LBA: Prüfung bzw. Registrierung online

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • skyscope schrieb:

      meine war am 31.12. um etwa 0:45 Uhr, ......mein Nachname beginnt mit einem H.
      Bei mir war es 0:20 Uhr und mein Nachname beginnt mit "B". Auch ich hab die e-ID noch nicht, aber what shalls.

      Scheint also recht willkürlich voranzugehen, denn auch nach Schönheit gehts ja eindeutig nicht, sonst wär ich ja glatt der erste gewesen :D
      Gruß vom Teddy
    • Steelfarmer schrieb:

      Aber wohl nicht Deine eID... Darum geht es
      Die Verwirrung über e-ID
      Leider werden ja beide Nummern, die Führerschein Nummer sowie die Nummer der Registrierung, als ID Nummern aber auch als Registriernummern in den Hinweisen und Schriftstücken bezeichnet. Und beide Nummern haben eine Länderkennung.
      Deshalb setze ich künftig auf künstliche Intelligenz ;)
      Die Reihenfolge
      Führerschein online und dann mit dieser ID die Versicherung abschließen. Mit der Nummer der Polizze die Registrierung bei der Luftfahrtbehörde. Diese stellt dann die ID aus die auf dem Fluggerät angebracht wird.

      Post wieder hergestellt wg. Kontextverlust.

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    • Es scheint wirklich schwierig zu sein.

      Kurz und knapp:
      • Man kann Betreiber einer Drohne sein, ohne überhaupt jemals eine selbst zu fliegen (bspw. ein Unternehmer/n oder eine Behörde)
      • Man kann Fernpilot einer Drohne sein, ohne überhaupt eine eigene zu besitzen (bspw. ein angestellter Fernpilot oder ein BOS-Mitarbeiter)
      Beides ist völlig voneinander unabhängig.
    • Dieselfan schrieb:

      Deine Reihenfolge. Weshalb muss man erst den "Führerschein" ablegen, ehe man sich versichert?
      Es mag vielleicht in Deutschland anders sein als in Österreich, aber bei uns gibt die Reihenfolge die Luftfahrtbehörde vor.
      Versichern kann man natürlich alles zu jedem Zeitpunkt, aber ohne Versicherung und ohne Führerschein keine Anmeldung und Kennzeichnung für das Fluggerät.
      Dass beide Begriffe wie ID und Registrierungsnummer sowohl beim Drohnenführerschein als auch bei der Registrierung zum Kennzeichen für das Fluggerät verwendet werden kann ich mit den jeweiligen Schreiben beweisen.

      siehe Post #519

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    • Also habe ich meine Beiträge zum Thema gelöscht, insbesondere da sogar die Bezeichnung Drohnenführerschein in Frage gestellt wurde, die aber auch von unserer obersten Luftfahrtbehörde gebraucht wird. Für Österreich ist die AustroControl zuständig, alle Infos auf dronespace.at
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    • Dieselfan schrieb:

      Von einem Führerschein bspw. ist keine Rede.
      Genauso Deine Reihenfolge. Weshalb muss man erst den "Führerschein" ablegen, ehe man sich versichern läßt.
      Nachdem der Beitrag durch fehlendem Kontext wieder hergestellt wurde nehme ich noch einmal Stellung.
      1. Die oberste Luftfahrtsbehörde spricht selbst von Führerschein, aber auch Kompetenznachweis.
      2. Mein Fehler: Man muss nicht zwingend zuerst den Führerschein machen, auch nicht für die Versicherung. Die Reihenfolge (Führerschein, Versicherung, Registrierung) ist nur logisch, teilweise vorgeschrieben. Mit der online Übung und Prüfung sammelt man die Infos. Die Versicherung wird aber bei Registrierung abgefragt.
      3. Wer meint man müßte bei Registrierung keinen Kompetenznachweis/Führerschein haben, der liegt zwar richtig, man darf dann aber nicht die Gültigkeitsbestimmungen der Registrierung überlesen.
      - Daher empfehle ich (überhaupt wenn jemand mit einer Drohne beginnt) die Reihenfolge: Kompetenznachweis, Versicherung, Registrierung, Anbringung der Registrierungsnummer an der Drohne
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    • Stressfort schrieb:

      - Daher empfehle ich (überhaupt wenn jemand mit einer Drohne beginnt) die Reihenfolge: Kompetenznachweis, Versicherung, Registrierung, Anbringung der Registrierungsnummer an der Drohne
      ich möchte das "Streit"Thema jetzt nicht ausreizen, aber mir erscheint die Versicherung am wichtigsten !
      die ist schon ewig Grund-Pflicht !!
      danach die Registrierung für die UAS-Betreiber-Nummer (e-ID), da man dafür noch bis Ende April noch Zeit hat.
      zeitgleich sollte man, je nach geflogenen Modell, auch den Kompetenznachweis ablegen.
      Lieg ich da falsch ?
    • der Neue1 schrieb:

      mir erscheint die Versicherung am wichtigsten danach die Registrierung,
      zeitgleich den Kompetenznachweis ablegen.
      Wer das schafft kann die Registrierung und den Kompetenznachweis zeitgleich machen, die Versicherung muß vor Registrierung gemacht werden. Deine Reihenfolge geht auch. Warum ich meine Reihenfolge empfehle habe ich ja begründet.
    • Anfügen möchte ich noch dass ich dem Begriff e-ID nicht dieselbe Bedeutung zumesse wie anscheinend allgemein im Forum. In keinem der beiden Dokumente wird der Begriff e-ID angeführt. In der Registrierungsbestätigung ist es die Registrierungsnummer und im Kompetenznachweis die Identifizierungsnummer. Beide Nummern sind ja e-IDentifizierungsnummern. Nur die Registrierungsnummer wird am Fluggerät angebracht. Liege ich da richtig?