LBA: Prüfung bzw. Registrierung online

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • @quadle

      Ja, einen "Zweitwohnsitz" gibt es nur in Deutschland, wenn auch der Erstwohnsitz in Deutschland vorhanden ist und nicht im Ausland.
      Einmal in Spanien, einmal in Deutschland in meinem Fall.

      In Spanien gibt es auch keine Versicherungspflicht für Drohnen. Kann man privat ohne Versicherung fliegen.
      Die spanische Behörde hat bis 31.12.2020 nur eine spanische Drohnenversicherung anerkannt. (gewerblich!)
      Mal schauen, was die spanische Behörde sagt, wenn ich bei der gewerblichen Anmeldung eine DEU Betreiber ID angebe.
      Ansonsten muss ich mich in Spanien registrieren und auch eine ID beantragen.(Was aber eigentlich nicht Sinn der Sache ist)
    • @Sascha3580: Ich sehe es so. Du hast ein Ausweisdokument in welchem Deine Meldeadresse angegeben ist. Das weißt auf Deine Zugehörigkeit bzw. Dein Heimatland hin. In dem (Heimat-)-Land (und nur in diesem) läßt Du Dich als Betreiber registrieren. Immerhin musst Du zur Registrierung Deine Identitätspapiere (in Deutschland Personalausweis oder Reisepas s) mit hinterlegen. Eine Versicherung kannst Du dabei hinterlegen, ist jedoch m.W. nicht zwingend. Nur aus einem nicht EU-Land kannst Du Dich auch als nicht deutscher Staatsbürger in Deutschland registrieren. Deinen EU-Kompetenznachweis bzw. EU-Fernpiloten-Zeignis kannst Du in jedem der EU-Mitgliedsstaaten machen und im Heimatland eintragen lassen.

      P.S.: Kann mir mal einer plausibel Erklären, warum der richtig geschriebene „Reisepas s“ hier im Forum ein zensiertes Wort ist? Bin ja in meiner Zeit hier schon über diverse Sachen gestolpert, aber es wird immer doller. X(
    • @quadle

      Normalerweise sollte es keine Probleme geben! Bei der spanischen gewerblichen Flugerlaubnis "Operator" muss aber die spanische Drohnen-Versicherung, die spanische Sozialversicherung, Gewerbenachweis und eben der Kompetenznachweis bzw. das EU-Fernpiloten Zeugnis vorlegt werden. Das letztere muss anerkannt werden aus Deutschland.

      Ich vermute, das ich zusätzlich auch eine spanische ID bekommen werde. Schauen wir mal.

      Nachtrag: Eventuell weil es öfters mal Kaufangebote von Passdokumenten hier gab.....
    • Hallo, habe meinen Drohnennachweis A1/3 online über LBA am 01.02.2021 gemacht.
      Hat wunderbar geklappt. Habe den Nachweis als PDF Datei auf mein Smartphone abgespeichert und zusätzlich ausgedruckt.
      Bei der Anmeldung mußte ich Versicherungsschein und Personalausweis hochladen und übersenden.
    • Gibt es eigentlich noch andere User hier, die als DMFV Mitglied bereits registriert wurden?

      Ich weiß es kann laut DMFV bis April dauern.
      Ich habe mich beim LBA angemeldet und auch bereits den A1/A3 annfang Januar gemacht.

      Da der DMFV uns Mitglieder aber On Bloc anmelden wird, habe ich auf eine eigene Registrierung und Verifizierung (Ausweiskopie) für die e-ID wegen möglicher Doppelregistrierung verzichtet.
    • Sascha3580 schrieb:

      ... das EU-Fernpiloten Zeugnis vorlegt werden. Das letztere muss anerkannt werden aus Deutschland. ...
      Irgendwie komme ich da dann auch nicht mit. Das EU-Fernpiloten-Zeugnis kannst Du in jedem EU-Mitgliedsstaat ablegen. Es muss jedoch im Heimatland an Deiner Betreiber-ID anerkannt und dann auch hinterlegt werden. Daher musst Du Dich auch Im Heimatland registrieren.
    • Heinz Donsbach schrieb:

      Ich habe mich obwohl ich im DMFV bin auch am 31.12.20 registriert und den A1/A3 gemacht. Betreiber ID habe ich bereits bekommen. Den DMFV habe ich informiert, das Sie mich nicht mehr zu registrieren brauchen. So erhalte ich auch keine doppelte ID
      Ich hatte schon den Gedanken anstatt der Kopie meines Personalausweises eine Kopie des DMFV Ausweises zu hinterlegen.
      Aber da die Registrierungspflicht bis April aufgeschoben wurde, warte ich noch ne Weile ab.
    • quadle schrieb:

      Sascha3580 schrieb:

      ... das EU-Fernpiloten Zeugnis vorlegt werden. Das letztere muss anerkannt werden aus Deutschland. ...
      Es muss jedoch im Heimatland an Deiner Betreiber-ID anerkannt ....
      Wieso muss ein EU-Zeugnis in einzelnen Mitgliedsstaaten noch extra anerkannt werden? Irgendwie würde ich doch erwarten, dass das (genau wie der Führerschein) als EU-Dokument automatisch überall gültig ist.....

      Und warum sollte man das mit einer Betreiber-ID verknüpfen müssen?
      Betreiber und Pilot sind doch zwei vollkommen unabhängige Rollen, jede kann unabhängig von der anderen existieren. (Dass man möglicherweise beide Nachweise für bspw eine Gewerbeanmeldung vorlegen muss ist eine andere Sache.)
      Hinter jeder Ecke lauern ein paar Richtungen...
    • Sascha3580 schrieb:

      Weiß jemand, ob man sich bei 2 gemeldeten Adressen in 2 Ländern auch 2x registrieren kann? Gibts da Erfahrungen, wie die Datenbanken EU Weit zusammengeführt werden?
      Wenn ich dich richtig verstehe, ist mir das gleiche passiert!
      Ich habe ausversen zum registrieren der Drohne eine andere Anmeldung benutzt als zu meinem Kompetenznachweis!
      Nun habe ich beim LBA 2 Dashboards, die eine beinhaltet meine Nachweis, die andere die Registrierung!
      Beide aber mit dem richtigen Namen und Adresse.
      Ich habe das LBA angeschrieben, ob man das zusammenführen kann! "Abwarten"
      " Ich bin nicht perfekt, aber verdammt weit davon entfernt! "
    • @Sascha3580
      Soweit klar: du brauchst eine Pilotenregistrierung (evtl auch mit Kompetenznachweis) und eine Betreiberregistrierung (und ggf auch noch einen Versicherungsnachweis) für die Gewerbeanmeldung in Spanien.
      Daraus leitet sich aber für mich noch nicht ab, dass beide (a) miteinander verknüpft oder sogar (b) bei der gleichen Aufsichtsbehörde erfolgt sein müssen.
      Vielleicht hat sich die neue DrohnenVO mit der EU-weit vereinheitlichten Anmeldung noch nicht bis zur spanischen Gewerbeanmeldung rumgesprochen ;) - oder es gibt doch noch lokale Besonderheiten, die wir nicht verstehen...

      Gibts da Erfahrungen, wie die Datenbanken EU Weit zusammengeführt werden?
      So weit ich den Text der VO im Kopf habe ist das nicht vorgesehen, lediglich die Strukturen sollen einheitlich sein, um einen Datenaustausch zu ermöglichen.
      "Datenaustausch" lese ich als Möglichkeit zur automatischen Datenabfrage, also bspw wenn die spanische Polizei deine deutsche ID auf Echtheit überprüfen will soll das automatisch online möglich sein (nichts mehr mit Fax schicken und auf Antwort warten)
      Aber (Quelle, Hervorhebung von mir):

      (6) UAS-Betreiber registrieren sich selbst in dem Mitgliedstaat, in dem sie — bei natürlichen Personen — ihren Wohnsitz oder — bei juristischen Personen — ihren Hauptgeschäftssitz haben und stellen sicher, dass die von ihnen registrierten Daten korrekt sind. Ein UAS-Betreiber kann zu keinem Zeitpunkt in mehr als einem Mitgliedstaat registriert sein.
      Hinter jeder Ecke lauern ein paar Richtungen...
    • Hallo zusammen!
      Jetzt muss ich mich auch mal hier einklinken:

      Ich hab am 08.01.2021 die OnlinePrüfung für den Fernpiloten Nachweis erfolgreich abgelegt. Hab auch meine Versicherungsdaten hinterlegt und ein Foto von meinem Ausweis hochgeladen.
      Bis jetzt ist aber immer noch die Prüfung meines Ausweis ausständig. Das ist jetzt schon über 6 Wochen her.
      Das kann doch nicht so lange dauern oder?
      Gibts da irgendwo ne Stelle wo man sich beschweren kann?
      Auf der lba-openuav Seite sehe ich keine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme.