skyscope schrieb:
..........mein Nachname beginnt mit einem H.
LBA: Prüfung bzw. Registrierung online
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
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Nach Schönheit jedenfalls nicht..
Hab meine noch nicht....Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser.. -
skyscope schrieb:
meine war am 31.12. um etwa 0:45 Uhr, ......mein Nachname beginnt mit einem H.
Scheint also recht willkürlich voranzugehen, denn auch nach Schönheit gehts ja eindeutig nicht, sonst wär ich ja glatt der erste gewesenGruß vom Teddy -
Guenther J. schrieb:
skyscope schrieb:
..........mein Nachname beginnt mit einem H.
-
Ihr schweift ab........
Eigentlich gehören diese letzten Beiträge doch in diesen Thread: LBA: Prüfung bzw. Registrierung online
Hinter jeder Ecke lauern ein paar Richtungen... -
thanks' @Louis08 ... verschoben
PS @Lindbergh bitte Regel C.8 im Auge behalten (keine Vollzitate), Danke"we brake for nobody" ... me? sarcastic? never! -
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Steelfarmer schrieb:
Aber wohl nicht Deine eID... Darum geht es
Leider werden ja beide Nummern, die Führerschein Nummer sowie die Nummer der Registrierung, als ID Nummern aber auch als Registriernummern in den Hinweisen und Schriftstücken bezeichnet. Und beide Nummern haben eine Länderkennung.
Deshalb setze ich künftig auf künstliche Intelligenz
Die Reihenfolge
Führerschein online und dann mit dieser ID die Versicherung abschließen. Mit der Nummer der Polizze die Registrierung bei der Luftfahrtbehörde. Diese stellt dann die ID aus die auf dem Fluggerät angebracht wird.
Post wieder hergestellt wg. Kontextverlust.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dieselfan ()
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@Stressfort
Dein Post stiftet mehr Verwirrung, denn Entwirrung.
Die Begrifflichkeiten sind eindeutig durch LBA etc. definiert. Und wurden hier im Forum hinreichend oft geklärt.
Man sollte sie dann auch genau so verwenden. Von einem Führerschein bspw. ist keine Rede.
Genauso Deine Reihenfolge. Weshalb muss man erst den "Führerschein" ablegen, ehe man sich versichert. -
Es scheint wirklich schwierig zu sein.
Kurz und knapp:
- Man kann Betreiber einer Drohne sein, ohne überhaupt jemals eine selbst zu fliegen (bspw. ein Unternehmer/n oder eine Behörde)
- Man kann Fernpilot einer Drohne sein, ohne überhaupt eine eigene zu besitzen (bspw. ein angestellter Fernpilot oder ein BOS-Mitarbeiter)
- Man kann Betreiber einer Drohne sein, ohne überhaupt jemals eine selbst zu fliegen (bspw. ein Unternehmer/n oder eine Behörde)
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Ich habe auch gerade alles erledigt und warte jetzt auf den ID
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Dieselfan schrieb:
Deine Reihenfolge. Weshalb muss man erst den "Führerschein" ablegen, ehe man sich versichert?
Versichern kann man natürlich alles zu jedem Zeitpunkt, aber ohne Versicherung und ohne Führerschein keine Anmeldung und Kennzeichnung für das Fluggerät.
Dass beide Begriffe wie ID und Registrierungsnummer sowohl beim Drohnenführerschein als auch bei der Registrierung zum Kennzeichen für das Fluggerät verwendet werden kann ich mit den jeweiligen Schreiben beweisen.
siehe Post #519Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dieselfan ()
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Stressfort schrieb:
ohne Führerschein keine Anmeldung und Kennzeichnung für das Fluggerät.
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Also ich habe mich am 31.12.20 registriert und warte immer noch auf die UAS-Betreiber-Nummer (e-ID).
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Also habe ich meine Beiträge zum Thema gelöscht, insbesondere da sogar die Bezeichnung Drohnenführerschein in Frage gestellt wurde, die aber auch von unserer obersten Luftfahrtbehörde gebraucht wird. Für Österreich ist die AustroControl zuständig, alle Infos auf dronespace.at
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Dieselfan schrieb:
Von einem Führerschein bspw. ist keine Rede.
Genauso Deine Reihenfolge. Weshalb muss man erst den "Führerschein" ablegen, ehe man sich versichern läßt.
1. Die oberste Luftfahrtsbehörde spricht selbst von Führerschein, aber auch Kompetenznachweis.
2. Mein Fehler: Man muss nicht zwingend zuerst den Führerschein machen, auch nicht für die Versicherung. Die Reihenfolge (Führerschein, Versicherung, Registrierung) ist nur logisch, teilweise vorgeschrieben. Mit der online Übung und Prüfung sammelt man die Infos. Die Versicherung wird aber bei Registrierung abgefragt.
3. Wer meint man müßte bei Registrierung keinen Kompetenznachweis/Führerschein haben, der liegt zwar richtig, man darf dann aber nicht die Gültigkeitsbestimmungen der Registrierung überlesen.
- Daher empfehle ich (überhaupt wenn jemand mit einer Drohne beginnt) die Reihenfolge: Kompetenznachweis, Versicherung, Registrierung, Anbringung der Registrierungsnummer an der Drohne -
Stressfort schrieb:
- Daher empfehle ich (überhaupt wenn jemand mit einer Drohne beginnt) die Reihenfolge: Kompetenznachweis, Versicherung, Registrierung, Anbringung der Registrierungsnummer an der Drohne
die ist schon ewig Grund-Pflicht !!
danach die Registrierung für die UAS-Betreiber-Nummer (e-ID), da man dafür noch bis Ende April noch Zeit hat.
zeitgleich sollte man, je nach geflogenen Modell, auch den Kompetenznachweis ablegen.
Lieg ich da falsch ? -
der Neue1 schrieb:
mir erscheint die Versicherung am wichtigsten danach die Registrierung,
zeitgleich den Kompetenznachweis ablegen.
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Anfügen möchte ich noch dass ich dem Begriff e-ID nicht dieselbe Bedeutung zumesse wie anscheinend allgemein im Forum. In keinem der beiden Dokumente wird der Begriff e-ID angeführt. In der Registrierungsbestätigung ist es die Registrierungsnummer und im Kompetenznachweis die Identifizierungsnummer. Beide Nummern sind ja e-IDentifizierungsnummern. Nur die Registrierungsnummer wird am Fluggerät angebracht. Liege ich da richtig?
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Einfach bei exam.lba-openuav.de/ einloggen und es steht alles da
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