaltet wird, jedoch kann man sofort die Prüfung absolvieren und bekommt auch das Zertifikat als PDF-Datei sofort im Anschluss bei bestandener Prüfung. Ebenso wird der Gebührenbescheid von 25 € später - vermutlich per Post - zugesendet.

      Ich habe einfach aus Interesse mal das Training gestartet. Im Training wiederholen sich viele Fragen und so dachte ich, mit dreimaligem Durchlauf sollten sie meisten durch sein. Das war leider falsch gedacht. Die Prüfung besteht aus 40 Fragen, für die man 45 Min Zeit hat. Mehr als die Hälfte der Fragen waren nicht bei meinen 3 Trainingsdurchläufen. Aber mit etwas Nachdenken und sicherlich schon vorhandenem Grundwissen lassen sich viele Fragen schon ohne Training beantworten. Leider erfährt man beim Abschluss zumindest im Falle des Bestehens nicht, wie viel Fehler gemacht wurden.

      Insgesamt für alle zu schaffen. Ich habe als Anfänger mit Training, Registrierung und Prüfung keine Stunde dazu gebraucht.

      Mit der heutigen Bestellung zweier SD-Karten und einem Lader ist auch das Zubehör komplett. Fehlt noch die Drohne und die Versicherung.
    • iceweasel schrieb:

      „Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.“

      § 194 ff. BGB und § 195 BGB. Die Verjährungsfrist orientiert sich am Tag der erbrachten Leistung und nicht am Tag der Rechnungsstellung.
      Sorry, das stimmt so uneingeschränkt nicht. Der Rechnungssteller kann eine Verjährungsfrist seiner Rechnung hemmen:
      demondo.com/de/faq/verjaehrungsfristen-von-forderungen/

      Wenn nun die Rechnung für den Kenntnisnachweis erst nächstes Jahr kommt, trifft das auch für die Registrierung als UAS Betreiber zu?

      BTW: Es wäre die Frage, was das LBA als Behörde macht. Es ist schon merkwürdig, dass diese Behörde offenbar nicht in der Lage ist, die Gebühren zeitnah einzutreiben. Der Email zu Folge müssen "technische Lösungen" dafür geschaffen werden, um Kostenbescheide zu erstellen.
      Ob das auch im Nachhinein zum Eintreiben alter Forderungen technisch klappt, habe ich leichte Zweifel. Ich könnte mir gut vorstellen, dass es aus verwaltungstechnischen Gründen ein Stichdatum geben wird, ab wann alte Gebühren auch tatsächlich schriftlich erhoben werden. Schauen wir mal ob da was kommt.
    • Hat sich jemand kürzlich als UAS-Betreiber registrieren lassen?
      Ich habe zwar schon mein Konto angelegt, allerdings mangels Versicherungsbescheinigung konnte ich die Registrierung nicht komplett abschließen.
      Nun soll meine MP3 ab nächste Woche kommen und ich befürchte, dass ich wochenlang auf die e-ID warten muss.
      Wie sind aktuell die Wartezeiten nach der Onlineregistrierung?
    • Alex B. schrieb:

      Trick 17, nur die Vorderseite scannen, nicht beide. Hav den Trick hier im Forum gelesen.

      1 Woche dauerte es bis ich mein Scan löschte und nur die eine Seite scannte. Übernächsten Tag war mein Antrag durch. Versuchs mal.
      Ich habe von Anfang an nur die Vorderseite gescannt. Leider warte ich dennoch nunmehr 2 Wochen auf die e-ID

      Guenther J. schrieb:

      Oder man fragt einmal höflich per Mail nach. Klappt eigentlich immer.
      Das habe ich per Telefon mal versucht da wurde ich unfreundlich abgewiesen, ich habe es nun mal per Mail probiert.
      Drohne etc. alles bereits am Start nur die e-ID fehlt :(
    • Guenther J. schrieb:

      Gibt’s die ID überhaupt zugeschickt? Ist schon so lange her. Schau doch mal ins Dashboard.
      Laut Info E-Mail wird die auch per E-Mail mitgeteilt, im Dashboard schaue ich regelmäßig rein, da ist leider noch keine hinterlegt, außer meine Fernpiloten ID

      Alex B. schrieb:

      Okay, schade.
      Kannst du nicht ohne fliegen? Aufkleber drauf mit Anschrift und Tel. Nummer? Keine Ahnung um welcher Drohne es sich dabei bei dir handelt.
      Ich habe die DJI Mini 2, laut meinen Informationen muss die e-ID angebracht werden.

      Guenther J. schrieb:

      B.Bjoern schrieb:

      Ich habe von Anfang an nur die Vorderseite gescannt.
      Mal ‘ne ganz dumme Frage: wie soll das LBA die Anschrift prüfen? Frag doch mal nach, wo der Trick 17 hier im Forum zu finden ist.
      Zitat vom LBA "Die Kopie des Ausweisdokuments wird ausschließlich dazu genutzt, die von Ihnen angegebenen persönlichen Angaben (Name, Vorname, Geburtsdatum) zu verifizieren."
      Demnach reicht wohl die Vorderseite.


      Guenther J. schrieb:

      Oder man fragt einmal höflich per Mail nach. Klappt eigentlich immer.
      Habe gestern ja eine E-Mail geschrieben, und Zack die e-ID ist endlich da. Das scheint wohl echt zu funktionieren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von B.Bjoern () aus folgendem Grund: e-ID ist endlich da.

    • Joa, laut LBA kann man alles schwärzen was auf der Rückseite steht. Es sollte also keine Rolle spielen, wenn man die nicht hoch lädt. Hat es bei mir auch nicht. Nicht dass ich auf der Rückseite etwas zu verbergen hätte X/ , aber wenn man nur eine Datei anhängen kann, mache ich mir auch nicht unnötig die Arbeit meine beiden Scans zusammen zu fügen.
    • Guenther J. schrieb:

      Frag doch mal nach, wo der Trick 17 hier im Forum zu finden ist.
      Warum fragst du nicht selbst?
      Hier und in diversen anderen Threads zu diesem Thema auch.

      Meine Erfahrung, und die von einigen anderen auch:
      Beide Perso Seiten > 1 Woche ohne Resultat.
      Eine Seite = wenige Tage und e-ID war da.

      Zufall? Möglich... am Ende egal denn es hat funktioniert, bei mir und vielen anderen auch :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Alex B. ()