Darf sie eingeführt werden? Ich hatte es eigentlich so verstanden dass Hersteller jetzt (mit Ablauf der Übergangsfrist) verpflichtet sind ihre Drohnen in einer C-Klasse zu zertifizieren, und in der Tat keine kommerziell hergestellten Drohnen mehr ohne C0-C4 Zuordnung eingeführt/verkauft werden dürfen.aber eine Drohen ohne C-Klassenzeichen ist ggf. trotzdem noch nach CE-zertifiziert, darf in die EU eingeführt werden, aber ggf. eben nicht, oder vllt. nur in A3, fliegen.
Drohnenführerschein bestanden, aber ...
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
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gsezz schrieb:
... keine kommerziell hergestellten Drohnen mehr ohne C0-C4 Zuordnung eingeführt/verkauft werden dürfen.
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gsezz schrieb:
Ich hatte es eigentlich so verstanden dass Hersteller jetzt (mit Ablauf der Übergangsfrist) verpflichtet sind ihre Drohnen in einer C-Klasse zu zertifizieren, und in der Tat keine kommerziell hergestellten Drohnen mehr ohne C0-C4 Zuordnung eingeführt/verkauft werden dürfen.
Drohnen können auf ewig ohne C-Klassen-Kennzeichnung verkauft werden.
Werden sie nach dem 01.01.23 verkauft, dürfen sie dann nur nicht mehr in der Offenen Kategorie betrieben werden, sehr wohl aber in der Speziellen oder Zertifizierten Kategorie.
Werden sie aber noch vor dem 01.01.23 verkauft, gilt für sie Artikel 20 DVO 947/2019 (250g Betrieb noch in A1, darüber in A3 möglich), und bis zum 01.01.23 übergangsweise Artikel 22. -
Hallo liebe Gemeinde,
habe seit über einen Monat eine DJI Mini2 Drohne und möchte trotzdem den Führerschein A1 absolvieren.
Meine Frage ist: ich hab schon mal einmal abgelegt und leider nur 48 Prozenz geschafft.
Wird mir das jedesmal wenn ich die Prüfung ablege 25 Euro kosten ?? oder bei abgeschlossene Prüfung ??
Ps: die Fragen waren für mich mies, erstmal voll locker die Vorbereitung geschafft und dann bei der Prüfung kamen
sehr viele Fragen die ich noch nie gelesen habe.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MakemyDay ()
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Erst das ausstellen der Bescheinigung kostet!
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MakemyDay schrieb:
Hallo liebe Gemeinde,
Ps: die Fragen waren für mich mies, erstmal voll locker die Vorbereitung geschafft und dann bei der Prüfung kamesehr viele Fragen die ich noch nie gelesen habe.
Der Zweck ist, dass überprüft werden soll, ob sich jemand wirklich mit der Materie auseinandergesetzt oder die Fragen einfach auswendig gelernt hat. -
Du mußt bei LBA Drohnenführerschein alle Artikel gewissenhaft duchlesen,dann kannst Du es schaffen
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MakemyDay schrieb:
Hallo liebe Gemeinde,
habe seit über einen Monat eine DJI Mini2 Drohne und möchte trotzdem den Führerschein A1 absolvieren.
Meine Frage ist: ich hab schon mal einmal abgelegt und leider nur 48 Prozenz geschafft.
Wird mir das jedesmal wenn ich die Prüfung ablege 25 Euro kosten ?? oder bei abgeschlossene Prüfung ??
Ps: die Fragen waren für mich mies, erstmal voll locker die Vorbereitung geschafft und dann bei der Prüfung kamen
sehr viele Fragen die ich noch nie gelesen habe.
Also, ich habe meinen Kompetenznachweis Anfang Dezember erhalten und bis heute noch keine Rechnung erhalten.-----------------------------------------------
DJI Mini 2, DJI Air 2S -
Vlotho schrieb:
Du mußt bei LBA Drohnenführerschein alle Artikel gewissenhaft duchlesen,dann kannst Du es schaffen
es gab viele Fragen wo evlt ich das durchgelesen habe aber die frage ich nicht verstanden habe, manchmal habe ich auch die Antworten nicht verstanden.
Eine Frage war es sogar nur auf Englisch. Mein Englisch ist echt schlecht.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MakemyDay ()
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Ja, das stimmt allerdings. Da habe ich mich auch drüber gewundert, auf einmal eine englische Frage zu sehen.-----------------------------------------------
DJI Mini 2, DJI Air 2S -
djibot schrieb:
Also, ich habe meinen Kompetenznachweis Anfang Dezember erhalten und bis heute noch keine Rechnung erhalten.
"Wir arbeiten derzeit an einer technischen Lösung zur Erstellung und zum Versand der Gebührenbescheide. Dieses wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Bitte behalten Sie im Blick, dass Sie voraussichtlich im Laufe des kommenden Jahres (2022) einen entsprechenden Kostenbescheid zur Zahlung von uns erhalten werden. In diesem Zuge werden Sie auch über die Zahlungsmöglichkeiten informiert." -
Was solls. Ich mache gerade meinen A2 Schein. Der ist auf jeden Fall teurer.-----------------------------------------------
DJI Mini 2, DJI Air 2S -
ruffys23 schrieb:
"Wir arbeiten derzeit an einer technischen Lösung zur Erstellung und zum Versand der Gebührenbescheide. Dieses wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Bitte behalten Sie im Blick, dass Sie voraussichtlich im Laufe des kommenden Jahres (2022) einen entsprechenden Kostenbescheid zur Zahlung von uns erhalten werden. In diesem Zuge werden Sie auch über die Zahlungsmöglichkeiten informiert."
Wird also irgendwann im Laufe des Jahres eintrudeln, hoffe mein Mailserver deutet die Mail dann nicht als SpamGruß
Manu
Beschwerde zu meiner Aussage? Ziehen Sie bitte eine Wartenummer und warten Sie, bis Sie aufgerufen werden. -
Hmm,
habe genau, in Österreich, 3h für lernen, üben und Prüfung benötigt und beim ersten Mal bestanden.
Plattform von der Austro Control, der zivilen Luftraumüberwachung.
Kosten 0€ und die Bescheinigung hatte ich innerhalb von Minuten automatisch. Auch an einem Sonntag.
So unterschiedlich können Behörden sein.Lg Rudi
Möge was raufgeht, wieder ganz runterkommen. -
Ist hier in Deutschland nicht anders. Ich war in 2,5 Stunden mit allem durch. Auch die Bescheinigung war sofort da, abends um 21 Uhr.
Einziger Unterschied: das LBA will 25€ Gebühren dafür.Gruß
Manu
Beschwerde zu meiner Aussage? Ziehen Sie bitte eine Wartenummer und warten Sie, bis Sie aufgerufen werden. -
quadle schrieb:
Jens Wildner schrieb:
... "CE-Kennzeichnung" - nix mit Klassen!
Bei Austro steht CE-Kennzeichnung mit der entsprechenden Klassennummer!
Und ja, BVCP kommuniziert da m.E. falsch, weil - nochmal - in der EU-VO gibt es diese Bezeichnung "CE-Klassen" nicht! Das sind Klassen - nicht mehr und nicht weniger!
Und was ist mit dem Bild von der Seite von AustroControl?
Das wird mal eben Totgeschwiegen, weil es wohl nicht in die Argumentation passt? Das ist von einer offiziellen Seite mit einem Beispiel wie eben diese CE-Klassenkennzeichnung aussehen muss.
Glaub mir, Du bist mit Deiner Annahme auf dem Holzweg. ....
Wie du selbst gepostet hast gilt folgendes:
"Artikel 16
Vorschiften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung, der Kennnummer der notifizierten Stelle, des Identifizierungskennzeichens der UAS-Klasse und der Kennzeichnung des Schallleistungspegels"
Es gibt eine CE-Kennzeichnung. Dabei geht es genau um diese graphische Kennzeichnung - NICHTS Anderes! siehe graphische Darstellung.
Weiterhin gibt es dann Identifizierungskennzeichens der UAS-Klasse / UA-Klasse. Dabei handelt es sich um folgende Darstellung
Auch wenn es irgendwelche Stellen wie austrocontrol etc. schreiben, gibt es keine CE-Klassenkennzeichnung und keine CE-Klassen.
Der korrekte Begriff ist eben UA-Klasse.
Leider haben sich falsche Begriffe wie "CE-Klassenkennzeichnung" oder CE-Klasse fast schon durchgesetzt. -
Wedding-Alex schrieb:
Du bist hier leider auf dem Holzweg. …
Ich kann und will Deinen Argumenten dazu nicht folgen. Ich finde auch immer Lustig, wie Leute dazu kommen, dass Austro Control, das LBA, DJI, der BVCP, etc. das falsch sehen sollen aber nur der Hobby-Flieger als einzigster das rrichtig sehen soll. Da Du mit dem Thema in einem anderen aber wieder einmal in einem Thread unterwegs bist, der mit dem Thema aber so absolut nichts damit zu tun hat, bin ich auch hier in diesem Thread zu dem Thema raus. Achte bitte wo und wie Du auf verschieden Thema antwortest. -
@quadle
Wieso ignorierst du Fakten, die eindeutig beschrieben sind in EU-Verordnungen? Lesen und verstehen heißt hier das Zauberwort.
Offizielle scheinen deiner Meinung nach nie Fehler zu machen? Gerade beim Thema Drohnenverordnung, das extrem komplex ist, sind Fehler vorprogrammiert.
Übrigens: lies doch einfacher hier beim LBA nach:
es sind UAS Klassen:
UAS-Klassifizierungen – LBA – OpenUAV (lba-openuav.de) -
Immer noch falsche Thema!
Wedding-Alex schrieb:
… Lesen und verstehen heißt hier das Zauberwort.
…
Wedding-Alex schrieb:
…
Offizielle scheinen deiner Meinung nach nie Fehler zu machen? …
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