LBA: Prüfung bzw. Registrierung online

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Würde sicher gehen, aber ob das dann nicht zu Komplikationen führt? Ich warte erst einmal, ob Antwort kommt. Das LBA ist wohl technisch und supportmäßig etwas überfordert, im Moment. Deshalb auch das Aussetzen der Registrierungspflicht. Wenn ich keine Antwort bekomme, versuche ich es mit einem neuen Account.
    • Die Email Adresse wird doch bei der Registrierung des Benutzerkontos überprüft. Wenn die Adresse ins Leere führt sollte das Benutzerkonto gar nicht erst erstellt werden können.


      Bestätigungsmail:
      Sehr geehrte/r Kandidat/in,

      Sie haben sich erfolgreich für die Prüfung zum Erhalt des Nachweises für Fernpiloten qualifiziert.
      Um die Registerung abzuschließen, klicken Sie bitte auf den nachfolgenden Link.
      [....]

      Mit freundlichen Grüßen
      OpenUAV - LBA
    • Ich sag's mal so, um @Steelfarmer s Gedanken zu folgen, einen Nachteil erkenne ich derzeit aber auch nicht, wenn die eID auf dem jeweiligen Nachweis inkludiert wäre.
      Viel eher würde ich Vorteile erkennen, z.Bsp. bei Kontrollen vor Ort. Irgendwie macht es für mich die Sache "runder", alles auf einem Nachweis.
      Denn mal unter uns Freizeitfliegern gesprochen, wer ist nicht gleichzeitig Betreiber und Pilot in Personalunion... .
    • Ich fände es verwirrender. Betreiber und Fernpilot läßt sich manchmal in einen Topf werfen, oft aber auch nicht. Und das LBA sieht verständlicherweise auch keinen Vorteil darin, hier selbst eine Unterscheidung vornehmen und je nach Fall verschiedene Nachweise ausstellen zu müssen - einmal mit eID, einmal ohne.

      Niemand wird ja gehindert, sich selbst eine Art "Fahrzeugschein" zu erstellen, um seinen Anspruch an eine verlorene und gefundene Drohne vor Ort glaubhaft zu machen. Ich würde mich in dem wohl seltenen Fall mit dem Smartphone einfach beim LBA einloggen und dem Finder meine Betreiber-ID dort im Portal vorzeigen.
      Mich als Finder würde das noch mehr überzeugen...

      Und wie bei Kontrollen die eID auf der Drohne dem Betreiber/Halter zugeordnet wird, muss ja nicht unser Problem sein. Man ist ja nicht verpflichtet, die eID noch mal mit sich zu führen.

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    • Es geht mir nicht um Zuordnung der eID vom LBA, sondern um eine einfache Kontrolle. Oder die Drohne schmiert ab und ich habe „nur“ die Karte mit der ID dabei... So wie ich es sehe, wird die eID vom LBA generiert und diese Nummer kommt auf allen Drohnen von mir, somit kein Vergleich zum KFZ.
      Es wäre für ALLE einfacher, wenn die eID auch auf der Karte steht, wie die ID.
      Natürlich kann man hier hin- und her diskutieren, ich kann mich mit meinem Fahrzeugschein auch eindeutig zum Fahrzeug zuordnen lassen und so wäre es bei der Deohne auch möglich... Egal, wie alles im bürokratischen Himmelreich.
    • Steelfarmer schrieb:

      Es wäre für ALLE einfacher, wenn die eID auch auf der Karte steht, wie die ID.
      Nochmal: NEIN, nicht für alle.
      • Ich fliege mit einer geliehenen Drohne, die eine andere eID hat, als auf meiner Karte steht.
      • Ich verleihe meine Drohne jemandem anderen, der eine andere eID auf seiner Karte stehen hat, als die meiner Drohne
      • Ich habe als Unternehmen einen Drohnen-Park mit angestellten oder freiberuflichen Drohnen-Piloten.
      Das alles stiftet dann auch bei einer Kontrolle mehr Verwirrung als alles andere Und es ist diesbezüglich auch eine völlig unnütze Information auf dem Kompetenznachweis, denn die Ordnungsbehörde fragt selbst anhand der eID auf der Drohne ab. Ich könnte ja auf die Drohne und die Karte DEU-RP-0815IchBinSoClever drauf geschrieben haben...

      #Tellerrand

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    • Nein, der QR Code zeigt nur die Infos die auch im Klartext auf dem Ausweis stehen. Der dient quasi nur als Kontrolle dass der Ausweis nicht gefälscht ist.

      Als wir verpflichtet waren unsere vollständige Adresse auf die Drohne zu schreiben wurde gemeckert, weil es ja ach so schlimm war dass Jedermann sie lesen konnte. Damals wurde mit Datenschutz argumentiert. Jetzt haben wir eine Nummer die nur von den Behörden zugeordnet werden kann, und wieder wird gemeckert. Dabei steht es doch jedem frei so viele Informationen auf seine Drohne zu schreiben wie er möchte. Wenn jemand seine Drohne seinem Kenntnisnachweise zuordnen will, dann kann er doch einfach zusätzlich seine Piloten-ID auf die Drohne schreiben. Niemand hält ihn davon ab. Sich zu beschweren dass man zu etwas nicht gezwungen wird ist echt ein deutsches Problem...
    • Meine Registrierungsnummer wurde mir eben zugeteilt. Nun kann ich das Brandeisen zum Glühen bringen und neben der Länderkennung AUT noch 13 Stellen in Buchstaben und Zahlen anbringen. 13 Stellen entspräche einem Zahlenwert einer Billion. Also ab jetzt setze ich auf künstliche Intelligenz.
    • Steelfarmer schrieb:

      ...
      Es wäre für ALLE einfacher, wenn die eID auch auf der Karte steht, wie die ID.
      ...
      1. Schreibst Du in Deinen Führerschein auch das KFZ-Kennzeichen oder anderherum in Deine Zulassungsbescheinigung Teil 1 die Nummer Deines Führerscheins! So wie diese beiden Dokumente so musst Du auch die Unterscheidung Deine Fernpiloten-ID und die Betreiber-eID sehen.

      2. Was sprich dagegen die eine eigene zweiseitige Variante Deines EU-Kompetenzausweis im Scheckkartenformat machen zu lassen und läßt auf der Rückseite Deine Betreiber-eID mit den dazugehörigen, persönlichen Angaben einschließlich des QR-Codes drauf drucken.

      gsezz schrieb:

      Nein, der QR Code zeigt nur die Infos die auch im Klartext auf dem Ausweis stehen. ...
      Der QR-Code ist ein Web-Link zur Seite des LBA mit den Angaben die auch auf dem EU-Kompetenznachweis stehen.
    • Willy Astor schrieb:

      Kannst Du bitte posten, wann Du Dich registriert hast?
      Gestern die Versicherung online beantragt. Heute per Mail die Polizze erhalten und mit dieser die online Registrierung durchgeführt. 5 Minuten später wurde mir per Mail die Registrierungsbestätigung samt Registriernummer zugeschickt.
      Ich habe darauf geachtet dass die Versicherung rasch per Mail die Polizze zur Verfügung stellt und ich nicht auf die schriftliche Ausfertigung warten muss.
    • Meine Freundin hat gestern ihre e-ID erhalten, obwohl sie, später als ich, die Registrierung gemacht! :) :(
      Der Registriernummer ist was hinzugefügt - Zahlen und ein "-Buchstabe" und etwas - 2 Buchstaben - entfernt.
      Evtl. geht das nach Alphabet!? Da bin ich dann ganz weit hinten! :(

      Edit: Die Info über den Erhalt kam übrigens pe E-Mail. Man muss also nur darauf warten und braucht nicht nachschauen. :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Jens Wildner ()

    • An dem Zeitpunkt der Registrierung kann es nicht wirklich liegen, meine war am 31.12. um etwa 0:45 Uhr, und ich habe auch noch keine Nummer. Alphabetisch passt auch nicht so recht, mein Nachname beginnt mit einem H.

      Losverfahren? Die Letzten werden die Ersten sein? Die Sympathischsten zuletzt?
      Man weiß es nicht .... ;)

      Glücklicherweise ist es bis Mai völlig....

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