Drohnenführerschein bestanden, aber ...

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Um das Ganze mal etwas zu "Entschleunigen":

      Das CE-Kennzeichen auf Geräten (auch Drohnen) hat nichts, aber rein garnichts mit der Klassifizierung der Drohne zu tun. Dieses bezieht sich auf die Verordnung (EG) Nr. 765/2008.

      Wenn besagtes CE eine Klassifizierung der Drohne sein würde, dann:
      • wären sämtliche auf dem Markt befindlichen Drohnen von z.B. DJI bereits zertifiziert (schaut auf's Typenschild, da steht das CE drauf)
      • könnte mein Toaster oder meine Waschmaschine auch fliegen ;)
      CE und die UAV-Klassifizierungen sind zwei komplett verschiedene Paar Schuhe und haben auch eine ganz andere Bedeutung.
      Gruß
      Manu

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    • Das CE ist eine Konformitätserklärung von Hersteller (oder "Inverkehrbringer"), "dass er die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit allen in den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft enthaltenen für deren Anbringung geltenden Anforderungen übernimmt.“ (Art. 30 Abs. 3).
      Bei Geräten (in dem Fall Drohnen), die noch -zusätzlich- eine Zertifizierung benötigen, wird diese gesondert zertifiziert.

      Dummes Beispiel: Eine Brandmelde-Anlage. Der Hersteller bescheinigt die CE-Konformität. Kann er machen. Aber die Zulassung (als Beispiel hier in DE), dass diese gem. den Vorschriften funktioniert, kommt dann vom VdS.
      CE kann er selber ausstellen, aber die VdS-Zertifizierung kann er nicht machen.

      Ist jetzt bei den Drohnen ziemlich gleich. Beispiel DJI: Das CE können sie selber, UAV-Klasse muss aber durch eine Zertifizierungsstelle erledigt werden.
      Gruß
      Manu

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    • Das bescheinigt dann die Zertifizierungsstelle dem Hersteller, dann hat er das Zertifikat dafür. Ab dann kann er es selber im Typenschild eintragen, solange er keine Änderungen an der Drohne vornimmt. Ändert er die Drohne, geht das Spiel von vorne los. Auch bei neuen Modellen: entwickeln -> zertifizieren -> ins Typenschild eintragen.
      Gruß
      Manu

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    • Genau. Der Hersteller baut nach allen Vorgaben, prüft und kontrolliert das Ganze, und dann wird der Vogel von allen benannten Stellen genehmigt und zertifiziert.
      Es werden ja nicht nur die Klassen zertifiziert, sondern auch der Geräuschpegel und unter anderem die Software. Bei letzterer müssen dann später auch alle Updates zertifiziert werden.
    • Manu_A schrieb:

      War das grad ein Test? Du weißt ja scheinbar, wie das läuft :D
      Wie soll es sonst funktionieren?
      DJI erstellt die Konfirmitätserklärung. Die benannte Stelle, bis jetzt ist es Alter Technology (gehört zum TÜV Nord) führt die Konformitätsbewertung durch. Jedenfalls die Dinge, die in der EU Verordnung für UAS aufgeführt sind.
      Alles nachzulesen in der Durchführungs- und Deligierteverordnung der EU sowie bei Alter Technology.

      Und nun erzähl mal, wie es deiner Meinung nach läuft/laufen kann. Nur zu.
    • Und muss im Rahmen der CE-Konformitätsprüfung darauf Achten, dass eine RTF-Drohne (aktuell ab 2023 Änderungen vorbehalten) für die „offene Kategorie“ das Klassenkenzeichen erhält und die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen erfüllt. Ohne eine solche Klassenkennzeichnung erfolgt keine CE-Konformität. Die Klassenkennzeichnung ist für Drohnen für die „offene Kategorie“ Bestandteil der CE-Konformität. Da besteht ein direkter Zusammenhang.

      P.S.: Wie man sich über Belanglosigkeiten auslassen kann. Im August würde man über ein Sommerloch reden.