Drohnenführerschein bestanden, aber ...

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • aber eine Drohen ohne C-Klassenzeichen ist ggf. trotzdem noch nach CE-zertifiziert, darf in die EU eingeführt werden, aber ggf. eben nicht, oder vllt. nur in A3, fliegen.
      Darf sie eingeführt werden? Ich hatte es eigentlich so verstanden dass Hersteller jetzt (mit Ablauf der Übergangsfrist) verpflichtet sind ihre Drohnen in einer C-Klasse zu zertifizieren, und in der Tat keine kommerziell hergestellten Drohnen mehr ohne C0-C4 Zuordnung eingeführt/verkauft werden dürfen.
    • gsezz schrieb:

      ... keine kommerziell hergestellten Drohnen mehr ohne C0-C4 Zuordnung eingeführt/verkauft werden dürfen.
      Leider nicht ganz. Lt Artikel 20 der DVO (EU) 2019/947 dürfen Drohnen noch bis zum 31.12.2022 auch ohne eine solche CE-Klassenkenzeichnung C0-C4 in Verkehr gebracht werden. Fliegt dann jedoch unter den Bedingungen des Artikel 20 oder bis dahin lt. Artikel 22.
    • gsezz schrieb:

      Ich hatte es eigentlich so verstanden dass Hersteller jetzt (mit Ablauf der Übergangsfrist) verpflichtet sind ihre Drohnen in einer C-Klasse zu zertifizieren, und in der Tat keine kommerziell hergestellten Drohnen mehr ohne C0-C4 Zuordnung eingeführt/verkauft werden dürfen.

      Drohnen können auf ewig ohne C-Klassen-Kennzeichnung verkauft werden.

      Werden sie nach dem 01.01.23 verkauft, dürfen sie dann nur nicht mehr in der Offenen Kategorie betrieben werden, sehr wohl aber in der Speziellen oder Zertifizierten Kategorie.
      Werden sie aber noch vor dem 01.01.23 verkauft, gilt für sie Artikel 20 DVO 947/2019 (250g Betrieb noch in A1, darüber in A3 möglich), und bis zum 01.01.23 übergangsweise Artikel 22.
    • Hallo liebe Gemeinde,

      habe seit über einen Monat eine DJI Mini2 Drohne und möchte trotzdem den Führerschein A1 absolvieren.
      Meine Frage ist: ich hab schon mal einmal abgelegt und leider nur 48 Prozenz geschafft.
      Wird mir das jedesmal wenn ich die Prüfung ablege 25 Euro kosten ?? oder bei abgeschlossene Prüfung ??


      Ps: die Fragen waren für mich mies, erstmal voll locker die Vorbereitung geschafft und dann bei der Prüfung kamen
      sehr viele Fragen die ich noch nie gelesen habe.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MakemyDay ()

    • MakemyDay schrieb:

      Hallo liebe Gemeinde,


      Ps: die Fragen waren für mich mies, erstmal voll locker die Vorbereitung geschafft und dann bei der Prüfung kamesehr viele Fragen die ich noch nie gelesen habe.
      Es ist halt im Leben so, dass man nicht immer die Fragen bekommt, die in irgendeinem Fragenkatalog aufgeführt sind. Wenn man studiert hat, kann man davon ein Lied singen.
      Der Zweck ist, dass überprüft werden soll, ob sich jemand wirklich mit der Materie auseinandergesetzt oder die Fragen einfach auswendig gelernt hat.
    • MakemyDay schrieb:

      Hallo liebe Gemeinde,

      habe seit über einen Monat eine DJI Mini2 Drohne und möchte trotzdem den Führerschein A1 absolvieren.
      Meine Frage ist: ich hab schon mal einmal abgelegt und leider nur 48 Prozenz geschafft.
      Wird mir das jedesmal wenn ich die Prüfung ablege 25 Euro kosten ?? oder bei abgeschlossene Prüfung ??


      Ps: die Fragen waren für mich mies, erstmal voll locker die Vorbereitung geschafft und dann bei der Prüfung kamen
      sehr viele Fragen die ich noch nie gelesen habe.

      Also, ich habe meinen Kompetenznachweis Anfang Dezember erhalten und bis heute noch keine Rechnung erhalten.
      -----------------------------------------------
      DJI Mini 2, DJI Air 2S
    • Vlotho schrieb:

      Du mußt bei LBA Drohnenführerschein alle Artikel gewissenhaft duchlesen,dann kannst Du es schaffen :D
      ich habs alles durchgelesen ABER wie schon cmoss sagte. Man muß die Meterie auch richtig verstehen, weil es gab fragen, wo man logisch Antworten kann aber
      es gab viele Fragen wo evlt ich das durchgelesen habe aber die frage ich nicht verstanden habe, manchmal habe ich auch die Antworten nicht verstanden.
      Eine Frage war es sogar nur auf Englisch. Mein Englisch ist echt schlecht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MakemyDay ()

    • djibot schrieb:

      Also, ich habe meinen Kompetenznachweis Anfang Dezember erhalten und bis heute noch keine Rechnung erhalten.
      Das könnte dauern... bei meiner Registrierung für die e-ID mitte Dez stand in der Mail unter anderem.

      "Wir arbeiten derzeit an einer technischen Lösung zur Erstellung und zum Versand der Gebührenbescheide. Dieses wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
      Bitte behalten Sie im Blick, dass Sie voraussichtlich im Laufe des kommenden Jahres (2022) einen entsprechenden Kostenbescheid zur Zahlung von uns erhalten werden. In diesem Zuge werden Sie auch über die Zahlungsmöglichkeiten informiert."
    • ruffys23 schrieb:

      "Wir arbeiten derzeit an einer technischen Lösung zur Erstellung und zum Versand der Gebührenbescheide. Dieses wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
      Bitte behalten Sie im Blick, dass Sie voraussichtlich im Laufe des kommenden Jahres (2022) einen entsprechenden Kostenbescheid zur Zahlung von uns erhalten werden. In diesem Zuge werden Sie auch über die Zahlungsmöglichkeiten informiert."
      Das stand bei mir auch beim A1/A3 in der Mail mit dem Nachweis über die bestandene Prüfung.
      Wird also irgendwann im Laufe des Jahres eintrudeln, hoffe mein Mailserver deutet die Mail dann nicht als Spam :whistling: :saint:
      Gruß
      Manu

      Beschwerde zu meiner Aussage? Ziehen Sie bitte eine Wartenummer und warten Sie, bis Sie aufgerufen werden.
    • Hmm,
      habe genau, in Österreich, 3h für lernen, üben und Prüfung benötigt und beim ersten Mal bestanden.
      Plattform von der Austro Control, der zivilen Luftraumüberwachung.
      Kosten 0€ und die Bescheinigung hatte ich innerhalb von Minuten automatisch. Auch an einem Sonntag.

      So unterschiedlich können Behörden sein.
      Lg Rudi

      Möge was raufgeht, wieder ganz runterkommen.
    • Ist hier in Deutschland nicht anders. Ich war in 2,5 Stunden mit allem durch. Auch die Bescheinigung war sofort da, abends um 21 Uhr.
      Einziger Unterschied: das LBA will 25€ Gebühren dafür.
      Gruß
      Manu

      Beschwerde zu meiner Aussage? Ziehen Sie bitte eine Wartenummer und warten Sie, bis Sie aufgerufen werden.
    • quadle schrieb:

      Jens Wildner schrieb:

      ... "CE-Kennzeichnung" - nix mit Klassen!

      Bei Austro steht CE-Kennzeichnung mit der entsprechenden Klassennummer!
      Und ja, BVCP kommuniziert da m.E. falsch, weil - nochmal - in der EU-VO gibt es diese Bezeichnung "CE-Klassen" nicht! Das sind Klassen - nicht mehr und nicht weniger!
      Du ließt auch nur das was Du lesen möchtest und reimst Dir den Rest zusammen. Du schreibst, in der EU-VU gibt es die Bezeichnung „CE-Klassen“ nicht! Wo aber bitte steht was in der EU-VU von Bezeichnung „C-Klassen“ ? Nur weil irgendwo was von Klassen steht wo dahinter C1 steht, sind das noch lange keine offiziellen Bezeichnung die C-Klassen heißt. Warum werden in den CE-Kennzeichnung werden dann die Klassen C0-C4 in der Tabelle direkt darunter angegeben.

      Und was ist mit dem Bild von der Seite von AustroControl?


      Das wird mal eben Totgeschwiegen, weil es wohl nicht in die Argumentation passt? Das ist von einer offiziellen Seite mit einem Beispiel wie eben diese CE-Klassenkennzeichnung aussehen muss.

      Glaub mir, Du bist mit Deiner Annahme auf dem Holzweg. ....
      Du bist hier leider auf dem Holzweg.
      Wie du selbst gepostet hast gilt folgendes:
      "Artikel 16
      Vorschiften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung, der Kennnummer der notifizierten Stelle, des Identifizierungskennzeichens der UAS-Klasse und der Kennzeichnung des Schallleistungspegels"


      Es gibt eine CE-Kennzeichnung. Dabei geht es genau um diese graphische Kennzeichnung - NICHTS Anderes! siehe graphische Darstellung.


      Weiterhin gibt es dann Identifizierungskennzeichens der UAS-Klasse / UA-Klasse. Dabei handelt es sich um folgende Darstellung



      Auch wenn es irgendwelche Stellen wie austrocontrol etc. schreiben, gibt es keine CE-Klassenkennzeichnung und keine CE-Klassen.
      Der korrekte Begriff ist eben UA-Klasse.

      Leider haben sich falsche Begriffe wie "CE-Klassenkennzeichnung" oder CE-Klasse fast schon durchgesetzt.
    • Wedding-Alex schrieb:

      Du bist hier leider auf dem Holzweg. …

      Ich kann und will Deinen Argumenten dazu nicht folgen. Ich finde auch immer Lustig, wie Leute dazu kommen, dass Austro Control, das LBA, DJI, der BVCP, etc. das falsch sehen sollen aber nur der Hobby-Flieger als einzigster das rrichtig sehen soll. Da Du mit dem Thema in einem anderen aber wieder einmal in einem Thread unterwegs bist, der mit dem Thema aber so absolut nichts damit zu tun hat, bin ich auch hier in diesem Thread zu dem Thema raus. Achte bitte wo und wie Du auf verschieden Thema antwortest.
    • @quadle

      Wieso ignorierst du Fakten, die eindeutig beschrieben sind in EU-Verordnungen? Lesen und verstehen heißt hier das Zauberwort.
      Offizielle scheinen deiner Meinung nach nie Fehler zu machen? Gerade beim Thema Drohnenverordnung, das extrem komplex ist, sind Fehler vorprogrammiert.

      Übrigens: lies doch einfacher hier beim LBA nach:
      es sind UAS Klassen:

      UAS-Klassifizierungen – LBA – OpenUAV (lba-openuav.de)
    • Immer noch falsche Thema!

      Wedding-Alex schrieb:

      … Lesen und verstehen heißt hier das Zauberwort.


      Den Ball möchte ich erst mal zurück spielen.

      Wedding-Alex schrieb:


      Offizielle scheinen deiner Meinung nach nie Fehler zu machen? …
      Die können durchaus Fehler machen, wie auch Du! ;)