Droniq App / Droniq Maps

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • gsezz wrote:

      Gut, da hast du wohl einfach das Pech in einer riesigen NOTAM zu sitzen. Das habe ich hier in der Region nicht. Die NOTAM werden hoffentlich noch auf Relevanz gefiltert.
      Aber immerhin sieht man nun gleich in der Auflistung am Marker, ob dort nur NOTAM vorliegen, oder ob es sich um noch weitere Geozonen handelt. So kann man, wenn man die NOTAM mal gelesen hat, auch einem gelben Marker sofort ansehen ob man fliegen darf. In der alten App musste man in solchen Fällen dann an jedem Kartenpunkt erst die Details öffnen, und nachlesen ob ihn sonst noch etwas anderes stört.
      Riesig ist stark untertrieben. Kann gar net soweit rauszoomen dass der Geltungsbereich angezeigt wird.
      Aber stimmt, übersichtlicher ist es auf jeden Fall.
    • Drohnierender wrote:

      muss ich zumindest mein Passwort eingeben,
      Habe es gerade noch ein ein paar Mal probiert.
      Wenn ich die App schließe, oder alle schließen wähle, und sie kurz danach wieder öffne, dann funktioniert es wie oben beschrieben.
      Ist das Handy aber einige Zeit aus gewesen, dann geht es bei mir auch nicht mehr und ich muss auch das Passwort auch wieder eingeben. ?(
      Das finde ch auch nicht so prall.
    • Hallo,

      als Hobby /Laien Drohnenflieger (DJI Mini 3 Pro) habe ich mir jetzt auch die neue APp gezogen. Die alte App war ja schon grausam in Sachen Usability - hat schlicht oft nicht funktioniert, nicht mehr reagiert, Karte eingefroren etc.

      Die neue soll jetzt besser sein? Eher schlimmer. Ich soll eine Orga anlegen oder einer beitreten? Was ist eine Orga? Org ID?

      Also versuche ich es erstmal ohne Registrierung. Ich wähle Kategrie A1. Und nun? Muss erstmal alle Ebenen einblenden, stolpere da zufällig drüber. Was bedeutet jetzt welche Farbe? In meinem Wohngebiert ist alles gelb - ok bedeutet wohl "hier nicht fliegen du dürfen, da Wohngebiert". In den Feldern / Flächen neben meinem Wohngebiet ist keine Farbe - quasi weiß. Hier weiß ich von der alten APp: Fliegen ok. ABer ein Stück weiter sind Bahnschienen, hier auch alles weiß - heisst also was?

      Kannes wirklich so schwer sein, als Gelegenheitsnutzer einfach zu prüfen, wo fliegen erlaubt und wo nicht?
    • Mir kommt es so vor, als ob in der Map (noch?) nicht alles enthalten ist, was sie alte Droniq App anzeigte.
      Wenn das noch kommt, wird es trotzdem , zumindest erstmal, eine Einarbeitung brauchen.
      Ich fand die alte (bis jetzt) übersichtlicher in ihren Aussagen. Wenngleich nicht unbedingt in ihrer grafischen Darstellung!
      Aber die Informationen , Beispiel Hamburg, Kontrollzone, wurde direkt auf die Ausnahme und max 50m Flughöhe hingewiesen
      Die Map sagt nur: Achtung, ihr geplanter Flug ist nur unter Auflagen erlaubt.
      Das ist imho KEINE Verbesserung.
      Gerade für C0 Nutzer, die gerade einsteigen!
      Absicht oder Unvermögen?
    • dp80 wrote:

      Hallo,

      als Hobby /Laien Drohnenflieger (DJI Mini 3 Pro) habe ich mir jetzt auch die neue APp gezogen. Die alte App war ja schon grausam in Sachen Usability - hat schlicht oft nicht funktioniert, nicht mehr reagiert, Karte eingefroren etc.

      Die neue soll jetzt besser sein? Eher schlimmer. Ich soll eine Orga anlegen oder einer beitreten? Was ist eine Orga? Org ID?

      Also versuche ich es erstmal ohne Registrierung. Ich wähle Kategrie A1. Und nun? Muss erstmal alle Ebenen einblenden, stolpere da zufällig drüber. Was bedeutet jetzt welche Farbe? In meinem Wohngebiert ist alles gelb - ok bedeutet wohl "hier nicht fliegen du dürfen, da Wohngebiert". In den Feldern / Flächen neben meinem Wohngebiet ist keine Farbe - quasi weiß. Hier weiß ich von der alten APp: Fliegen ok. ABer ein Stück weiter sind Bahnschienen, hier auch alles weiß - heisst also was?

      Kannes wirklich so schwer sein, als Gelegenheitsnutzer einfach zu prüfen, wo fliegen erlaubt und wo nicht?
      In den Karteneinstellungen siehst doch die Farben. z.B. Siedlung = gelb
      Organisations-ID ist deine eID mit Pin vom LBA
    • TimDJI wrote:

      Ich habe meine angelegte Orga gelöscht, nun kann ich als beigetretenes Mitglied nicht mehr austreten.
      Wenn ich eine neue anlegen will, wird gesagt es existiert eine.
      Da schließt sich der Kreis schlecht programmiert zu haben....oh mann^^

      Hier fragen macht keinen Sinn sagt marting40, also gleich mal feedback@ getestet, mal sehen was folgt.
      Solange nutze ich sie dann "ohne Anmeldung"
      ..
      Air 3S, Mini 3 Pro, Macbook Air M2
    • Ich hatte heute im Umkreis des Airport HH mal die Droniq App gestartet und im Vergleich die Droniq Maps.
      Mal abgesehen davon, dass bei Droniq die NOTAM sich durch langes Drücken nicht mehr zeigten, finde ich den Schnellcheck dort angenehmer wie in der neuen App.
      In der neues bekommt man mit etwas mehr Geduld dann deutlich mehr gezeigt, auch zwischen den Masken verlinkt. Aber im NOTAM kann man keinen Text kopieren um ihn extern zu verwenden (KI, Google etc.)
      Etwas gewöhnungsbedürftig.
      ..
      Air 3S, Mini 3 Pro, Macbook Air M2
    • gsezz wrote:

      Ein paar Stunden altes Kartenmaterial wäre ja auch fatal, da die Geozonen ja fast täglich neu geordnet werden.
      Nun nehme ich mal das Positive an, das die EM und die Zonen um die Stadien herum die Idee bei den Machern implementierte, temporäre Zonen zeitnah und aktuell einzustellen.
      Oder die "Vorwarnungen" mit den Allgemeinsätzen dann zu aktualisieren, wenn die entgültige Auswahl (Z.B. EDR 1, 2 oder 3) getroffen wurde?
      Jedenfalls denke ich nicht, das es dabei um NSG oder LSG geht.
      Allerdings habe ich, gerade mit Hinblick auf Account-Erstellung, auch statistische , bzw. Überwachungsgründe , noch nicht ganz verdrängt.
      Es sprechen viele Gründe dafür, das es mehr und mehr von Interesse sein wird möglichst frühzeitig vor einem Drohnenaufstieg zu wissen, wo der Flug stattfinden soll.
      Optimismus ist nur ein Mangel an Information! ;)
    • Ach, das wird noch nicht einmal Hintergründe haben, dass man die App nicht offline benutzen kann. Die Entwickler werden es nur für nicht relevant befunden haben, dass man sie, bei angeblichen 96% Mobilfunkabdeckung, an Orten benutzen würde wo man keinen Internetzugang hat. Aber für uns Modellflieger und A3-Piloten decken sich diese übrigen 4% leider sehr stark mit den einzigen Orten die überhaupt zum Fliegen in Frage kommen. Deshalb war für mich auch die alte App echt wertlos, weil ich dann, wenn ich sie gebaucht habe, so gut wie nie Netz hatte.

      Naja, Map2Fy funktioniert offline, und wird damit auch weiterhin die App der Wahl bleiben.
    • Drohnierender wrote:

      ... leider wurde die Gelegenheit verpasst, auch LSG oder sonstige Schutzgebiete mit aufzunehmen ...
      Da LSG eben KEINE Schutzgebiete im Sinn der LuftVO sind, haben sie in Dipul auch nichts verloren!
      „Bleib' nicht auf ebnem Feld! Steig' nicht so hoch hinaus!
      Am schönsten sieht die Welt von halber Höhe aus.“
      (Friedrich Nietzsche)
    • TimDJI wrote:

      Ich hatte heute im Umkreis des Airport HH mal die Droniq App gestartet und im Vergleich die Droniq Maps.
      Mal abgesehen davon, dass bei Droniq die NOTAM sich durch langes Drücken nicht mehr zeigten, finde ich den Schnellcheck dort angenehmer wie in der neuen App.
      In der neues bekommt man mit etwas mehr Geduld dann deutlich mehr gezeigt, auch zwischen den Masken verlinkt. Aber im NOTAM kann man keinen Text kopieren um ihn extern zu verwenden (KI, Google etc.)
      Etwas gewöhnungsbedürftig.
      Einfach ein Bildschirmfoto mit dem iPhone machen, da kann man sich Texte heraus kopieren.
      "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

      Olli
    • Hikker wrote:

      Drohnierender wrote:

      ... leider wurde die Gelegenheit verpasst, auch LSG oder sonstige Schutzgebiete mit aufzunehmen ...
      Da LSG eben KEINE Schutzgebiete im Sinn der LuftVO sind, haben sie in Dipul auch nichts verloren!
      Ich schrieb nichts von Dipul, hier geht es um die neue Droniq Maps App. Anbrüllen brauchst du mich übrigens auch nicht, danke.

      Zu meiner Intention: die App (bzw. Vorgänger) wird von vielen Informationsquellen angepriesen, um zu prüfen, wo und wie man seine Drohne nutzen kann. Wenn dann jemand, ohne Seiten wie diese hier zu kennen, in ein LSG reist und dort seine Drohne startet/landet, hat er ein Problem, denn es ist nicht erlaubt. Das ist gerade für Anfänger nicht hilfreich, wenn neben der Werbung für die Droniq (Maps) App nicht auch noch der Link zu Schutzgebieten und vielen weiteren Informationsquellen mitgegeben wird.

      Ergänzung:
      Beispiel: die alte Droniq App wurde im App Store mit den Worten "Sicher und schnell erfahren, wo und wie Drohnenpiloten ihre Drohne fliegen dürfen" beworben und bei der neuen Droniq Maps App steht auf der Droniq-Seite "Unsere App bietet Ihnen nun noch genauere Informationen zu Geozonen, einschließlich gesperrter oder eingeschränkter Bereich. So sind Sie stets darüber informiert, wo besondere Vorsicht geboten ist oder welche Zonen Sie unbedingt meiden sollten."
      Beide Aussagen vermitteln ein Gefühl von Sicherheit, dass man mit eben dieser App feststellen kann, wo und wie man mit einer Drohne fliegen darf. Beide Aussagen müssten eigentlich die Ergänzung erhalten "... gemäß § 21h LuftVO. Über weitere Regelungen müssen Sie als UAV-Betreiber selbst Kunde einholen".

      The post was edited 1 time, last by Drohnierender ().

    • Drohnierender wrote:

      Wenn dann jemand, ohne Seiten wie diese hier zu kennen, in ein LSG reist und dort seine Drohne startet/landet, hat er ein Problem, denn es ist nicht erlaubt.
      So allgemein geschrieben ist das mMn nicht ganz korrekt. Die untere Naturschutzbehörde *kann* ein Start/Landeverbot für ein LSG aussprechen.
      In meiner Gegend mit sehr vielen Landschaftsschutzgebieten ist auf Nachfrage keine Einschränkung für Start/Landung gegeben, und soweit ich weiß: einen reinen Überflug dürften die eh nicht einschränken, keine Zuständigkeit.

      Ich stimme dir aber voll zu, fände es sinnvoll bei einem LSG etc einen entsprechenden Hinweis zu bringen, das habe ich Droniq auch schon vorgeschlagen
    • Ja, es gibt Ausnahmen. Es gibt auch LSG, für die die Formulierung zum Einsatz von Drohnen extrem missverständlich ist und nur vom "Betrieb" geschrieben wird, obwohl damit implizit Start und Landung gemeint sind.

      Und da stimme ich dir zu: die Droniq Maps App sollte für LSG und weitere Schutzgebiete einfach einen Hinweis einblenden, dass man sich selbst erkundigen soll, gern auch mit Bezeichnung des LSG, damit man schnell fündig wird. Eine mögliche Datenquelle habe ich ja bereits genannt.
    • Drohnierender wrote:

      Hikker wrote:

      Drohnierender wrote:

      ... leider wurde die Gelegenheit verpasst, auch LSG oder sonstige Schutzgebiete mit aufzunehmen ...
      Da LSG eben KEINE Schutzgebiete im Sinn der LuftVO sind, haben sie in Dipul auch nichts verloren!
      Ich schrieb nichts von Dipul, hier geht es um die neue Droniq Maps App. Anbrüllen brauchst du mich übrigens auch nicht, danke.
      Zu meiner Intention: die App (bzw. Vorgänger) wird von vielen Informationsquellen angepriesen, um zu prüfen, wo und wie man seine Drohne nutzen kann. Wenn dann jemand, ohne Seiten wie diese hier zu kennen, in ein LSG reist und dort seine Drohne startet/landet, hat er ein Problem, denn es ist nicht erlaubt. Das ist gerade für Anfänger nicht hilfreich, wenn neben der Werbung für die Droniq (Maps) App nicht auch noch der Link zu Schutzgebieten und vielen weiteren Informationsquellen mitgegeben wird.

      Ergänzung:
      Beispiel: die alte Droniq App wurde im App Store mit den Worten "Sicher und schnell erfahren, wo und wie Drohnenpiloten ihre Drohne fliegen dürfen" beworben und bei der neuen Droniq Maps App steht auf der Droniq-Seite "Unsere App bietet Ihnen nun noch genauere Informationen zu Geozonen, einschließlich gesperrter oder eingeschränkter Bereich. So sind Sie stets darüber informiert, wo besondere Vorsicht geboten ist oder welche Zonen Sie unbedingt meiden sollten."
      Beide Aussagen vermitteln ein Gefühl von Sicherheit, dass man mit eben dieser App feststellen kann, wo und wie man mit einer Drohne fliegen darf. Beide Aussagen müssten eigentlich die Ergänzung erhalten "... gemäß § 21h LuftVO. Über weitere Regelungen müssen Sie als UAV-Betreiber selbst Kunde einholen".
      1. Sorry, ich meinte natürlich Droniq, mein Fehler.
      2. Ich habe Dich nicht angebrüllt, wie kommst Du darauf.
      3. LSG unterliegen keinem besonderen Schutz im Luftrecht, Schutzgebietssatzungen, die etwas anderes beinhalten sind rechtswidrig. Natürlich ist auch in LSG der Start mit Zustimmung des Verfügungsberechtigten erlaubt! Wie kommst Du darauf, daß es anders sein sollte? Das abschließende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu dem Thema sollte doch mittlerweile hinreichend bekannt sein, oder?
      4. Nein! Es gibt in Deutschland KEINE nationalen über den Paragraph 21h hinausgehenden Regelungen. Die Aufzählung im 21h ist abschließend. Siehe o.g. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts!

      „Bleib' nicht auf ebnem Feld! Steig' nicht so hoch hinaus!
      Am schönsten sieht die Welt von halber Höhe aus.“
      (Friedrich Nietzsche)
    • Ich fand die alte App auch übersichtlicher und mich stört es sehr, dass Daten wie die Allgemeinverfügungen der Flughäfen jetzt fehlen. Ebenso sollte es doch eigentlich kein Problem sein NOTAMS, die für Drohnenpiloten offensichtlich irrelevant sind, rauszufiltern. Dazu bedarf es nicht mal einer KI.

      Das mit den LSGs hingegen halte ich für einen frommen Wunsch, die werden kommunal nach Belieben ausgegeben, erstellt und auch wieder gelöscht. Wer soll das pflegen? Abgesehen davon müsste man rein rechtlich vor jedem Start eh die Genehmigung des Grundeigentümers bzw. Nutzungsberechtigten einholen (so zumindest die Theorie).
      Viele Grüße, Uwe
      DJI Air 3s / Avata 2 / Neo
    • JUK-Bavaria wrote:

      [...]
      Das mit den LSGs hingegen halte ich für einen frommen Wunsch, die werden kommunal nach Belieben ausgegeben, erstellt und auch wieder gelöscht. Wer soll das pflegen? Abgesehen davon müsste man rein rechtlich vor jedem Start eh die Genehmigung des Grundeigentümers bzw. Nutzungsberechtigten einholen (so zumindest die Theorie).
      Das BfN ist doch stets darüber informiert, wo es LSG gibt. Und wenn einmal die Daten eine Woche alt sind, ist das immer noch besser, als würde es keine Info dazu geben - oder stets die Seite geodienste.bfn.de/schutzgebiete?lang=de im Auge behalten wie auch Droniq Maps / Dipul Map Tool.