Drohnenführerschein bestanden, aber ...

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Reissi75 schrieb:

      wenn man aber mal beide in die Hand nimmt, merkt man schnell die 330g extra der Air 2. Die ist kein Spielzeug mehr und macht bei Absturz richtig Schaden.
      Meiner Meinung nach ist das auch ein sehr guter Grund, die Air 2 in eine schlechtere Kategorie zu packen als die Mini. Die Aufschlagsenergie ist ungleich größer und damit ist auch das Bodenrisiko der Air 2 entsprechend größer. Allerdings kann man daran zweifeln, dass dies tatsächlich der Hauptgrund für die neue Einstufung war, wenn zukünftig sogar Drohnen die erheblich schwerer sind (bis unter 900g) als C1 zertifiziert werden und in A1 fliegen dürfen, also nahe von Menschen. Da beschleicht einen doch das Gefühl, dass die Air 2 Piloten dafür bluten müssen, dass man über eine strengere Bestandsregelung die Menschen in eine Drohnenkategorie mit Fernidentifizierung treiben will.

      Reissi75 schrieb:

      Für die meisten Situationen ist die Air 2 eh besser, weil sie einfach die bessere Kamera hat und darauf kommt es ja meist an.
      Nebenbei bemerkt: Die kaum bessere Kamera der Air2 war für mich ein Grund, unter der neuen Rechtslage die Air 2 abzugeben und zur Mini 2 zu wechseln. Es sei denn, man braucht zwingend 4k mit 60fps oder D-Cinelike. Der Quad-Bayer-Sensor der Air rauscht ansonsten nicht sehr anders als der der Mini. Er ist auch nur unwesentlich größer und einen möglichen Vorteil der etwas größeren Sensorfläche macht er sich durch das 48MP Design wieder zunichte.

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    • @Peter200, @Udo13
      Ich persönlich würde mich irgendwie schämen, wenn ich die Prüfung, die nun wirklich nicht schwer ist, nicht beim ersten Mal bestanden hätte.
      Das hätte doch bedeutet, das ich vorher ohne ausreichendes Wissen geflogen wäre und zumindest auch, dass ich vorher nicht gelernt und trainiert hätte. :)
      Beides fände ich persönlich peinlich und wurde das niemals als lustig, bedeutungslos oder egal hinstellen - schon gar nicht öffentlich. :|
      Ich habe die Schulung nicht gemacht, einmal das Trainig durchlaufen und danach die Prüfung beim ersten Mal bestanden. :)
    • Michael67 schrieb:


      Aber man ehrlich. Fast alle meine Flüge in den letzten 2 Jahren mit der Mavic 2 Pro waren in A3. Von daher tangiert mich das nicht.
      Für mich auch die meisten. Das Fernpilotenzeugnis mache ich trotzdem - manchmal ist es eben geschickt. Ich sehe auch ein, dass die Air2 den großen Wisch braucht, Irgendwo muss man beim Gewicht eine Grenze ziehen - und ich bin sicher, da wurde berechnet, was so eine Air2 am typischen europäischen Kopf so kaputt machen kann, wenn sie aus 120m runterkommt. Man könnte jetzt argumentieren, dass da bei den meisten eh nix kaputt gehen könnte und hätte damit wahrscheinlich recht - das ist aber nicht der Punkt ;)
    • Jens Wildner schrieb:

      Das hätte doch bedeutet, das ich vorher ohne ausreichendes Wissen geflogen wäre und zumindest auch, dass ich vorher nicht gelernt und trainiert hätte. :)
      ich weiß ja nicht ob man unbedingt wissen muss was "Situational Awareness" ist, oder was der Begriff "Luftrisiko" bedeutet. Ebenso wenig macht mich das Wissen über den Begriff "Security" oder "AM" zu einem besseren Piloten.
      Da sind so einige Fragen überarbeitungswürdig. Aber sonderlich schwer ist dieser "Test" sicherlich nicht.
    • Ich bin mir auch noch nicht im Klaren was ich machen soll. Rein vom Gewicht her müsste doch die Air 2 wenn sie heute neu auf den Markt käme mit C1zertifiziert werden um somit wäre A1 möglich.
      Da sie aber als Bestandsdrohne eingestuft wird ist sie eben in A3 zu fliegen.
      Wenn ich wüsste das es in naher Zukunft eine Air 2..x oder Air 3 gibt welche C1 erfüllt würde ich das Teil verhökern.
      Irgendwie habe ich aber noch die leise Hoffnung dass Dji seine „Bestandskunden“ nicht im Stich lässt und doch noch eine Ausnahmeregelung bzw. Nachzertifizierung bewirkt! Was denkt ihr ? Tut sich da event. noch was oder ist das wunschdenken ?
    • Du kannst dann bestimmt die Mini 3 oder Air 3 kaufen bevor DJI nachzertifiziert...

      Das ist doch total super für DJI, wir haben jetzt 1 Jahr Übergangsregelung und danach kaufen sich dann viele die neuen tollen zertifizierten Kopter, die zwar auch net viel mehr können aber dafür ein „C“ mit Nummer und Pilotenflügel aufgedruckt haben.
      DJI Air 3 Fly More Combo
    • _Markus_ schrieb:

      Du kannst dann bestimmt die Mini 3 oder Air 3 kaufen bevor DJI nachzertifiziert...

      Das ist doch total super für DJI, wir haben jetzt 1 Jahr Übergangsregelung und danach kaufen sich dann viele die neuen tollen zertifizierten Kopter, die zwar auch net viel mehr können aber dafür ein „C“ mit Nummer und Pilotenflügel aufgedruckt haben.
      Ich glaube da unterschätzt Du Dji etwas. Unter dem Link :
      Link zur DJI Webseite

      Habe ich in den FAQ´s folgende Infos gefunden :

      Zitat:

      F: Woher wird DJI wissen, ob seine Produkte mit dem neuen Rechtsrahmen konform sind?
      Zur Vorbewertung dessen, was von unserer Seite zu tun ist, arbeiten wir mit dem TÜV Rheinland zusammen, einem Technischen Überwachungsverein, der Produktzertifizierungsdienste für viele verschiedene industrielle Anwendungen anbietet.
      Sie sind noch nicht als so genannte "benannte Stelle" für die endgültige CE-Kennzeichnung bestätigt worden, und wir müssen noch entscheiden, welche benannte Stelle wir einsetzen.
      F: Können aktuelle Drohnen rückwirkend CE-Klassenkennzeichnungen erhalten?
      Obwohl aktuelle Drohnen auf dem Markt nicht einfach rückwirkend gekennzeichnet werden können, können sie einen Prozess durchlaufen, der ihre Konformität mit den neuen Anforderungen überprüft und sie rechtlich in ein "neues" Produkt umwandelt. Wir prüfen diese Möglichkeit für bestehende Produkte. Alle DJI-Drohnen können in der "beschränkten" offenen Kategorie mit gewissen Einschränkungen bis zum 31. Dezember 2022 und darüber hinaus verwendet werden.
      Weitere Informationen darüber, wie Drohnen ohne CE-Klassenkennzeichnung weiterhin in der Offenen Begrenzten Kategorie geflogen werden können, finden Sie in den EASA-FAQ: https://www.easa.europa.eu/faq/116508
      DJI arbeitet derzeit mit Branchengremien, Aufsichtsbehörden und Behörden zusammen, um die europäischen Standards, auf denen die CE-Kennzeichnung basiert, und den Konformitätsprozess für diese Verordnung mitzugestalten.
      F: Woher weiß ich, ob meine Drohne in der Lage sein wird, rückwirkend eine CE-Klassenkennzeichnung zu erhalten?
      Sobald die Normen von den Regulierungsbehörden und notifizierten Stellen bestätigt worden sind, werden wir auf unserer Website eine Liste veröffentlichen, aus der hervorgeht, welche Produkte in die rückwirkende CE-Klassenkennzeichnung aufgenommen werden.
      F: Wie werde ich rückwirkend eine CE-Kennzeichnung für meine Drohne erhalten können?
      Für bestätigte Produkte erfordert dies ein Hardware- und/oder Firmware-Upgrade (noch zu entscheiden!), das von DJI oder bestimmten autorisierten Händlern durchgeführt werden muss. Kunden können dieses Upgrade selbst durchführen, aber der Hersteller muss einen kontrollierten Prozess mit einer Verifizierung durch eine benannte Stelle einrichten (muss noch entschieden werden!).
      F: Kann ich meine Drohne auch dann noch verwenden, wenn sie nicht rückwirkend eine CE-Klassenkennzeichnung erhalten kann?
      Es ist eine Übergangszeit geplant. Alle Produkte ohne CE-Klassenkennzeichnung können noch bis zum 31. Dezember 2022 verwendet werden, allerdings mit einigen betrieblichen Einschränkungen (siehe Einzelheiten in der Tabelle unten). Sie können auch nach der Übergangsperiode (ab 2022, aber nur in der am stärksten eingeschränkten Kategorie A3) verwendet werden.
      Weitere Informationen darüber, wie Drohnen ohne CE-Klassenkennzeichnung weiterhin in der offenen eingeschränkten Kategorie geflogen werden können, finden Sie in den EASA-FAQ: easa.europa.eu/faq/116508.
    • mezgo schrieb:


      Irgendwie habe ich aber noch die leise Hoffnung dass Dji seine „Bestandskunden“ nicht im Stich lässt und doch noch eine Ausnahmeregelung bzw. Nachzertifizierung bewirkt! Was denkt ihr ?
      DJI ist ein Unternehmen, das Gewinn erwirtschaften muss. Daher ist es aus deren Sicht kontraproduktiv hier einen Aufwand zu betreiben, dessen Ergebnis es sein wird, dass sie weniger Drohnen verkaufen. Und die Nummer "Man könnte da ja Kunden positiv stimmen und für den nächsten Kauf konditionieren" ist sinnfrei - weil wohin sollten die Kunden denn abwandern? Unter 250g in einer vernünftigen Qualität fällt mir nicht viel ein. Also ich glaube nicht an eine Nachzertifizierung. Wir werden sehen ;)
    • Eckonism schrieb:


      FALSCH! Auch über dem eigenen Grundstück darfst Du die MA2 nur fliegen wenn es zum nächsten Grundstück 150m sind.
      ähm, seid Ihr da sicher, dass man über dem eigenen Grundstück mit der MA 2 nach der neuen EU Verordnung fliegen darf???

      Ohne entsprechendes Fernpilotenzeugnis für A2 (nicht nur die Online Prüfung), muss die MA 2 ja in Kategorie A3 geflogen werden, und da steht unter

      UAS.OPEN.040 UAS-Betrieb in Unterkategorie A3

      (2)
      Der UAS-Betrieb muss einen horizontalen Sicherheitsabstand von mindestens 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten wahren.




      siehe auch: EU Verordnung

      Also im gesamten Absatz zur Unterkategorie A3 lese ich da nichts bzgl. Ausnahme für private Grundstücke.

      Mir ist bewusst, dass das Fliegen über dem Privatgrundstück nach der deutschen Drohnenverordnung bis letztes Jahr noch möglich war, aber seit dem ersten 01.01.2021 gilt jetzt ja die EU Verordnung, und da sehe ich - leider - keine Ausnahme mehr für das private Grundstück. Da heisst es 150m Abstand zu WohnGEBIETEN, und das eigene Haus steht ja meist in so einem WohnGEBIET.

      Ärgert mich jetzt auch gerade (fliege eine MP1 und eine MA2), ist aber wohl leider so.. .. oder eben Mini 2 kaufen, wenn man über dem privaten Grundstück im Wohngebiet "kreisen" möchte ;)
    • @swoermck
      M.E. gilt das nur für A3. In A1 und A2 steht nichts von Abstand, bzw. überhaupt nichts von Wohngebieten etc.. D.h. dort ist es nicht verboten, aber Du brauchst dafür das A2-Fernpilotenzeugnis, oder, soweit ich es verstanden habe, bis 31.12.22 den nationalen großen Kenntnisnachweis + A1/A3-Kompetenznachweis - s. hier S. 14.
      Ab 01.01.23 darfst Du, mit mind. A1/A3-EU-KN, alle alten Drohen >=250g aber nur noch in A3 fliegen und auch mit A2-Schein nicht woanders!