LBA: Prüfung bzw. Registrierung online
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
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Liebes Mitglied,
wie bereits vor einigen Monaten angekündigt meldet der MFSD seine Mitgliederdaten zur Registrierung im Sinne der neuen EU-Drohnenverordnung DVO (EU) 2019/947 an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Nun sind die technischen Voraussetzungen für die Sammelregistrierung geschaffen und die Meldung unserer Mitglieder wird in den kommenden 48 Stunden geschehen. Sie erhalten anschließend eine Bestätigungsmail des LBA über die erfolgreiche Registrierung auf die bei uns angegebene E-Mail-Adresse.
Wie geht es weiter?
- Klicken Sie nach Erhalt der Bestätigung des LBA auf exam.lba-openuav.de/
- Klicken Sie auf „Passwort vergessen“.
- Geben Sie als Benutzername Ihre bei uns angegebene Mailadresse an.
- Nach dem Absenden wird Ihnen eine Mail zugesendet.
- Klicken Sie in der erhaltenen Mail auf den angezeigten Link.
- Geben Sie ihr gewünschtes Passwort ein und klicken Sie auf „zurücksetzen“.
- Nun können Sie sich mit Ihrer Mailadresse und Ihrem angegebenen Passwort anmelden.
- Auf der folgenden Seite wird Ihnen nun die eID (UAS-Betreiber-Nummer) angezeigt.
Die UAS-Betreiber-Nummer muss nun auf all Ihren Flugmodellen und Drohnen vermerkt werden und ersetzt das bisher notwendige Adressschild. Die eID muss nicht mehr feuerfest ausgelegt sein und kann per Aufkleber oder Filzstift vermerkt werden. Außerdem muss sie nicht mehr von außen lesbar sein, sondern kann beispielsweise auch unter der Kabinenhaube angebracht werden. Die Kennzeichnung mit der eID ist ab dem 01.05.2021 gesetzlich vorgeschrieben.
Die letzten drei Stellen der eID (hinter dem Bindestrich) sind eine PIN, die wie eine solche behandelt werden muss.
Die UAS-Betreiber-Nummer (eID) ist nicht zu verwechseln mit der Fernpiloten-ID. Diese dient der internen Verwaltung beim LBA und wird nicht benötigt.
Beachten Sie auch die Hinweise im grünen Kasten auf der LBA-Website.
Noch ein Hinweis: Weiter unten auf der angezeigten Seite haben Sie die Möglichkeit, den Kompetenznachweis A1/A3 zu absolvieren. Dieser Kompetenznachweis ist für unsere Mitglieder nicht erforderlich, sofern der Flugbetrieb zu Hobby- und Freizeitzwecken und im Inland stattfindet. Verbandsmitglieder sind berechtigt, ihre Fluggeräte nach nationalem Luftrecht weiter zu betreiben. Weiter gültig bleibt für diese Mitglieder auch der Kenntnisnachweis, wie er seit 2017 in LuftVo §21a gefordert war.
Wir wünschen viel Freude an unserem gemeinsamen Hobby und freuen uns auf den Saisonstart.
... nur daß ich eben kein Mitglied binMein Hangar:
DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern -
RC-Role schrieb:
Wie haben die euch dann angeschrieben?
Wie bei @Diet
"Liebes Mitglied ... nein, Sie sind nicht automatisch Mitglied bei uns"?
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Im Bekanntenkreis hat mir kürzlich ein 14jähriger seinen A1/A3-Schein vom LBA nach bestandener Onlineprüfung gezeigt.
"Sei ganz leicht gewesen, er habe allerdings sein Geburtsdatum etwas "korrigiert"?!"Gruß aus der Nordheide
GThomas
- Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen - -
Wurde das Foto vom Personalausweis gefälscht, also das Geburtsdatum verändert?
Also Urkundenfälschung. -
Vermute mal, dass die da nicht wirklich etwas überprüfen. Der Zeitaufwand wäre erheblich.
Die eingereichten Unterlagen werden aber wohl zum Vorgang gespeichert.
Der Vater fand da auch nichts bei. Keine Ahnung was da bei minderjährigen passiert wenn es mal auffällt - im schlimmsten Fall im Zusammenhang mit einem Fremdschaden.
Eigentlich gibt es den Perso meines Wissens erst ab 16 und bei minderjährigen müssten doch eigentlich auch die Erziehungsberechtigte zustimmen.Gruß aus der Nordheide
GThomas
- Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von GThomas ()
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GThomas schrieb:
...
Der Vater fand da auch nichts bei. ...
Für den EU-Kompetenznach benötigt man den Bildnachweis so oder so nicht. Den darf man auch unter 16 machen. Muss man auch, wenn man im Beisein eines Älteren auch mal fliegen möchte und auch darf. Es müssen dann nur beide die erforderliche Kompetenz nachweisen können.
Als Betreiber sieht es da dann wieder anders aus. Dazu benötigt man ja auch eine Versicherung und dafür einen Erziehungsberechtigten. Die Betreiberregistrierung ist aber für den Kompetenznachweis nicht erforderlich.
So gesehen, hat der 14-Jährige jetzt eigentlich gar nichts. Auch wenn man das LBA „ver....hen“ kann, heißt das noch lange nicht, dass das auch Clever ist. Kommt es im Falle eines Falles zur Verifizierung seiner Angaben, hagelt das Kartenhaus zusammen. Dann ist es so, wie wenn er gar nichts hätte. Also war das letztendlich verlorene Liebesmüh. -
Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm. Weshalb wurde überhaupt der Kompetenznachweis erbracht, wenn man unsere Gesetzgebung so missachtet?
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Soll das hier wirklich Thema sein, wie ein 14-jähriger und sein offenbar wenig beschlagener Erzeuger meinen, das LBA oder Ordnungsmitarbeiter durch falsche Angaben veralbern zu können?
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Ist es möglich das hochgeladene Bild für dem Identitätsnachweis noch einmal anzusehen. Ich finde es nicht.
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Schlicht weg nein.
Der Grund dafür ist das dies ein Ausweisdokument ist. Dieses endhält sehr Private Daten, sollte mal wer die Seite hacken würde er an Tonnenweise Ausweisdokumente kommen. Daher werden sie nach dem Hochladen auf einen Internen abgelegt und sind Online nicht mehr einsehbar. Safty First. Warum musst du dir das überhaupt anschauen. Deinen Personalausweis hast du in der Tasche den du da Hochgeladen hast XD
LG Chris -
peterlustig schrieb:
Ist es möglich das hochgeladene Bild für dem Identitätsnachweis noch einmal anzusehen.
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skyscope schrieb:
peterlustig schrieb:
Ist es möglich das hochgeladene Bild für dem Identitätsnachweis noch einmal anzusehen.
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Dann habe ich wohl ein ganz ganz besonderes Konto beim LBA, oder du bekommst irgendwas nicht geregelt. Mir zumindest strahlt mein besonders gefälliges Antlitz in meinem Personalausweis entgegen, wenn ich wie beschrieben ins o.g. Portal gehe.
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Dann liegt es bei mir wohl daran, dass mein Antlitz dem LBA wohl nicht gefällig genug ist.
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Meine Visage wollen sie mir auch nicht zeigen.
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Wenn du dir nicht sicher bist, was du hochgeladen hast, kannst du es löschen und ein neues Dokument hochladen. Nach der Identitätsprüfung wird es vom LBA gelöscht. Wenn nicht haben die dich in ihrem Kleingedruckten angelogen.
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skyscope schrieb:
Dann habe ich wohl ein ganz ganz besonderes Konto beim LBA
Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass das Bild nach der Überprüfung gelöscht wird, was aber wohl nicht bei allen Accounts geklappt hat.
Es wurde dann vom LBA entfernt. -
RC-Role schrieb:
Wenn du dir nicht sicher bist, was du hochgeladen hast, kannst du es löschen und ein neues Dokument hochladen.
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Und nach dem erneuten Upload siehst du immer noch nichts? Vielleicht ist das ein Problem mit deinem Browser. Versuch mal einen anderen.
Solange du noch auf die Verifizierung wartest wird das Bild dort normalerweise angezeigt. Es verschwindet nach der Bearbeitung und Zuteilung der eID.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gsezz ()
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